Im Allgemeinen benötigt jede Gesellschaft Institutionen, welche ihre biologische und soziale Reproduktion miteinander verbinden. Die wichtigste Institution ist dabei die Familie. Durch sie werden die elementaren biologischen Tatschen und Prozesse des Lebens eingefügt in das System der wirtschaftlichen, politischen, rechtlichen und kulturellen Tätigkeiten einer Gesellschaft. Kontinuität und Wandel sozialer Systeme vollziehen sich vor allem über die Familie.1 Aber auch die Familie erweist sich als ein sehr dynamisches soziales Gebilde.2 Als Vorläufer-modell der modernen Familie hatte sich die bürgerliche Familie entwickelt. Sie zeichnete sich durch ein verheiratetes Paar, seinen Kindern und die Trennung von Familien- und Erwerbsleben aus. In diesem Zusammenhang wurde sie als einen privatisierten und vor allem auf emotionale Funktionen spezialisierten Bereich dargestellt.3 Diese Familienform verfestigte sich im Laufe des 19. Jahrhunderts und besaß gegen Ende des Jahrhunderts nach Schwab (1975) eine tendenzielle Allgemeingültigkeit.4 Obwohl die Souveränität eines Staates durch die Analogie mit dem Status der Familie definiert wird, sind familienpolitische Aktivitäten auf diese Institution vergleichsweise spät entstanden.5 Erstmals markierte der Erste Weltkrieg in familienpolitischer Hinsicht einen Wendepunkt, denn war vorher die Familie kaum Gegenstand fördernder Politik gewesen, so änderte sich dies unter dem Einfluss der enormen Menschenverluste durch den Krieg und der damit gleichzeitig rasch sinkenden Geburtenrate.6 Die Zeit vor dem Ersten Weltkrieg, markiert durch das Kaiserreich, war eine Epoche, in der der Staat nur in den Privatraum Familie eingriff, wenn Verwahrlosung vorlag und die Eltern oder die alleinerziehenden Mütter ihren Aufgaben und Pflichten nicht gerecht wurden.7 Familien-dienliche Maßnahmen waren im Kaiserreich politisch nicht vorgesehen. Erst die Weimarer Republik hat die Dringlichkeit erkannt, eine familienpolitische Konzeption für die Familie zu entwickeln. Im Rahmen dieser Arbeit soll sich daher näher mit der Familie und den familien-politischen Maßnahmen seitens des Staates beschäftigt werden. Schwerpunkt bilden dabei die Epochen des Kaiserreichs und der Weimarer Republik. Es soll herausgestellt werden, warum sich der Staat im Kaiserreich jedes staatlichen und gesellschaftlichen Eingriffs in Bezug auf die Familie entzog und erst die Weimarer Republik die Wichtigkeit feststellte eine zerrissene Gesellschaft wieder zu integriert.8
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Ein Zugang zur Thematik der Familie und Familienpolitik
2.1. Der Familienbegriff.
2.2. Der Gegenstand der Familienpolitik
2.2.1. Familienpolitik als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe..
2.2.2. Historische Grundzüge der Familienpolitik
3. Die Familie im Kaiserreich
3.1. Die bürgerliche Familie im Kaiserreich
3.2 Die rechtliche Grundlage von Ehe und Familie
3.3. Familienpolitische Ansätze im Kaiserreich
4. Die Familie im Ersten Weltkrieg und in der Weimarer Republik
4.1. Familie und Erster Weltkrieg: Die erträumte Familie und ihre Wirklichkeit
4.2. Die Aufnahme der Familie in den Schutzbereich der Weimarer Verfassung
4.3. Familienpolitische Maßnahmen im Ersten Weltkrieg und in der Weimarer Republik
5. Familienpolitische Maßnahmen im Kaiserreich und in der Weimarer Republik - Ein Fazit
6. Schlussbetrachtung
Quellen- und Literaturverzeichnis
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