Im Jahre 1923 meinte Kardinal Billot, die wahrscheinlichkeit, daß nochmals ein Konzil einberufen wird ist als gering zu betrachten, da beim 1. Vatikanischen Konzil das Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes beschlossen wurde. Er sollte sich irren. Denn am 25.Januar 1951 kündigte Papst Johannes XXIII. die Einberufung eines Konzils an. Eine Anekdote berichtet: Ein Besucher fragte Johannes XXIII. was er vom Konzil erwarte. Der Papst soll auf der Frage hin zum Fenster gegangen sein und dieses geöffnet haben und sagte zum Besucher: „Wir erwarten vom Konzil, daß es frische Luft hereinlässt". Aus dieser Anekdote könnte man schließen dass Johannes XXIII. die Kirche in manchen Bereichen erneuern oder besser gesagt, auf den neusten Stand bringen möchte.
Inhaltsverzeichnis
1.0 Einleitung
2.0 Wichtige Anliegen des 2. Vatikanischen Konzils
2.1 Verheutigung der Liturgie
2.1.1 Die Muttersprache in der Liturgie
2.1.2 Die tätige Anteilnahme der Gläubigen an der Liturgie
2.2 Verheutigung der Kirche
2.2.1 Kirche als Communio
2.2.2 Kirche als Volk Gottes
3.0 Anliegen die weitergeführt oder aufgenommen wurden
3.1 Codex des kanonischen Rechtes (CIC)
3.2 Gemeinsame Synode der Bistümer in der BRD (Würzburger Synode)
4.0 Streitpunkte des 2. Vatikanischen Konzils
4.1 Streitpunkt Religionsfreiheit
4.2 Streitpunkt Liturgiereform
5.0 Schlußreflexion
6.0 Literaturverzeichnis
- Citation du texte
- Michael Dotzel (Auteur), 2011, Das 2. Vatikanische Konzil und seine wichtigsten Beschlüsse, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/193823
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