Das im April 2003 erschienene dritte Konsultationspapier des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht berücksichtigt im Vergleich zur Eigenkapitalübereinkunft von 1988 Kreditrisikominderungstechniken in breitem Umfang. Kredit- und Marktrisiken erfordern eine Unterlegung durch Eigenkapital, das eine knappe Ressource darstellt. Kreditderivate eröffnen diverse Möglichkeiten zur Risikominderung und damit einhergehend eine Entlastung des Eigenkapitals.
Zielsetzung der vorliegenden Arbeit ist die Behandlung von Kreditderivaten im dritten Konsultationspapier im Vergleich zu den derzeit gültigen nationalen Regelungen. Es ist der Frage nachzugehen, inwiefern Eigenkapitalentlastungen durch den Einsatz von Kreditderivaten erreicht werden und die Bankaufsicht durch die Anerkennung zur Förderung dieser Instrumente beiträgt. Zunächst werden in Teil 2 die anerkannten Arten von Kreditderivaten und deren Absicherungsstrukturen erläutert. In Teil 3 erfolgt die Darstellung und Diskussion der aktuellen Behandlung von Kreditderivaten im Rundschreiben 10/99 in Abhängigkeit ihrer Zuordnung zum Anlage- und Handelsbuch. Im Folgenden findet eine Untersuchung über die Berücksichtigung von Kreditderivaten im Regelwerk des Basler Ausschusses statt.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Struktur der Kreditderivate
3 Aktuelle aufsichtsrechtliche Behandlung von Kreditderivaten
3.1 Voraussetzungen zur Anerkennung
3.2 Anerkennung im Anlagebuch
3.3 Anerkennung im Handelsbuch
3.4 Problemfelder
4 Behandlung von Kreditderivaten im Konsultationspapier vom April 2003
4.1 Anlagebuch
4.2 Handelsbuch
4.3 Kritische Würdigung
6 Literaturverzeichnis
5 Schlussbetrachtung
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Das im April 2003 erschienene dritte Konsultationspapier des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht berücksichtigt im Vergleich zur Eigenkapitalübereinkunft von 1988 Kreditrisikominderungstechniken in breitem Umfang. Kredit- und Marktrisiken erfordern eine Unterlegung durch Eigenkapital, das eine knappe Ressource darstellt. Kreditderivate eröffnen diverse Möglichkeiten zur Risikominderung und damit einhergehend eine Entlastung des Eigenkapitals.
Zielsetzung der vorliegenden Arbeit ist die Behandlung von Kreditderivaten im dritten Konsultationspapier im Vergleich zu den derzeit gültigen nationalen Regelungen. Es ist der Frage nachzugehen, inwiefern Eigenkapitalentlastungen durch den Einsatz von Kreditderivaten erreicht werden und die Bankaufsicht durch die Anerkennung zur Förderung dieser Instrumente beiträgt. Zunächst werden in Teil 2 die anerkannten Arten von Kreditderivaten und deren Absicherungsstrukturen erläutert. In Teil 3 erfolgt die Darstellung und Diskussion der aktuellen Behandlung von Kreditderivaten im Rundschreiben 10/99 in Abhängigkeit ihrer Zuordnung zum Anlage- und Handelsbuch. Im Folgenden findet eine Untersuchung über die Berücksichtigung von Kreditderivaten im Regelwerk des Basler Ausschusses statt.
2 Struktur der Kreditderivate
Bei einem Total Return Swap werden die Erträge und Wertsteigerungen eines Referenzaktivums gegen einen vereinbarten Zinssatz und Wertverluste zwischen dem Sicherungsnehmer und Sicherungsgeber ausgetauscht. Somit werden Kredit- und Marktrisiken transferiert. Bei einem Credit Default Swap leistet der Sicherungsnehmer periodische oder eine einmalige Zahlung an den Sicherungsgeber. Im Gegenzug verpflichtet sich dieser im Falle eines vorab definierten Credit Events eine Kompensation (physische Lieferung oder Differenzausgleich) zu leisten. Es findet ein Transfer des Kreditrisikos statt. Eine Credit Linked Note stellt eine vom Sicherungsnehmer emittierte Anleihe dar, bei der der Sicherungsnehmer Kuponzahlungen leistet. Am Laufzeitende wird sie bei Ausbleiben eines vorab definierten Credit Events zum Nennwert zurückgezahlt, andernfalls erfolgt eine um den Wertverlust korrigierte Rückzahlung an den Sicherungsgeber. Hier handelt es sich ebenfalls um einen Transfer des Kreditrisikos.[1]
3 Aktuelle aufsichtsrechtliche Behandlung von Kreditderivaten
Durch das Rundschreiben 10/99 des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen vom 16. Juni 1999 wurde erstmalig die aufsichtsrechtliche Behandlung von Kreditderivaten auf nationaler Ebene geregelt. Diese Regelungen weisen bis zum Erscheinen der Neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung einen vorläufigen Charakter auf.[2]
3.1 Voraussetzungen zur Anerkennung
Die Voraussetzungen für eine aufsichtsrechtliche Anerkennung erfordern die wirksame Übertragung der Kreditrisiken an den Sicherungsgeber. Die Voraussetzung der Gleichartigkeit von Referenzaktivum und zu besicherndem Aktivum beinhalten eine Übereinstimmung des Schuldners, Ranggleichheit bei Insolvenz und im Anlagebuch die Cross Default Klausel, die das Ausfallereignis des Referenzaktivums an das Derivat bindet. Ein Kreditderivat muss eine unmittelbare Forderung an den Sicherungsgeber darstellen. Dies erfordert eine vertragliche Gestaltung der Besicherung, die ausschließt, dass der Sicherungsgeber durch Vertragsklauseln bei Eintritt des Kreditereignisses der Forderung des Sicherungsnehmers nicht nachkommt. Im Handelsbuch kommen mit Ausnahme der Bedingung für die Währungskongruenz die Anforderungen in § 19 Abs. 3 GS I zur Anwendung. Im Anlagebuch muss das Laufzeitkriterium erfüllt sein. Demnach müssen Kreditderivate bei Laufzeitunterdeckung eine Mindestlaufzeit von einem Jahr aufweisen. Bei Währungsinkongruenzen ist im Handelsbuch durch regelmäßige Marktbewertung der Umfang der Besicherung zu prüfen. Im Handelsbuch fordert das Marktwertänderungskriterium ein gegenläufiges Rückzahlungsprofil und eine vollständig negative Korrelation zwischen Referenzaktivum und Derivat. Ausgangspunkt für deren Behandlung ist die Zuordnung zum Anlage- bzw Handelsbuch.[3]
[...]
[1] Wesentliche Aussagen in diesem Abschnitt sind an Boos/ Meyer-Ramloch (9/99), S. 644-645 und Henke/Burghof (1999) S.726 f.angelehnt.
[2] BaKred: Behandlung von Kreditderivaten, Rundschreiben 10/99, S.1
[3] Wesentliche Aussagen in diesem Abschnitt sind an Bakred: Behandlung von Kreditderivaten, Rundschreiben 10/99, S.4-6 angelehnt
- Quote paper
- Salvatore Argento (Author), 2003, Darstellung und Behandlung der Kreditderivate in der Basel II Reform, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19524
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