Im Rahmen des MPA-Studiengangs (MPA = Master of Public Administration) ist die Möglichkeit eröffnet, praktisches Erfahrungswissen in ECTS-Punkte (ECTS = European Credit Transfer and Accumulation) umzurechnen. Es handelt sich dabei um ein sowohl aus Sicht der Studierenden als auch des Prüfungsausschusses (MPA) sehr aufwendiges Verfahren. Für die ersten beiden Studienjahrgänge war dieses Verfahren entgeltfrei. Vor der Immatikulation des dritten MPA-Studienjahrganges wurde im MPA-Team über die Entgeltpflichtigkeit dieses Verfahrens nachgedacht und ein entsprechender Satzungsentwurf vom Rat des Fernstudieninstituts (FSI-Rat)(FSI = Fernstudieninstitut) im Februar 2010 beschlossen. Auf der Sitzung des Akademischen Senats (AS) im Februar 2010 wurde dieser Beschluss aus Formgründen allerdings nicht bestätigt. Bei der ersten Präsenzveranstaltung des neuen MPA-Studienjahrgangs am 9.4.2010 wurden die Studierenden darauf hingewiesen, dass die HWR beabsichtigt, schon für diesen Jahrgang das Anerkennungsverfahren entgeltpflichtig zu machen. Der FSI-Rat fasste ebenfalls in seiner Sitzung im April 2010 einen erneuten Satzungsbeschluss, dem der AS ebenfalls im April 2010 zustimmte. Nach der entsprechenden Genehmigung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wurde die Satzung, wonach die Studierenden für jedes Anrechnungsverfahren ein Entgelt in Höhe von 100 Euro an die HWR zu zahlen haben, am 15. Mai 2010 in den amtlichen Mitteilungsblättern der HWR veröffentlicht und zum 1. Juni 2010 in Kraft gesetzt.
Kann die HWR für nach dem 1. Juni 2010 eingereichte Anerkennungsanträge jeweils von den Studierenden das Entgelt in Höhe von 100 Euro verlangen?
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Abkürzungsverzeichnis
- Literatur- und Quellenverzeichnis
- Abbildungsverzeichnis
- Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Satzung
- Materielle Prüfung der Ermächtigungsgrundlage
- Tatbestand der Ermächtigungsgrundlage
- Rechtsfolge aus der Ermächtigungsgrundlage
- Entschließungsermessen
- Gebührendefinition
- Adressat
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Rückwirkungsverbot
- Zwischenergebnis
- Übereinstimmung mit höherrangigem Recht
- Kein Verstoß gegen die Grundrechte
- Allgemeines Gleichheitsrecht, Art. 3 I GG
- Kein Verstoß gegen die Grundsätze des Rechts- und Sozialstaatsprinzips
- Freie Wahl der Ausbildungsstätte, Art. 12 I GG
- Gesamtergebnis
- Schluss
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit analysiert die materielle Rechtmäßigkeit einer Satzung anhand des einfachen und höherrangigen Rechts. Die Arbeit zielt darauf ab, die rechtliche Grundlage der Satzung zu untersuchen und deren Übereinstimmung mit geltenden Rechtsnormen zu beurteilen.
- Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Satzung
- Materielle Prüfung der Ermächtigungsgrundlage
- Übereinstimmung mit höherrangigem Recht
- Grundrechte und ihre Anwendung im Zusammenhang mit der Satzung
- Verhältnismäßigkeitsprinzip und seine Anwendung im Kontext der Satzung
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Einleitung führt in das Thema der materiellen Rechtmäßigkeit einer Satzung ein und stellt die Fragestellung der Arbeit dar. Sie beschreibt auch den Aufbau der Arbeit und die verwendeten Methoden.
- Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Satzung: Dieses Kapitel befasst sich mit der rechtlichen Grundlage für die Erlassung der Satzung. Es analysiert die Ermächtigungsgrundlage und deren Tatbestand sowie die Rechtsfolge aus der Ermächtigungsgrundlage.
- Übereinstimmung mit höherrangigem Recht: Dieses Kapitel untersucht die Übereinstimmung der Satzung mit höherrangigem Recht, insbesondere mit dem Grundgesetz.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die folgenden Schlüsselbegriffe: materielle Rechtmäßigkeit, Satzung, Ermächtigungsgrundlage, höherrangiges Recht, Grundrechte, Verhältnismäßigkeit, Rechtsstaatsprinzip, Gleichheitsrecht, Ausbildungsstätte.
- Quote paper
- Master of Public Administration Harald Seitz (Author), 2010, Die Prüfung der materiellen Rechtmäßigkeit einer Satzung nach einfachem und höherrangigem Recht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/191520