Die vorliegende Arbeit analysiert empirisch die Auswirkungen der Finanzkrise auf das Ansatzverhalten steuerlicher Verlustvorträge sowie deren Effekt auf das Eigenkapital. Zentrale Hypothesen sind, dass durch die Finanzkrise weniger Verlustvorträge aktiviert werden und dass der Effekt auf das Eigenkapital abnimmt.
Zur Überprüfung der Hypothesen werden die IFRS-Geschäftsberichte von 54 Unternehmen aus dem DAX (20) sowie MDAX (34) der Jahre 2005 bis 2009 analysiert. Für die Abgrenzung der Indizes wurde auf die Zusammensetzung zum 1. Mai 2010 abgestellt. Die Analyse erfolgte getrennt nach Indizes als auch nach Supersektoren, deren Abgrenzung von der Deutschen Börse übernommen worden ist. Die relevanten
Informationen wurden vornehmlich aus den Anhangsangaben der Unternehmen entnommen und waren damit abhängig von der Qualität der Unternehmenspublizität.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Management Letter
1 Die Bedeutung steuerlicher Verlustvorträge in der Krise
1.1 Zielsetzung und Abgrenzung
1.2 Aufbau der Arbeit
2 Bilanzierungskonzeption nach IFRS
2.1 Rechnungslegungsgrundsätze nach IFRS
2.2 Bilanzierung von Steuern nach IAS 12
2.2.1 Anwendungsbereich
2.2.2 Terminologie des IAS 12
2.2.3 Das Konzept latenter Steuern nach IFRS
2.2.3.1 Temporary-Konzept
2.2.3.2 Bilanzorientierter Ansatz
2.2.3.3 Liability-Methode
2.3 Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge
2.3.1 Steuerrechtliche Grundlagen
2.3.2 Ungenutzte steuerliche Verluste
2.3.3 Ansatz
2.3.3.1 Ansatzkriterien
2.3.3.2 Ansatzwahrscheinlichkeit
2.3.4 Gewinnprognosen
2.3.4.1 Planungsrechnung
2.3.4.2 Verlusthistorie
2.3.4.3 Planungshorizont
2.3.5 Bewertung
2.3.5.1 Anzusetzender Steuersatz
2.3.5.2 Neubewertung
2.3.6 Bilanzieller Ausweis
2.4 Wirtschaftliche Zusammenhänge steuerlicher Verlustvorträge
2.5 Bilanzpolitische Möglichkeiten
3 Auswirkungen steuerlicher Verlustvorträge auf das Eigenkapital
3.1 Überblick über bisherige Studien
3.2 Hypothesen
3.2.1 Bilanzierung von aktivierten Verlustvorträgen
3.2.2 Eigenkapitalwirkungen
3.3 Konzeption und Untersuchung
3.3.1 Abgrenzung der empirischen Datengrundlage
3.3.2 Branchenzugehörigkeit
3.3.3 Prämissen
3.4 Deskriptive Ergebnisse der Untersuchung
3.4.1 Abgrenzung latenter Steuern
3.4.1.1 Häufigkeitsanalyse
3.4.1.2 Quantitative Analyse
3.4.2 Latente Steuern auf Verlustvorträge
3.4.2.1 Bilanzierte aktive latente Steuern auf Verlustvorträge
3.4.2.2 Gesamtvolumina steuerlicher Verlustvorträge
3.4.3 Wirtschaftliche Entwicklung
3.5 Entwicklung der steuerlichen Verlustvorträge
3.5.1 Verlustansatzverhältnis
3.5.1.1 Modell
3.5.1.2 Berechnete VAV für 2005-2009
3.5.1.3 Analyse nach Supersektoren
3.5.1.4 Zwischenergebnisse
3.5.2 Auswirkung auf das Eigenkapital
3.5.2.1 Modell
3.5.2.2 Berechnung der Effekte für 2005-2009
3.5.2.3 Analyse nach Sektoren
3.5.2.4 Zwischenergebnisse
4 Bilanzierungstendenzen durch die Finanzkrise
Anhang 1: Ausgewertete Unternehmen des DAX
Anhang 2: Ausgewertete Unternehmen des MDAX
Literaturverzeichnis
Sonstige Quellen
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Ansatzkriterien für steuerliche Verlustvorträge
Abbildung 2: Szenarien für die Auswirkung der Finanzkrise auf das Ergebnis
Abbildung 3: Abgrenzung latenter Steuern in DAX und MDAX
Abbildung 4: Wirtschaftliche Entwicklung in der Gesamtstichprobe
Abbildung 5: VAV in der Gesamtstichprobe
Abbildung 6: VAV Entwicklung nach Supersektoren
Abbildung 7: VAE Entwicklung nach Supersektoren
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Typen von Differenzen zwischen IFRS- und Steuerbilanz
Tabelle 2: Bilanzorientierter Abgrenzungsansatz nach IAS 12
Tabelle 3: Durchschnittliche Gesamtsteuerbelastungen
Tabelle 4: Bisherige Studien
Tabelle 5: Stichprobenumfang
Tabelle 6: Branchenzugehörigkeit Stichprobe
Tabelle 7: Aktivierung steuerlicher Verlustvorträge
Tabelle 8: Latente Steuerabgrenzung - Mittelwert und Median in Mio. Euro
Tabelle 9: Steuerliche Verlustvorträge in der Bilanz
Tabelle 10: Anteil an aktiven latenten Steuern vor Saldierung
Tabelle 11: Maxima aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge
Tabelle 12: Gesamtbeträge steuerlicher Verlustvorträge
Tabelle 13: VAV in DAX und MDAX
Tabelle 14: VAE steuerlicher Verlustvorträge
Tabelle 15: VAE steuerlicher Verlustvorträge im DAX
Tabelle 16: VAE steuerlicher Verlustvorträge im MDAX
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Management Letter
Steuerliche Verlustvorträge stellen einen ökonomischen Vorteil dar, da sie in Zukunft zu geringerer Steuerbelastung führen, falls sie mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden können. Daher sind sie nach IAS 12.34 soweit als Vermögenswert in der Bilanz anzusetzen, wie es wahrscheinlich ist, dass zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis für die Aufrechnung zur Verfügung stehen wird.
Der Ansatz steuerlicher Verlustvorträge ist erfolgswirksam vorzunehmen, sodass dadurch das Eigenkapital erhöht wird. Sind spätere Gewinne nicht mehr werthaltig, sind die aktivierten Verlustvorträge jedoch im Wert aufwandswirksam zu berichti- gen. Das Eigenkapital wird also durch die Bilanzierung steuerlicher Verlustvorträge volatiler.
Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit mit der künftige Gewinne erzielt werden können, sind verschiedene Kriterien heranzuziehen, die in der Gesamtschau dem Bilanzierenden bilanzpolitische Möglichkeiten eröffnen.
Die Finanzkrise hat ihrerseits Auswirkungen auf diese Gewinnprognosen, was dazu führen kann, dass Wertberichtigungen vorzunehmen sind. Somit würde das Eigenka- pital durch die Finanzkrise deshalb verringert, weil steuerliche Verlustvorträge wertzuberichtigen sind und nicht weil operative Verluste erzielt worden sind.
Die vorliegende Arbeit analysiert empirisch die Auswirkungen der Finanzkrise auf das Ansatzverhalten steuerlicher Verlustvorträge sowie deren Effekt auf das Eigenkapital. Zentrale Hypothesen sind, dass durch die Finanzkrise weniger Verlustvorträge aktiviert werden und dass der Effekt auf das Eigenkapital abnimmt.
Zur Überprüfung der Hypothesen werden die IFRS-Geschäftsberichte von 54 Unter- nehmen aus dem DAX (20) sowie MDAX (34) der Jahre 2005 bis 2009 analysiert. Für die Abgrenzung der Indizes wurde auf die Zusammensetzung zum 1. Mai 2010 abgestellt. Die Analyse erfolgte getrennt nach Indizes als auch nach Supersektoren, deren Abgrenzung von der Deutschen Börse übernommen worden ist. Die relevanten Informationen wurden vornehmlich aus den Anhangsangaben der Unternehmen ent- nommen und waren damit abhängig von der Qualität der Unternehmenspublizität.
Bezüglich des Ansatzverhaltens latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge ergab die Untersuchung, dass die Finanzkrise ab 2008 durchaus im Verhältnis zu den verfügbaren Verlustvorträgen zu einem geringeren Verlustansatzverhältnis (VAV)
geführt hat, da vorsichtiger bilanziert worden ist. So sank der Anteil der bilanzierten Verlustvorträge an den gesamten Verlustvorträgen in 2008 auf einen Wert von ca. 42%, nachdem er in den Jahren davor noch mindestens über 51% betragen hatte. In 2009 stieg der Wert wieder auf ca. 45%. Der absolute Gesamtbetrag der angesetzten Verlustvorträge in der Gesamtstichprobe hat in 2008 und 2009 jedoch stetig zugenommen. So wurden statt 36 Mrd. Euro in 2007 in 2008 ca. 39 Mrd. Euro und in 2009 über 42 Mrd. Euro steuerlicher Verlustvorträge bilanziert. Die Unternehmen blieben also bezüglich der Prognosen optimistisch, hatten jedoch höhere Gesamtbeträge zu berichten, was das VAV verändert hat.
Die Analyse nach Supersektoren ergab, dass sie alle in 2008 einen Rückgang des VAV verzeichneten. In 2009 nahm es tendenziell wieder zu und ergab in der Industrie-Branche den stärksten Anstieg von 14%. Zu bemerken ist auch, dass das VAV in 2009 wieder gestiegen ist, obwohl sich die Gewinnsituation weiter verschlechtert hat.
Aus der Analyse des Effekts auf das Eigenkapital aus dem Ansatz steuerlicher Ver- lustvorträge (Verlustansatzeffekt oder VAE) über die Jahre 2005-2009 hat sich ge- zeigt, dass die Aktivierung steuerlicher Verlustvorträge im Durchschnitt mindestens zu einer Erhöhung des Eigenkapitals um 2,6% führte und sich maximal auf 4,4% belief. Dabei wiesen MDAX Unternehmen einen höheren VAE auf als DAX Unter- nehmen. Mit der Finanzkrise ab dem dritten Quartal in 2008 ging ein weiterer Rück- gang des VAE um 0,2% auf 2,6% einher. Doch bereits in 2009 betrug der Effekt wieder 3,3%.
Bis auf die Konsumgüterindustrie verzeichneten alle anderen untersuchten Supersek- toren einen Rückgang des Effekts in 2008 um Werte zwischen 8% (Industrie) und 31% (Chemie). Die Konsumgüterbranche erhöhte den Effekt um 96%. Somit bleibt festzuhalten, dass die Krise in 2008 vielmehr zu einer Verringerung als zu einem ausgeweiteten Effekt latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge auf das Eigen- kapital geführt hat. Doch bereits in 2009 wurde dies schon wieder korrigiert.
Die Analyse zeigt, dass die Finanzkrise bezüglich des Effektes aus dem Ansatz steu- erlicher Verlustvorträge auf die Bilanzen des Jahres 2008 gewirkt hat, es jedoch nur zu einem Schock kam, der im nächsten Jahr bereits wieder abgefangen wurde. Abso- lut wurden jedoch durch die Finanzkrise nicht weniger steuerliche Verlustvorträge aktiviert, sodass die Unternehmen damit Vertrauen in die Zukunft signalisierten.
1 Die Bedeutung steuerlicher Verlustvorträge in der Krise
Der Zusammenbruch der Investmentbank Lehman Brothers und die Anmeldung der Insolvenz am 15. September 2008[1] gilt als Auslöser einer weltweiten Finanzkrise, die sich auch auf die realen Warenmärkte ausgebreitet hat. Vor diesem Hintergrund erlit- ten deutsche Unternehmen einen erheblichen Gewinneinbruch in den Jahren 2008 und 2009, welcher in 2009 auch mit einem Umsatzrückgang einherging. Die Prognostizierbarkeit zukünftiger Gewinne und Geschäftschancen wurde durch die Finanzkrise ebenfalls geschwächt.
Trotzdem mussten die Unternehmen Rechnung legen und benötigten dazu in gewissen Umfang Gewinnprognosen um den Ansatz bestimmter Postionen zu begründen. Dazu zählen auch die aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge, die für Unternehmen, empirischen Studien zufolge, eine herausgehobene Stellung einnehmen. So ergab sich, dass im Maximum aus 101 im Jahre 2005 analysierten Unternehmen des DAX, MDAX, SDAX und TecDAX das Eigenkapital zu knapp 74% aus der Aktivierung steuerlicher Verlustvorträge bestanden hat.[2]
Aktive latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen werden aktiviert, wenn u.a. in Zukunft mit steuerpflichtigen Gewinnen gerechnet werden kann. Dies hat zur Konsequenz, dass sich das Eigenkapital in der Bilanz erhöht, da die Buchung er- folgswirksam vorzunehmen ist. Sollten sich die Gewinnprognosen in späteren Jahren verschlechtern, muss ein Teil der aktivierten latenten Steuern auf steuerliche Ver- lustvorträge wertberichtigt werden, wenn eine spätere Realisation nicht mehr wahr- scheinlich ist. Die Wertberichtigung führt zu Aufwand, der das Eigenkapital in einer Zeit verringern könnte, in der die Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens schon durch z.B. Umsatzrückgang oder Verluste geschwächt sein könnte. Somit ergibt sich eine Situation, die sich mit SCHILDBACHS oft zitierten Worten beschreiben lässt:
„In der Krise werden aktive latente Steuern […] zum Mühlstein am Halse, der das bedrohte Unternehmen endgültig in den Abgrund reißt“[3]
Die Unternehmen besitzen jedoch gewisse Bilanzierungsspielräume beim Ansatz steuerlicher Verlustvorträge als aktive latente Steuern und können so in Krisensitua-
tionen unterschiedlich reagieren. Der zusätzliche Ansatz steuerlicher Verlustvorträge führt über die Buchung von Ertrag c.p. zu höherem Eigenkapital, das besonders in der Krise für die Unternehmen auf Grund der daran gekoppelten Covenants und Kre- ditratings an Bedeutung gewinnt. Allerdings muss dieser Ansatz fundiert dargelegt und begründet werden können und gibt vor allem bei steigenden Verlustvorträgen Anlass zum Hinterfragen der Überlebenschancen des Unternehmens. Daher könnte ein höherer Bestand an steuerlichen Verlustvorträgen an sich Anlass sein, die beste- henden aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge im Wert nach unten zu berichtigen.
Beispielhaft sei hier das Unternehmen Sky Deutschland AG (bis 2008 Premiere AG) erwähnt. Es hatte in 2005 noch 94 Mio. Euro an aktiven latenten Steuern auf steuer- liche Verlustvorträge angesetzt. Bei einem Eigenkapital von 798 Mio. Euro machte dies knapp 12% des Eigenkapitals aus.[4] In 2006 wurde der Ansatz mangels positiver Gewinnprognosen fast in vollem Umfang auf knapp 3 Mio. Euro wertberichtigt.[5] Zusammen mit anderen Faktoren führte dies zu einem latenten Steueraufwand von ca. 107 Mio. Euro,[6] der das Eigenkapital c.p. innerhalb eines Jahres um mehr als 13% verringerte. Nach dieser Maßnahme hat die Sky Deutschland AG seit 2007 überhaupt keine steuerlichen Verlustvorträge mehr aktiviert. Die Sky Deutschland AG zeigt damit, welche volatilen Schwankungen die Berücksichtigung steuerlicher Verlustvorträge für den Eigenkapitalausweis in schwierigen Zeiten bedeuten kann.
1.1 Zielsetzung und Abgrenzung
Die Existenz höherer steuerlicher Verluste führt also c.p. entweder durch die Aktivie- rung zu einem besseren Ergebnis (Sky Deutschland AG bis 2005) oder zu einem schlechteren Ergebnis (Sky Deutschland AG in 2006) als ohne Berücksichtigung latenter Steuern (Sky Deutschland AG ab 2007). Dies hat unmittelbar Auswirkungen auf das Eigenkapital. Ein Ziel der empirischen Analyse ist es daher, herauszufinden, ob sich eine Tendenz in eine der beiden Richtungen feststellen und sich so der von SCHILDBACH als offen bewertete Nettoeffekt[7] latenter Steuern in Krisenzeiten be- stimmen lässt.
Besonderes Augenmerk wird auf die Auswirkung der Bilanzierung von latenten Steuern auf Grund steuerlicher Verlustvorträge auf das Eigenkapital gelegt. Es soll herausgefunden werden, ob es in Krisenzeiten durch die Aktivierung tendenziell er- höht oder durch die Wertberichtigung tendenziell verringert wurde. Im Mittelpunkt steht also die Frage nach den krisenbedingten Effekten steuerlicher Verlustvorträge auf das Eigenkapital. Im Vorfeld soll untersucht werden, ob sich das Ansatzverhalten steuerlicher Verlustvorträge durch die Krise verändert hat, was bereits erste Indizien für den Effekt auf das Eigenkapital liefert kann. In diesem Zusammenhang wird auf die Bilanzierungsspielräume einzugehen sein, um herauszuarbeiten, inwieweit sie existieren und darüber hinaus von den Unternehmen bei der Bilanzaufstellung ge- nutzt wurden.
Vor diesem Hintergrund versucht die vorliegende Arbeit über den Zeitraum der letzten fünf Jahre eine Aussage über die Bilanzierung latenter Steuern auf Verlustvorträge im Trend zu machen. Dazu erfolgt eine Analyse der Geschäftsberichte ab dem Jahr 2005, die nach den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt worden sind. Die IFRS stehen allgemein für die Summe der verpflichtend anzuwendenden Verlautbarungen des IASB und bestehen aus den IFRS, IAS, IFRIC und SIC.[8] Im Folgenden wird der Begriff „IFRS“ ebenso verwandt.
Die Analyse der Geschäftsberichte ab dem Jahr 2005 hat zum einen als Hintergrund, dass ab diesem Jahr die grundsätzliche Anwendung der IAS/IFRS für kapitalmarkt- orientierte Unternehmen in der EU Pflicht ist, sodass ein einheitliches Regelwerk zu Grunde liegt. Zum anderen ermöglicht es die Analyse von fünf konsekutiven Jahren, einen gewissen Trend abzubilden und etwaige Verzerrungen durch eine punktuelle Betrachtung, wie sie in einigen Untersuchungen bereits vorgenommen wurden,[9] zu vermindern.
Es wird auf die besondere Situation durch die Finanzmarktkrise in der Weise einge- gangen, dass Geschäftsberichte analysiert werden, die i.d.R. in 2009 vollständig und in 2008 zumindest im letzten Quartal den Auswirkungen der Finanzkrise unterwor- fen waren. Mehr Informationen waren aus den offen zugänglichen Rechenwerken noch nicht erhältlich, so dass hier eine gewisse Einschränkung vorzunehmen war.
Die Effekte aus der Finanzkrise können also nicht vollumfänglich analysiert werden, da der Betrachtungszeitraum zu kurz ist. Es kann jedoch ein gewisser Trend herausgearbeitet werden.
Im Rahmen des Konvergenz Projekts zwischen den IASB und FASB mit dem Ziel einer möglichst großen Übereinstimmung zwischen IAS 12 und SFAS 109 wurde im März 2009 der Diskussionsentwurf ED/2009/2 veröffentlicht.[10] Nach Angaben des IASB soll das Projekt in 2011 abgeschlossen werden, nachdem es bis zur zweiten Jahreshälfte 2010 verschoben wurde.[11] In der Literatur geht man jedoch eher von einer einstweiligen Nichtverfolgung aus.[12] Da die Jahresabschlüsse der untersuchten Unternehmen sich auf die Jahre 2005 bis 2010 beziehen, standen sie noch nicht unter dem Einfluss der geplanten Neuregelungen. Aus diesen Gründen wird der Diskussi- onsentwurf nicht näher in der Arbeit erläutert.[13] Es erfolgt eine Beschränkung auf die aktuell anzuwendende IFRS-Vorschrift.
Zinsvorträge nach § 4h EStG, § 8a KStG sind unter die gleichen Regelungen für operative Verlustvorträge zu subsumieren.[14] Sie werden hier jedoch nicht näher betrachtet.[15] Jedoch können sie bei ungenauen Angaben der Unternehmen zu ihren Verlustvorträgen bei der empirischen Analyse miteingeflossen sein.
Die Analyse basiert auf den Konzernabschlüssen der Unternehmen des DAX und MDAX. Aus der Konsolidierung ergeben sich wesentliche latente Steuereffekte aus unterschiedlichen Bilanzansätzen,[16] jedoch in Deutschland bis auf Gestaltungen mit- tels Organschaftsmodell[17] nicht aus Verlustvorträgen. Die Effekte aus steuerlichen Organschaften auf die Bilanzierung steuerlicher Verlustvorträge konnten jedoch an- hand des verfügbaren Datenmaterials selbst bei Offenlegung wie z.B. bei der
ProSiebenSat1Media AG[18] oder der SGL CARBON SE[19] nicht für die Analyse separiert werden. Daher wird auf diese Besonderheit nicht näher eingegangen.
1.2 Aufbau der Arbeit
Ausgangspunkt der Arbeit ist die theoretische Darstellung der Bilanzierungskonzep- tion nach IFRS in Kapitel 2. Dabei wird nur auf die aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge eingegangen. Kapitel 2.1 stellt den Rahmen dar, inner- halb dessen sich die IFRS bewegen. Die wesentlichen Konzepte der Bilanzierung von Steuern enthält Kapitel 2.2, sodass anknüpfend in Kapitel 2.3 auf die Besonder- heiten der steuerlichen Verlustvorträge eingegangen wird. Kapitel 2.4 arbeitet die theoretischen wirtschaftlichen Auswirkungen steuerlicher Verlustvorträge heraus. Die bilanzpolitischen Möglichkeiten werden abschließend in Kapitel 2.5 behandelt.
In Kapitel 3 erfolgt die empirische Analyse der Auswirkungen steuerlicher Verlust- vorträge. Nachdem ein Überblick über bisherige Studien in Kapitel 3.1 gegeben wur- de, werden in Kapitel 3.2 die Hypothesen ausführlich erläutert, die es empirisch zu überprüfen gilt. Die dazu vorzunehmende Konzeption und ihre Prämissen schildert Kapitel 3.3. Im Anschluss daran fasst Kapitel 3.4 die Ergebnisse zur Abgrenzung latenter Steuern allgemein deskriptiv zusammen. In Kapitel 3.5 wird die Entwicklung der steuerlichen Verlustvorträge im Detail analysiert. Kapitel 4 beschließt die Arbeit und fasst die Tendenzen zusammen.
2 Bilanzierungskonzeption nach IFRS
2.1 Rechnungslegungsgrundsätze nach IFRS
Die Rechnungslegung nach IFRS bezweckt nach RK.12 sowie IAS 12.5 primär, den Adressaten des Jahresabschlusses mit entscheidungsrelevanten Informationen zu versorgen.[20] Der Abschluss soll Informationen über die tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens vermitteln.[21] Dies erfolgt durch die Aufstellung einer Bilanz, in der die Aktivseite die Vermögenslage und die Passivsei- te die Finanzlage abbildet. Die Ertragslage wird durch die Gewinn- und Verlustrech-
nung (GuV) widergespiegelt.[22] Daneben sind die Mittelzu- und -abflüsse, die in der Kapitalflussrechnung dargestellt werden, von Relevanz.[23] Sie liefert entscheidungsrelevante Informationen über die Höhe, den zeitlichen Anfall und die Unsicherheit künftiger Zahlungsmittelflüsse.[24]
Ein Vermögenswert und damit ein in der Bilanz aktiv auszuweisendes Element ist nach RK.49(a) eine in der Verfügungsmacht des Unternehmens stehende Ressource, die ein Ergebnis von vergangenen Ereignissen darstellt, und von der erwartet wird, dass dem Unternehmen aus ihr künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließt. Spiegelbildlich dazu ist nach RK.49(b) eine Schuld, die auf der Passivseite ausgewiesen wird, eine gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens aus vergangenen Ereignissen, von deren Erfüllung erwartet wird, dass aus dem Unternehmen Ressourcen abfließen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern. Als drittes und letztes Element der Bilanz definiert RK.49(c) Eigenkapital als den nach Abzug aller Schulden verbleibende Restbetrag der Vermögenswerte des Unternehmens.
Neben den Bilanzelementen sind jedoch auch die Aufwendungen und Erträge und deren Abbildung in der GuV für das Verständnis latenter Steuern relevant. So defi- niert RK.70(a) Erträge als eine Zunahme des wirtschaftlichen Nutzens in der Be- richtsperiode in Form von Zuflüssen oder Erhöhungen von Vermögenswerten oder einer Abnahme von Schulden, die zu einer Erhöhung des Eigenkapitals führen, wel- che nicht auf eine Einlage der Anteilseigner zurückzuführen ist. Im Gegensatz dazu sind Aufwendungen nach RK.70(b) eine Abnahme des wirtschaftlichen Nutzens in der Berichtsperiode in Form von Abflüssen oder Verminderungen von Vermögens- werten oder einer Erhöhung von Schulden, die zu einer Abnahme des Eigenkapitals führen, welche nicht auf Ausschüttungen an die Anteilseigner zurückzuführen ist.
Ein wesentliches Konzept bei der Abschlusserstellung ist nach IAS 1.25 die Perio- denabgrenzung von Aufwendungen und Erträgen und die damit einhergehende Bi- lanzierung und Erfolgsrechnung. Dabei werden unabhängig von Zahlungszeitpunk- ten nach sachlichen und zeitlichen Kriterien einer Periode alle relevanten Sachver- halte zugewiesen.[25]
2.2 Bilanzierung von Steuern nach IAS 12
2.2.1 Anwendungsbereich
IAS 12 „Ertragsteuern“ macht Angaben zur Bilanzierung ertragsteuerlicher Sachverhalte in IFRS-Abschlüssen und liegt derzeit in der Fassung vom 25. Juni 2009 vor. Die Vorschrift regelt die Bilanzierung der tatsächlichen und der latenten Ertragsteuern und gilt in dieser Fassung als Grundlage für die vorliegende Arbeit.
Von IAS 12 sind alle in- und ausländischen Steuern auf Grundlage des zu versteu- ernden Ergebnisses erfasst. Dazu gehört nach IAS 12.2 auch die Quellensteuer aus- ländischer Tochterunternehmen. Die sich ergebende Steuerzahllast oder der Steue- rerstattungsanspruch wird nach nationalen steuerrechtlichen Gewinnermittlungsnor- men festgestellt.[26] Für Kapitalgesellschaften sind dies die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer und der Solidaritätszuschlag sowie die Kapitalertragsteuer als beson- dere Erhebungsform der allgemeinen Ertragsteuern.[27] Die relevanten Normen für die hier zu untersuchenden Kapitalgesellschaften sind das KStG nach §§ 7 Abs. 1, 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 5 Abs. 1 EStG. An das EStG knüpfen auch das GewStG über § 7 GewStG sowie das SolZG in § 3 Abs. 1 Nr. 1 SolZG an.
2.2.2 Terminologie des IAS 12
IAS 12 definiert in IAS 12.5 die Schlüsselbegriffe, welche zur Anwendung der Rege- lungen unterschieden werden. So ist das bilanzielle Ergebnis vor Steuern der Gewinn oder Verlust vor Abzug des Steueraufwands. Das zu versteuernde Ergebnis (der steuerliche Verlust) ist das (der) nach den steuerlichen Vorschriften ermittelte Er- gebnis (Verlust) der Periode, auf Grund dessen die Ertragsteuern zahlbar (erstat- tungsfähig) sind.
Der Steueraufwand (Steuerertrag) ist die Summe des Betrags aus tatsächlichen Steuern und latenten Steuern, die in die Ermittlung des Gewinns oder Verlusts der Periode eingeht. Die tatsächlichen Ertragsteuern sind der Betrag der geschuldeten (erstattungsfähigen) Ertragsteuern, der aus dem zu versteuernden Einkommen (steuerlichen Verlust) der Periode resultiert.
Die latenten Steuerschulden sind die Beträge an Ertragsteuern, die in zukünftigen Perioden resultierend aus zu versteuernden temporären Differenzen zahlbar sind. Die
latenten Steueransprüche sind die Beträge an Ertragsteuern, die in zukünftigen Perioden erstattungsfähig sind und entweder aus abzugsfähigen temporären Differenzen, dem Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Verluste oder dem Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Gewinne resultieren.
2.2.3 Das Konzept latenter Steuern nach IFRS
Latente Steuern sind demnach Ertragsteuerbeträge, die in zukünftigen Perioden ent- stehen und die Bilanzansätze der Vermögensgegenstände und Schulden in der abge- laufenen Periode korrigieren.[28] Latente Steuern werden dann relevant, wenn ein Sachverhalt im IFRS-Abschluss und in der steuerlichen Gewinnermittlung unter- schiedlich behandelt wird und es so zu Unterschieden zwischen den beiden Rechen- werken kommt.[29] Die Abgrenzung latenter Steuern nach IFRS dient der zutreffenden Darstellung der Vermögenslage eines Unternehmens.[30] Darüber hinaus führt es zu einem am IFRS-Ergebnis orientierten, zutreffenden Steuerausweis in der GuV[31] mit Einfluss auf die Steuerquote.[32] Dieser Zielsetzung entspricht das von IAS 12 ver- wendete Temporary-Konzept.
2.2.3.1 Temporary-Konzept
Das von den IFRS verwendete Konzept zur Steuerabgrenzung ist das vermögensorientierte Temporary-Konzept.[33] Nach IAS 12.5 sind Temporäre Differenzen Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld in der Bilanz und seiner bzw. ihrer steuerlichen Basis. Die steuerliche Basis eines Vermögenswerts oder einer Schuld ist der Betrag, der diesem Vermögenswert oder dieser Schuld für steuerliche Zwecke beizulegen ist.
Da die Bilanzierung nach IFRS und die Gewinnermittlung nach dem deutschen Steu- errecht völlig unabhängig voneinander sind, kommt es zu Differenzen bei den Buchwerten nach IFRS und nach Steuerrecht.[34] Die sich ergebenden Differenzen lassen sich in verschiedene Typen einteilen, je nachdem, ob die Umkehrung des Ef-
fektes im Zeitablauf absehbar ist oder nicht.[35] Tabelle 1 gibt diese Einteilung nach Differenzen wieder.
Tabelle 1: Typen von Differenzen zwischen IFRS- und Steuerbilanz
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Schildbach, T., WPg 1998, S. 941 sowie Scholz-Görlach, U., PiR 2009, S. 196
Wichtig für eine Berücksichtigung als latente Steuern ist, dass sich die Differenzen in zukünftigen Geschäftsjahren auflösen und dadurch zukünftig zu einer in IFRS- und Steuerbilanz abweichenden Ertragsteuerbelastung führen.[36] Das Temporary-Konzept umfasst demnach die in Tabelle 1 dargestellten zeitlich begrenzten Differenzen und die quasi-permanenten Differenzen. Die permanenten Differenzen führen nicht zu einer Steuerabgrenzung.[37] Unbeachtlich ist jedoch, ob sich die Differenzen durch den Zeitablauf von alleine ausgleichen, oder ob es dazu einer unternehmerischen Maß- nahme bedarf.[38]
Neben den Wertunterschieden zwischen IFRS- und Steuerbilanz erfasst das Temporary-Konzept die steuerlichen Verlustvorträge sowie noch nicht genutzte Steuergutschriften.[39] Obwohl steuerliche Verlustvorträge streng genommen keine temporären Differenzen sind, berücksichtigt sie IAS 12 dennoch, da eine spätere Steuerminderung auf der früheren Verlustentstehung beruht.[40] Bei ihnen wird als
Sonderfall nicht auf die Umkehrung der Bilanz- und Bewertungsunterschiede zwischen IFRS- und Steuerbilanz abgestellt. Vielmehr steht die Umkehrung der Gewinnsituation des Unternehmens im Mittelpunkt der Abgrenzung.[41]
2.2.3.2 Bilanzorientierter Ansatz
Ausgehend von diesen temporären Bilanzdifferenzen zwischen IFRS und Steuerbilanz werden latente Steuern abgegrenzt, um die temporären Effekte zu kompensieren.[42] Dieser bilanzorientierte Ansatz und die sich ergebenden Differenzen sind in Tabelle 2 dargestellt. Dabei stehen möglichst „richtige“ Bilanzansätze im Vordergrund, sodass die Auswirkungen auf die GuV zweitrangig sind.[43]
Als Faustformel lässt sich formulieren, dass ein Mindervermögen in der IFRSBilanz gegenüber der Steuerbilanz eine aktive Steuerabgrenzung und ein Mehrvermögen eine passive Steuerabgrenzung bewirkt.[44]
Tabelle 2: Bilanzorientierter Abgrenzungsansatz nach IAS 12
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Kirsch, H., DStR 2003, S. 704
Darüber hinaus werden temporäre Differenzen von IAS 12.5 unterschieden in zu versteuernde temporäre Differenzen sowie in abzugsfähige temporäre Differenzen. Zu versteuernde temporäre Differenzen liegen vor, wenn die Realisation des Vermögenswertes oder Begleichung der Schuld zu steuerpflichtigen Beträgen führt. Für sie werden passive latente Steuern abgegrenzt. Im Gegensatz dazu liegen bei abzugsfähigen temporären Differenzen Unterschiede vor, die bei der Ermittlung des zu versteuernden Ergebnisses (steuerlichen Verlustes) zukünftiger Perioden abzugsfähig sind und daher aktivisch abgegrenzt werden.[45]
[...]
[1] Vgl. Handelsblatt, Lehman Brothers, 2008 (13.06.10).
[2] Vgl. z.B. Küting, K./Zwirner, C., WPg 2007, S. 561.
[3] Vgl. Schildbach, T., WPg 1998, S. 945.
[4] Vgl. Sky Deutschland AG, Geschäftsbericht, 2006, S. 40 und S. 81.
[5] Vgl. Sky Deutschland AG, Geschäftsbericht, 2007, S. 107.
[6] Vgl. Sky Deutschland AG, Geschäftsbericht, 2007, S. 106.
[7] Vgl. Schildbach, T., WPg 1998, S. 945.
[8] Vgl. Heuser, P. J./Theile, C., IFRS-Handbuch, 2007, Rz. 33.
[9] Vgl. z.B. Baetge, J./Lienau, A., WPg 2007, S. 15-22; Küting, K./Zwirner, C., WPg 2007, S. 555- 562.
[10] Vgl. IASB, ED/2009/2, 2009 (06.05.10).
[11] Vgl. IASB, Work Plan, 2010 (06.05.10).
[12] Vgl. Lüdenbach, N./Hoffmann, W.-D., IFRS-Kommentar, 2010, § 26, Rz. 149.
[13] Für eine Darstellung der Neuerungen vgl. Baetge, J./Kirsch, H.-J./Thiele, S., Bilanzen, 2009,
S. 552; Ruberg, L., Ubg 2009, S. 863-874; Herzig, N./Heimig, M./Vossel, S., DB 2009, S. 2613- 2620. Für eine Synopse mit den US-GAAP siehe Loitz, R., DStR 2009, S. 2267-2273.
[14] Vgl. Zwirner, C., KoR 2010, S. 112; weiterführend: Lüdenbach, N./Hoffmann, W.-D., IFRS- Kommentar, 2010, § 26, Rz. 53.
[15] Zu aktiven latenten Steuern aus Zinsvorträgen vgl. Kirsch, H., PiR 2007, S. 237-243.
[16] Vgl. zu den wesentlichen latenten Steuereffekten bei der Konsolidierung: Lüdenbach, N./Hoffmann, W.-D., IFRS-Kommentar, 2010, § 32, Rz. 171; vgl. auch Lienau, A., Konzernab- schluss, 2006, S. 95 und S. 101f.
[17] Vgl. vertiefend Lüdenbach, N./Hoffmann, W.-D., IFRS-Kommentar, 2010, § 26, Rz. 99-107; Eitzen, B. v./Dahlke, J., IFRS Steuerpositionen, 2008, S. 97-98; Langenbucher, G., BB 2005,
S. 23.
[18] Vgl. beispielsweise ProSiebenSat1 Media AG, Geschäftsbericht, 2007, S. 184.
[19] Vgl. beispielsweise SGL CARBON SE, Geschäftsbericht, 2006, S. 72, 79.
[20] Vgl. Petersen, K./Bansbach, F./Dornbach, E., IFRS Praxishandbuch, 2009, S. 284; Heuser, P. J./Theile, C., IFRS-Handbuch, 2007, Rz. 260.
[21] Vgl. Pellens, B./Fülbier, R. U./Gassen, J. u.a., Internationale Rechnungslegung, 2008, S. 112.
[22] Vgl. Pellens, B./Fülbier, R. U./Gassen, J. u.a., Internationale Rechnungslegung, 2008, S. 112.
[23] Vgl. Heuser, P. J./Theile, C., IFRS-Handbuch, 2007, Rz. 260.
[24] Vgl. Petersen, K./Bansbach, F./Dornbach, E., IFRS Praxishandbuch, 2009, S. 284.
[25] Vgl. Pellens, B./Fülbier, R. U./Gassen, J. u.a., Internationale Rechnungslegung, 2008, S. 114.
[26] Vgl. Bohl, W./Riese, J./Schlüter, J. u.a., IFRS-Handbuch, 2009, § 25, Rn. 1.
[27] Vgl. Bohl, W./Riese, J./Schlüter, J. u.a., IFRS-Handbuch, 2009, § 25, Rn. 2.
[28] Vgl. Buschhüter, M./Striegel, A., IFRS Praxis, 2009, S. 282; Loitz, R., WPg 2004; S. 1178.
[29] Vgl. Pellens, B./Fülbier, R. U./Gassen, J. u.a., Internationale Rechnungslegung, 2008, S. 217.
[30] Vgl. Bohl, W./Riese, J./Schlüter, J. u.a., IFRS-Handbuch, 2009, § 25, Rn. 36.
[31] Vgl. Bohl, W./Riese, J./Schlüter, J. u.a., IFRS-Handbuch, 2009, § 25, Rn. 37.
[32] Vgl. Lüdenbach, N./Hoffmann, W.-D., IFRS-Kommentar, 2010, § 26, Rz. 6.
[33] Vgl. für einen Überblick über die einzelnen Konzepte: Coenenberg, A. G./Hille, K., DB 1997,
S. 537.
[34] Vgl. Baetge, J./Lienau, A., WPg 2007, S. 16.
[35] Vgl. Bohl, W./Riese, J./Schlüter, J. u.a., IFRS-Handbuch, 2009, § 25, Rn. 1-43; Lienau, A., Kon- zernabschluss, 2006, S. 33 f.
[36] Vgl. Bohl, W./Riese, J./Schlüter, J. u.a., IFRS-Handbuch, 2009, § 25, Rn. 38; Küting, K./Gattung, A., StuB 2005, S. 243.
[37] Vgl. Schildbach, T., WPg 1998, S. 941; Lienau, A., Konzernabschluss, 2006, S. 35.
[38] Vgl. Petersen, K./Bansbach, F./Dornbach, E., IFRS Praxishandbuch, 2009, S. 286.
[39] Vgl. Terminologie in 2.2.2.
[40] Vgl. Heuser, P. J./Theile, C., IFRS-Handbuch, 2007, Rz. 2621.
[41] Vgl. Scholz-Görlach, U., PiR 2009, S. 196.
[42] Vgl. Loitz, R., WPg 2004, S. 1178.
[43] Vgl. Wagenhofer, A., SWI 1997, S. 77; Küting, K./Zwirner, C./Reuter, M., BuW 2003, S. 441.
[44] Vgl. Heuser, P. J./Theile, C., IFRS-Handbuch, 2007, Rz. 2611; dazu Beispiele in Küting,
K./Gattung, A., StuB 2005, S. 243-246; Petersen, K./Bansbach, F./Dornbach, E., IFRS Praxishandbuch, 2009, S. 285 f.
[45] Vgl. auch mit Beispielen Petersen, K./Bansbach, F./Dornbach, E., IFRS Praxishandbuch, 2009,S. 285 f.; Meyer, M./Loitz, R./Quella, J.-O. u.a., Latente Steuern, 2009, S. 37.
- Arbeit zitieren
- Stefan R. Schmidt (Autor:in), 2010, Bilanzierung aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/192019
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