ABGRENZUNG MIET-, PACHT-, SONSTIGER NUTZUNGSVERTRAG
NUTZUNGSÜBERLASSUNG EINER VOLL EINGERICHTETEN
GOLFANLAGE IST PACHT
OLG Hamm, Urt. v. 6. Mai 2011 - 30 U 15/10
Leitsatz des Verfassers:
Steht ein vereinbartes Nutzungsrecht für diverse Räume und ein ausschließliches
Nutzungsrecht hinsichtlich einer Golfanlage und die Durchführung des
Spielbetriebs im Zentrum des Vertrages, ist das bei einer vereinbarten
Pachtzinszahlung eine entgeltliche Gebrauchsüberlassung von Räumen bzw.
Grundstücken. Die Nutzungsüberlassung einer voll eingerichteten Golfanlage
wird mithin als Pachtvertrag einzuordnen sein.[...]
Inhaltsverzeichnis
1. Abgrenzung Miet-, Pacht-, sonstigerNutzungsvertrag
Nutzungsuberlassung einer voll eingerichteten Golfanlage ist Pacht
2. Mietobjekt
Der Verkauf von Feuerwerkskorpern ist nicht vom Mietzweck „Betrieb eines Spielwaren- und Babyartikel Fachmarktes" gedeckt
3. Parteien des Mietvertrages
Vermieterstellung bei Wechsel im Gesellschafterbestandeiner AuRen-GbR
4. Abschluss des Mietvertrages, insbesondere Schriftform
ZurSchriftform bei mitvermieteten Kfz-Stellplatzen
Zur Schriftform bei Unterzeichnung durch nur einen Gesellschafter
MaRgeblicher Zeitpunkt fur die Erfullung der Schriftform
Zur Schriftform bei einer Grundstucksgemeinschaft als Vermieter
ZurSchriftform bei Parteiwechsel durch einen Nachtragzum Mietvertrag
5. Miete
Entgelt fur Angesteltentatigkeit als Vorausverfugung auf die Miete i.S.d. § 1124 BGB
Zur Mietbefreiung durch Sachbearbeiter einer Vermieter-AG
Abgrenzung von Allgemeinen Geschaftsbedingungen zu Individualvereinbarungen betreffend die Anderung des Mietzinses
Mietanpassung aufgrund Vertragsklausel nach Parteiwechsel durch Nachtrag zum Mietvertrag
Zu einer uberhohten Miete
Zu Indexklauseln mit nicht mehrfortgefuhrtem Index
Zu einer entgeltlichen Freistellung von einer Mietzinsschuld
6. Betriebskosten
Zur Vermieterpflicht zum Abschluss gunstiger Versicherungsvertrage
Zur Ruckzahlung von Vorauszahlungen auf Betriebskosten
Zur Umlage von Verwaltungskosten
Zu Kosten fur„Center-Management" neben umgelegten Verwaltungskosten
Zu einzelnen Betriebskostenarten, insbesondere sonstigen Betriebskosten
7. Betriebspflicht
Zur Durchsetzung der Betriebspflicht durch einstweilige Verfugung
8. Konkurrenzschutz
Ausnahmen vom vertragsimmanenten Konkurrenzschutz bei Vermietung an angehorige freier Berufe
9. Gewahrleistung und Mangel
fehlende Attraktivitat eines Einkaufszentrums ist kein Mangel
gesetzliches Rauchverbot ist kein Mangel einer Gaststatte; keine Verpflichtung des Verpachters zum Einbau eines Raucherbereichs
VerstoRgegen die Brandschutzvorschriften und Schimmelbildung in einer Arztpraxis
Abtretung von Mangelbeseitigungsanspruchen des Untermieters an den Vermieter
10. Kundigung des Miet- oder Pachtverhaltnisses, Rucktritt vom Vertrag
Kundiung per Boten bei vertraglich vorgeschriebener Kundigung „schriftlich per Einschreiben"
keine Ordentliche Kundigung trotz SchriftformverstoR
Zum Ausschluss der ordentlichen Kundigung bei einem bei zeitlich nicht begrenzten Mietvertrag
Kundigung gegenuber einer AuRen-GbR
11. Ende des Mietverhdltnisses und Herausgabe der Mietsache
Zur Miete fur die Zeit der Renovierung durch den Vermieter nach Ruckgabe der Mietsache
Zur Pflicht des Vermieters auf Gebrauchsuberlassung nach Ende des Mietverhaltnisses
Zum Nutzungsersatz bei vermieterseits gewahrter, verlangerter Raumungsfrist...
Umfang des Wegnahmerechts des Mieters
12. Kaution, Burgschaft und andere Mietsicherheiten
Zuruckbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrecht des Vermieters hinsichtlich Renovierungsarbeiten vor Beginn des Mietverhaltnisses im Falle nicht geleisteter Kaution
Verwertung der Kaution nach VerauRerung des Mietobjekts
Zur Aufrechnung gegen den Anspruch des Mieters auf Freigabe eines verpfandeten Sparkontos
Zur vertraglichen Auswahl der Mietsicherheit
zur Kundigung einer personlichen Mietsicherheit durch einen ausscheidenden Fremdgeschaftsfuhrer einer GmbH
Falligkeit des Kautionsruckzahlungsanspruchs und Rechtsverfolgungskosten des gewerblichen Mieters
13. Insolvenz einer Mietvertragspartei
Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Vermieters von der drohenden Zahlungsunfahigkeit des Schuldners
Der Ruckgabeanspruch der Mietsache bei Insolvenz des Mieters
Zur Zahlungspflicht eines vereinbarten Baukostenzuschusses bei vorzeitiger Vertragsbeendigung aufgrund Insolvenz der Mieterin
der Eintritt in den Mietvertrag als Hauptmieter und gleichzeitiger Untervermietung an eine Konzerngesellschaft ist keine unentgeltliche Leistung i.S.d. § 134 InsO
14. Streitwert
Zur Anwendbarkeit des §41GKG
Zukunftige Nutzungsentschadigung
Die USt ist bei einem Streitwert nach § 41 GKG zu berucksichtigen
1.Abgrenzung Miet-, Pacht-, sonstiger Nutzungsvertrag
Nutzungsuberlassung einer voll eingerichteten Golfanlage ist Pacht
OLG Hamm, Urt. v. 6. Mai 2011 - 30 U 15/10 Leitsatz des Verfassers:
Steht ein vereinbartes Nutzungsrecht fur diverse Raume und ein ausschlieBliches Nutzungsrecht hinsichtlich einer Golfanlage und die Durchfuhrung des Spielbetriebs im Zentrum des Vertrages, ist das bei einer vereinbarten Pachtzinszahlung eine entgeltliche Gebrauchsuberlassung von Raumen bzw. Grundstucken. Die Nutzungsuberlassung einer voll eingerichteten Golfanlage wird mithin als Pachtvertrag einzuordnen sein.
2. Mietobjekt
Der Verkauf von Feuerwerkskorpern ist nicht vom Mietzweck „Betrieb eines Spielwaren- und Babyartikel Fachmarktes” gedeckt
KG, Urt. v. 6. Juni 2011 - 8 U 9/11 Leitsatz des KG:
Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrages uber Gewerberaum als Mietzweck den "Betrieb eines Spielwaren- und Babyartikel Fachmarktes sowie Kinderbekleidung", so stellt die Lagerung und/oder der Verkauf von Silvesterfeuerwerksprodukten der Kategorie 2 einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar. Bei Silvesterfeuerwerksprodukten der Kategorie 2 handelt es sich nicht um Spielwaren.
3. Parteien des Mietvertrages
Vermieterstellung bei Wechsel im Gesellschafterbestandeiner Auben-GbR
OLG Brandenburg, Urt. v. 9. Marz 2011 — 3 U 7/10 Leitsatz des Verfassers:
Trotz des Wechsels im Gesellschafterbestand bleibt die Identitat und Vermieterstellung bei einer AuBengesellschaft burgerlichen Rechts gewahrt.
4. Abschluss des Mietvertrages, insbesondere SCHRIFTFORM
Zur SCHRIFTFORM bei mitvermieteten Kfz-Stellplatzen OLG Hamm, Urt. v. 16. Februar 2011 - 30 U 53/10
Leitsatz des Verfassers:
Zur Wahrung der Schriftform mussen die wesentlichen Vertragsbestandteile ausreichend bestimmt sein sein. Wesentlicher Bestandteil sind auch mitvermietete Kfz-Stellplatze, weshalb ihre Anzahl und ungefahre Lage zu benennen ist. Allerdings muss ihre genaue Lage nicht aus der Urkunde selbst hervorgehen — ausreichend ist, wenn sich die Regelungslucke durch Auslegung schlieBen lasst. Zur Auslegung darf auch auf einen vorhergehenden, verlangerten Vertrag abgestellt werden, der Regelungen zur Nutzung der Stellplatze traf.
Zur Schriftform bei Unterzeichnung durch nur einen Gesellschafter
OLG Hamm, Urt. v. 16. Februar 2011 - 30 U 53/10 Leitsatz des Verfassers:
Unterschreibt nur einer von mehreren GbR-Gesellschaftern den Mietvertrag, ist die Schriftform des § 550 BGB gewahrt, wenn hinreichend deutlich wird, dass der Unterzeichnete auch die ubrigen Mitgesellschafter vertreten will. Dafur reicht nicht aus, dass sich die Unterschrift unter dem Namensstempel der GbR befindet.
Mabgeblicher Zeitpunkt fur die Erfullung der SCHRIFTFORM
OLG Hamm, Urt. v. 6. Mai 2011 - 30 U 15/10 Leitsatz des Verfassers:
Fur die Wahrung der Schriftform ist der Zeitpunkt der Unterzeichnung der Urkunde entscheidend. Ist mithin in einem schriftlichen Vertrag der Pachtgegenstand nicht hinreichend bestimmt und nicht feststellbar, ob jemals eine einheitliche Vertragsurkunde existiert hat, kann darin ein VerstoB gegen die Schriftform liegen.
Zur Schriftform bei einer Grundstucksgemeinschaft als Vermieter
OLG Dusseldorf, Urt. v. 18. Juli 2011 - 24 U 218/10 Leitsatz des Verfassers:
Die Bezeichnung einer vermietenden Grundstucksgemeinschaft als "R. E. Grundstucksgemeinschaft 1 (Gemeinschaft Duisburg) "genugt der Schriftform des § 550 BGB. Denn die Vertragspartei ist in diesem Fall jedenfalls bestimmbar, weil sich die Teilhaber durch Einsichtnahme in das Grundbuch unschwer und eindeutig feststellen lassen; die Identitat der Vermieter steht mithin bei Vertragsschluss bereits verbindlich fest.
Zur Schriftform bei Parteiwechsel durch einen Nachtrag zum Mietvertrag
OLG-Dusseldorf, Urt. v. 20. Oktober 2011 - 10 U 66/11 Leitsatz des Verfassers:
Die Schriftform eines langfristigen Mietvertrages ist bei einem rechtsgeschaftlichen Mieterwechsel durch zweiseitigen Vertrag zwischen Alt- und Neumieter ungeachtet der formfrei moglichen Zustimmung des Vermieters nur eingehalten, wenn diese Mieteintrittsvereinbarung dem Schriftformerfordernis des § 550 BGB genugt. Das erfordert, dass der Mieter oder der Mietnachfolger des sen Eintritt in die Mieterstellung durch eine Urkunde belegen kann, die ausdrucklich auf den Ursprungsmietvertrag Bezug nimmt. Die vertragliche Auswechselung des Mieters muss darin zur Wahrung der Schriftform dergestalt beurkundet sein, dass sich die vertragliche Stellung des Mietnachfolgers im Zusammenhang mit dem zwischen dem bisherigen Mieter und dem Vermieter geschlossenen Mietvertrag ergibt.
5. Miete
Entgelt fur Angesteltentatigkeit als Vorausverfugung auf die Miete i.S.d. § 1124 BGB
OLG Celle, Beschluss. v. 11. Januar 2011 Leitsatz des OLG Celle:
Die in einem Pachtvertrag enthaltene Regelung, dass sich der monatliche Pachtzins vermindert, wenn und solange der Verpachter im Betrieb des Pachters gegen Entgelt als Angestellter beschaftigt wird, kann als Vorausverfugung uber den Pachtzins im Sinne von § 1124 BGB zu beurteilen sein.
Zur Mietbefreiung durch Sachbearbeiter einer Vermieter-AG
OLG Dusseldorf, Beschl. v. 22. Marz 2011 - 10 W 70/10 Leitsatz des OLG Dusseldorf:
1st der Mietvertrag von Vertretungsorganen der Vermieter-AG unterzeichnet, liegt die Annahme, dass ein Sachbearbeiter bevollmachtigt sei, eine Mietbefreiung fur mehrere Monate zu gewahren, fern.
Abgrenzung von Allgemeinen Geschaftsbedingungen zu Individualvereinbarungen betreffend die Anderung des Mietzinses
OLG Brandenburg, Urt. v. 6. April 2011 — 3 U 88/10 Leitsatz des Verfassers:
Allein eine mehrfache Anwendung von im Wesentlichen gleichlautenden Vertragsbedingungen fuhrt nicht zu Allgemeinen Geschaftsbedingungen. Haben namlich die Parteien langwierige Vertragsverhandlungen uber mehrere Objekte gefuhrt und am Ende im Wesentlichen gleichlautende Vertragsbedingungen vereinbart, liegen hierin Individualvereinbarungen.
Mietanpassung aufgrund Vertragsklausel nach Parteiwechsel durch Nachtrag zum Mietvertrag
OLG Dusseldorf, Urt. v. 9. Juni 2011 - 10 U 148/10 Leitsatz des OLG Dusseldorf:
1. Tritt der Mietnachfolger durch dreiseitigen Vertrag in das bestehende Mietverhaltnis ein, hat dieses grundsatzlich denselben Inhalt wie der Mietvertrag mit dem Vormieter.
2. Zur Frage, ob sich der Mietnachfolger in diesem Fall darauf berufen kann, eine vereinbarte ruckwirkende Mietanpassung aufgrund einer im Ausgangsmietvertrag enthaltenen Wertsicherungsklausel sei ihm gegenuber ausgeschlossen.
Zu einer uberhohten Miete
OLG Dusseldorf, Urt. v. 28. Juli 2011 - 24 U 35/11
Leitsatz des OLG Dusseldorf:
1. Ein Anspruch auf Neuberechnung uberhohten Mietzinses in Hohe der ortsublichen Miete lasst sich nach dem Wirtschaftsstrafrecht nicht begrunden.
2. Ein VerstoB gegen § 4 Abs. 1 WiStG kommt nur in Betracht, wenn zumindest in dem entsprechenden Teilmarkt (hier: Gewerberaume zum Betrieb einer Eisdiele) ein geringes Angebot an vergleichbaren Raumen vorliegt, also das ortliche Angebot spurbar geringer ist als die Nachfrage (hier: verneint).
3. Bei gewerblichen Mietverhaltnissen darf allein aus einem auffalligen Missverhaltnis zwischen der vereinbarten und der marktublichen Miete noch nicht auf eine verwerfliche Gesinnung des Vermieters geschlossen werden.
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