Die Träger und das pädagogische Fachpersonal von Kindertageseinrichtungen
müssen sich heute mit Instrumenten und Methoden der Qualitätsentwicklung,
der Qualitätssicherung und der Qualitätsmessung, also des
Qualitätsmanagements und weiterführend mit den damit vielfach im
Zusammenhang stehenden Fragen einer Zertifizierung beschäftigen. Auch die
für ihren Einsatz erforderlichen zum Teil erheblichen Finanzmittel –
insbesondere bei Zertifizierungen – führen einerseits zu kontroversen
Diskussionen über den Nutzen von Qualitätsmanagement in
Kindertageseinrichtungen, andererseits auch zu großer Verunsicherung der
pädagogischen Fachkräfte und der Träger.
Da auf dem Markt inzwischen eine große Vielzahl unterschiedlicher
Managementsysteme vorhanden ist, hat die vorliegende Arbeit das Ziel, als
übersichtliches Handout einen Ein- und Überblick über die gesamte Thematik
für Kinderbetreuungseinrichtungen und deren Träger zu geben. Sie soll dabei
helfen zu entscheiden, ob und ggf. welches Qualitätsmanagementsystem in
Betracht kommen kann.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Allgemeine Definition des Qualitätsbegriffs
2.1 Was ist Qualitätsmanagement?
3. Entstehungskontext der Qualitätsdebatte im öffentlichen Bereich
3.1 Bedeutung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt)
4. Rahmenbedingungen in der Kinder- und Jugendhilfe
4.1 Gesetzliche Grundlagen in der Kinder- und Jugendhilfe
4.2 Kindertagesseinrichtungen
4.2.1 Gesetzliche Grundlagen für Kinderbetreuungseinrichtungen
4.2.2 Auftrag der Kindertageseinrichtungen
4.2.3 Qualitätsziele
5. Gesellschaftliche Rahmenbedingungen
5.1 Einfluss von Rahmenbedingungen und Strukturen auf die Qualitätsdiskussion
6. Qualitätsentwicklung in der öffentlichen Kinderbetreuung
6.1 Definition von Qualität in Kindertageseinrichtungen
6.2 Qualitätsstandards in Kindertageseinrichtungen
6.2.1 Qualitätsdimensionen
6.2.2 Prozessqualität
6.2.3 Strukturqualität
6.2.4 Ergebnisqualität
6.2.5 Zusammenwirken der Qualitätsdimensionen
6.3 Qualitätssicherung
6.4 Qualitätsmanagementsysteme
6.5 Zertifizierung
7. Anforderungen an Qualitätskonzepte in Kindertageseinrichtungen
7.1 Total Quality Management (TQM)
7.1.1 European Foundation for Quality Management (EFQM)
7.1.2 DIN EN ISO 9000 ff.:
7.1.3 Kindergarten-Einschätzskala (KES)
7.1.4 Kronberger Kreis
7.1.5 QM elementar
7.1.6 Benchmarking
8. Eigene Erfahrungen mit QM elementar in der Praxis
9. Zusammenfassung
10. Fazit und Perspektiven
Literaturverzeichnis
Erklärung
Vorwort
Die Träger und das pädagogische Fachpersonal von Kindertageseinrichtungen müssen sich heute mit Instrumenten und Methoden der Qualitätsentwicklung, der Qualitätssicherung und der Qualitätsmessung, also des
Qualitätsmanagements und weiterführend mit den damit vielfach im Zusammenhang stehenden Fragen einer Zertifizierung beschäftigen. Auch die für ihren Einsatz erforderlichen zum Teil erheblichen Finanzmittel – insbesondere bei Zertifizierungen – führen einerseits zu kontroversen Diskussionen über den Nutzen von Qualitätsmanagement in Kindertageseinrichtungen, andererseits auch zu großer Verunsicherung der pädagogischen Fachkräfte und der Träger.
Da auf dem Markt inzwischen eine große Vielzahl unterschiedlicher Managementsysteme vorhanden ist, hat die vorliegende Arbeit das Ziel, als übersichtliches Handout einen Ein- und Überblick über die gesamte Thematik für Kinderbetreuungseinrichtungen und deren Träger zu geben. Sie soll dabei helfen zu entscheiden, ob und ggf. welches Qualitätsmanagementsystem in Betracht kommen kann.
1. Einleitung
Der 1. Teil der vorliegenden Arbeit befasst sich mit der Begriffsklärung von Qualität und den verschiedenen Sichtweisen zu dem Begriff. Zuerst soll der Begriff der Qualität im Allgemeinen und im Verlauf in Bezug auf Kindertageseinrichtungen erläutert werden. Des Weiteren folgt die Begriffsklärung von Qualitätsmanagement, sowie dessen Ursprung und Entstehungskontext. Hintergründe der Qualitätsdebatte und deren Folgen werden im Anschluss aufgezeigt. Dies dient dem Verständnis für die wichtigsten Zusammenhänge der Thematik und für die später aufgeführten
Qualitätskonzepte. Kapitel 4 zeigt die gesetzlichen Grundlagen und die Rolle der Kinder- und Jugendhilfe auf und leitet schließlich zu den Kindertageseinrichtungen und deren Auftrag über. Im Hauptteil gehe ich auf die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den Wandel der Familien in der Gesellschaft ein und erläutere die Folgen die daraus im Kontext der Qualitätsdiskussion entstehen. In Kapitel 6 gebe ich einen Überblick über Qualitätsentwicklung und Qualitätskriterien in Kindertageseinrichtungen. Da die Vielfalt in Sachen Qualitätsmanagement den Rahmen der Arbeit sprengen würde, werden von mir in Kapitel 7 einige wenige ausgewählte Konzepte und Verfahren die in Kindertageseinrichtungen zu finden sind, dargestellt. Diese dienen der Qualitätsentwicklung, -bestimmung und -sicherung. Eigene Erfahrungen aus der Praxis als langjährige Erzieherin, Leiterin und angehende Qualitätsbeauftragte einer Kindertagesstätte fließen in die Darstellung mit ein. Der 3. Teil schließt mit einer Zusammenfassung sowie einem Fazit und einem perspektivischen Ausblick die Arbeit ab.
2. Allgemeine Definition des Qualitätsbegriffes
In weniger als zehn Jahren sind die Themen Qualität, Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement zu den meist diskutiertesten im Sozial- und Gesundheitsbereich geworden. Bevor ich im weiteren Verlauf des Kapitels auf den Entstehungskontext und die inhaltliche Ausgestaltung der Qualitätsbestimmung eingehe, werde ich einige Definitionen und Sichtweisen des Begriffes „Qualität“ anführen. Zunächst möchte ich der Frage,
„Was ist Qualität“ nachgehen. Bei der Internetrecherche findet sich folgende Definition für den Begriff Qualität:
„Beschaffenheit, Güte, Sorte;“ (http://www.wissen.de)
Das Online-Verwaltungslexikon führt diese Definition noch ein wenig aus: „Allgemein: Güte, Beschaffenheit, im Gegensatz zu Quantität (Menge). Umgangssprachlich und in der Werbung auch mit der Bedeutung von "guter Beschaffenheit ", "hoher" Qualität verwendet.“ (http://www.olev.de)
Diese Definitionen erscheinen weitestgehend neutral und wenig aussagekräftig.
Der Begriff Qualität versteht sich zunächst einmal wertfrei, er kann jedoch mit gut oder schlecht besetzt werden. Somit ist es notwendig Merkmale der Beschaffenheit des Produktes oder der Dienstleistung festzulegen und zu beschreiben, um diese in der Folge bewerten zu können. Nur so können konkrete Aussagen über Qualität gemacht werden. Hieraus erschließt sich die Frage, wer und was definiert eigentlich ob die Qualität der Ware gut oder schlecht ist. Die persönliche Sichtweise kann hier subjektiv sehr unterschiedlich ausfallen und somit nicht als Basis dienen. (Eltern einer Kindertagesstätte beurteilen die Qualität nach subjektiven Maßstäben)Dabei wird deutlich dass die aufgeführten Definitionen den Begriff Qualität nur eindimensional definieren. Die Bewertung der Qualität (Ware, Dienstleistung) durch den Nutzer eröffnet eine zweite Komponente. Die Beurteilung der Qualität durch den „Kunden“ erfolgt durch seine Erwartungen und Ansprüche an die Dienstleistung. Diese kann abgeleitet von den Bedürfnissen und Wünschen unterschiedlich ausfallen. Dies bedingt eine weitere Definition des Qualitätsbegriffes. Stäb zitiert eine Definition von Gams-Homolová welche darlegt, dass bei der Festlegung von Qualität immer subjektive Maßstäbe einfließen.
„Qualität ergibt sich aus der Übereinstimmung zwischen Erwartungen hinsichtlich einer Leistung und der tatsächlich erbrachten Leistung.“
(Stäb 2001. S. 20) Der Bewertung einer Dienstleistung seitens des Kunden steht andererseits die Bewertung durch den Anbieter gegenüber. Davon ausgehend kann man sagen, dass es keine einheitliche Definition von Qualität gibt. Qualität wird aus der jeweiligen „Beurteilungsperspektive“ unterschiedlich wahrgenommen. Bezogen auf eine Kindertageseinrichtung kann die Qualität von den Nutzern (Eltern, Kindern) durch verschiedene Wertorientierungen, Erwartungen, Problemlagen oder deren Bedarf völlig anders wahrgenommen werden als vom Anbieter. Qualität ist somit abhängig von den Bedürfnissen und der Zielvorstellung des Betrachters.
Aus dieser unterschiedlichen Perspektive und den sehr subjektiven Komponenten der Qualität zieht Bannenberg folgendes Fazit:
„Qualität ist immer abhängig von der Befindlichkeit und Erwartung des Betrachters oder potenziellen Empfängers.“(Bannenberg 1998. S.33)
Die Konsequenz aus dieser Erkenntnis führt Stäb aus:
„Dies macht es erforderlich eine Messlatte zu definieren, anhand derer sich die Qualität einheitlich entwickeln, erreichen, sichern und fortführen lässt.“
(Stäb 2000. S.21) Um Qualität bewerten zu können sind Messlatten bzw. Normen, Standards und Messkriterien zwischen den Beteiligten zu entwickeln und auszubalancieren. In diesem Zusammenhang spricht man von Qualitätsmanagement.
Im Kontext von Qualitätsmanagement wird Qualität schon spezifischer definiert. Hier ist Qualität das „ Vermögen zur Erfüllung von Forderungen von Kunden und anderen interessierten Parteien(DIN EN ISO 9000:2000). Als Fachbegriff ist eine Aussage zur Qualität also das Ergebnis eines Vergleichs zwischen den geforderten und den tatsächlich vorhandenen Eigenschaften: ob - ggf. in welchem Ausmaß - sie erfüllt werden“. (http://www.olev.de)
2.1 Was ist Qualitätsmanagement?
Bei dem Begriff Qualitätsmanagement handelt es sich grundsätzlich um eine Bezeichnung aus der Betriebswirtschaft. Die Ursprünge des Qualitätsmanagement stammen aus der Industrie. In den 50er Jahren suchte man dort nach Verfahren um eine fehlerfreie Produktion zu ermöglichen.
„Auslöser hierfür waren in der wachsenden Konkurrenz der einzelnen Unternehmen untereinander auf einem immer internationaleren Markt, zu finden.“ (Bobzien 2003. S.15-21)
Der Einzug in deutsche Unternehmen fand erst in den 80iger Jahren statt. Konzepte wurden häufig unverändert übernommen und nicht auf Bedingungen der deutschen Wirtschaft verändert. Mit der Rezession 1992 suchte man schließlich nach Wegen Qualität zu verbessern und gleichzeitig Kosten zu senken. In der gängigen Fachliteratur finden sich verschieden Definitionen des Begriffes. Einige mir für die vorliegende Arbeit markant erscheinende möchte ich aufführen.
Bobzien u.a. beschreiben Qualitätsmanagement für den Sozialbereich „ als die Etablierung und Verankerung einer Haltung, bei der es darum geht, dass das Qualitätsbewusstsein zu einem Denk- und Handlungsansatz in der Organisation wird.“ (Bobzien u.a.1996. S. 53)
Eine weitere mir relevant erscheinende Definition kommt vom Kronberger Kreis. Dieser führt den Ansatz von Bobzien u.a. noch weiter aus : „Qualitätsmanagement soll zur Qualität von Produkten oder Dienstleistungen beitragen, in dem Qualitätsstandards definiert, ihre Umsetzung kontrolliert, Qualitätsmerkmale überprüft und ggf. angepasst werden. Qualitätsmanagement ist damit zugleich Qualitätssicherung und -Entwicklung. Qualitätsmanagement ist Aufgabe der gesamten Einrichtung und sollte von den Führungskräften angeregt, unterstützt und vorgelebt werden.“ (Stäb 2001. S.22)
Meines Erachtens kommt in allen von mir ausgewählten Definitionen zum Ausdruck, dass Qualitätsmanagement zusammenfassend folgendes beinhaltet:
- Qualitätsmanagement ist ein prozesshaftes Vorgehen
- am Ende des Prozesses steht ein fehlerfreies Produkt bzw. eine Dienstleistung
- Qualitätsmanagement ist ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess der Arbeit unter Mitarbeit aller am Prozess Beteiligten
- Qualitätsmanagement ist eine permanente Überprüfung und Anpassung sowie eine dauerhafte Überarbeitung aller Bereiche
- Die Umsetzung des Qualitätsmanagementsystems ist ständige Führungsaufgabe bzw. Aufgabe des Qualitätsbeauftragten
- Sicherung und Erhalt der Qualitätsverbesserung ist wesentlicher Bestandteil
- Qualitätsmanagement ist dynamisch und kontinuierlich
Aus dieser Erkenntnis heraus, bietet Qualitätsmanagement eine dynamische Entwicklungsperspektive, weil die Dienstleistungen immer wieder neu auf ihre Qualität und Wirkung überprüft werden. Das wesentliche Ziel von Qualitätsmanagement ist die Zufriedenheit der Kunden.
3. Entstehungskontext der Qualitätsdebatte im öffentlichen Bereich
Die Qualitätsdebatte hatte ihren Ursprung im industriellen Bereich, Auslöser war die wachsende Konkurrenz der internationalen Märkte. Seit Beginn der 90er Jahre findet im Bereich der öffentlichen Verwaltungen eine Entwicklung statt, die sich intensiv mit der Qualität von öffentlichen Dienstleistungen beschäftigt. Ursache dafür, kann nicht wie in der freien Marktwirtschaft die wachsende Konkurrenz untereinander sein, da staatliches Handeln nicht diesem Prinzip unterworfen ist. Vielmehr ist die Entwicklung im öffentlichen Bereich auf die Einführung betriebswirtschaftlichen Handelns und Denkens zurückzuführen. Parallel dazu ist die seit Jahren andauernde Finanzierungskrise öffentlicher Haushalte, insbesondere der kommunalen Haushalte als zentraler Auslöser zu sehen. Die Finanzierungskrise der öffentlichen Haushalte zwang zur Überprüfung der Aufgaben der Verwaltungen. Vor diesem Hintergrund und dem Entstehungsursprung ist die Notwendigkeit einer Qualitätsbestimmung sozialer Dienstleistungen zu verstehen.
3.1 Bedeutung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsvereinfachung (KGSt)
Die kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung wurde 1949 aus dem Verband für kommunales Management gegründet. Sie ist ein vom Staat und politischen Parteien unabhängiger Verband der Städte, Gemeinden und Kreise und arbeitet dienstleistungsorientiert. Der Verband wurde bekannt in den 90er Jahren, als er mit dem so genannten „Neuen Steuerungsmodell“, einer Verwaltungsmodernisierung auf sich aufmerksam machte.
(Vgl. Lübbert 2002.S. 536) Die KGSt hat mit dem Modell der
„Neuen Steuerung“ in den öffentlichen Verwaltungen ein Modell entwickelt, das das Ziel hat die Kommunen zu modernen Dienstleistungszentren mit einem bürgernahen, zielgenauen und wirtschaftlichen Angebot zu entwickeln. Die Angebote der Verwaltungen sollen sich hierbei stärker auf die Bedürfnisse und Erfordernisse der BürgerInnen ausrichten. Prägnante Aspekte sind zum einen die Eindämmung der Kosten und zum anderen Leistungssteigerungen in den einzelnen Bereichen der Verwaltungen. (Vgl. http://www.kgst.de)
Das Modell ist auf Grund der Frage eines effektiveren Ressourceneinsatzes entstanden. Mit dem „Neuen Steuerungsmodell“ wurden Grundhaltungen, Strukturen und die Finanzierung sozialer Arbeit verändert. Das Modell wird als „Output“ orientierte Steuerung bezeichnet, es hat im Bereich der öffentlichen Verwaltung die Leistung und Wirkung gegenüber den Adressaten im Blick.
(Vgl. ebenda) Bei der beschriebenen Veränderung stand der Weg von der Behördenstruktur zum Dienstleistungsunternehmen im Vordergrund. Die Einführung des Modells der „Neuen Steuerung“ stellt somit auch veränderte Anforderungen an die Jugendhilfe.
4. Rahmenbedingungen in der Kinder- und Jugendhilfe
Im folgenden Kapitel wird die Rolle der Kinder- und Jugendhilfe dargestellt und die Veränderungen und gesetzlichen Grundlagen der öffentlichen Kinderbetreuung erläutert. Im Sinne des Art. 20, Abs. 2 des Grundgesetzes ist die öffentliche Jugendhilfe ein Teil der sozialen Daseinsfürsorge der Bundesrepublik Deutschland und erbringt soziale Dienstleistungen für Kinder und Jugendliche und deren Familien. (Vgl. Bundesministerium der Justiz: Grundgesetz der BRD). Die Kinder- und Jugendhilfe hat sich im Laufe der 90er Jahre tief greifend verändert. Ursachen hierfür sind im Kontext der Wiedervereinigung, den veränderten politischen Rahmenbedingungen in der EU, den gesellschaftlichen Veränderungen, den Finanzkrisen und in den neuen fachlichen Anforderungen zu finden. Durch das Modell der „Neuen Steuerung“ sind veränderte Anforderungen an die Jugendhilfe entstanden. Folgende Aspekte sind hierbei besonders relevant:
- Die Kosten-Nutzen-Relation dient als ein Kontrollinstrument
- Auf Grundlage von Leistungsbeschreibungen findet ein Vergleich der Träger mit Bewertung statt
- Die Qualitätsmerkmale Leistungserbringung und Output müssen sich an
den Anforderungen von Kundenorientierung als Qualitätsmerkmal
messen lassen
Im Zuge der „Neuen Steuerung“ sollen auf der Grundlage von Leistungsbeschreibungen bewertende Vergleiche zwischen den Angeboten und Maßnahmen der verschiedenen Träger ermöglicht werden. Die Maßnahmen der Leistungserbringung sollen sich verstärkt an den Bedürfnissen und Anforderungen der Kunden orientieren und durch Kosten-Nutzen-Relationen ein ökonomisches rationaleres Kontrollinstrument eingeführt werden.
(Vgl. Merchel 1999. S. 23)
4.1 Gesetzliche Grundlagen für die Kinder- und Jugendhilfe
Gesetzliche Grundlage für die Jugendhilfe ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) vom 26. Juni 1990. Auf das neu erlassene Gesetz zur Zusammenführung und Änderung von Vorschriften der Kinder- und Jugendhilfe das am 01.01.2007 in Kraft tritt, werde ich im weiteren Verlauf nicht eingehen, da zu diesem Zeitpunkt die vorliegende Arbeit in weiten Teilen bereits ausgeführt war.
Rechtsgrundlage für das Kinder- und Jugendhilferecht ist das Sozialgesetzbuch, Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) vom 26.06.1990, somit Bestandteil der Sozialgesetzgebung. (Vgl. Bundes-
ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kinder- und Jugendhilfegesetz/ bmfsf) Für das Kinder- und Jugendhilfegesetz verwende ich im weiteren Verlauf die Abkürzung KJHG. Das KJHG ist die Grundlage zur Vorbeugung, Hilfestellung und Schutz von Kindern und Jugendlichen. Kinder- und Jugendhilfe wird somit „verstanden als eine präventiv angelegte und von den Hilfe Suchenden gewünschte und mitgestaltete soziale Dienstleistung“. (Wiesner 2002. S. 545) Den Schwerpunkt bilden die familienunterstützenden und -ergänzenden Hilfen.
Die grundlegenden Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe werden in § 1 beschrieben:
„Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
1. Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
2. Pflege und Erziehung der Kinder sind natürliches Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
3. Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Abs. 2 insbesondere
1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligung zu vermeiden oder abzubauen.
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen
3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen.
4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.“(bmfsf 1999. S. 40)
Alle Maßnahmen, Angebote und jegliches Handeln der Jugendhilfe müssen sich an § 1, quasi dem Leitgedanken des KJHG, orientieren und messen lassen.
4.2 Kindertagesseinrichtungen
Tageseinrichtungen für Kinder sind laut SGB VIII , „ …in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten“. (§ 22 SGB, Abs. 1)
Primäre Zielgruppe waren traditionell Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren.
Mittlerweile gibt es vielfältige Betreuungsformen. Diese reichen von der Kinderkrippe über Krabbelstuben bis hin zur Horten, in denen die Altersstufen unterhalb von drei und oberhalb von sechs Jahren abgedeckt werden.
Diese Einrichtungen sind heute oftmals in unterschiedlichen Kombinationen organisatorisch zusammengefasst und es wird altersübergreifend gearbeitet. Kindertageseinrichtungen bieten familienergänzende soziale Dienstleistungen an. Sie spielen eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft und sind eine unverzichtbare Betreuungsform. Für die weitere Entwicklung der Kindertagesstätten geht Becker-Textor von der Annahme aus, dass sich die Tageseinrichtung in Zukunft vornehmlich zu Nachbarschafts- oder Familienzentren entwickeln und durch eine breite Angebotsform für Kinder und Erwachsene zu Zentren für Gemeinwesen verändern. (Vgl. Stäb 2001. S. 6)
4.2.1 Gesetzliche Grundlagen für Kinderbetreuungseinrichtungen
Wie bereits aufgeführt sind die gesetzlichen Grundlagen für Kindertageseinrichtungen im SGB VIII geregelt. Kapitel 2 des KJHG befasst sich im 3. Abschnitt mit der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen. Hier unterscheidet das Gesetz zwischen zwei unterschiedlichen Angebotsformen der Betreuung von Kindern. Zum einen werden an dieser Stelle die Tageseinrichtungen, zum anderen die Tagespflege genannt, auf die ich im weiteren Verlauf jedoch nicht mehr eingehen werde.
In § 24, SGB VIII wird der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ausgeführt. In welchem Umfang und in welcher Qualität der Rechtsanspruch erfüllt werden muss, ist nicht verankert. In der BRD gibt es kein einheitliches Gesetz, in der die Ausführung der Arbeit der Kindertageseinrichtungen bestimmt oder Stellung bezogen wird. Hier gelten die jeweiligen Ländergesetze.
Neben dem Rechtsanspruch lässt sich der Arbeitsauftrag für Kindertageseinrichtungen ableiten.
Die §§ 22-24 des KJHG umfassen die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege. Die Regelung zur Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen wird in § 22, SGB VIII benannt, danach soll dort „die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden.“ (§22, SGB VIII)
4.2.2 Auftrag der Kindertageseinrichtungen
Aus § 22, Abs. 2 KJHG lässt sich eindeutig der Auftrag von Kindertageseinrichtungen ableiten. Dieser umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Der Auftrag wird konkretisiert durch § 22a:
„Das Leistungsangebot muss sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen und der Lebenssituation der Kinder und ihrer Familien orientieren.“ (§ 22a, Abs. 3. SGB VIII)
Des Weiteren besagt § 22a:
„Die Erziehungsberechtigten sind an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung zu beteiligen.“
(§ 22a, Abs. 2. SGB VIII)
Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben sollen die in den Einrichtungen tätigen Fachkräfte mit den Erziehungsberechtigten zum Wohl des Kindes zusammenarbeiten. (Vgl. SGB VIII. § 22a, Abs. 2)
Aus diesem Auftrag lassen sich drei wesentliche Grundprinzipien ableiten:
1. sozialpolitische Dimension - Betreuung
2. bildungspolitische Dimension – Bildung
3. pädagogisch erziehungswissenschaftliche Dimension – Erziehung
Unter welchen Bedingungen und wie dieser Auftrag konkret ausgeführt werden soll, beschreibt das Gesetz auch hier nicht. Wie die Umsetzung der Aufgaben des KJHG und die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Qualität einer Tageseinrichtung in der Praxis durchzuführen ist, geben die Bestimmungen die von den Bundesländern in Form von Erlässen, Verordnungen und Gesetzen geregelt sind, vor. Aus den Länderbestimmungen für die jeweilige Kindertageseinrichtung lassen sich die Qualitätsstandards ableiten.
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- Citation du texte
- Stilla Gathof (Auteur), 2007, Qualitätsmanagement in Betreuungseinrichtungen für Kinder, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/191483
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