Der allgemeine Kündigungsschutz ist eine ständig geführte
Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Dem
Arbeitnehmer ist es sehr wichtig seinen Arbeitsplatz nicht zu verlieren und
somit seine Existenz nicht zu gefährden.
Dem Arbeitgeber entstehen unnötige Kosten durch das
Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und er wird durch das Gesetz in seiner
unternehmerischen Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Somit entstehen zwei
unterschiedliche Interessengruppen.
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