Für den Bereich der Umweltschädigungen, der Mittelpunkt dieser Hausarbeit sein soll, ist
Art. 7 Rom II-Verordnung einschlägig. Ziel dieser Arbeit soll es sein, einen Überblick über die Anwendung des Art. 7 für umweltschädigende Handlungen zu erlangen. Dabei wird zunächst der Anwendungsbereich und der Tatbestand der Vorschrift dargestellt und anschließend die Anknüpfungsgrundsätze nachvollzogen. In einem nächsten Schritt wird die Wirkung einer im Ausland erteilten behördlichen Genehmigung auf die Anwendung der Sonderkollisionsnorm untersucht. In einer letzten Betrachtung schließt sich die Darstellung eines Sachverhalts mit dem Bezug zu grenzüberschreitenden Umweltschädigungen sowie die Übertragung des Falls auf die Rom II-Verordnung an.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung in die Rom II-Verordnung
B. Art. 7 Rom II-Verordnung
I. Zweck der Vorschrift
II. Anwendungsbereich
III. Tatbestand
III. Anknüpfungsgrundsätze
1. Recht der Erfolgsortes
2. Wahl des Rechts des Handlungsortes
IV. Ausgeschlossene Schädigungen
1. Entstandene Schäden durch Kernenergie
2. Durch Lärm verursachte Beeinträchtigungen
V. Verhältnis zu anderen internationalen Abkommen
C. Betrachtung des Art. 7 Rom II-Verordnung anhand ausgewählter Problemfelder
I. Umweltschädigung in staatsfreien Gebieten
II. Berücksichtigung ausländischer öffentlich- rechtlicher Genehmigungen
D. Praxisrelevanter Sachverhalt bezüglich Umweltschädigungen: Handelskwekerij Bier / Mines de Potasse d'Alsace
I. Sachverhalt
II. Das anzuwendende Recht nach dem Brüsseler Übereinkommen
II. Das anzuwendende Recht nach der Rom II-Verordnung
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