Schule ist von Anbeginn ein Berechtigungssystem, das über die Vergabe unterschiedlicher Bildungsabschlüsse eine gewisse Chancenungleichheit immer schon voraussetzte und selbst verursachte. Man könnte Schule in diesem Zusammenhang auch als Privilegierungsanstalt bezeichnen. Diese Form der Bildungsbegrenzung haftet dem deutschen Schulwesen mindestens seit der preußischen Volksschule an (vgl. Klemm 2007, S. 3f.). Schule war vielmehr eine Institution der Chancenverhinderung als der Chancenermöglichung.
Inhaltsverzeichnis
1 Chancengleichheit im Bildungssystem
2 Gründe für die Bildungsreform
3 Fallbeispiel zum Schulrecht
4 Schulmanagement: Irrtümer und Missverständnisse
5 Laterale Führung und Führung von Chefs
6 Literaturverzeichnis
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