Wer heutzutage glaubt die Sklaverei sei abgeschafft worden, irrt sich gewaltig. Denn nach aktuellen Untersuchungen boomt der Menschenhandel (der durchaus als moderner Sklavenhandel betrachtet werden kann) heute mehr denn je. Jährlich werden rund 2,4 Millionen Menschen wie Ware gehandelt und müssen brutalste Verletzungen ihrer Menschenrechte hinnehmen.„Menschenhandel trifft die Schwächsten und ist ein Verbrechen gegen die Menschenrechte von Frauen, Männern und Kindern, die zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs oder der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft oder anderer illegaler Formen der Ausbeutung wie Organentnahme oder Bettelei verschleppt werden“ erklärt die EU-Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels Myria Vassiliadou. Um den Menschenhandel zu bekämpfen ist es erforderlich ein funktionierendes Rechtssystem zu schaffen, dass den Handel durch strafrechtliche Präventivmaßnahmen unterbindet und zeitgleich die Opfer und deren Rechte schützt. Im Laufe der Jahre wurden zahlreiche Instrumente zur Bekämpfung des Menschenhandels entwickelt. Ziel dieser Seminararbeit ist es, einen kurzen Überblick über die wichtigsten Instrumente auf universeller völkerrechtlicher und europäischer Ebene zu geben. Die wichtigsten Inhalte der jeweiligen Dokumente werden beleuchtet, mit besonderem Augenmerk auf die Begriffsdefinition Menschenhandel als auch auf die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffsbestimmung des Menschenhandels
2.1 Definitionen von Menschenhandel
2.2 Erscheinungsformen von Menschenhandel
2.3 Daten und Fakten
3. Völkerrechtliche Instrumente und europäische Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels
3.1 Instrumente der Vereinten Nationen
3.1.1 Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer
3.1.2 Fakultativprotokoll zu dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes, betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie
3.1.3 Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
3.2 Instrumente der Europäischen Union
3.2.1 Rahmenbeschluss des Rates 2002/629 JI vom 19. Juli 2002 zur Bekämpfung des Menschenhandels
3.2.2 Richtlinie 2004/81/EG des Rates vom 29. April 2004 über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren
3.2.3 Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates
3.2.4 Sonstige Maßnahmen
3.2.4.1 Verbot des Menschenhandels in der Charta der Grundrechte der EU
3.2.4.2 EU-Plan über bewährte Vorgehensweisen, Normen und Verfahren zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels
3.3 Instrumente des Europarats
3.3.1 Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels
3.4 Maßnahmen der OSZE
4. Schlussbetrachtungen
5. Literaturverzeichnis
- Citation du texte
- BA Verena Stickler (Auteur), 2012, Völkerrechtliche Instrumente zur Bekämpfung des Menschenhandels, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/193087
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