Diese Arbeit soll dem Leser die zu einer erfolgreichen Sanierung erforderlichen Schritte und Instrumente vorstellen. Schwerpunkt hierbei ist die außergerichtliche Sanierung. Über weitere Verfahrens-möglichkeiten auf Grundlage der Insolvenzordnung gibt die Verfasserin lediglich kurze Einblicke. Zur Veranschaulichung und Wahrung der Übersichtlichkeit der Arbeit werden Grafiken, Tabellen, Diagramme, Organigramme und sonstige bildliche Gestaltungsmittel verwendet. Um ein allgemeines Verständnis über diese Thematik zu schaffen, wird mit der Beleuchtung der geschichtlichen Hintergründe begonnen. Daraufhin wird eine kurze Erläuterung der wesentlichen Neuerungen der Insolvenzordnung im Jahre 1999 gegeben und umfassend auf die Sanierungsgrundlagen eingegangen.
Ergänzend werden die Haftungs- und Strafrechtsrisiken für Unternehmen und Unternehmer betrachtet. Nach Klärung der Grundlagen wird die Thematik um den IDW S 6 und seine Anwendung thematisch detailliert. Die Unternehmenskrise in ihren vielfältigen Formen und ihre Ursachen werden analysiert, um dann dem Leser den eigentlichen Inhalt der außergerichtlichen Sanierung und das Sanierungskonzept näher zu bringen. Es wird versucht zu verdeutlichen, welche unterschiedlichen Anforderungen an Sanierungskonzepte existieren, wie sie sich einteilen lassen, ihre wechselseitigen Abhängigkeiten und wie die jeweiligen Anforderungen zu bewerten sind. Im Rahmen der Systematisierung wird zwischen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen unterschieden.
Um die rechtlichen Aspekte einer Unternehmenssanierung heraus-zuarbeiten, werden sowohl die arbeitsrechtlichen Belange als auch die steuerrechtlichen Gegebenheiten im Zuge einer Sanierung und im Falle der drohenden Insolvenz teilweise erklärt. Abschließend wird dem Leser die Möglichkeit gegeben, im Anhang einige wichtige Inhalte anhand von Checklisten nachzuvollziehen. Problembezogen ist somit die komplexe “Abarbeitung Schritt für Schritt“ gegeben. Der Kampf um die Existenz ist allgegenwärtig in unserer heutigen Gesellschaft. Hierbei darf man nicht nur an die Existenz der einzelnen Individuen denken. Ein wichtiges Augenmerk ist auf die Wirtschaft und ihre Unternehmen zu richten, denn die Mehrheit der Unternehmen sieht sich früher oder später einmal von der Krise bedroht.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
A. Einleitung
B. Grundlagen
I. Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland
II. Unternehmensinsolvenzen in Mecklenburg-Vorpommern
III. Ursachen der Insolvenzentwicklung
1. Begriffsbestimmung
2. Die Finanz- und Wirtschaftskrise
a) Makroökonomische Ursachen
b) Mikroökonomische Ursachen
3. Die wirtschaftliche Globalisierung
4. Der Einfluss des Steuerrechts
5. Das Finanzierungsverhalten von Banken und sonstigen Kreditgebern
C. Sanierung statt Zerschlagung
I. Änderungen durch die neue Insolvenzordnung
1. Fortführung durch den Insolvenzverwalter
2. Nutzung von Sicherheiten
3. Schuldner und Gläubiger
4. Das Insolvenzplanverfahren
5. Insolvenzflucht
II. Folgen für kleine und mittelständische Unternehmen
III. Unternehmenskrise in ihrer Gesamtheit
IV. Sanierungsgrundlagen
1. Sanierungsbedürftigkeit
a) Zahlungsunfähigkeit
aa) Drohende Zahlungsunfähigkeit
bb) Vorübergehende Zahlungsstockungen
b) Unterbilanz
c) Überschuldung
2. Sanierungsfähigkeit
3. Sanierungswürdigkeit
V. Zusammenfassung
D. Haftungsrisiken für den Geschäftsführer in der Unternehmenskrise
I. Pflichten der Geschäftsführung: Grundlagen
1. Geschäftsführung und Vertretung
2. Sorgfalts- und Treuepflicht
3. Haftungsverhältnis zur Gesellschaft
4. Gemeinschaftliche Geschäftsführung
5. Überwachung der Mitarbeiter
II. Die Aufsichtsorgane
III. Das Gesellschaftskapital
IV. Rechnungslegung
V. Insolvenzverschleppung
E. Strafrechtsrisiken in der Unternehmenskrise
I. Untreue
II. Kreditbetrug
III. Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen
IV. Verletzung von Buchführungspflichten
F. Die Unternehmenskrise: Arten und Ursachen
I. Definition Unternehmenskrise
1. Betriebswirtschaftlicher Begriff
2. Insolvenzrechtlicher Begriff
3. Rechtlicher Begriff
II. Die Krisenarten
1. Die Stakeholderkise
2. Die Strategiekrise
a) Financial Convenants
aa) Positive Convenants
bb) Negative Convenants
b) Einsatz von Financial Convenants
3. Die Produkt- und Absatzkrise
4. Die Erfolgskrise
5. Die Liquiditätskrise
6. Die Insolvenz
III. Die Krisenursachen
1. Endogene Ursachen
2. Exogene Ursachen
3. Typische Symptome
IV. Bedeutung der Krisenursachen
V. Möglichkeiten zur Krisenfrüherkennung
1. Kennzahlenmethode
2. Modell Krisenindikator
a) Diskriminanzanalytisches Verfahren
b) Verfahren über künstliche/neurale Netze
3. Frühwarnsysteme
G. Die außergerichtliche Sanierung
I. Begriffsbestimmung und Zieldefinition
II. Synonyme zum Sanierungsbegriff
1. Restrukturierung
2. Turnaround
III. Aktuelle Entwicklungen
IV. Vergleich FAR 1/1991 und IDW S
III
V. Anforderungen an Sanierungskonzepte
1. Grundsätze ordnungsgemäßer Sanierungskonzepte (GoS)
2. Mindestanforderungen an Sanierungskonzepte (MaS)
3. Zweck von Sanierungskonzepten
VI. Sanierungskonzepte nach Standard IDW S
1. Beschreibung von Auftragsgegenstand und -umfang
2. Darstellung von Unternehmen und Unternehmenslage
a) Erfassen der Basisdaten
b) Analyse der Branchenentwicklung
c) Analyse der internen Unternehmensverhältnisse
aa) SWOT-Analyse
bb) Wertung der SWOT-Analyse
aaa) Stärken-Schwächen-Analyse
bbb) Chancen-Risiken-Analyse
ccc) Analysenvergleich
3. Feststellung des Krisenstadiums und der Ursachen
a) Allgemein
b) Fortführungsprognose
aa) LKZ-Ermittlung
bb) Erläuterung zur LKZ-Ermittlung
4. Leitbild des sanierten Unternehmens
a) Corporate Identity
b) Künftige Struktur
c) Wettbewerbsfähigkeit
5. Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens
a) Leistungswirtschaftliche Maßnahmen
aa) Personal und Produktion
bb) Materialwirtschaft und Geschäftsführung
cc) Marketing, Vertrieb und Entwicklung
dd) Controlling
ee) Kommunikation
b) Finanzwirtschaftliche Maßnahmen
aa) Liquidität über Außenfinanzierung
aaa) Eigenkapital
aaaa) Private Equity
bbbb) Kapitalerhöhung
cccc) Kapitalherabsetzung
bbb) Mezzanine-Kapital
aaaa) Begriff und Charakter
bbbb) Finanzierungsformen
aaaaa) Eigenkapitalnahe
bbbbb) Fremdkapitalnahe
ccc) Fremdkapital
aaaa) Leasing
bbbb) Factoring
cccc) Sicherheiten
bb) Liquidität über Innenfinanzierung
aaa) Freisetzen von Reserven
bbb) Verkauf von nicht notwendigem Betriebsvermögen
ccc) Sale and lease back
ddd) Working Capital
cc) Bilanzielle Maßnahmen
aaa) Forderungsverzicht
bbb) Rangrücktritt
ccc) Debt-Equity-Swap
6. Integrierter Unternehmensplan
a) Aufbau
b) Kennzahlen
aa) Liquiditätskennzahlen
bb) Ertragskennzahlen
cc) Vermögenskennzahlen
VII. Hemmung der Wirkung des Konzeptes
1. Blockadearten
2. Reaktionen aus Blockaden
H. Handlungsempfehlungen und Ausblick
I. Exkurs: Arbeitsrecht in der Unternehmenskrise
I. Personalabbau
1. Beendigung von Arbeitsverhältnissen
2. Massenentlassungen
II. Umstrukturierungen
1. Betriebsstilllegung
2. Asset Deal (Betriebsübergang)
3. Share Deal (Unternehmensverkauf)
III. Änderungen im Arbeitsverhältnis
1. Änderungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
2. Änderungen von Arbeitgeber und Betriebsrat
3. Änderungen von Arbeitgeber und Gewerkschaft
J. Exkurs: Steuerrecht in der Unternehmenskrise
I. Sondertatbestände
II. Ausgewählte Sanierungsmaßnahmen und ihre steuerlichen Auswirkungen
III. Steuerliche Auswirkungen beim Unternehmensverkauf
1. Asset Deal (Betriebsübergang)
2. Share Deal (Unternehmensverkauf)
K. Zusammenfassung und persönliche Stellungnahme
L. Anhang
I. Checkliste Krisenanzeichen
II. Checkliste Kosten einer Sanierung
III. Checkliste Grundinhalt einer Sanierung
IV. Checkliste finanzwirtschaftliche Maßnahmen
1. Außenfinanzierung
2. Innenfinanzierung
3. Bilanzielle Maßnahmen
V. Checklisten Unternehmensplan
1. Liquiditätskennzahlen
2. Ertragskennzahlen
3. Vermögenskennzahlen
VI. Checkliste Kündigungsschutzgesetz
VII. Checkliste Insolvenztatbestände
Literaturverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Unternehmensinsolvenzen in Deutschland, Bundesländer 2007-2009
Abbildung 2: Anstieg der Unternehmensinsolvenzen seit 1975
Abbildung 3: Unternehmensinsolvenzen in kreisfreien Städten 2009
Abbildung 4: Unternehmensinsolvenzen in Landkreisen 2009
Abbildung 5: Typische Konjunkturphasen
Abbildung 6: Konjunkturverlauf von 1988-2010
Abbildung 7: Auswirkungen von Globalisierung und Finanz- und Wirtschaftskrise auf Insolvenzen in Europa von 2008 auf 2009
Abbildung 8: Weg der Unternehmenskrise
Abbildung 9: Krisenursachen
Abbildung 10: Maßnahmen bei Unternehmenskrisen
Abbildung 11: Vergleich FAR 1/1991 und IDW S 6
Abbildung 12: Formel zur Berechnung der LKZ-Kennzahl
Abbildung 13: Grundaufbau der Liquiditätsbilanz
Abbildung 14: Grundstruktur Finanzierungsarten
Abbildung 15: Wirkung von Mitarbeiterhaltungen
Abbildung 16: Erwerbstätige und Arbeitslose in Deutschland seit 1992
Abbildung 17: Krisenanzeichen
Abbildung 18: Sanierungskosten
Abbildung 19: Sanierungsüberlegungen
Abbildung 20: Möglichkeiten der Außenfinanzierung
Abbildung 21: Möglichkeiten der Innenfinanzierung
Abbildung 22: Bilanzielle Möglichkeiten
Abbildung 23: Formelübersicht Liquiditätskennzahlen
Abbildung 24: Formelübersicht Ertragskennzahlen
Abbildung 25: Formelübersicht Vermögenskennzahlen
Abbildung 26: Anwendbarkeit des KSchG
Abbildung 27: Übersicht Insolvenztatbestände
A. Einleitung
Die fachliche Ausarbeitung und das Thema gründen in der Tatsache, dass in Deutschland die Zahl der Unternehmensinsolvenzen stetig ansteigt, und sich die Verfasserin der Frage nach den Gründen und deren Vorbeugung gegenübersah. Ziel der Arbeit ist es, als eine Art “Handbuch“ für die verschiedensten Branchen und Berater (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmer, Banken, Führungs- kräfte) sowie Interessierte jeglicher Art zu fungieren. Es sollen die wichtigsten und am häufigsten auftretenden Fragen zum Thema Insolvenzbedrohung und außergerichtliche Sanierung beantwortet werden.
Diese Arbeit soll dem Leser die zu einer erfolgreichen Sanierung erforderlichen Schritte und Instrumente vorstellen. Schwerpunkt hierbei ist die außergerichtliche Sanierung. Über weitere Verfahrens- möglichkeiten auf Grundlage der Insolvenzordnung gibt die Verfasserin lediglich kurze Einblicke. Zur Veranschaulichung und Wahrung der Übersichtlichkeit der Arbeit werden Grafiken, Tabellen, Diagramme, Organigramme und sonstige bildliche Gestaltungsmittel verwendet. Um ein allgemeines Verständnis über diese Thematik zu schaffen, wird mit der Beleuchtung der geschichtlichen Hintergründe begonnen. Daraufhin wird eine kurze Erläuterung der wesentlichen Neuerungen der Insolvenzordnung im Jahre 1999 gegeben und umfassend auf die Sanierungsgrundlagen eingegangen.
Ergänzend werden die Haftungs- und Strafrechtsrisiken für Unternehmen und Unternehmer betrachtet. Nach Klärung der Grundlagen wird die Thematik um den IDW S 6 und seine Anwendung thematisch detailliert. Die Unternehmenskrise in ihren vielfältigen Formen und ihre Ursachen werden analysiert, um dann dem Leser den eigentlichen Inhalt der außergerichtlichen Sanierung und das Sanierungskonzept näher zu bringen. Es wird versucht zu verdeutlichen, welche unterschiedlichen Anforderungen an Sanierungskonzepte existieren, wie sie sich einteilen lassen, ihre wechselseitigen Abhängigkeiten und wie die jeweiligen Anforderungen zu bewerten sind. Im Rahmen der Systematisierung wird zwischen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen unterschieden.
Um die rechtlichen Aspekte einer Unternehmenssanierung heraus- zuarbeiten, werden sowohl die arbeitsrechtlichen Belange als auch die steuerrechtlichen Gegebenheiten im Zuge einer Sanierung und im Falle der drohenden Insolvenz teilweise erklärt. Abschließend wird dem Leser die Möglichkeit gegeben, im Anhang einige wichtige Inhalte anhand von Checklisten nachzuvollziehen. Problembezogen ist somit die komplexe “Abarbeitung Schritt für Schritt“ gegeben. Der Kampf um die Existenz ist allgegenwärtig in unserer heutigen Gesellschaft. Hierbei darf man nicht nur an die Existenz der einzelnen Individuen denken. Ein wichtiges Augenmerk ist auf die Wirtschaft und ihre Unternehmen zu richten, denn die Mehrheit der Unternehmen sieht sich früher oder später einmal von der Krise bedroht.
B. Grundlagen
I. Entwicklung der Insolvenzen in Deutschland
Das Insolvenzverfahren kann als Instrument gesehen werden. Es soll zwischen zahlungsunfähigen Schuldnern und ihren Gläubigern vermitteln. Das Ziel der Gerichte ist es anhand der Insolvenzordnung diese Streitigkeiten zu klären1. Die deutschen Amtsgerichte hatten im Jahr 2009 insgesamt 32.687 Unternehmensinsolvenzen zu verzeichnen. Die bundesweite Steigerung zum Vorjahr lag damit bei 11,6%.
Die Gesamtzahl aller Insolvenzen einschließlich der 2.808 Nachlass- insolvenzen und der 1.676 Insolvenzen von natürlichen Personen, die als Gesellschafter größerer Unternehmen von einer Insolvenz betroffen waren, belief sich im Jahre 2009 auf 162.907. Zum Vorjahr 2008 bedeutet dies einen Gesamtanstieg von 5,0%. Auch die Zahl der betroffenen Arbeitsverhältnisse ist gestiegen. Zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages waren 2009 bei den insolventen Unternehmen 250.813 Personen beschäftigt. Im Jahr 2008 waren es nur 121.675 Arbeitnehmer, die von Insolvenzen betroffen waren2. Es scheint, als wäre die Rezession, die durch die Finanz- und Wirtschaftskrise verursacht wurde, vorüber, jedoch die Folgen dieser Jahre lasten auf dem Rücken der Unternehmen. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen haben mit eben diesen Folgen zu kämpfen. In der ersten Jahreshälfte des Jahres 2010 mussten deutschlandweit bereits 17.360 Unternehmen Insolvenz anmelden. Gegenüber dem Jahr 2009, bedeutet dies ein Insolvenzwachstum von 7% im vergleichbaren Zeitraum.
Nachfolgend wird die Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland der Jahre 2007 bis 2009 grafisch aufgezeigt. Die Werte sind dabei den Bundesländern unterteilt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Unternehmensinsolvenzen in Deutschland, Bundesländer 2007 bis 20093
Quelle: eigene Darstellung, in Anlehnung an Statistisches Bundesamt Deutschland
Die Liquiditätsdecke der Unternehmen ist vielfach erschöpft und auch bei der Kreditvergabe zeigen sich Banken und sonstige Finanzierer zurückhaltender. Dies ist ein Grund dafür, dass sich das Insolvenzprocedere vorwiegend auf kleine und mittelständische Unternehmen ausbreitet4. Prognosen zeigen, dass die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland auch weiterhin verhältnis- mäßig ansteigen wird5. Die Vorhersagen lassen einen mindestens genauso hohen Wert wie in den Jahren 2003 und 2004 erwarten. Erst für das Ende des Jahres 2011 kann frühestens eine Wende prognostiziert werden. Die Zahl der tatsächlich eingetretenen Unternehmensinsolvenzen wird bis dahin sinken, jedoch schleppend6. Das Sinken wird u.a. dem Fortschritt und der Perfektionierung von Sanierungskonzepten und Sanierern zu verdanken sein. Die nachfolgende Abbildung zeigt die zahlenmäßige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen seit dem Jahre 1975 und verdeutlicht, dass diese begleitet von Schwankungen stetig ansteigt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Anstieg der Unternehmensinsolvenzen seit 1975
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Bundesverband Deutscher Banken
II. Unternehmensinsolvenzen in Mecklenburg-Vorpommern
Nachfolgend werden empirische Daten und Auswertungen der Unternehmensinsolvenzen bezogen auf das Bundesland Mecklenburg- Vorpommern im Jahre 2009 aufgezeigt. Dabei wird zum einen die Einteilung in die sechs kreisfreien Städte des Landes und zum anderen in die zwölf Landkreise von Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Unternehmensinsolvenzen in kreisfreien Städten 20097
Quelle: eigene Darstellung.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4: Unternehmensinsolvenzen in Landkreisen 20098
Quelle: eigene Darstellung.
In den Landkreisen ist die Situation ähnlich wie in den kreisfreien Städten. Auch hier sind die Insolvenzen von Personengesellschaften im Verhältnis sehr gering. Der Spitzenwert wird auch hier von den Gesellschaften mit beschränkter Haftung gebildet. Die häufigsten Insolvenzen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung waren in Bad Doberan zu verzeichnen. Einzelunternehmer und Kleingewerbe- treibende betrifft dies ebenfalls sehr stark. Mecklenburg-Strelitz und Demmin zählen hier zu den am meisten betroffenen Landkreisen. Die Prognosen für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zum Ende des Jahres 2010 sind schwankend. Im Vergleich zu den steigenden Verbraucherinsolvenzen ist jedoch bei den Unternehmensinsolvenzen nur ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Zwischenzeitlich hatte es sogar den Anschein, dass die Anzahl der insolventen Unternehmen einen leichten Rückgang erfahren könnte. Der Schein trügt, da auch diese schlussendlich anstiegen.
III. Ursachen der Insolvenzentwicklung
1. Begriffsbestimmung
Die Definition des Begriffs Insolvenz umfasst die Insolvenzgründe Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 InsO, die drohende Zahlungsunfähigkeit gem. § 18 InsO sowie Überschuldung nach § 19 InsO.
Dabei liegt der Fall vor, dass ein Unternehmen als Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Fällige Zahlungen fallen aus, das Unternehmen ist nicht mehr in der Lage, laufende Bankkredite, Lieferanten und Arbeitnehmer zu bezahlen. Der Begriff Insolvenz ersetzt seit dem 01. Januar 1999 die Begriffe Konkurs und Gesamtvollstreckung9.
2. Die Finanz- und Wirtschaftskrise
Die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise gilt vielen als bis dato einzigartige Katastrophe. Sie trug dazu bei, dass das Fordern nach Sanierungsgutachten durch die Stakeholder der Unternehmen zugenommen hat. Wenn man die Finanz- und Wirtschaftskrise allerdings genauer betrachtet, spiegelt sie viele Eigenschaften und Mechanismen wieder, die das Wirtschaftsleben seit jeher begleiten. Einige medienwirksame Beispiele zeigen, wie Menschen in Krisen geraten können und auch wieder hinausfinden. Sie können diese schwierige Ausgangslage manchmal sogar als Chance für einen Neubeginn nutzen. Zu der weltweiten Ausbreitung der Finanz- und Wirtschaftskrise, ausgehend vom amerikanischen Immobilienmarkt, trug u.a. die Insolvenz der Investmentbank “Lehman Brothers“ am 15.
September 2008 entscheidend bei. Seit der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahre 2009 leiden die Staaten unter einer Konjunktur- und Wachstumskrise. Der Konjunkturzyklus umfasst typischerweise vier Phasen, die durchlaufen werden können, vom Aufschwung über den Boom, dem Abschwung bis hin zur Rezession.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 5: Typische Konjunkturphasen
Quelle: http://nachrichten.boerse.de/marktbericht/Kap.6-S.3,1.gif.
Die Wirtschaft stagnierte seit 2009 in einer Rezession und ließ eine Depression befürchten. Zum Ende des Jahres 2010 wurde zunächst ein Wirtschaftswachstum von 1,5% prognostiziert, ermittelt auf der Basis des statistischen Überhangs von rund 0,5% aus dem Jahre 200910. Der tatsächliche Wert übersteigt die Prognosen, für das Jahr 2010 liegt das Wirtschaftswachstum bei einem Wert von rund 3,7%11. Die Weltwirtschaft scheint sich von der Krise zu erholen, dies kommt vor allem Deutschland als exportorientierte Nation zu Gute. Märkte, Staaten, Wirtschaftsführer und die Börse müssen sich in Zukunft mehr aufeinander abstimmen12. Vielleicht ist es eine Möglichkeit auf Handlungsalternativen und Arbeitsweisen der Jahre vor der Krise aufzubauen. Ziel der weltweit wirtschaftlichen Netzwerke muss es allenfalls sein, weitere Krisen solchen Ausmaßes zu vermeiden.
Die nachfolgende Abbildung zeigt den Konjunkturverlauf der Bundesrepublik Deutschland von 1988 bis heute. Seit Beginn der 90er Jahre ist ein ständiges “Auf und Ab“ der Konjunktur zu verzeichnen. Jedoch so tief, wie im Jahre 2009, lag das prozentuale Wirtschaftswachstum zuvor noch nie.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 6: Konjunkturverlauf von 1988-2010
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an http://www.marktforschung .de/fileadmin/content/Nachrichten/Ifo_weltwirschaftsklima-2010.gif.
Wenn die Ursachen von Krisen und Einbrüchen erst mal erkannt und gedeutet sind, hilft dies, für die Zukunft Handlungsalternativen zu entwickeln. Die Ursachen für die Finanz- und Wirtschaftskrise lassen sich wie folgt unterscheiden und bestimmen:
a) Makroökonomische Ursachen
Die makroökonomischen Ursachen sind ausschlaggebend. Hier kommt insbesondere die Verschuldung der USA im Verhältnis zum Rest der Welt zum Tragen. Es gibt bis lang keine Anzeichen dafür, dass sich das Ungleichgewicht der amerikanischen Zahlungsbilanz verbessern wird. Einem Aufschwung der Technologiebranche und der zu verzeichnenden Globalisierung auf den Märkten haben wir es zu verdanken, dass sich die Ausweitung der Geldmenge nicht sogleich in eine Inflation gewandelt hat13. Die Idee, dass man über Schulden reich wird, bleibt in den meisten Fällen nur ein Trugschluss.
b) Mikroökonomische Ursachen
Aus mikroökonomischer Sichtweise dürfte die Ursache der Finanz- und Wirtschaftskrise im Zusammenbruch der amerikanischen Immo- bilienmärkte zu sehen sein. Zu diesem Zusammenbruch führten eine fehlerhafte Förderungspolitik der Regierungen, unzureichende Kontrollen und fehlerhafte Prinzipien14. Aufgrund einer einzigen amerikanischen Immobilienkrise konnte die ganze Weltwirtschaft abstürzen.
Die Finanz- und Wirtschaftskrise hinterlässt auch bei den finanziell Bessergestellten ihre Spuren15. Das Gesamtvermögen der Millionäre ist binnen eines Jahres um rund 19,5% geschrumpft. Die Zukunft sieht aber laut Prognose des World Wealth Report 2009 wieder vielversprechender aus. Allerdings wird sich der Reichtum künftig anders auf der Welt verteilen16. Von der Finanz- und Wirtschaftskrise, die sich gegenwärtig noch im Krisenmanagement befindet, ging es für die Unternehmen zahlreich in die Unternehmenskrise und in die Insolvenz.
3. Die wirtschaftliche Globalisierung
Unter Globalität wird ein Prozess verstanden, der die Ausdehnung von geographisch grenzüberschreitenden Interaktionen durch Menschen zum Inhalt hat17. Die Globalität der Wirtschaft ist nicht zu bestreiten und sie wächst stetig. Leider ist auch dies ein Faktor, der zur Zunahme der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland beigetragen hat und immer noch beiträgt. Die Unternehmen haben sich nicht mehr nur mit ihren unmittelbaren Nachbarn als Konkurrenten auseinanderzusetzen. Der Konkurrenzkampf geht über die Ländergrenzen hinaus, nicht nur innerhalb Europas, sondern weltweit18. Die Weltwirtschaft verändert sich, nicht nur die Transaktionen über die Ländergrenzen hinaus, sondern auch im kulturellen und gesellschaftlichen Bereich findet eine sog. Globalisierung statt. In ihrer Gesamtheit trägt sie zur steigenden Komplexität unternehmerischer Prozesse bei, denen sich Unternehmen gegenübersehen. Die nachfolgende Grafik zeigt, dass sowohl die zunehmende Globalisierung als auch die Finanz- und Wirtschaftskrise sich auf die Zahl der Insolvenzen in Europa ausgewirkt haben. Bezugsjahr hierfür ist das Jahr 2009.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 7: Auswirkungen von Globalisierung und Finanz- und Wirtschaftskrise auf Insolvenzen in Europa von 2008 auf 2009
Quelle: http://derstandard.at/1281829540437/Firmeninsolvenzen- Ostpleiten-explodieren-Griechen-brillieren.
4. Der Einfluss des Steuerrechts
Dem Steuerrecht kann man im Hinblick auf Unternehmensinsolvenzen das strukturelle Merkmal „wirtschaftsschädigend“ zuteilen19. Das liegt darin, dass die Aufnahme von Fremdkapital steuerlich günstiger ist als die Aufnahme von Eigenkapital. Daher ist das Steuerrecht mitverantwortlich für die geringe Eigenkapitalausstattung der Unternehmen. Die Liquidität wird den Unternehmen auch in Zukunft eher in Form von Gesellschafterdarlehen als in Form von haftendem Eigenkapital zur Verfügung gestellt werden20. Im Kapitel I wird nochmals auf die Belange des Steuerrechts in der Krise eingegangen.
5. Das Finanzierungsverhalten von Banken und sonstigen Kreditgebern
Die drastischen Insolvenzzahlen ergeben sich nicht zuletzt aus der Zurückhaltung der Banken und sonstiger Finanzierer. Die Finanzierung für Unternehmer ist äußerst schwierig und wird in den kommenden Jahren noch schwieriger werden. Weniger Kredite werden vergeben und wenn doch, dann zu dynamisch hohen Zinssätzen21. Auch die Institution der Banken ist gegen finanzielle Krisen nicht immun. Diese Erfahrungen könnten sich zum Teil hemmend auf die Kreditvergabe ausgewirkt haben. Wenigstens ihre, als Vorsicht zu bezeichnende Zurückhaltung wurde dadurch geprägt.
C. Sanierung statt Zerschlagung
„Wo viel verloren wird, ist manches zu gewinnen“22. Diese Worte von Goethe lassen sich, aus Sicht der Verfasserin, zur hier einschlägigen Thematik gut ausführen. Wenn in einem von der Krise geprägten Unternehmen die Zerschlagung zum Thema wird, dann ist bereits einiges verloren gegangen, jedoch die Sanierung ist Mittel und Zweck, um so einiges noch zu gewinnen.
I. Änderungen durch die neue Insolvenzordnung
Die neue Insolvenzordnung trat am 01.01.1999 in Kraft. Nach jahrelanger Beratung wurde das bisherige Konkurs- und Vergleichsrecht zugunsten einer möglichen Sanierung abgewandelt. Als Sanierung statt Zerschlagung könnte man es umschreiben, woran sich die neue Insolvenzordnung heute orientiert. Diese Änderung war überfällig, da in den vorangegangenen Jahren zahlreiche Unternehmen
zerschlagen wurden, die durchaus sanierungsfähig gewesen wären. Dies charakterisierte eine ganze Branche. Aus den Zerschlagungen resultierten eine stark erhöhte Arbeitslosigkeit und eine wirtschaftliche Ohnmacht der Menschen. Dem entgegen setzt sich erfolgreich die neue Insolvenzordnung. Sanierungen haben über die Jahre eine weitgehende Entwicklung aufgezeigt und sind derzeit auf einem ausgereiften Standard im Verhältnis zur wirtschaftlichen Gesamtlage. Die Erstellung von Sanierungskonzepten ist durchdachter und greift auf fundierte Erkenntnisse zurück, daher steigen die Überlebenschancen der Unternehmen und ihrer Beschäftigten tendenziell an23. Ziel der Insolvenzordnung ist es, die außergerichtlichen Sanierungen zu fördern24. Die Stellung des befürchteten Insolvenzantrages hat nicht mehr sofort die Zerschlagung des Unternehmens zur Folge. Unter den nachfolgenden Nummern 1-6 stellt die Verfasserin kurz die bedeutendsten und aus ihrer Sicht die förderlichsten Neuerungen vor.
1. Fortführung durch den Insolvenzverwalter
Wenn die Fortführung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter angeordnet ist, dann liegen Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nicht mehr in der Hand des Unternehmens, sondern beim vorläufigen Insolvenzverwalter. Dieser soll gem. § 22 InsO das Vermögen sichern und weitestgehend erhalten. Er führt das Unternehmen solange fort, bis eine endgültige Entscheidung hinsichtlich der tatsächlichen Fortführung des Unternehmens getroffen wurde25.
2. Nutzung von Sicherheiten
Der Erhalt des betriebsnotwendigen Vermögens ist essentiell, um den Sanierungsgedanken der Insolvenzordnung zu unterstützen. Die Möglichkeit der Gläubiger, ihre Sicherheiten vorab aus dem Unternehmen zu entnehmen, wurde mittels der neuen Insolvenzordnung eingeschränkt. Dies erleichtert die Fortführung der zahlungsunfähigen Unternehmen erheblich26.
3. Schuldner und Gläubiger
Die neue Insolvenzordnung sieht zum einen in § 270 InsO eine Eigenverwaltung des Schuldners vor. Zugunsten des Schuldners kann, wenn dieser es zuvor beantragt hat, das Insolvenzgericht im Eröffnungsbeschluss die Eigenverwaltung anordnen. Dem müssen die Gläubiger jedoch zustimmen. Die Eigenverwaltung des Schuldners darf
das Verfahren nicht verzögern oder nachteilig für die Gläubiger wirken27. Überwacht werden die Handlungen daher vom Sachwalter. Der Sachwalter ist unabhängig, eine natürliche Person, sachkundig und für den Einzelfall geeignet28. Die anfängliche Kritik an dieser Möglichkeit für den Schuldner ist nach und nach aufgegeben worden, da erfolgreiche Sanierungen zeigten, dass die Eigenverwaltung als Mittel und Zweck geeignet ist29. Zum anderen werden die Mitspracherechte der Gläubiger gestärkt. Mit diesen Regelungen wird die Insolvenzordnung beiden Parteien bei der Durchsetzung ihrer Interessen gerecht.
4. Das Insolvenzplanverfahren
Das wesentliche Augenmerk legt die Insolvenzordnung auf den Insolvenzplan. Mit diesem Verfahren lehnt sich die deutsche Insolvenzordnung an Elemente des US-amerikanischen Reorganisationsverfahrens an30. Gemäß § 217 InsO können Regelungen abweichend von der Insolvenzordnung getroffen werden. Zu diesen Regelungspunkten zählen u.a.:
- die Befriedigung der absonderungsberechtigen Gläubiger und der Insolvenzgläubiger,
- die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie
- die Haftung des Schuldners nach Beendigung des Insolvenzverfahrens31.
Wenn es sich um rechtlich ausführbare Regelungen handelt, kann der Insolvenzplan faktisch alles regeln, was möglich ist. Er bietet der Verfahrensabwicklung somit weitgehende und relativ umfassende Flexibilität32.
5. Insolvenzflucht
Die Unternehmen sollten von der sog. Flucht in die Insolvenz Abstand nehmen. Auch die neue Insolvenzordnung lässt den Unternehmern nur eine entsprechende Überlebenschance, wenn zuvor ein breiter Konsens mit den Gläubigern erzielt werden konnte33. Dieser breite Konsens kann nur erzielt werden, wenn ernsthaft und nachhaltig eine außergerichtliche Sanierung versucht wurde34.
II. Folgen für kleine und mittelständische Unternehmen
Kleine und mittelständische Unternehmen, kurz KMU, leiden im Verhältnis am stärksten unter der wirtschaftlichen Gesamtsituation. Bei diesen Unternehmen kann man von einer Überflutung durch zahlreiche Insolvenzen reden35. Gerade der Mittelstand in Deutschland hat hohe Bedeutung für die Wirtschaft, daher werden KMU mit großer Sorgfalt untersucht und betreut. Der Siegeswille der Unternehmen ist hierfür jedoch Grundvoraussetzung.
Für die Führungspersonen dieser Unternehmen besteht die Gefahr im Anreiz, Unternehmer zu sein. Dieser Anreiz kann förderlich sein, jedoch müssen die Realität der wirtschaftlichen Lage und die Bedrohung durch Insolvenzen im Blickfeld der Unternehmen bleiben. Nur mit einem solchen Bewusstsein wird man eine Krise erkennen, Risikovorsorge betreiben, Kritik annehmen und es in der Zukunft besser machen können. Kleine und mittelständische Unternehmen brauchen einen gewissen „winning spirit“ und eine Menge Selbstbewusstsein für eine gesunde Sanierung36.
III. Unternehmenskrise in ihrer Gesamtheit
Um eine Unternehmenskrise erfolgreich über Sanierungsmaßnahmen bestreiten zu können, kommt es auf eine ganzheitliche Betrachtung an. Es reicht nicht, sich mit finanziellen und wirtschaftlichen Aspekten auseinanderzusetzen, sondern auch soziale, traditionelle und psychologische Ursachen müssen verstanden werden37. Dabei handelt es sich um nichtmonetäre und nichtökonomische Aspekte, die ebenfalls von einem Sanierungskonzept erfasst werden. Auch die wirtschaftliche Angst, die die Unternehmen haben, zählt hierzu38. Unternehmer sollten versuchen nicht zu schnell auf Maßnahmen einzugehen, die meist nicht bis zum Ende durchdacht sind.
IV. Sanierungsgrundlagen
1. Sanierungsbedürftigkeit
Grundlegend ergibt sich die Sanierungsbedürftigkeit eines Krisenunternehmens aus der jeweiligen wirtschaftlichen Lage. Diese wirtschaftliche Notlage ist gekennzeichnet durch den Zustand der drohenden Zahlungsunfähigkeit (Illiquidität) sowie einer negativ verlaufenden Vermögensentwicklung, auch als Unterbilanz oder Überschuldung zu bezeichnen39.
Um das entsprechende Unternehmen als sanierungsbedürftig zu bezeichnen, muss sowohl Illiquidität als auch Unterbilanz vorliegen. In diesem Fall treten Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungsstockungen bis hin zur Zahlungsunfähigkeit auf. Ein potenzielles Krisenunternehmen ist somit sanierungsbedürftig, wenn es nicht mehr in der Lage ist, die Betriebssubstanz aufrecht zu erhalten. Es kann seinen laufenden Verpflichtungen nicht nachkommen und eine erfolgreiche Weiterführung ist nicht zu vermuten40.
a) Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens zeigt sich konkret in der Unfähigkeit des Unternehmens, seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Zahlungsunfähigkeit ist ein allgemeiner Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren und ist in § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO geregelt41. Die Zahlungsunfähigkeit wird nochmals unterteilt in eine drohende Zahlungsunfähigkeit und eine vorübergehende Zahlungsstockung42.
aa) Drohende Zahlungsunfähigkeit
Nach § 18 Abs. 2 InsO liegt drohende Zahlungsunfähigkeit vor, wenn das Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu erfüllen. An diesem Punkt ist es entscheidend einen Schritt zur Lagebesserung zu ergreifen und empfehlenswert, sich für eine Sanierung zu entscheiden43.
bb) Vorübergehende Zahlungsstockungen
Die vorübergehende Zahlungsstockung begründet noch keine vollkommene Zahlungsunfähigkeit. Krisenunternehmen befinden sich in dieser Phase, wenn sie sich kurzfristig die Liquidität wieder beschaffen können und die laufenden Zahlungen leisten können44.
b) Unterbilanz
Im Falle der Unterbilanz sind lediglich die Interessen des Unternehmers und der Eigentümer betroffen. Das Eigenkapital wird durch Verlust gemindert45. Dieser Verlust oder sonstige Eigenkapitalminderungen größeren Umfangs werden als besondere Korrekturposten zum Kapital auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen46.
c) Überschuldung
Überschuldung im Sinne des § 19 Abs. 2 InsO liegt vor, wenn das Vermögen der Gesellschaft nicht mehr die bestehenden Verbindlichkeiten deckt. Um sich hinsichtlich der Überschuldung Klarheit zu verschaffen, werden zunächst die Fortführungschancen mit Hilfe einer Fortführungsprognose geklärt. Abschließend folgt eine Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden in einem stichtagsbezogenen Überschuldungsstatus47.
Jedoch ist der Überschuldungsstatus seit der Finanz- und Wirtschaftskrise im Herbst 2008 kein Grund mehr einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn mittel- oder langfristig prognostiziert werden kann, dass das Unternehmen wieder seinen Zahlungen nachkommen kann48. Diese Regelung sollte ursprünglich nur bis zum
31. Dezember 2010 in Kraft bleiben, jedoch wich der Bundesrat am 18. September 2010 mit einer Verlängerung bis zum 31. Dezember 2013 einer endgültigen Entscheidung über den Überschuldungsstatus und seine Wirkung aus49.
2. Sanierungsfähigkeit
Dieser Punkt muss im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Sonderprüfung zuverlässig geprüft werden. Sanierungsfähigkeit ist gegeben, wenn das Unternehmen nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen deren Kosten wieder verdient. Weiterhin sollte nachhaltig ein Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben erzielt werden und dieser sollte auch über dem anzunehmenden Liquidationserlös liegen50. Das Unternehmen kann nur nachhaltig saniert werden, wenn eine mögliche Fortführungsfähigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB, Renditefähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gegeben sind.
Es liegen keine Anzeichen vor, dass Zahlungsunfähigkeit in absehbarer Zeit droht, wenn die Rendite als branchenüblich anzusehen ist und das Krisenunternehmen trotz allem in der Lage ist, seine Wettbewerbs- fähigkeit mittels einer gefestigten Marktposition zu erhalten51. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, sollte liquidiert werden. Die Feststellung über die Sanierungsfähigkeit ist ein maßgebliches Kriterium für die Zukunftsentscheidung des Unternehmens zwischen Sanierung und Liquidation. Inhalt dieser Prüfung ist eine Analyse der finanz- und betriebswirtschaftlichen Ausgangslage des Krisen- unternehmens52.
3. Sanierungswürdigkeit
Neben der Sanierungsfähigkeit gilt es ebenso sich Gedanken über die Sanierungswürdigkeit des Krisenunternehmens zu machen. Im Rahmen der Prüfung der Sanierungswürdigkeit stellt sich die Frage, ob das Sanierungsengagement auch nach der persönlichen Interessens- lage der betroffenen Gruppen gerechtfertigt ist53. Diese Prüfung ist somit subjektiv, personenbezogen und lässt erkennen, dass nicht jedes sanierungsfähige Krisenunternehmen auch sanierungswürdig ist.
V. Zusammenfassung
Zeichnet sich eine Krise auf, besteht für das Unternehmen die Pflicht, etwas dagegen zu unternehmen und alle Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen, die geeignet sind, die existenzgefährdende Lage zu beenden. Nachdem das Krisenunternehmen auf Sanierungsfähigkeit und Sanierungswürdigkeit hin überprüft wurde, ist nun die Entscheidungsbasis für ein Sanierungskonzept gelegt. Im nächsten Schritt ist unmittelbares Handeln hinsichtlich führungsorientierter, organisatorischer, finanz-, leistungs- und sozialwirtschaftlicher Maßnahmen erforderlich. Somit kann eine erfolgreiche Sanierung beginnen54.
D. Haftungsrisiken für den Geschäftsführer in der Unternehmenskrise
Unter diesem Abschnitt wird ein Einblick in die haftungsrechtlichen Belange, mit Bezug zu dem Verhalten der Geschäftsführung einer Unternehmung gegeben.
I. Pflichten der Geschäftsführung: Grundlagen
1. Geschäftsführung und Vertretung
Der Geschäftsführer bzw. der Vorstand einer beliebigen Kapital- gesellschaft ist zur Geschäftsführung und Vertretung dieser berufen, ihm wird damit eine Position mit erhöhter Eigenverantwortung auferlegt55. Der Geschäftsführer ist der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft. Bei dieser Pflicht handelt es sich um eine sog. „Organpflicht“ des Geschäftsführers, die er aufgrund seiner Bestellung erlangt56. Die Vertretung der Gesellschaft durch den Geschäftsführer erfolgt unbeschränkt nach außen.
2. Sorgfalts- und Treuepflicht
Für den Geschäftsführer einer GmbH gelten die Gepflogenheiten eines ordentlichen Geschäftsmannes gem. § 43 Abs. 1 GmbHG und für den Vorstand einer AG gilt es, die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters gem. § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG zu achten57.
Die Sorgfalt liegt darin, dass der Geschäftsführer in einem verantwortungsbewussten Rahmen die Interessen der Gesellschaft vertritt58. Der Geschäftsführer muss sich Kenntnisse über seine Pflichten und Befugnisse aneignen. Eine Flucht in die Unwissenheit über diese Angelegenheiten ist ihm als Rettung untersagt. Die Treuepflicht ist das Pendant zu den weitreichenden Befugnissen und faktischen Einwirkungsmöglichkeiten des Geschäftsführers59. Die Interessen des Geschäftsführers sind nicht vor die der Gesellschaft zu stellen. Weiterhin darf bei einer Interessenunstimmigkeit die Gesellschaft nicht bevorteilt werden. Hierunter fallen auch die Verschwiegenheitspflicht und das Wettbewerbsverbot für die Dauer des Amtes des Geschäftsführers60.
3. Haftungsverhältnis zur Gesellschaft
Entstehen der Gesellschaft Schäden, weil der Geschäftsführer nicht mit der vorgesehenen Sorgfalt gehandelt hat, so ist dieser für die verursachten Schäden gem. § 43 Abs. 2 GmbHG verantwortlich zu machen. Für die Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers für Schadensersatzansprüche ist ein Beschluss der Gesellschafter
notwendig. Auch der Vorstand der AG haftet gem. § 93 Abs. 2 AktG der Gesellschaft gegenüber. Hier trifft der Aufsichtsrat die Entscheidung darüber, ob gegen den Vorstand Schadensersatzansprüche zu stellen sind. Der Aufsichtsrat muss die Haftung in Anspruch nehmen, wenn für einen Außenstehenden klar erkennbar ist, dass die Geltendmachung Aussicht auf Erfolg hat61. Als Prävention einer Haftungsinanspruch- nahme sollte sich ein Geschäfts-führer in seinem Handeln stets gegenüber der Gesellschaft absichern.
4. Gemeinschaftliche Geschäftsführung
Sollten mehrere Geschäftsführer bestellt sein, erfolgt die Vertretung der Gesellschaft gemeinschaftlich, es sei denn, im Gesellschaftsvertrag ist eine abweichende Regelung vorhanden. Die Geschäftsführer sind untereinander zur uneingeschränkten Kooperation aufgerufen. Diese umfasst jedoch auch die Pflicht, sich gegenseitig zu überwachen62. Bei Verletzung dieser Regelung haften die Geschäftsführer gesamt- schuldnerisch, auch wenn bei Verletzung nur einer der Geschäftsführer für den Schaden verantwortlich ist63.
5. Überwachung der Mitarbeiter
Die Mitarbeiter des Unternehmens müssen von der Geschäftsführung regelmäßig kontrolliert werden. Die Tiefgründigkeit der Überwachung kann der Geschäftsführer nach freiem Ermessen ausführen. Kommt es aufgrund der Verletzung der Überwachungspflicht zu einem Schaden, der durch einen Mitarbeiter verursacht wurde, so haftet der Geschäftsführer hierfür persönlich64.
II. Die Aufsichtsorgane
Auch den Aufsichtsorganen werden bestimmte Pflichten zugeteilt. Anders, als bei der GmbH oder der Co. KG ist die AG zur Bildung eines Aufsichtsrates verpflichtet. Dieser besteht aus mind. drei Mitgliedern laut § 95 Abs. 1 AktG. Der Aufsichtsrat kann zur Überwachung der Geschäftsführung gem. § 111 Abs. 1 AktG die Bücher und Niederschriften der Gesellschaft einsehen und ggf. einen Sach- verständigen laut § 111 Abs. 2 AktG beauftragen65. Die Überwachung hat auch vorbeugend zu erfolgen, weiterhin sollte vor allem in der Krise die Überwachung des Vorstandes verstärkt erfolgen66. Bei der GmbH kann gem. § 52 GmbHG die Bestellung eines Aufsichtsrates
vorgesehen werden. Die niedergeschriebenen Vorschriften des Aktiengesetzes sind anwendbar, wenn der Gesellschaftsvertrag in keinem Punkt dem Gesetz widerspricht67.
III. Das Gesellschaftskapital
Das Gesellschaftskapital einer Unternehmung ist besonders schutzwürdig. Dem Geschäftsführer kommt die Pflicht zu, darüber zu wachen, dass das zur Wahrung des Stammkapitals erforderliche Vermögen nicht an die einzelnen Gesellschafter ausbezahlt wird. Der Geschäftsführer sollte vermeiden, dass die Auszahlung an die Gesellschafter über eine verdeckte Gewinnausschüttung von statten geht68.
IV. Rechnungslegung
Das Gebiet der Rechnungslegung umfasst vor allem die Pflichten der Buchführung und die Erstellung des Jahresabschlusses. Die Rechnungslegungspflicht umfasst die Aufzeichnung aller Geschäfts- vorgänge, die Errichtung von Inventaren, die Aufstellung einer Eröffnungsbilanz, die Erstellung des Jahresabschlusses, u.v.m69. Die Buchführung muss es möglich machen, dass sich ein sachkundiger Dritter anhand dieser einen Überblick über das Unternehmen verschaffen kann70.
V. Insolvenzverschleppung
Eine weitere Gefahrenquelle mit versteckten Haftungsrisiken stellt der Tatbestand der Insolvenzverschleppung dar. Die Haftung der Geschäftsführungsorgane gegenüber Dritten wegen Insolvenz- verschleppung gehört zu dem Gebiet der Außenhaftung71. Um eine Insolvenzverschleppung zu vermeiden, muss bei Beginn der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft, durch die Geschäftsführungsorgane ohne schuldhaftes Zögern, innerhalb von drei Wochen nach Feststellung, ein Insolvenzantrag gestellt werden. Gesetzl. Grundlagen hierfür sind: § 64 Abs. 1 GmbHG für den Geschäftsführer einer GmbH, § 92 Abs. 2 AktG für den Vorstand einer AG72. Die Haftung der Beteiligten ergibt sich aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. den jeweiligen Strafgesetzen.
E. Strafrechtsrisiken in der Unternehmenskrise
Eine Unternehmenskrise birgt viele Risiken, sowohl betriebs- wirtschaftlich, arbeitsrechtlich und unternehmerisch als auch strafrechtlich, da das Verhalten der beteiligten Akteure aufgrund der angespannten Lage oftmals eine Gratwanderung zwischen Recht und Unrecht bedeutet. Die Strafrechtsrisiken resultieren zum Teil aus den zahlreichen Pflichten und ihren Haftungsmaßstäben. Das Aufkommen von strafbaren Handlungen während der Krise liegt u.a. an der Vernachlässigung der Sorgfaltsmaßstäbe, der Unkenntnis des Geschäftsführers und dem Verlust des Überblicks, es überwiegt der Druck für die Bewältigung der Krise73. Nachfolgend werden kurz einige der häufigsten strafrechtlichen Risiken vorgestellt.
I. Untreue
Der Straftatbestand der Untreue kann in jedem Stadium der Krise zum Tragen kommen. Untreue liegt gem. § 266 StGB vor, wenn der Geschäftsführer vorsätzlich Verpflichtungen und Vermögensinteressen der Gesellschaft verletzt und hierdurch der Gesellschaft Nachteile entstehen. Beispiele für ein solches deliktisches Verhalten können sein:
- bösartig verschleierte Vermögensverschiebung in das persönliche Vermögen oder in das Vermögen der Gesellschafter oder
- Unterlassung der Weiterleitung von Schmiergeldern74.
II. Kreditbetrug
Die Strafbarkeit eines Kreditbetruges ist in § 265 b StGB geregelt. Diese Vorschrift spiegelt den Tatbestand des Kreditbetruges als ein so genanntes „abstraktes Gefährdungsdelikt“ wieder75.
Strafbarer Kreditbetrug liegt vor, wenn z.B.:
- Unterlagen über Finanzen gefälscht oder bei Anträgen unwahre Angaben gemacht werden oder
- ausschlaggebende wirtschaftliche Verhältnisse verschwiegen
werden76.
III. Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen
Nicht nur das Nichtabführen, sondern auch die verspätete Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung ist strafbar, die
Grundlagen finden sich im § 266a Abs. 1 StGB77. Demnach ist der Geschäftsführer verpflichtet die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung vor den anderen Gläubigern zu bezahlen. Das Nichtabführen kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belegt werden78. Von einer Strafe ist abzusehen, wenn der Arbeitgeber gem. § 266a Abs. 6 Satz 1 StGB
- bei Fälligkeit oder unmittelbar danach
- der Einzugsstelle in schriftlicher Form
- die Höhe der vorenthaltenen Beträge mitteilt sowie
- die Gründe für die verspätete Zahlung erklärt und
- er sich ernsthaft bemüht hatte79.
Die Beträge können dann gem. § 266a Abs. 6 Satz 2 StGB nachträglich geleistet werden und es erfolgt keine Bestrafung.
IV. Verletzung von Buchführungspflichten
Die Buchführung ist das Herzstück des Finanzwesens innerhalb einer Unternehmung. Die Verletzung dieser Pflicht kann ebenfalls einen Straftatbestand erfüllen. Bei der Strafbarkeit ist es unerheblich, ob die Handlungen erst in der Krise oder schon im Vorfeld vorgenommen wurden. Die Verletzung der Buchführungspflicht ist im § 283b StGB niedergeschrieben80. Demnach sind u.a. folgende buchhalterische Handlungen strafbar:
- Unterlassen der Führung der Handelsbücher,
- unsachgemäße Führung der Bücher, zur Erschwerung der Übersicht oder
- Vernichtung der Handelsbücher vor Ablauf der gesetzl. Aufbewahrungsfrist81.
F. Die Unternehmenskrise: Arten und Ursachen
Die globale Wirtschaft befindet sich in einem sich dynamisch verändernden Prozess. Dieser Prozess wirkt sich auf das unmittelbare Umfeld des Unternehmens aus. Daher sind die Unternehmen zunehmend gefordert sich am Markt zu behaupten82.
Die steigende und sich entwickelnde Globalisierung des Wettbewerbs, der internationale Fortschritt der unternehmerischen Tätigkeiten, Präsenzentwicklungen an den Märkten, Veränderungen von rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Kundenbedürfnissen und Konkurrenz- streitigkeiten in der Weltwirtschaft stellen nur einige Hürden dar, denen Unternehmen frühzeitig entgegen steuern müssen83. Leiten Geschäftsführer oder sonstige Beteiligte zu spät oder gar nicht Handlungsmaßnahmen gegen diese Anzeichen ein, ist die Krise vorprogrammiert. Sowohl Unternehmen der damaligen aber auch der „new economy“ waren in den vergangenen Jahren immer häufiger von Unternehmensinsolvenzen betroffen84. Die Krise stoppt weder vor Erfahrung noch vor Branchen.
I. Definition Unternehmenskrise
Das Wort Unternehmenskrise ist ein aus dem Altgriechischen abgeleiteter Begriff der Umgangssprache. Sie beschreibt eine entscheidende Wendung85. Die Literatur umschreibt
Unternehmenskrisen mehrfach als ungeplante und ungewollte, zeitlich begrenzte Prozesse, die in der Lage sind, das Fortbestehen des Unternehmens essentiell zu gefährden86. Hinsichtlich der Thematik Sanierungskonzepte muss im Zusammenhang gedacht werden und ein Blick auf die nachfolgenden drei Arten, zum Verständnis des Begriffs Unternehmenskrise, geworfen werden:
1. Betriebswirtschaftlicher Begriff
In der Wirtschaft existiert kein einheitlicher Krisenbegriff, es wird bundesweit eine Vielzahl von Begriffen vertreten. Hinreichend kann man von einer Existenzgefährdung des Krisenunternehmens mit Endstation in der materiellen Insolvenz sprechen87. Die Lebensfähigkeit des gesamten Unternehmens wird in Frage gestellt88.
2. Insolvenzrechtlicher Begriff
Aus Sicht der Insolvenz ist eine Krise mit Zeitpunkt des Eintritts der Insolvenzreife erreicht. Der insolvenzrechtliche Begriff setzt das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung voraus89. Die Krise ist die Vorstufe zur Insolvenz90.
3. Rechtlicher Begriff
Eine rechtliche Krise tritt ein, wenn die betriebswirtschaftliche Krise ausgeschöpft ist und sich aus ihr Rechtsfolgen ergeben91. Aus strafrechtlicher Sicht knüpft der Krisenbegriff hier an den insolvenzrechtlichen Begriff an, wie etwa in den Tatbeständen des § 283 Abs. 1 BGB92.
II. Die Krisenarten
Bei der Feststellung des Krisenstadiums geht es um die Ermittlung in welchem Punkt der Unternehmenskrisen sich das Unternehmen befindet. Hierzu reichen allgemeine Angaben wie z.B. Umsatzrückgang oder Managementfehler nicht aus. Das Krisenstadium bestimmt entsprechend der Dringlichkeit die Inhalte und Maßnahmen des Sanierungskonzeptes93.
Der Dringlichkeit nach, stehen die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit, vermögensmäßige Schuldendeckung, Erreichen der Gewinnzone und die strategische Neuausrichtung des Unternehmens als gestellte Ziele im Vordergrund. Die Unternehmenskrise verläuft, entsprechend der Abbildung, typischerweise in den fünf nachfolgenden Stufen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 8: Weg der Unternehmenskrise
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Anders, 2009.
1. Die Stakeholderkise
Die Stakeholderkrise wird auch als Ausgangspunkt von Unternehmenskrisen angesehen. Sie ist weder intern noch durch einen externen Beobachter leicht zu erkennen. Ein Hinweis auf den Beginn dieser Krise ist meist in einem veränderten Führungsverhalten zusehen, das zunehmend durch Nachlässigkeit besticht.
[...]
1http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/ Content/Statistiken/UnternehmenGewerbeInsolvenzen/Insolvenzen/Aktuell,te mplateId=renderPrint.psml (abgerufen am 15.12.2010).
2http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/UnternehmenGewerbeInsolvenzen/Insolvenzen/Aktuell,te mplateId=renderPrint.psml (abgerufen am 15.12.2010).
3http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/UnternehmenGewerbeInsolvenzen/Insolvenzen/Tabellen/C ontent50/HaeufigkeitLaender,templateId=renderPrint.psml (abgerufen am 16.12.2010).
4http://www.credtireform-mv.de/Deutsch/Creditreform/Aktuelles/Creditreform_ Analysen/Insolvenzen_Neugruendungen_Loeschungen/1_unternehmensinsol venzen.jsp (abgerufen am 16.12.2010).
5http://www.pressemitteilungen-online.de/index.php/unternehmens insolvenzen-steigen-in-2010-moderat/ (abgerufen am 16.12.2010).
6http://finanzwertig.de/firmenpleiten-trendwende-erst-2011-217 (abgerufen am 19.12.2010).
7http://www.statistik-mv.de/cms2/STAM_prod/STAM/de/gui/ Veroeffentlichungen/index.jsp?para=e-BiboInterTh08&linkid= 090301&head=0903 (abgerufen am 19.12.2010).
8http://www.statistik-mv.de/cms2/STAM_prod/STAM/de/gui/ Veroeffentlichungen/index.jsp?para=e-BiboInterTh08&linkid= 090301&head=0903 (abgerufen am 19.12.2010).
9Crone/Werner/Crone, Kapitel 1, S. 5.
10http://www.bankenverband.de/themen/finanzmaerkte-konjunktur/konjunktur/ konjunkturprognose/#deutschland (abgerufen am 19.12.2010).
11http://www.boersen-zeitung.de/index.php?isin=&dpasubm=all&ansicht= meldungen&dpaid=376117 (abgerufen am 19.12.2010).
12http://www.bankenverband.de/themen/finanzmaerkte-konjunktur/konjunktur/ konjunkturprognose/#deutschland (abgerufen am 19.12.2010).
13Peinemann, S. 99 ff.
14Peinemann, S. 99 ff.
15http://www.krisennavigator.de (abgerufen am 20.12.2010).
16http://www.krisennavigator.de (abgerufen am 20.12.2010).
17Kessler/Steiner, S. 35.
18Seefelder, S. 6.
19Seefelder, S. 7.
20Seefelder, S. 10.
21Seefelder, S. 6-7.
22Goethe, Maskenzug in Weimar 1818, Wallensteins Lager.
23Seefelder, S. 11.
24Wabnitz/Janovsky/Beck, Kapitel 6, Rn 12.
25Graf-Schlicker/Voß, § 22 Rn. 1-4.
26Seefelder, S. 12.
27Seefelder, S. 12.
28Hess/Kranemann/Pink, Kapitel C Rn. 843.
29Graf-Schlicker/Graf-Schlicker, § 270 Rn. 1-2.
30Graf-Schlicker/Kebekus, § 217 Rn. 1.
31Seefelder, S. 12.
32Hess/Kranemann/Pink, Kapitel D Rn. 851-852.
33Seefelder, S. 13.
34Seefelder, S. 25.
35Portisch/Shahidi/Portisch, S. 5.
36Seefelder, S. 25.
37Seefelder, S. 25.
38Seefelder, S. 15.
39Schimansky/Bunte/Lwowski, § 85 Rn. 61.
40BFH vom 25.10.1963 BStBl. III 1964, 122; BFH vom 16.05.2002 BStBl. II 2002, 854.
41Wimmer/Weidekind/Dauernheim/Wagner, Kapitel 22 Rn. 12.
42Nerlich/Kreplin/von Vietinghoff, § 22 Rn. 16.
43Schmidt/Uhlenbruck/Schmidt, Teil 5 Rn. 541.
44Wimmer/Weidekind/Dauernheim/Wagner, Kapitel 22 Rn 14.
45Gottwald, § 6 Rn. 16.
46http://www.juramagazin.de/unterbilanz (abgerufen am 21.12.2010).
47Wimmer/Weidekind/Dauernheim/Wagner, Kapitel 22. Rn. 1.
48http://www.bmj.bund.de (abgerufen am 21.12.2010).
49http://www.vnr.de/b2b/steuern-buchfuehrung/controlling/neuer-begriff-der- ueberschuldung-bis-2013-verlaengert.html (abgerufen am 21.12.2010).
50Nerlich/Kreplin/Bornheimer, § 7 Rn. 14.
51http://www.struktur-management-partern.com/downloads/de/SMP_IDW_ CompetenceForum.pdf (abgerufen am 22.12.2010).
52Bauer, Rn. 173.
53Bauer, Rn. 174.
54Oppenländer/Trölitzsch/Steffan, Kapital 10, § 36 Rn. 88.
55Oppenländer/Trölitzsch/Ziemons, Kapital 8, Einleitung, Rn. 1.
56Seefelder, S. 26.
57Seefelder, S. 26.
58http://treuhandkurpfalz.de/cms/download/info/2009/00005DFS.pdf (abgerufen am 22.12.2010).
59Seefelder, S. 27.
60http://treuhandkurpfalz.de/cms/download/info/2009/00005DFS.pdf (abgerufen am 22.12.2010).
61Seefelder, S. 27.
62Seefelder, S. 28.
63Seefelder, S. 45.
64Seefelder, S. 28.
65Seefelder, S. 29.
66Seefelder, S. 45.
67Seefelder, S. 29.
68Seefelder, S. 45.
69http://treuhandkurpfalz.de/cms/download/info/2009/00005DFS.pdf (abgerufen am 22.12.2010).
70Seefelder, S. 35.
71Ziegenhagen/Thieme, § 4, S. 69 Rn. 5.
72Seefelder, S. 38.
73Nerlich/Kreplin/Kreplin, § 23 Rn. 217.
74Seefelder, S. 47.
75Seefelder, S. 50.
76Nerlich/Kreplin/Lachmann, § 8 Rn. 24.
77Nerlich/Kreplin/Kreplin, § 23 Rn. 217.
78http://www.koesterblog.com/unternehmergesellschaft/darstellung-der- haftungsrisiken-des -geschäftsführers-in-krise-und-insolvenz-sowie-strategien- zur-haftungsvermeidung (abgerufen am 23.12.2010).
79Seefelder, S. 51.
80Nerlich/Kreplin/Kreplin, § 23 Rn. 217.
81Seefelder, S. 49.
82Oppenländer/Trölitzsch/Steffan, Kapitel 10, § 36, Rn. 1.
83Oppenländer/Trölitzsch/Steffan, Kapitel 10, § 36, Rn. 1.
84Oppenländer/Trölitzsch/Steffan, Kapitel 10, § 36, Rn. 1.
85http://www.krisennavigator.de (abgerufen am 26.12.2010).
86Häger, S. 1.
87Schmidt/Uhlenbruck/Maus, Teil 1 Rn. 1.1-1.3.
88Lüdike/Sistermann/Loose/Maier, § 17 Rn. 3.
89Lüdike/Sistermann/Loose/Maier, § 17 Rn. 5.
90BGH vom 20.6.2005 - II ZR 18/03; BGH vom 23.2.2004 - II ZR 207/01.
91Oppenländer/Trölitzsch/Steffan, § 36 Rn. 4.
92Bauer, Rn. 7.
93Crone/Werner/Crone, Kapitel 1, S. 3.
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