Im Folgenden sollen die Ursachen des Duells dargestellt und der Frage nachgegangen werden, wieso es trotz eines gesetzlichen Duellverbots nicht gelang den Zweikampf mit Waffen unter Offizieren zu unterbinden. Dabei sind vor allem die gesellschaftlichen Hintergründe und das Selbstverständnis des Offizierkorps in der Zeit zwischen der Gründung des Deutschen Reichs 1871 und dem Beginn des Ersten Weltkriegs von besonderem Interesse. Genauere Betrachtung verlangt zudem die unterschiedliche Handhabe des Duellwesens in Preußen und Bayern. Die Geschichte und die Entwicklung des Duells in Deutschland seit dem ausgehenden Mittelalter kann auf Grund des Umfangs nicht Gegenstand dieser Arbeit sein.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Überblick
2. Das Ehrverständnis von Offizier und Offizierkorps im Kaiserreich
2.1 Das Duell als Ausdruck der Standesehre
2.2 Der Duellzwang
3. Gesetzliche Regelung und Ehrengerichte
4. Duell in Preußen und Bayern
4.1 Das Duell in Bayern
4.2 Die Ehrengerichtsverordnung von
5. Das Duell im Wandel der Zeit
6. Zusammenfassung und Fazit
7. Literaturverzeichnis
1. Einleitung und Überblick
Entscheidet sich heute ein junger Mensch dafür den Beruf des Offiziers zu erlernen, so steht er einer Vielzahl von Herausforderungen und Aufgaben gegenüber. Neben seinen Pflichten als Soldat, hat er sich auch den Erwartungen des Dienstherren bezüglich seines Auftretens in der Öffentlichkeit zu stellen. Auch in Zeiten einer sich immer weiter modernisierenden und technisierenden Armee, neuen Aufgabenfeldern im Einsatz und vor dem Hintergrund einer sich wandelnden Gesellschaft, haben Werte und Normen im Berufsbild des Offiziers immer noch einen hohen Stellenwert.
Das heutige berufliche Selbstverständnis eines Offiziers ist jedoch nicht annähernd vergleichbar mit dem eines Offiziers im Wilhelminischen Kaiserreich. Daher erscheinen uns in unserer heutigen individualisierten Gesellschaft auch viele Rituale und Umgangsformen des damaligen Offizierkorps als fremdartig und unverständlich. Ehrverständnis und Standestradition des wilhelminischen Offizierkorps sind uns dabei genauso fremd, wie der Umgang mit Beleidigung und Verletzung der persönlichen Ehre des einzelnen Offiziers. Eine dieser für uns heute völlig unbekannten Sitten ist das bewaffnete Duell zwischen zwei Offizieren. Vor dem Hintergrund eines von ständischem Bewusstsein geprägtem und der Ehre verpflichtetem Offizierkorps, gab es mit dem Zweikampf zwischen zwei Offizieren eine Sitte, die zwar nach dem Strafgesetz verboten war, jedoch innerhalb des Offizierkorps erwünscht und gefordert und selbst von höchsten politischen Persönlichkeiten geduldet und befürwortet wurde.[1]
Im Folgenden sollen die Ursachen des Duells dargestellt und der Frage nachgegangen werden, wieso es trotz eines gesetzlichen Duellverbots nicht gelang den Zweikampf mit Waffen unter Offizieren zu unterbinden. Dabei sind vor allem die gesellschaftlichen Hintergründe und das Selbstverständnis des Offizierkorps in der Zeit zwischen der Gründung des Deutschen Reichs 1871 und dem Beginn des Ersten Weltkriegs von besonderem Interesse. Genauere Betrachtung verlangt zudem die unterschiedliche Handhabe des Duellwesens in Preußen und Bayern. Die Geschichte und die Entwicklung des Duells in Deutschland seit dem ausgehenden Mittelalter kann auf Grund des Umfangs nicht Gegenstand dieser Arbeit sein.
2. Das Ehrverständnis von Offizier und Offizierkorps im Kaiserreich
Betrachtet man das Duell zwischen Offizieren, so kann man dies nicht ohne die gesellschaftlichen Hintergründe und das Selbstverständnis des Offizierkorps im Kaiserreich tun. Es war geprägt von Ehrgefühl und der Erfüllung von Standespflichten. Das Offizierkorps in Preußen und später im gesamten Deutschen Reich war direktes Herrschaftsinstrument des Monarchen, es war Teil des Staatswesens und als solches sah es sich als Verteidiger und Beschützer des Reiches und seiner Institutionen.[2] Der persönliche Treueid auf dem Monarchen unterstrich dieses Ehrgefühl. In Abgrenzung zu anderen gesellschaftlichen Gruppen wurde auch vom „Offizierstand als „dem Stand der Ehre““ gesprochen, somit von einem anderen Berufsgruppen überragenden Stand.[3] Im Vergleich zu anderen Berufsgruppen verfügte das Offizierkorps über ein weit ausgeprägteres Ehrgefühl. Dieses Ehrgefühl durfte von keinem Mitglied des Offizierstandes verletzt werden. Die Ehre des Offizierkorps, normiert durch einen bestimmten Verhaltenskodex, war somit gleichzeitig auch die Ehre des einzelnen Offiziers. Sie diente als „Stabilisator ständischer Formationen“ und sicherte zugleich die „innere Homogenität des Standes“.[4] Beleidigungen gegen einen Offizier waren niemals nur eine persönliche Angelegenheit, sondern betrafen das gesamte Offizierkorps. Die Wahrung der persönlichen Ehre eines Offiziers war infolgedessen verbunden mit den Standespflichten des Offizierkorps. Dies führte zu einer geschlossenen Struktur, welche das Offizierkorps von anderen Berufsgruppen deutlich unterschied.[5]
2.1 Das Duell als Ausdruck der Standesehre
Das Duell galt innerhalb des Offizierkorps als „ein äußeres Zeichen der inneren Bereitschaft, sein Leben für die Ehre aufs Spiel zu setzen“.[6] Die Ehre des Offizierkorps sollte durch den Beweis von gewünschten soldatischen Eigenschaften wie Gradlinigkeit, Mut und Entschlusskraft gerettet werden. Kam es zu einer Verletzung der Ehre des Offizierkorps, aber auch zu persönlichen Beleidigungen unter Offizieren, so hatte der Beleidigte, mit der Aufforderung zum Duell, die persönliche und moralische Pflicht die Ehre des gesamten Offizierkorps wiederherzustellen. Der Ehrenkodex des Offizierkorps ließ dem Beleidigten keine andere Wahl, als durch Bereitschaft zum Duell die Beleidigung zu ahnden.[7] Eine „Reinigung der Ehre“[8] durch ein gerichtliches Verfahren war dabei nicht möglich. Auf die gerichtliche Handhabung des Duells wird im Folgenden noch näher eingegangen.
2.2 Der „Duellzwang“
Zu der bereits erwähnten Standessitten zählte auch, Beleidigungen durch die Bereitschaft zum Zweikampf zu ahnden. War der betroffene Offizier nicht bereit den Beleidiger zum Duell aufzufordern, so drohten ihm einerseits die Missachtung des Offizierkorps und der Verlust der persönlichen Ehre, andererseits hatte er sogar von höchsten politischen Stellen Sanktionen zu befürchten. Im schlimmsten Fall kam es sogar für den betroffenen Offizier zum schlichten oder unehrenhaften Abschied aus dem Offizierkorps.[9]
Selbst Kaiser Wilhelm I. spricht in seiner „Einleitungsordre zu der Ehrengerichts-Verordnung vom 02. Mai 1874“ davon, dass er „einen Offizier, welcher imstande ist, die Ehre eines Kameraden in frevelhafter Weise zu verletzen, […] ebenso wenig in Meinem Heere dulden [werde], wie einen Offizier, welcher seine Ehre nicht zu wahren weiß.“[10] Für den Offizier bestand demnach die Pflicht, die Standesehre des Offizierkorps durch die Bereitschaft zum Zweikampf zu verteidigen. Ein gerichtliches Verfahren zur Beilegung des Streits oder die Ablehnung einer Duellforderung wurden nicht anerkannt und führten in vielen Fällen zur Entlassung aus dem Dienst.[11] Selbst eine ablehnende Grundhaltung zum Duell, konnte dazu führen, dass Kommandeure Offizieranwärter nicht einstellten.[12] Einen weiteren Grund für die verbreitete Meinung innerhalb des Offizierkorps, das Duell sei eine ehrenvolle Sache ist die Tatsache, dass die mögliche gerichtliche Ahndung nach Durchführung des Duells eher als ehrenhaft, denn als Strafe angesehen wurde.[13]
[...]
[1] Vgl. dazu: Rumschöttel, Hermann, bayerische Offizierkorps, 1973, S. 162-163
[2] Vgl. dazu: Frevert, Ute, Ehrenmänner, 1991, S. 95
[3] Demeter, Karl, Offizierkorps, 1962, S. 111
[4] Frevert, Ute, Ehrenmänner, 1991, S. 100
[5] Vgl. dazu: Frevert, Ute, Ehrenmänner, 1991, S. 99-101
[6] Rumschöttel, Hermann, bayerische Offizierkorps, 1973, S. 162
[7] Vgl. dazu: Frevert, Ute, Ehrenmänner, 1991, S. 102
[8] Rumschöttel, Hermann, bayerische Offizierkorps, 1973, S. 169
[9] Rumschöttel, Hermann, bayerische Offizierkorps, 1973, S. 172
[10] Abgedruckt in : Demeter, Karl, Offizierkorps, 1962, S. 269-272, Zitat auf Seite 271-272
[11] Vgl. dazu: Rumschöttel, Hermann, bayerische Offizierkorps, 1973, S. 166-167
[12] Vgl. dazu: Rumschöttel, Hermann, bayerische Offizierkorps, 1973, S. 163
[13] Vgl. dazu: Rumschöttel, Hermann, bayerische Offizierkorps, 1973, S. 166
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