„Kaum ein Kind kommt heute auf die Welt, ohne dass es eine mehrstufige Qualitätskontrolle durchlaufen hat. In manchen Fällen, ohne dass die Mutter davon etwas erfährt“1
In Anlehnung an dieses Zitat stellt sich die Frage, welche Rolle „Qualität“ bei der Schaffung neuer Nachfahren in unserer heutigen Gesellschaft spielt.
Wollen wir Kinder oder wollen wir Lebewesen mit einem Gütesiegel?
Die Wissenschaft macht es möglich; Durch die Legalisierung der Pränatal- Diagnostik sind werdende Mütter in der Lage zu erfahren, ob das in ihr wachsende Kind Krankheiten oder Behinderungen aufweist. Sofern dies der Fall ist, kann ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden, selbst wenn die Dauer der Gradivität die vorgeschriebene 12 Wochen Grenze überschreitet. In Anbetracht dieser „modernen Auslese“ lassen sich überspitzt folgende Thesen formulieren:
Wir steuern in eine Zukunft, in der die Reproduktion künstlich beeinflusst wird und alte Paradigmen gemäß der Mendelschen Gesetze erneut zu Tage treten? Es herrscht eine Implikationsbeziehung zwischen der „modernen Eugenik“ heute und der Rassenhygiene des Nationalsozialismus. Aufbauend auf dieser schwierigen, aber häufig auftretenden Debatte soll die folgende Ausarbeitung die Genese der Rassenhygiene im Nationalsozialismus darstellen. Es gilt hierbei, das Ziel der Bestrebung, ein Reich zu schaffen, in dem man den Pronatalismus unter „Gesunden“ propagierte und den Antinatalismus von „erblich Belasteten“ zu einer politischen Angelegenheit machte, zu verdeutlichen. Die Aufbereitung der geschichtlichen Eckdaten von 1920-1935 soll letztlich in die Vorstellung zweier Personen münden, deren Schicksal durch den Eingriff der Sterilisation und eines Schwangerschaftsabbruches nachhaltig begründet wurde.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die rassenhygienische Bewegung von 1924-1933
2.1 Die Schaffung einer rechtlichen Grauzone
2.2 Der Preußische Gesetzentwurf 1931
2.3 Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
2.4 Die Institutionalisierung der Rassenhygiene
2.5 Bürokratischer Ablauf einer Zwangssterilisation
3. Beispiele
3.1 Der Fall Erna K.
3.2 Der Fall Luise K.
4. Fazit /Ausblick
5. Literaturverzeichnis
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