Im Folgenden werden die Europäisierungswirkungen auf das politische System der Bundesrepublik Deutschland erläutert. Der Fokus liegt dabei auf der Bundesregierung, dem Bundesrat und insbesondere dem Deutschen Bundestag. Hieran werde ich veranschaulichen inwiefern der Bundestag von einer Entparlamentarisierung betroffen ist.
Bereits 1994 hat Robert Ladrech Europäisierung beschrieben als „a process reorienting the direction and shape of politics to the degree that EC political and economic dynamics become part of the organizational logic of national politics and policy-making“1
Somit beschreibt Europäisierung eine Vielzahl von Veränderungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) in den Bereichen von policy, polity und politics die sich aufgrund der Europäischen Integration ergeben. Meist wird dieser Begriff benutzt um den inländischen Wandel und die Anpassungen die eine Mitgliedschaft der EU mit sich bringt, zu beschreiben.2
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1 Sturm/Pehle S. 12
2 Vgl. Auel, S. 249
Was sind die Auswirkungen der Europäisierung auf das politische System der Bundesrepublik? Was spricht aus dieser Perspektive für die These der Entparlamentarisierung?
Im Folgenden werden die Europäisierungswirkungen auf das politische System der Bundesrepublik Deutschland erläutert. Der Fokus liegt dabei auf der Bundesregierung, dem Bundesrat und insbesondere dem Deutschen Bundestag. Hieran werde ich veranschaulichen inwiefern der Bundestag von einer Entparlamentarisierung betroffen ist.
Bereits 1994 hat Robert Ladrech Europäisierung beschrieben als „a process reorienting the direction and shape of politics to the degree that EC political and economic dynamics become part of the organizational logic of national politics and policy-making“[1]
Somit beschreibt Europäisierung eine Vielzahl von Veränderungen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) in den Bereichen von policy, polity und politics die sich aufgrund der Europäischen Integration ergeben. Meist wird dieser Begriff benutzt um den inländischen Wandel und die Anpassungen die eine Mitgliedschaft der EU mit sich bringt, zu beschreiben.[2]
Europäisierung von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat
Die Mitgliedsstaaten der EU erfahren eine grundlegende Veränderung ihrer politischen Systeme. Die Europäisierung zeigt sich vor allem in der parlamentarischen Gesetzgebung. Eine Vielzahl der Gesetzgebungskompetenzen wurde mittlerweile an die EU abgegeben. Dadurch haben die nationalen Parlamente kaum noch bzw. gar keinen Einfluss mehr an der Gestaltung der Gesetze mitzuwirken. „Verordnungen“ die durch die EU erlassen werden, sind unmittelbar geltendes Recht, gleich einem nationalen Gesetz. Erlässt die EU „Richtlinien“ so müssen die nationalen Parlamente diese umsetzen. Dies geschieht in dem sie das nationale Recht ‑ innerhalb einer bestimmten Frist ‑ anpassen. Dabei haben sie jedoch lediglich marginalen Freiraum.[3]
Die Regierungen sind dadurch, dass sie im Ministerrat vertreten sind, an der Rechtsetzung der EU beteiligt. Jedoch besitzen die nationalen Parlamente keine verbindliche Repräsentanz auf EU-Ebene. Die parlamentarische Rolle fällt – jedoch auch begrenzt ‑ dem Europäischen Parlament zu.[4]
Die Europäisierung wirkt sich auf verschiedene Institutionen des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland aus. Die auffälligsten Veränderungen sind jedoch im Bundestag vorzufinden, weshalb sich das Hauptaugenmerk hier auf diese Institution richtet.
Durch die Höherrangigkeit des Europäischen Rechts werden die Gesetzgebungskompetenzen des Bundestages auf verschiedene Art und Weise beschränkt. Zum einen erfährt der Bundestag einen nahezu kompletten Verlust legislativer Souveränität in allen Bereichen die direkt auf die EU anwendbar sind, wie beispielsweise bei der Landwirtschaft.[5]
Auf der anderen Seite verliert der Bundestag nur einen Teil seiner Kompetenz in den Bereichen in denen die Gesetzgebung mehr oder weniger begrenzt an Beschränkungen oder Richtlinien gebunden ist. Während der Bundestag daran gebunden ist EU-Richtlinien in nationales Recht umzuwandeln, hat er weiterhin Ermessensfreiheit bei der Wahl der Mittel zur Umsetzung der Ziele. Tatsächliche Freiheiten bleiben ihm beim Erlass von inländischen Gesetzen, dabei muss er dennoch die Europäischen Verträge beachten.[6]
Die Beteiligungsrechte des Bundestages und des Bundesrates wurden 1992, im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Vertrages der Europäischen Union, in den Artikeln 23 und 45 des Grundgesetzes verankert. Das Bundesverfassungsgericht hat 1993 in diesem Zusammenhang die Rechte des Bundestages unterstützt. Danach soll der Bundestag, trotz der zunehmenden Gesetzgebungsmacht des Europäischen Parlaments, die Entscheidungen der EU durch das nationale Parlament, welches die Einwohner des Mitgliedsstaates repräsentiert, absegnen. Dem Bundestag sollen also grundlegende Aufgaben und Rechte verbleiben.[7]
Nach Art. 23 GG muss jede Abgabe an Souveränität an die EU mit einer Ratifizierung durch eine 2/3-Mehrheit des Bundestages beschlossen werden. Weiterhin hat die Regierung demnach die verfassungsmäßige Pflicht den Bundestag und Bundesrat umfassend und so früh wie möglich über die Angelegenheiten der EU zu unterrichten. Die Bundesregierung übermittelt alle Dokumente, informiert das Parlament über deren Inhalt, die Meinung der Regierung und die gegenwärtige Verhandlungssituation in Brüssel.[8]
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[1] Sturm/Pehle S. 12
[2] Vgl. Auel, S. 249
[3] Vgl. Marschall, S. 166f
[4] Ebd.
[5] Vgl. Auel, S. 251
[6] Ebd.
[7] Ebd.
[8] Ebd.
- Citation du texte
- Bianca Affeldt (Auteur), 2010, Was sind die Auswirkungen der Europäisierung auf das politische System der Bundesrepublik? , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/191031
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