Die Arbeit befasst sich mit der Wasserversorgung der Stadt Rom in der späten Republik und frühen Kaiserzeit. Grundlage sind maßgebliche Schriften des Ingenieurs und curator aquarum Sextus Julius Frontin und des Architekten Vitruv. Behandelt werden Verwaltung und Amtsführung, wasserrechtliche Vorschriften, Technik und Bauausführung in Erschließung und Verteilung des Wassers.
Der straff organisierte römische Staat war zur Erfüllung infrastruktureller Aufgaben im Allgemeinen auf die im Dienste der Republik selbständig arbeitenden Unternehmer angewiesen. Diese sog. publicani handelten auf Betreiben des Senats und waren später auch in der Kaiserzeit unabhängige Garanten für das Funktionieren des römischen Wirtschaftssystems. Die sich in der Hand weniger Beamter befindlichen Entscheidungsbefugnisse über den Einsatz der finanziellen Mittel des Staates machten sich diese Privatunternehmer zunutze, was soweit ging, dass sie selbst in der gesellschaftlichen Stellung mit dem Senatoren- und Ritterstand konkurrieren konnten. Während jedoch viele Bau- und Handelsmaßnahmen kontinuierlich durch das duale Wirken von Staat und Privatleuten bestimmt wurden, gab es einen Bereich, in dem sich politische Veränderungen auch auf die administrative Gestaltung niederschlugen: die stadtrömische Wasserversorgung.
Auch in der Wasserversorgung wurde zuerst darauf gesetzt, durch private Initiativen die Bevölkerung mit Trinkwasser beliefern zu können. Doch obwohl dieses Prinzip niemals völlig preisgegeben wurde, vollzieht die untergehende Republik doch einen Paradigmenwechsel. Mit zunehmender Einwohnerzahl nimmt auch die Aufgabendichte des Wasserversorgers zu und damit wird die Finanzierung von Wassererschließung, -speicherung und -verteilung immer mehr Kostenfaktor des dann kaiserlichen Fiskus.
Die vorliegende Arbeit soll diesen Wandlungsprozess näher beleuchten. Dabei stehen Form und Organisation der urbanen Wasserversorgung im Mittelpunkt. Es geht aber auch um das Spannungsverhältnis von Öffentlichkeit und privatem Nutzen, was zum einen die Verwendung staatlicher Gelder für Bau- und Reparaturmaßnahmen meint, zum anderen die soziopolitischen Wechselbeziehungen von Amtsträgern und Wasserbeziehern. Gab es z.B. strafrechtliche Konsequenzen für illegale Nutzer? Was bedeutete der öffentliche Dienst für Sklaven, die nun aus der Staatskasse bezahlt wurden? Welche Rolle spielte der Kaiser bei der Vergabe von Sondergenehmigungen, deren Kosten ja oft auch aus Steuermitteln bestritten wurden?
Inhalt
I. Vorwort
II. Verwaltung und Amtsführung in der Wasserversorgung
A Administration, Organisation und Ämterneugliederung von der Republik zur Kaiserzeit
B Wasserrechtliche Vorschriften
C Privatinteressen undöffentlicher Nutzen
III. Von der Quelle zum Verbraucher - technische Anlagen und Bauausführung
A Sextus Iulius Frontinus - ein Fachmann deröffentlichen Wasserversorgung
B Wasserbedarf als Indikator der Entwicklung Roms zur Weltstadt
C Wassererschließung und -verteilung
IV. Resümee
V. Bibliographie
A Quellen und Quelleneditionen
B Literatur
Bildnachweis
I. Vorwort
Der straff organisierte römische Staat war zur Erfüllung infrastruktureller Aufgaben im Allgemeinen auf die im Dienste der Republik selbständig arbeitenden Unternehmer angewiesen. Diese sog. publicani handelten auf Betreiben des Senats und waren später auch in der Kaiserzeit unabhängige Garanten für das Funktionieren des römischen Wirtschaftssystems. Die sich in der Hand weniger Beamter befindlichen Entscheidungsbefugnisse über den Einsatz der finanziellen Mittel des Staates machten sich diese Privatunternehmer zunutze, was soweit ging, daß sie selbst in der gesellschaftlichen Stellung mit dem Senatoren- und Ritterstand konkurrieren konnten. Während jedoch viele Bau- und Handelsmaßnahmen kontinuierlich durch das duale Wirken von Staat und Privatleuten bestimmt wurden, gab es einen Bereich, in dem sich politische Veränderungen auch auf die administrative Gestaltung niederschlugen: die stadtrömische Wasserversorgung. Hier wird besonders deutlich, daßöffentliche (Steuer-) einnahmen zur Bewältigung staatlicher Aufgaben der Erfüllung gesamtgesellschaftlicher Ziele dienen.
Der seit dem 4. Jh. v. Chr. alsöffentliche Aufgabe anerkannte Wirtschaftssektor Wasserversorgung ist durch zwei Besonderheiten geprägt: Seine Lebensnotwendigkeit sorgt dafür, daß es in breiten Bevölkerungskreisen Zustimmung zum Bau von wasserwirtschaftlichen Einrichtungen mit staatlichen Mitteln gibt, die gelingende Durchführung wiederum beeinflußt das soziale Klima, besonders einer Stadt wie Rom, deren Lebensintensität durchaus mit heutigen Großstadtansprüchen vergleichbar ist.
Auch in der Wasserversorgung wurde zuerst darauf gesetzt, durch private Initiativen die Bevölkerung mit Trinkwasser beliefern zu können. Doch obwohl dieses Prinzip, hier eine Sicherheit ohne umfangreichen Einsatz staatlicher (Steuer-)Mittel zu erreichen, niemals völlig preisgegeben wurde, vollzieht die untergehende Republik doch einen Paradigmenwechsel. Mit zunehmender Einwohnerzahl nimmt auch die Aufgabendichte des Wasserversorgers - denn es ist und bleibt einöffentlicher Betreiber der Anlagen - zu und damit wird die Finanzierung von Wassererschließung, -speicherung und -verteilung immer mehr Kostenfaktor des dann kaiserlichen Fiskus.
Die vorliegende Arbeit soll diesen Wandlungsprozeß näher beleuchten. Dabei stehen Form und Organisation der urbanen Wasserversorgung im Mittelpunkt. Es geht aber auch um das Spannungsverhältnis von Öffentlichkeit und privatem Nutzen, was zum einen die Verwendung staatlicher Gelder für Bau- und Reparaturmaßnahmen meint, zum anderen die soziopolitischen Wechselbeziehungen von Amtsträgern und Wasserbeziehern. Gab es z.B. strafrechtliche Konsequenzen für illegale Nutzer? Was bedeutete deröffentliche Dienst für Sklaven, die nun aus der Staatskasse bezahlt wurden? Welche Rolle spielte der Kaiser bei der Vergabe von Sondergenehmigungen, deren Kosten ja oft auch aus Steuermitteln bestritten wurden? Die Beurteilung der Wasserversorgung war der römischen Administration sehr bewußt, im Vergleich mit anderen zivilisatorischen Errungenschaften stellte sie der curator aquarum Frontin in folgenden Zusammenhang, wobei er nicht mit kulturkritischen Bemerkung sparte, wenn er sich für sein Aufgabengebiet einsetzte:
„ Mit einer solchen Vielzahl von unentbehrlichen und gewaltigen Wasserleitungsbauten vergleicht man die ganz offensichtlich nutzlosen Pyramiden oder andere unn ütze, von den Griechen errichteten Bauwerke, und mö gen die Leute noch so viel davon reden. “
In diesen Worten wird deutlich, daß das täglich selbstverständliche - und dazu gehörte Trinkwasser für den Römer wie für uns heute hinzu - mehr Beachtung finden solle, alsöffentlicher Luxus. Beides ist durch die gesamte freie und unfreie Bevölkerung, ihre Finanzmittel und Arbeitskraft, errichtet, die aquis urbis romae jedoch dienen allen lebensnotwendig.
Axel Siegemund
II. Verwaltung und Amtsführung in der Wasserversorgung
A Administration, Organisation und Ä mterneugliederung von der Republik zur Kaiserzeit
Das Imperium Romanum gilt als ein Staatsgebilde, das seine Wirkmächtigkeit nicht einer mit umfangreichen personellen Mitteln ausgestatteten Verwaltung, sondern einer recht überschaubaren Beamtenschaft, die durch klare zeitliche und inhaltliche Aufgabengliederung (Annuitäts- und Kollegialitätsprinzip der Magistratsämter) bis heute den Eindruck staatlicher Rationalität und Effektivität vermitteln. Dies gilt sowohl für die einzelnen Staatsaufgaben, wie auch den Umgang mit den Staatsfinanzen im allgemeinen. Nachdem im Jahre 167 v. Chr. die Bürgersteuern abgeschafft wurden, beliefen sich die Einnahmen des römischen Staatshaushaltes aus indirekten Steuern und Zöllen (Brücken-, Wege-, Handelszölle usw.) nur auf rund 7,5% der Gesamteinnahmen, während die große Masse des rund 13,9.10[6] Dinarii1 umfassenden Jahreshaushaltes durch Kriegsentschädigungen, Beute und die Ausbeutung der spanischen Goldminen hereinkam2.
Das Weltreich behielt auch in der Kaiserzeit diese straffe Verwaltung und den für heutige Verhältnisse äußerst kleinen Beamtenapparat. Dies war nur möglich, weil die meisten Bedürfnisse des Menschen in außerstaatlichen Bereichen erfüllt wurden: in der familia, die, geführt durch den pater familias, über die heutige Wortbedeutung hinaus auch verheiratete Söhne mit Frau und Kindern sowie Sklaven und das Vermögen umfaßte und in der Gemeinde, die über die tribus bzw. die centurii eine Brücke zum staatlichen Administration, Organisation und Ämterneugliederung von der Republik zur Kaiserzeit Bereich schlugen.
Es gab, verglichen mit heutigen staatlichen Aufgaben, wenig überfamiliäre Regelungen. Dies betraf neben den militärischen (Schutz vor äußeren Feinden) insbesondere die religiösen (Befriedung der Götter) und interfamiliären Aufgaben, wie z.B. Streitschlichtung. Eine Sozialpolitik hat es bis auf die Versorgung der Stadtbevölkerung mit Getreide und die Veteranenversorgung nicht gegeben. Weitere, uns heute als „öffentlich“ bekannte Aufgaben, wurden weitgehend im Auftrag der Magistrate von Privatleuten unternommen. Dies geschah z.B. bei Infrastrukturmaßnahmen3 und dadurch bildete sich der Typus des römischen Unternehmers - des publicani - heraus.
Die historische Anormalität der Römischen Republik hatte die höchste Gewalt in die Hände des Beamtenapparates gelegt. Von diesem ging nun auch die Auftragsvergabe und die Vertragsschließung mit den ausführenden Unternehmern aus.
Die Lebensmittelversorgung einschließlich der Versorgung mit Trinkwasser gehörte ebenfalls nur teilweise in staatliche Hände. Die Wasserversorgung galt zwar seit Appius Claudius Caecus als gesamtgesellschaftliche Aufgabe4, jedoch blieb die Erschließung und Verteilung des Wassers und die Errichtung von Laufbrunnen und Aquaedukten bis in die Kaiserzeit hinein oft auf die Initiative Einzelner beschränkt.
Doch hier bildete Rom schon aufgrund der großen zu versorgenden Menschenmenge eine Ausnahme. Dies hatte aber noch andere Gründe. Zum einen war die Gewährleistung des Zuflusses ausreichender Mengen an Trinkwasser in guter Qualität eine präventive Maßnahme des Senats, der z.B. in der ausgehenden Republik offensichtliche Anlässe für Unruhen jeglicher Art ausschalten mußte und das Konfliktpotential somit verminderte. Zum anderen war jedermann an der Errichtung von Wasserleitungen, Speichern usw. interessiert, so daß die Wassererschließung und -verteilung als überfamiliale Aufgabe anerkannt war.
Mit dem stetigen Ausbau des urbanen Leitungsnetzes, vor allem in der Kaiserzeit, ging eine gravierende Änderung in der Administrationsstruktur einher. Besonders unter Augustus wurde es notwendig, die Versorgungslage der Stadtbevölkerung durch eine neue, tragfähige Organisationsstruktur zu sichern. Im Bereich der Wasserversorgung schlug sich das zuerst im Bau neuer Laufbrunnen und Zuleitungen durch den Ädilen Agrippa5 nieder. In seiner Person vereinten sich die Leistungsbestellung der Magistrate und die Ausführung durch Privatleute: er handelte mit Genehmigung des Senats, aber auf eigene Kosten. Damit stellte er Baumaßnahmen im Bereich der Wasserversorgung mit denen senatorischer Familien in der Theater- und Tempellandschaft gleich. Es war also eine ebenso ehrenvolle Aufgabe geworden, für die Versorgungssicherheit der Stadtbevölkerung mit Trinkwasser zu sorgen, wie ein Theater zu errichten. Doch zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit mußten die Bauwerke auch gewartet und ggf. repariert werden. Dazu setzte Agrippa ein eigenes Sklavenkontingent, bestehend aus 240 aquarii, ein. Diese überwachten die Wasserbauwerke.
Nach dem Tod Agrippas wurde dieser Arbeitstrupp jedoch nicht von Augustus übernommen, sondern der Öffentlichkeit übergeben. So kam eine neue, diesmal staatliche, Instanz in die Wasserversorgung der Stadt Rom: servi publici. Ihr Unterhalt mußte nun auch durch die Staatskasse finanziert werden. Auch die Leitungsfunktionen wurden per Senatsbeschluß neu definiert. Augustus setzte 11 v. Chr. sog. curatores aquarum ein. Es handelte sich dabei um ein Dreierkollegium unter einem Vorsitzenden, der ein ehemaliger Konsul war. Außerhalb der Stadt gab es jeweils Liktoren,öffentliche Sklaven und Architekten, sowie Seniorbeamte, Schreiber, Laufburschen und Schreier für bestimmte Aufgaben in der Wasserversorgung.
Ein solches Kollegium curatores aquarum ist aus der claudischen Zeit Administration, Organisation und Ämterneugliederung von der Republik zur Kaiserzeit bekannt6. Obwohl alle drei dem Senatorenstand angehörten, sind meist nur der Vorsitzende, nicht aber die zwei Beisitzer, überliefert. Unter Claudius wurde ebenfalls eine zusätzliche Truppe von 460 kaiserlichen Sklaven und Freigelassenen - die sog. familia Caesaris - aufgestellt und das Amt des Prokurators geschaffen, dem die familia Caesaris unterstellt war. Das Statio aquarum, gelegen in einem Tempel auf dem Marsfeld, wurde das Hauptquartier des Wasseramtes in Rom. Zu denöffentlichen Amtsträgern in der Wasserversorgung gehörten nunmehr vilici (Aufsichtspersonal), castellarii (Wärter der Verteilungsbauwerke), circitores (Streckenwärter außerhalb der Stadt7 ), ferner opifices (Arbeiter für allgemeine Aufgaben), tabularii (Rechnungsführer für die Besoldung der familia Caesaris), supra formas (Verwalter der Meßdüsen), silicarii (Handwerker, die insbesondere die Straßenpflasterung übernahmen), tectores (Handwerker zuständig für wasserdichten Verputz mit opus cementicum) und commentariis aquarum (Inhaber des Amtstagebuches). Trotz ihrer für römische Verhältnisse hohen Zahl (etwa 700 Mann) hat dieses Personal jedoch nicht sämtliche Baumaßnahmen ausgeführt. Für große Reparaturen und vor allem Neubauten wurde weiterhin auf die publicani zurückgegriffen.
Der Prokurator war zuerst kaiserlicher Freigelassener, unter Trajan dann ritterlichen Ranges8. Die unmittelbaren Basisaufgaben, wie die Unterweisung der Arbeiter, übernahm der Prokurator. Sein Name erscheint auch auf den Bleirohren als verantwortlicher Funktionsträger im Leitungsbau9.
Da sich seit der augusteischen Zeit der Kaiser unmittelbar mit der Wasserversorgung befaßte - von senatorischer Mitwirkung ist nach ihm nichts mehr zu erfahren - bekam sie einenöffentlichen Charakter, der weit über den in der Republik hinausging. So wurden auch die Entnahmebewilligungen dritter durch ein kaiserliches Edikt publiziert. Die kaiserliche Staatskasse kam nunmehr direkt für die entstehenden Kosten auf.
Also mußte auch der curator aquarum ein gutes Verhältnis zum Kaiser haben. Seine sonstigen Qualifikationen waren sozialer und rechtlicher Natur. Eine Liste der curatores von 11 v. Chr. bis 97 n. Chr. findet sich bei Frontin10. Unter diesen sind 16 konsulare Kuratoren und es fällt auf, daß hier das Annuitätsprinzip desöfteren umgangen wurde. So hatten die curatores länger als andere Magistrate Zeit, sich in ihre Aufgabe hineinzuarbeiten - vor Amtsantritt verfügten sie ohnehin oft nicht über die technische Qualifikation - und wurden somit zu Fachleuten11 auf dem Gebiet der Wasserversorgung. Der Kurator hatte im wesentlichen drei Aufgaben: die Gesamtaufsicht über Erweiterungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die Teilnahme an Genehmigungsverfahren privater Zuleitungen und die strafrechtliche Verfolgung bei Vergehen gegen die wasserrechtlichen Bestimmungen. Dies betraf vor allem die unerlaubte Entnahme aus dem Leitungsnetz und Grenzstreitigkeiten. Die Trassen waren üblicherweise durch Grenzsteine markiert, die z.T. auch einen Schutzstreifen, der parallel zur Leitung verlief, definierten. Reparaturmaßnahmen konnten vom Kurator selbst initiiert werden, wobei sich dieser auf die Meldungen der Streckenwärter verlassen mußte. Die Übertragung von Neubauten unter die Aufsicht des curator aquarum hingegen ist nicht überliefert.
In welchem Verhältnis der Kurator zum Kaiser bzgl. der Genehmigungsverfahren stand, läßt sich nicht eindeutig beurteilen. Frontin geht von einer grundsätzlichen Zustimmung des Kaisers aus, ein Gesetz von Administration, Organisation und Ämterneugliederung von der Republik zur Kaiserzeit administrativen Änderungen zu Beginn der Kaiserzeit zurückführen.
Ein Genehmigungsverfahren sah nun bei positivem Bescheid folgendermaßen aus12: Der Kaiser sendet die Genehmigung direkt an den Bittsteller, der sich daraufhin an den Kurator wendet. Dieser gibt dem Prokurator nun Anweisungen zur Bauausführung. An dieser war auch das für römische Verhältnisse recht zahlreiche o.g. Subalternpersonal beteiligt.
Abbildung 1: Fernwasserleitungen nach Rom
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
[...]
1 Das römische Münzsystem sieht in der Grobgliederung wie folgt aus:1 Sesterze = 2.5 Kupferas, Ein Dinar = 10 Sesterzen, in der Kaiserzeit wurden noch Aurii (Goldmünzen) eingeführt
2 In den Jahren 200 bis 157 v. Chr. waren in 610,6.10[6]Dinarii Gesamteinnahmen 46.10[6] Dinarii aus Zöllen und indirekten Steuern sowie bis 167 v. Chr. 60.10[6] Dinarii aus Bürgersteuern zu verzeichnen (nach T. Frank, Survey).
3 Insbesondere hat der Straßenbau ab dem späten 4. Jh. enorme Dimensionen erreicht.
4 Frontin, de aquis, 5.
5 Agrippa war enger Mitstreiter Augustus´und Sieger bei Actium 31 v. Chr.
6 A. Didius Gallus, T. Rubrius Nepos und M. Cornelius Firmus; bekannt aus CIL VI 1248.
7 In Tibur hat es zeitweilig 21 Streckenwärter gegeben, was für die drei dort befindlichen Leitungen wohl eine Überbesetzung war.
8 Dies ist u.a. an der Zunahme des Gehaltes eines procurator aquarum erkennbar, welches von 60.10[3] auf 100.10[3] Sesterzen pro Jahr stieg.
9 Diese sog. fistulae geben auch Aufschluß über die unmittelbare Verlegung in einzelnen Stadtbezirken. So überwachte der Tribun der Prätorianerkohorten den Leitungsbau im Prätorianerlager.
10 Frontin, de aquis, 102.
11 Aquilegis.
12 Frontin, de aquis, 105.
- Citation du texte
- Axel Siegemund (Auteur), 2003, Private Maschen und ein öffentliches Netz. Administration und Notwendigkeit der römischen Wasserversorgung als stadtstaatliche Aufgabe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19057
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