In der vorliegenden Hausarbeit möchte ich mich mit der Frage
auseinandersetzen, welchen konkreten Einfluss die Erfahrungen des
Nationalsozialismus und des zweiten Weltkrieges auf die Entstehung der AEDM,
sowie die Gestaltung und Aufnahme der Freiheitsrechte in die Charta hatten.
Den Schwerpunkt meiner Hausarbeit soll die inhaltliche Analyse einiger
Freiheitsrechtartikel in Bezug auf die Unrechtserfahrungen des
Nationalsozialismus bilden.Zunächst möchte ich das nationalsozialistische Menschenbild und die
Menschenrechtssituation im Dritten Reich skizzieren und anschließend kurz die
Ideen- und Entstehungsgeschichte der AEDM erläutern. Darauffolgend soll
unter anderem anhand von biografischen Überlieferungen und
Kommissionsdokumenten die Wirkung des Nationalsozialismus auf die
inhaltliche Gestaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
dargestellt und an der beispielhaften Analyse der Präambel und einiger
ausgewählter Artikel hinsichtlich dessen verdeutlicht werden.
Ich möchte anmerken, dass ich in dieser Arbeit Menschenrechte bzw.
Menschenrechtsstandards immer auf das heutige Grundverständnis basierend
auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte beziehe. Menschenrechte
sind demnach die vorstaatlichen Rechte eines jeden Menschen, die ihm seit
seiner Geburt zustehen. Sie sind universell, unteilbar und egalitär und ihr Ziel
ist es, die Freiheit und die Würde eines jedes Individuums zu schützen.
1. Einleitung
„Kein Zweifel, die Unterzeichnung der Resolution am 10.Dezember 1948 (…) ist der Moment des 20.Jahrhunderts. Ohne den Schock des Holocaust wäre er nicht möglich gewesen. Da haben wir dem Herrn Hitler schon viel zu verdanken.“ (Stephan Hessel, Dezember 1998)1
Am 10. Dezember 1948 verkündeten die damals 56 Mitgliedstaaten der neu gegründeten Vereinten Nationen das bisher wohl bekannteste Menschenrechtsdokument, die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (im Folgenden auch AEDM). Dieser Moment gilt heute als Durchbruch der Idee der universellen Menschenrechte, die ihre Wurzeln im Humanismus bzw. Zeitalter der Aufklärung des 16./17. Jahrhunderts hat.2 Weltweit berufen sich Menschen und Menschenrechtskämpfer, wie auch Nelson Mandela in den 1990ern, auf dieses universelle Dokument und die dort verankerten Rechte.3 Die Erklärung ist bis heute einer der wesentlichen Grundpfeiler der Vereinten Nationen und die Anerkennung der Erklärung gilt als Beitrittsvoraussetzung.
Geschrieben in einer Zeit, in der die Menschheit erst kurz zuvor die Schrecken des Nationalsozialismus erlebte, beinhaltet die nicht völkerrechtlich bindende Erklärung insgesamt 30 Artikel. Für alle Menschen gleichermaßen gelten sind hier Artikeln zum Schutz der Person, Verfahrensrechte, klassische Freiheitsrechte, sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festgeschrieben.4 Doch wie kam es dazu, dass sich so viele Delegierte verschiedener Staaten trafen, sich auf ein gemeinsames Verständnis an Menschenrechte einigten und dies in einer Erklärung festhielten?
In der vorliegenden Hausarbeit möchte ich mich mit der Frage auseinandersetzen, welchen konkreten Einfluss die Erfahrungen des Nationalsozialismus und des zweiten Weltkrieges auf die Entstehung der AEDM, sowie die Gestaltung und Aufnahme der Freiheitsrechte in die Charta hatten. Den Schwerpunkt meiner Hausarbeit soll die inhaltliche Analyse einiger Freiheitsrechtartikel in Bezug auf die Unrechtserfahrungen des Nationalsozialismus bilden.
Zunächst möchte ich das nationalsozialistische Menschenbild und die Menschenrechtssituation im Dritten Reich skizzieren und anschließend kurz die Ideen- und Entstehungsgeschichte der AEDM erläutern. Darauffolgend soll unter anderem anhand von biografischen Überlieferungen und Kommissionsdokumenten die Wirkung des Nationalsozialismus auf die inhaltliche Gestaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte dargestellt und an der beispielhaften Analyse der Präambel und einiger ausgewählter Artikel hinsichtlich dessen verdeutlicht werden.
Ich möchte anmerken, dass ich in dieser Arbeit Menschenrechte bzw. Menschenrechtsstandards immer auf das heutige Grundverständnis basierend auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte beziehe. Menschenrechte sind demnach die vorstaatlichen Rechte eines jeden Menschen, die ihm seit seiner Geburt zustehen. Sie sind universell, unteilbar und egalitär und ihr Ziel ist es, die Freiheit und die Würde eines jedes Individuums zu schützen.5
2. Das Menschenbild und die Menschenrechtssituation im Nationalsozialismus
Das Menschenbild des Nationalsozialismus als Bestandteil der nationalsozialistischen Weltanschauung ist im Dritten Reich unter Führung Adolf Hitlers handlungsleitend gewesen. In Hitlers Buch „Mein Kampf“, einem politischen Grundlagenwerk welches zwischen 1924 und 1926 veröffentlicht wurde, findet sich das wesentliche ideologische Programm mit dem Adolf Hitler die Welt verändern wollte. Neben Schilderungen seines Lebens bis zum missglückten Putsch 1923, legt er vor allem Ziele und politisch-theoretische Grundsätze der nationalsozialistischen Weltanschauung und Menschenbildes dar, welche bis zur Kapitulation Nazideutschlands am 08.Mai 1945 bestimmend waren. Das erste wesentliche Kernelement der Ideologie ist die „Rassenlehre“, welche über allen politischen, sozialen oder auch wirtschaftlichen Fragen stand. Den Ausgangspunkt für dieses Denken bildet Hitlers sozialdarwinistische Naturauffassung, dass „die Gattung Mensch aus verschiedenen Rassen und Mischrassen besteht“.6
Rassen sind demnach biologische Völkergruppen, die sich durch Blutzugehörigkeit und ähnliche körperliche Erscheinungen auszeichnen, aber auch seelisch und geistig miteinander verbunden sind.7 Das Wesen einen Menschen basiert folglich ausschließlich auf seiner Rassenzugehörigkeit. Eine Individualität wird völlig negiert, Personen werden ausschließlich als Angehörige einer Rasse betrachtet.
Die Menschheit gliedert sich nach Hitler in verschiedene Rassen mit einem entsprechenden Menschentyp, wobei die Arier als ideale, kulturschöpfende und durch Opferbereitschaft ausgezeichnete Gruppe die Herrenrasse unter den Menschen bildet. Das Gegenstück dazu bildet die Rasse der Juden, die sich laut Hitler durch ihren unbedingten Selbsterhaltungstrieb auszeichnen und dadurch „kulturzerstörend wirken“.8 Als „Parasit im Körper anderer Völker (...) ist und bleibt er ein Schmarotzer, der wie ein schädlicher Bazillus sich immer mehr ausbreitet. … wo er auftritt, stirbt das Wirtsvolk nach kürzerer oder längerer Zeit 9 ab.“
Die Juden bildeten die minderwertigste Menschengruppe im nationalsozialistischen Weltbild, deren Einflussbereich es zunächst zu verringern galt und das arische Volk vor Ihnen zu schützen, bevor Hitler sich ab 1936 auch öffentlich für eine Vernichtung der Juden aussprach.10 Der maßlose Judenhass war keineswegs ein genuines nationalsozialistisches Phänomen, sondern entstand bereits lange vor Hitler. Doch die Nationalsozialisten machten den Antisemitismus zum Wesenskern ihrer rassenutopischen Weltanschauung. Indem die Nationalsozialisten den Menschen verschiedene Wertigkeiten zusprachen und sich sogar für die Vernichtung einer dieser Rassen aussprachen und es schlussendlich vollzogen, widersprachen sie völlig den damaligen Stand der Grundrechte, wie sie in der Weimarer Verfassung verankert waren (bis zum Ermächtigungsgesetz 1933) und unserem heutigen westlichen Verständnis von Menschenrechten.11
Basierend auf dieser Rasseneinteilung bildet der zweites wesentliches Element der Weltanschauung.
Basierend auf einer vom britischen Naturforscher Charles Darwin entwickelten Theorie bei der nur das stärkere Wesen in der Natur die natürliche Selektion überlebt, formten die Nationalsozialisten diese auf die Tierwelt bezogene Theorie auf ihre menschliche Rasseneinteilung um.12
Das Ziel war es, ein reinrassiges und gesundes arisches Volk, welches den anderen Rassen überlegen ist, zu schaffen. Dieses würde folglich den Kampf um Lebensraum gewinnen und die Weltherrschaft für sich beanspruchen. Erreichen konnte man diese Ziele nur, wenn man alle wesentlichen Störfaktoren, zu denen man sowohl die Juden und andere minderwertige oder fremdrassige Volksgruppen zählte, aber auch Behinderte oder Kranke, entfernte.13
Basierend auf den zwei vorher genannten Prinzipien bildet die Eugenik das dritte entscheidende Element des Menschenbildes. Im Rahmen ihrer Rassenutopie waren Nationalsozialisten der Ansicht, ihr Weltbild beispielsweise auch mittels radikaler medizinischer Maßnahmen durchsetzen zu müssen. Der fanatische Gedanke der Rassenhygiene fand unter Anderem Ausdruck in der Zwangssterilisation von Kranken und erblich vorbelastete Menschen, in Zwangsabtreibungen bei Rassenschande bis schließlich zur Vernichtung von lebensunwürdigem Leben durch Euthanasieprogramme.14
„Die völkische Weltanschauung (…) kann auch einer ethischen Idee das Existenzrecht nicht zubilligen, sofern diese Idee eine Gefahr für das rassische Leben der Träger einer höheren Ethik darstellt.“15 Im Gegenzug dazu sollte die Fruchtbarkeit der gesündesten Träger des Volkstums planmäßig gefördert und das deutsche Rassengut auf diese Art hochgezüchtet werden.16 Gesetzlich wurde die Rassenhygiene ab dem 15.September 1935 im „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ festgehalten, welche Eheschließungen und außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden zur Reinhaltung der deutschen Rasse verbot. Zusammenfassend ist die nationalsozialistische Weltanschauung und das Menschenbild, das Hitler in seinem Werk „Mein Kampf“ umreißt, geprägt von einem „aristokratischen Grundgedanken der Natur“17 (Recht des Stärkeren), was zur Leitlinie des Staates werden muss, woraus sich folgende Konsequenzen für den Staat des Dritten Reiches ergaben: Entrechtung aller, die nicht zur Herrenrasse gehören, Züchtung der Herrenrasse, Prinzip des „Kampf des Daseins“ erhalten, Abschaffung aller demokratischer Elemente zugunsten des Zentralstaates.18 Zum Thema Menschenrechte lassen sich auch konkrete Aussagen Hitlers finden. So lehnt er universalistische Menschenrechte ab, da diese Individualinteressen repräsentieren. Sie „sind nun, da der Staat auf Höheres zielt, durch das allgemeine Menschenrecht zu ersetzen: das Recht auf Bewahrung und Förderung des höchsten Menschentums.“19 „Nein, es gibt nur ein heiligstes Menschenrecht, und dieses Recht ist zugleich die heiligste Verpflichtung, nämlich dafür zu sorgen, dass das Blut rein erhalten bleibt, um durch die Bewahrung des besten Menschentums die Möglichkeit einer edleren Entwicklung dieser Wesen zu geben.“20 Hitler verändert den Begriff des „Menschenrechts“ seiner Ideologie entsprechend und wandelte das unveräußerliche Recht des Einzelnen auf Leben auf ein Recht der Wahrung der Rasse. Alle genannten Elemente der nationalsozialistischen Weltanschauung finden sich auch in dem 25-Punkte Programm der NSDAP wieder, dass bereits 1920 verfasst wurde und Hitlers „Mein Kampf“ wesentlich beeinflusste.21
Ihre schlussendliche Umsetzung fand diese Ideologie ihre Umsetzung seit der Machtergreifung der NSDAP unter dem damaligen Reichskanzler Adolf Hitler am 30.01.1933 und der damit beginnenden Gleichschaltungspolitik und dem offenen Antisemitismus.
[...]
1 Die Zeit im Interview mit Stephan Hessel:„ Eine mächtige Lüge“ <http://www.zeit.de/1998/51/199851.hessel__.xml>, (22.02.2011, 13:08 Uhr).
2 Opitz, Peter, Menschenrechte und internationaler Menschenrechtsschutz im 20. Jahrhundert, Wilhelm Fink Verlag: München 2002, Buchrücken, S.45.
3 Fritzsche, Peter, Menschenrechte, 2.aktual. Auflg, Schöningh-Verlag: Paderborn 2009, S. 52.
4 Informationsplattform Humanrights.ch: <http://www.humanrights.ch/home/de/Einsteigerinnen/AEMR/idcatart_859-content.html>, (13.04.2011, 14:48 Uhr).
5 Bundeszentrale für politische Bildung:
< http://www.bpb.de/themen/CYY1FD,0,Zehn_Fragen_zuMenschenrechten.html>, (15. 04.2011, 16:13 Uhr).
6 Zentner, Christian, Adolf Hitlers Mein Kampf. Eine kommentierte Auswahl, Paul List Verlag: München 1974, S.144.
7 Zentner, Adolf Hitlers Mein Kampf, S.144.
8 Ebd.,S. 148.
9 Hitler, Adolf, Mein Kampf . Zweiter Band, München 1934, S. 435.
10 Zentner, Adolf Hitlers Mein Kampf, S. 161.
11 Bundeszentrale für politische Bildung: „Kampf ums Dasein“ ein <http://www.bpb.de/publikationen/M610F5,2,0,Menschenrechte_im_demokratischen_Rechtsstaat.html >, (19.04.2011, 12:45 Uhr.)
12 Bundeszentrale für politische Bildung: <http://www.bpb.de/themen/8HGYRS,7,0,Die_nationalsozialistische_Bewegung_in_der_Weimarer_Re publik.html>, (19.04.2011, 12:38 Uhr).
13 Linse, Johanns, Die nationalsozialistische Rassenideologie des Dritten Reichs, Grin-Verlag 2008, S. 15.
14 Bauer, Kurt, Nationalsozialismus. Ursprünge, Anfänge, Aufstieg und Fall, Böhlau Verlag: Wien 2008. S. 111.
15 Hitler, Mein Kampf, S. 421.
16 Vgl. Bauer, Nationalsozialismus, S. 111.
17 Hitler, Mein Kampf , S. 420.
18 vgl. Zehnpfennig, Barbara, Hitlers Mein Kampf. Eine Interpretation, Wilhelm Fink Verlag: München 2000, S: S.200.
19 Ebd. S. 201
20 Hitler, Mein Kampf, S. 421.
21 Deutsches Historisches Museum: <http://www.dhm.de/lemo/html/dokumente/nsdap25/index.html>, (19.04.2011, 12:45 Uhr).
- Arbeit zitieren
- Anonym,, 2010, Der Einfluss von Nationalsozialismus und Weltkriegserfahrung auf Entstehung und Inhalt der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/194777
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