Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern Gewinn-und
Verlustrechnung und dem Konzernanhang, die eine Einheit bilden (§297 I 1
HGB).Mit dem Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) von 2002 wurde
der § 297 Abs. 1 S.2 HGB dahingehend verändert und erweitert, dass für alle im
Sinne des § 2 WpHG Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen zusätzlich eine
Kapitalflussrechnung, eine Segmentberichterstattung und einen
Eigenkapitalspiegel aufstellen müssen. Diese drei Berichterstattungsinstrumente
sind somit Bestandteile des Konzernabschlusses und nicht des Lageberichts
damit genießen sie den gleichen Stellenwert wie die drei klassischen Bestandteile
Bilanz, GuV und Anhang.1 Die Kapitalflussrechnung hat mit der pflichtmäßigen Erstellung gemäß § 297 I S.2
HGB den gleichberechtigten Status der dritten Jahresrechnung neben Bilanz und
GuV. Während die Bilanz Aufschluss über die Vermögenslage und die GuV über
die Ertragslage des Unternehmens geben soll, dient die Kapitalflussrechnung
dazu einen Einblick in die Finanzlage zu geben. Sie soll also erleuchten wie sich
die Liquiditätssituation innerhalb einer Periode verändert hat. Die
Kapitalflussrechnung erfolgt dabei in Anlehnung an die internationalen
Rechnungslegungsgrundsätze (IAS 7) oder den hiermit weitgehend
übereinstimmenden US- amerikanischen Standards zur Cash-Flow-Rechnung
(SFAS No.95)I. Dies erleichtert die internationale Vergleichbarkeit. Im Regelwerk
des IASC findet die weltweit übliche Bezeichnung Cash-flow-Statement
Verwendung (IAS 7). In den US-GAAP heißt die Kapitalflussrechnung Statement
of Cash-flows. Die Kapitalflussrechnung soll die Veränderung der Zahlungsmittel
und Zahlungsmitteläquivalente – auch Finanzfond genannt - während einer
Abrechnungsperiode erklären. [...]
1 Vgl. Kirsch, Konzernabschluss - unter Berücksichtigung von IAS, 2000 S. 131
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Kapitalflussrechnung
2.1 Die Finanzierungsrechnung als Informationsinstrument
2.2.Anforderungen an die Kapitalflussrechnung
2.1.1 Allgemeine Anforderungen
2.2.2 Spezifische Anforderungen
2.3 Schematischer Aufbau der Kapitalflussrechnung
2.3.1 Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit
3. Eigenkapitalveränderungsrechnung
3.1 Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IAS
3.2 Eigenkapitalveränderungsrechnung nach US-GAAP
4. Segmentberichterstattung
4.1 Aufstellungspflicht
4.1.1 Aufstellungspflicht nach HGB
4.1.2 Aufstellung gemäß §292a HGB
4.1.3 Aufstellungspflicht nach IAS und US-GAAP
4.2 Zielsetzung der Segmentberichterstattung
4.3 Segmentdefinition
4.4 Segmentabgrenzung
4.4. Grundlegende Abgrenzungskonzeptionen
4.4.2 Segmentabgrenzung nach DRS 3
4.4.3 Segmentabgrenzung nach IAS
4.4.4 Segmentabgrenzung nach US-GAAP
4.5 Segmentangaben
4.5.1 Segmentangaben nach DRS
4.5.2 Segmentangaben nach IAS und US-GAAP
5. Earnigs per Share
5.1 Das unverwässerte Ergebnis je Aktie
5.1 Das verwässerte Ergebnis je Aktie
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzern Gewinn-und Verlustrechnung und dem Konzernanhang, die eine Einheit bilden (§297 I 1 HGB).Mit dem Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) von 2002 wurde der § 297 Abs. 1 S.2 HGB dahingehend verändert und erweitert, dass für alle im Sinne des § 2 WpHG Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen zusätzlich eine Kapitalflussrechnung, eine Segmentberichterstattung und einen Eigenkapitalspiegel aufstellen müssen. Diese drei Berichterstattungsinstrumente sind somit Bestandteile des Konzernabschlusses und nicht des Lageberichts damit genießen sie den gleichen Stellenwert wie die drei klassischen Bestandteile Bilanz, GuV und Anhang.[1]
2 Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung hat mit der pflichtmäßigen Erstellung gemäß § 297 I S.2 HGB den gleichberechtigten Status der dritten Jahresrechnung neben Bilanz und GuV. Während die Bilanz Aufschluss über die Vermögenslage und die GuV über die Ertragslage des Unternehmens geben soll, dient die Kapitalflussrechnung dazu einen Einblick in die Finanzlage zu geben. Sie soll also erleuchten wie sich die Liquiditätssituation innerhalb einer Periode verändert hat. Die Kapitalflussrechnung erfolgt dabei in Anlehnung an die internationalen Rechnungslegungsgrundsätze (IAS 7) oder den hiermit weitgehend übereinstimmenden US- amerikanischen Standards zur Cash-Flow-Rechnung (SFAS No.95)I. Dies erleichtert die internationale Vergleichbarkeit. Im Regelwerk des IASC findet die weltweit übliche Bezeichnung Cash-flow-Statement Verwendung (IAS 7). In den US-GAAP heißt die Kapitalflussrechnung Statement of Cash-flows. Die Kapitalflussrechnung soll die Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente – auch Finanzfond genannt - während einer Abrechnungsperiode erklären.
Zahlungsmittel bestehen aus Bareinlagen und Sichteinlagen bei Kreditinstituten. Zahlungsmitteläquivalente dienen dem Unternehmen zur Aufrechterhaltung der Zahlungsbereitschaft des Unternehmens. Diese müssen ohne weiteres in einen bestimmten Zahlungsmittelbetrag umgewandelt werden können und dürfen nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Im Regelfall sind nur solche Wertpapiere als Zahlungsmitteläquivalente auszuweisen wenn sie eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten besitzen (IAS 7.7).
Die Stellungnahme HFA 1/1995 kommt auch zu dem Ergebnis, dass nur solche Posten zum Finanzmittelbestand gezählt werden dürfen, die leicht in Zahlungsmittel umgewandelt werden können, wenn sie nur noch eine kurze Restlaufzeit aufweisen.
2.1 Die Finanzierungsrechnung als Informationsinstrument
Finanzierungsrechnungen werden sowohl von Unternehmen zur internen und externen Informationsbereitstellung als auch von Dritten erstellt. Die Gestaltung der Rechnung hängt dabei jeweils von dem verfolgten Zweck bzw. Einsatzgebiet ab.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Finanzierungsrechnungen die von Dritten erstellt werden dienen vorwiegend der finanzwirtschaftlichen Bilanzanalyse. Sie sollen von einer unabhängigen Seite Informationen liefern. Diese Analysen informieren vor allen Dingen die Geldgeber des Unternehmens und sind ein wichtiges Element im Informationssystem der Kapitalmärkte.
Die unternehmenseigene Finanzierungsrechnung findet intern in der Finanzplanung und der Finanzkontrollen, dem sog. Finanzmanagement, Anwendung. Mit der externen Finanzierungsrechnung informiert das Unternehmen die breite Öffentlichkeit. Wichtigste Zielgruppe sind auch hier die Investoren.
2.2.Anforderungen an die Kapitalflussrechnung
2.1.1 Allgemeine Anforderungen
Allgemein müssen Finanzierungsrechnungen eine Reihe grundlegender Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und die konzeptionellen Regeln für die Aufstellung von Finanzierungsrechnungen. Die Finanzierungsrechnung muss zunächst den anerkannten Grundsätzen Richtigkeit und Willkürfreiheit, Klarheit und Übersichtlichkeit, Vollständigkeit, Regelmäßigkeit und Vergleichbarkeit, Stetigkeit sowie Wirtschaftlichkeit, sowie Wesentlichkeit genügen.
Darüber hinaus ist vor allem der Grundsatz der Vollständigkeit, der Grundsatz der Fiktion der wirtschaftlichen Einheit und die Konsolidierungsgrundsätze zu berücksichtigen.[2]
a) Zahlungen als Rechnungsbasis
Zahlungen sind eindeutig der dem Entstehungszeitpunkt zugrunde liegenden Berichtsperiode zuzurechnen. Zahlungen vorangegangener oder zukünftiger Perioden dürfen nicht enthalten sein.
b) Periodenbezug
Die Finanzierungsrechnung ist für den Berichtszeitraum aufzustellen, damit bestimmt der Grundsatz des Periodenbezugs die Abgrenzung zwischen Vorgängen nach dem Kriterium der Auszahlungswirksamkeit. Also die Trennung der Zahlungsvorgänge von nicht zahlungswirksamen Sachverhalten während einer Periode.
c) Stromgrößenkonkurrenz
Die kumulierten Zahlungen der Einzelperioden müssen den Zahlungen der Totalperiode beachten. Bei Beachtung dieser Forderung wird die Nicht- oder Doppelerfassung von Zahlungen ausgeschlossen.
d) Bruttoprinzip
Sämtliche Ein – und Auszahlungen sind unsaldiert auszuweisen. Das Bruttoprinzip dient bei der Bilanz und GuV geltendem Saldierungsverbot.
e) Erläuterungspflicht
Unklare Sachverhalte bzw. schwer nachvollziehbare Posten und Abweichungen von den Grundsätzen sind zum besseren Verständnis zu erläutern.
2.2.2 Spezifische Anforderungen
a) Zielorientierung
Die Kapitalflussrechnung dient der Ergänzung des Jahresabschlusses, mit dem Ziel, einen möglichen sicheren Einblick in die Finanzlage zu gewähren. Diese Zielsetzung ist dann erfüllt, wenn die Kapitalflussrechnung relevanten Informationen liefert, die von Dritten nicht direkt aus dem Jahresabschluss abzuleiten sind.
b) Fondsabgrenzung
Während in der GuV die Erfolgslage anhand des Jahreserfolgs, also dem Saldo aus Aufwendungen und Erträgen, abgebildet wird, soll die Kapitalflussrechnung die Veränderung der Finanzmittel zeigen und mit Hilfe des Saldos aller Ein – und Auszahlungen erklären.
c) Bewertungsunabhängigkeit
Die Veränderung des Finanzmittelbestandes wird in folge der engen Abgrenzung ausschließlich durch Ein- und Auszahlungen erklärt. Nur eine solche Abgrenzung gewährleistet eine weitestgehende Bewertungsunabhängigkeit, da lediglich Zahlungsgrößen keinen Bewertungsspielraum und keinen Periodisierungs-überlegungen unterlegen.
d) Zusammenhang der Jahresabschlussrechnungen
Die Kapitalflussrechnung greift ebenso wie die anderen Jahresrechnungen auf die einzelnen in der Finanzbuchhaltung erfassten Geschäftsvorfälle zurück. Die in der Kapitalflussrechnung ausgewiesenen Zahlungsmittelbestände müssen mit den entsprechenden Bilanzposten übereinstimmen.[3]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2.3 Schematischer Aufbau der Kapitalflussrechnung
Um die Nettoveränderung des Finanzmittelbestands zeigen zu können sollen die stattgefundenen Finanzmittelbewegungen getrennt nach den drei Tätigkeitsbereichen „laufende Geschäftstätigkeit“, „Investitionen“ und „Finanzierung“ dargestellt werden. Es erfolgt eine Zusammenfassung der Cash-Flows in den einzelnen Tätigkeitsbereichen zu Zwischensummen anschließen errechnet sich die Nettoveränderung des Finanzmittelbestandes als Gesamtsumme der Zwischensummen.
2.3.1 Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit
Zahlungsmitteländerungen aus laufender Geschäftstätigkeit bestehen aus den mit Umsatzerlösen zusammenhängenden Finanzmittelbewegungen. Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit lässt sich nach der direkten oder indirekten Methode ermitteln.
a) direkte Methode
Bei der direkten Methode werden die Mittelzu- und abflüsse aus operativer Tätigkeit unmittelbar gezeigt. Die Zahlungsströme sind dabei gesondert, nach folgendem Schema, zu erfassen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
b) indirekte Methode
Normalerweise leitet man jedoch den Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit vom Jahresüberschuss bzw. Fehlbetrag des Geschäftsjahres ab. Im Zuge einer Rückrechnung werden zum Jahresergebnis zahlungsunwirksame Aufwendungen addiert und zahlungsunwirksame Erträge subtrahiert. In der betrieblichen Praxis hat sich diese Methode auf Grund ihrer einfacheren Handhabbarkeit durchgesetzt. Folgende Abbildung zeigt die Möglichkeit der Überleitung vom Jahreserfolg (Erfolgssaldo) zur Veränderung der Finanzmittel (Liquititätssaldo).
[...]
[1] Vgl. Kirsch, Konzernabschluss - unter Berücksichtigung von IAS, 2000 S. 131
[2] Förschle/Holland/Kroner, Internationale Rechnungslegung: US –GAAP, HGB und IAS, 2001 Seite 119
[3] Förschle/Holland/Kroner, Internationale Rechnungslegung: US –GAAP, HGB und IAS, 2001 Seite 120
- Arbeit zitieren
- Andreas Meinecke (Autor:in), 2003, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalverwendung, Segment Berichterstattung, und Earnigs per Share im Rahmen des Konzernabschlusses, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19360
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