Die Thematik der Pressefreiheit begann mit der „Endzeit des Mittelalters“ die aus Sicht der Medien mit der Erfindung der Druckmaschine eintrat. Denn mit dieser Erfindung wurde erstmals ermöglicht, dass Informationen an eine breite Masse von Personen zugänglich gemacht wird. Wahrscheinlich durch die Erkennung der Macht von Informationen, die nunmehr eine breite Masse erreichen konnte, existieren seitdem auch Versuche der Einschränkung bzw. Kontrolle der Pressefreiheit.
In Deutschland ist die Pressefreiheit durch den Art. 5 GG gewährleistet, wo-bei explizit auf ein Verbot der Zensur hingewiesen wird. Aus diesem Grundsatz abzuleiten sind ebenfalls die Meinungs- und Informations- und Medienfreiheit. Zwar sind Einschränkungen gem. Art. 5 Abs. 2 GG möglich, diese sind jedoch nur dann zulässig, wenn sie nicht zu dem Zweck erlassen wurden, eine bestimmte Meinung zu unterdrücken und notwendig sind um die Verletzung anderer vorrangiger Rechtsgüter zu unterbinden.
In Recht der Europäischen Union ist durch das europäische Gerichtshof ein eigenständiger Grundrechtsschutz entwickelt worden, das zu einen aus dem gemeinsamen Bestand nationaler Grundrechte abgeleitet ist und zu anderen die EMRK mit einbezieht. Im letzeren Recht ist insbesondere der Art. 10 EMRK entscheidend, die die Meinungsfreiheit innerhalb der europäischen Union garantiert.
Wie bereits eingangs dargestellt, gab es jedoch in der gesamten Historie der Pressfreiheit auch stets Kräfte die versucht haben, eine Zensur zu implizie-ren. Gerade am Beispiel Ungarns wird das sehr deutlich. Trotz der Mecha-nismen die die EU für die Gewährleistung der Pressefreiheit eingeführt hat, ist der Ungarn gelungen, massive Einschränkungen der Pressefreiheit in seinem Land vorzunehmen.
In der Tat ist die aktuelle Situation der Pressefreiheit im Iran gänzlich divergent zu den bekannten Freiheiten die im europäischen Raum vorherrschen. Nichtsdestotrotz ist auch im Iran die Pressefreiheit in der Verfassung Kodifiziert, Art. 20. Bedauerlich ist jedoch, dass trotz dieser Regelung, die bereits 1906 verabschiedet wurde, keine wirkliche Pressefreiheit im Iran existierte die den Anforderungen eines modernen Rechtsstates standhalten würde. Zwar entstanden in diesen Jahren mehr Freiräume, insbesondere in den 70er Jahren, diese waren aber stets von kurzer Dauer und wurden mit der Zunahme der Kritik an dem Staat kurzerhand wieder ausgeräumt.
Einer der entscheidende ................
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1. Problemstellung und Zielsetzung
1.2. Aufbau und Inhalt der Arbeit
2 Pressefreiheit
2.1. Begriff der Presse
2.2. Die Historische Entwicklung
2.2.1. Entwicklung der Presse
2.2.2. Entwicklung der Pressefreiheit
3 Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland
3.1. Geschichte und Entwicklung
3.2. Rechtliche Regelungen
3.2.1. Die Meinungsfreiheit
3.2.2. Informationsfreiheit
3.2.3. Die Medienfreiheit
3.2.3.1. Schranken der Kommunikationsfreiheiten
3.2.4. Pressefreiheit
3.2.4.1. Schutzbereich der Pressefreiheit
3.2.4.2. Schranken der Pressefreiheit
3.2.4.3. Innere Pressefreiheit
3.2.5. Zensurverbot
4 Pressefreiheit in Europa
4.1. RechtlicheRegelungen
4.1.1. Art. 10 EMRK
4.1.2. Europäisches Gemeinschaftsrecht
4.1.3. Lissabon Vertrag
4.2. Einschränkungen der Pressefreiheit in modernen Staaten am Beispiel von Ungarn
4.3. Presserechtorganisationen
5 Pressefreiheit im Iran
5.1. Die historische Entwickelung der Presse und Pressefreiheit im Iran.
5.2. Geschichte der Zensur im Iran
5.3. Presserecht im Iran
5.3.1. Einführung in das iranischen Rechtssystem
5.3.2. Iranisches Pressegesetz
5.3.2.1. Zum Begriff- und Mission der Presse
5.3.2.2. Die Rechten der Presse
5.3.2.3. Die Schränke der Pressefreiheit
5.3.2.4. Lizenzvergabe- und Veröffentlichungsprozess
5.3.2.5. Straftaten in iranische Presserecht
6 Zur gegenwertige Situation der Pressefreiheit im Iran
6.1. Die Pressefreiheit und der Islamische Republik
6.1.1. Internet und dir Pressefreiheit
6.2. Zur Situation der Pressefreiheit nach der Präsidenten Wahlschaft
6.2.1. Vorgeschichte
6.2.2. Bürgerjournalismus
7 Rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten der Pressefreiheit im Iran
7.1. Rechtliche Aspekten
7.1.1. Aus menschenrechtlichen Sicht
7.1.2. Demokratische Staat und die Pressefreiheit
7.2. Wirtschaftliche Aspekten
7.2.1. Einfluss der Pressefreiheit auf Medienwirtschaft
7.2.2. Pressefreiheit und Arbeitslosigkeit
8 Fazit undZusammenfassung
9 Literaturverzeichnis
1 Einleitung
1.1. Problemstellung und Zielsetzung
Die Presse spielt seit Jahren eine zentrale Rolle in der Geschichte der Menschheit. Der Austausch der Informationen gehört zu den Urbedürfnissen der Menschen. Schon vor langer Zeit waren die Staaten auf ein Nachrichtsystem angewiesen.[1] Die Rolle der Medien und der Presse als solche in der Kulturbildung sind unübersehbar. Die Presse hat in der Meinungsbeeinflussung zur Erlangung und Bewahrung von Macht eine unvergleichbare Bedeutung. Medien sind im Allgemeinen in Hinsicht ihrer Verhältnisse zum Staat zu kategorisieren. Die Presse und andere Massenmedien, deren Geschichte teilweise bis zur Antike zurück zu verfolgen ist, sind verlockende Instrumenten für Machthabende.[2] „Ein funktionierender Demokratie beweist sich demgegenüber nicht nur durch einen freien Meinungsaustausch zwischen den Einzelnen Menschen, sondern vor allem auch durch einen freien Meinungsmarkt der Massenmedien.“[3]
Heute gilt die Pressefreiheit als ein konstituierendes Element eines freiheitlichen und demokratischen Staates.[4] Die Presse ermöglicht durch ihren öffentlichen Charakter Mitwirkung an der Meinungsbildung im Staat und in der Gesellschaft anhand Information, Kritik, Stellungnahme, Kontrolle und Kulturbildung.
Abgesehen von der rechtsstaatlichen Funktion der Pressefreiheit ist sie vor allem als ein Menschenrecht zu betrachten. So wird das Maß der Pressefreiheit als einen guter Indikator für die Situation der Menschenrechte in einem Land angesehen. Zweifellos führt die permanente Unterdrückung des Rechts auf Pressefreiheit zur Unterdrückung anderen Menschenrechten.[5]
Die gleiche Meinung vertritt auch die Organisation ,, Reporter ohne Grenzen“:
,, Informationen sind der erste Schritt zu Veränderungen - deshalb fürchten nicht nur autoritäre Regierungen eine freie und unabhängige Berichterstattung. Wo Medien nicht über Unrecht, Machtmissbrauch oder Korruption berichten können, findet auch keine öffentliche Kontrolle statt, keine freie Meinungsbildung und kein friedlicher Ausgleich von Interessen. Pressefreiheit ist die Basis einer demokratischen Gesellschaft. Wo nicht unabhängig berichtet werden darf und wo Menschen ihre Meinung nicht frei äußern können, werden auch andere Menschenrechte verletzt. Daher ist die Freiheit zu informieren und informiert zu werden stets auch ein zuverlässiger Gradmesser für die Achtung der universell gültigen Menschenrechte in einem Land.“[6]
Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ veröffentlicht jährlich eine Rangliste zur Weltweiten Situation der Pressefreiheit. Diese Rangliste zeigt, dass noch heute in vielen Staaten die Pressefreiheit beeinträchtigt oder gar massiv verletzt wird, obwohl es internationale Verträge gibt, die die meisten Staaten zur Einhaltung der Pressefreiheit verpflichtet.
Der Iran ist in der neusten Rangliste[7] der,, Reporter ohne Grenzen“ von 178 Ländern auf Platz 175 gelandet.[8] Die Platzierung an der Schlusstabelle zeigt die entsetzliche Situation der Pressefreiheit im Iran.
Der Presse kommt erhebliche gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung zu. Aus rechtlicher Sicht steht ihre Funktion in der modernen Demokratie an vorderste Stelle. Die Presse hat neben Bedeutungen wie Pluralistische Meinungsbildung und Kontrolle in der Demokratie eine nicht zu unterschätzender Bedeutung als Wirtschaftsfaktor. Verletzung der Pressefreiheit führt unmittelbar zur Verletzung des Wirtschaftsfaktors Presse.[9]
Diese Arbeit wird sich deshalb mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten der Pressefreiheit im Iran in Vergleich zu der EU beschäftigen.
1.2. Aufbau und Inhalt der Arbeit
Diese Arbeit befasst sich mit der Pressefreiheit im Iran und ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten im Vergleich mit der EU.
Der erste Teil der Arbeit wird mit einem Überblick über die Geschichte der Pressefreiheit beginnen. Es wird der Begriff der Pressefreiheit im Allgemeinen erläutert. Die Geschichte und die Entwicklung der Pressefreiheit in Deutschland und in Europa wird auch im ersten Teil berücksichtigt. Es wird sich kurz mit den Grundrechte im Allgemeinen und den Rechtsquellen der Pressefreiheit in Deutschland beschäftigen. Durch die Rechtsstellung der Grundrechte in Art. 5 Abs. 1 wird die Bedeutung der Pressefreiheit als Menschenrecht und für den freiheitlich-demokratischen Staat berücksichtigt. Aufgrund des Vorrangs der Verfassung ist dem Artikel 5 Grundgesetz allergrößtes Gewicht für die rechtliche Wirkung der Pressefreiheit beizumessen. Neben der Verfassung ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, die allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die europäische Menschenrechtskonvention als Rechtsquellen der Pressefreiheit in Deutschland zu berücksichtigen. Danach werden die Schränke der Pressefreiheit, die bereits in Art. 5 Abs. 2 GG angedeutet sind, näher betrachtet.
In nächste Kapitel wird die Rechtliche Regelungen in Europa anhand der bedeutendsten Verträge diskutiert.
Im vierten Kapitel wird die Geschichte und die Entwicklung der Presse im Iran und die rechtliche konsequenten bearbeitet. In diesem Teil wird die heutige Situation der iranischen Presse besprochen und die Einführung der islamischen Regelungen im iranischen Recht besonders im iranischen Presserecht näher betrachtet.
In nachfolgenden Kapitellen wird die Pressefreiheit im Iran aus wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht genauer betrachtet und im Schluss mit der Situation in der EU verglichen.
Die allgemeine Handlungs- und Meinungsfreiheit und die daraus folgende Medienfreiheit sind nicht Gegenstand dieser Arbeit.
2 Pressefreiheit
2.1. Begriff der Presse
Der Oberbegriff der Presse bezieht sich auf alle verschiede Arten der DruckErzeugnisse. „Presse bedeutet vor allem umgangssprachlich die sog. Periodische Presse, die in regelmäßig erscheinenden Organen verkörpert ist, mithin Zeitungen und Zeitschriften.“[10]
Von dem Begriff der Presse sind Tages- und Wochenzeitungen, Zeitschriften, regionale und überregionale Blätter sowie damit zusammenhängende Nachrichten umfasst. Zeitschriften könnten in jeglicher Form, also als Publikumszeitschriften oder Fachzeitschriften erscheinen.[11] Die Wortbindungen wie Pressefreiheit, Pressesprecher, Pressekonferenz etc. stehen auch in einem erweiterten Sinne für den Rundfunk, das Fernsehen und das Internet, also die Massenmedien.[12]
Aus Verfassungsrechtlicher Sicht schreibt der Begriff der Presse den Anwendungsbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 1. Alt GG. Es ist verfassungsrechtlich weit und formal auszulegen[13] und „umfasst alle zur Verbreitung geeigneten und bestimmten Druckwerke und Informationsträger, die nicht dem Film- und Rundfunkbegriff unterfallen, zum Beispiel auch Schallplatten, Vi- deokassetten, CD- ROMs und Disketten.“[14] Werden Inhalte gegenstandlos übermittelt und erst anschließend vom Empfänger in Papierform ausgedruckt, so geht es nicht um Presse. Ohne Bedeutung sind der Inhalt des Druckwerkes und die Häufigkeit seines Erscheinens, so dass auch einmalig erscheinende Druckwerke erfasst werden. Zur Presse gehören alle Publikationen, die in gedruckter und zur Verbreitung geeigneter und bestimmter Form am Kommunikationsprozess teilnehmen oder teilnehmen sollen.[15] Dementsprechend gilt die Pressefreiheit auch für Werkszeitungen, die nur unternehmensintern verteilt werden, da auch gruppeninterne Publikationen dazu beitragen, eine freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung zu ermöglichen.[16] Im Hinblick auf ihre funktionale Bedeutung für das Pressewesen fällt weiterhin auch die Tätigkeit von Presseagenturen in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 2 1. Alt GG.[17]
2.2. Die Historische Entwicklung
Das Gesicht der Medien hat sich im Laufe der Geschichte mehrmals gewandelt. Die Geschichte der Medien erlebte ihre große Revolution Mitte des 15. Jahrhunderts nach Erfindung der Druckmaschine durch Gutenberg.[18] Deswegen bezeichnen die Historiker das 15. Jahrhundert als ,, Übergang“ oder„ Endzeit des Mittelalters“.[19] In dieser Periode wurde die „Medienkultur des Mittelalters“[20] durch die neuen Kommunikationsmittel, die Druckmedien, abgelöst. Die Druckmaschine ermöglichte die erste Massenverbreitung von Presseerzeugnissen.[21]
2.2.1. Entwicklung der Presse
Die periodischen Presse entwickelte sich ab dem 16. Jahrhundert aus Flugblättern . Die bedeutsamste periodische Presse ist die Tageszeitung, die zum aller ersten Mal im Jahr 1605 in Straßburg veröffentlich wurde.[22] „Das Medium Zeitung entstand - auf dem Hintergrund eines politisch und wirtschaftlich sprunghaft anstiegenden Informationsaustauschbedarfs - als Synkretismus aus zentralen Funktionen anderer Medien: des Sängers (Aktualität), des Predigers (Periodizität), des Flugblatts (Publizität) und des Briefs (Universalität).“[23]
Aufgrund des unschlagbaren Wesen der Zeitung verbreitete sich die Zeitung sehr schnell. Alleine in Deutschland stieg die Zahl der Zeitungsunternehmen im Zeitraum von 1605 bis 1700 etwa auf 200 .[24] Der Weg zur modernen Presse begann bereits im 19. Jahrhundert mit steigenden Intresse der Bevölkerung an Informationen aus Politik und Gesellschaft. Technische Entwicklungen vereinfachen diese Prozesse.
Die Welt erlebte am Ende des 20. Jahrhunderts die größte Revolution der Medien, die Digitalmedien. Die Digitalisierung der Informationen versprechen eine neue Medienepoche. ,, Am deutlichsten wird das mit der kostengünstigen, weltumspannenden und für jedermann offenen Möglichkeit den sekundenschnellen Austausch von Informationen zwischen einzelnen oder mehreren Teilnehmer im Internet. Durch diese Technik wurden zuvor nie geahnt Möglichkeiten medialer Kommunikation geschaffen.“[25]
2.2.2. Entwicklung der Pressefreiheit
Die Pressefreiheit blickt auf eine sehr lange historische Dimension zurück. Seit Einführung der römischen Republik im Jahr 509 v. Chr. und Gründung der ersten Demokratie in Griechenland wurde freie Meinungsäußerung als selbstverständlich betrachtet.[26]
Seit der Mensch versucht, Informationen zu verbreiten gab es auch Gegenversuche, dieses zu verhindern. Die Geschichte der Pressefreiheit ist zugleich die Geschichte der Zensur. Es wird verschiedene Methode verwendet, um die Presse einzuschränken.
Eine Art von Einschränkung ist es, wenn Publikationen bereits vor der Veröffentlichung eine staatliche Genehmigung benötigen. Ein Mangel der Genehmigung könnte zu Verbot der Veröffentlichung führen. Dies wird Vorzen- sur genannt. Eine andere Art von Zensur ist, wenn der Staat erst nach der Veröffentlichung eine gewisse Unangemessenheit feststellt und weitere Verbreitungen der Veröffentlichung einstellt, so genannte Nachzensur.[27]
Die ersten Einschränkungen lassen sich bis 450 v.Chr. zurückverfolgen. Schon die römischen Zwölftafelgesetze verboten „Spott- und Schmähgedichte“, würde solche sogar mit der Todesstrafe bedroht. Das Ende der Freiheit der antiken Geisteswelt kam 324 n.Chr. als Konstantin das Christentum zur Staatsreligion erhob[28].
„Die Geschichte der Zensur, positiver ausgedrückt, die Geschichte der Pressfreiheit ist im Mittelalter und vor allem an der Schwelle vom Mittelalter zu frühe Neuzeit (1400-1700) ein Charakteristikum. 1468 existierten eine offizielle Zensurkommission, päpstliche Bullen und diverse Reichstage und kirchliche Edikte am Ende des 15. Und im 16. Jahrhundert verdeutlichen, dass, nachdem die Erfindung beweglicher Lettern durch Gutenberg den Massendruck ermöglichte, die Herrschaften in Staat und Kirche ihre Macht und ihre Privilegien nicht einer breiten Kommunikationsöffentlichkeit opfern wollten.“[29]
Der Kampf um heutige Pressefreiheit begann von England. Die Engländer kämpften gegen staatliche Pressekontrolle von 1557 bis 1688. Seit der Glorious Revolution im Jahre 1688 ist die staatliche Pressekontrolle abgeschafft. Obwohl im Jahr 1689 veröffentliche „Bill of Rights“ die Pressefreiheit nicht beinhaltet, ist durch die nicht Erneuerung der „Licensing Act“ im Jahr 1695 die staatliche Kontrolle der Presse für immer nieder gegangen.[30]
Die Amerikaner folgten den Engländer und kämpfen unteranderem auch für die Meinungs- und Pressefreiheit in den Unabhängigkeitskrieg im Jahr 1775.[31]
Französische Revolution von 1789 ermöglichte eine Wende in den Menschenrechte und damit die Pressefreiheit. Das Triebwerk der Französischen Revolution, die den Kampf gegen bestehendes System dienen sollte, verbreitete sich ganz schnell in den Nachbarländern[32].
3 Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland
Es würde ein Blick über die Geschichte und Entwicklung der Pressefreiheit von Antiken bis zur französischen Revolution[33] geworfen. In diesem Abschnitt wird die Situation der Presse und Meinungsfreiheit in Deutschland näher betrachtet:
3.1. Geschichte und Entwicklung
Die Geschichte der Pressefreiheit begann in Deutschland breit mit erster päpstlicher Zensurverordnung im Jahr 1487. Die kirchliche Zensur verstärkt sich ab Mitte des 15. Jahrhundert, diese Zensurverordnung wurde mit Unantastbarkeit der Gauben des Christentums und die Verwirklichung der moralischen Ziele begründet[34]. Zensur und staatliche Kontrolle der Presse führt zu Einführung von Leseverbot ,, Impressumspflicht“, Verbot von Meinungsbeiträgen und Inlandsnachrichten“ im Jahr 1530. Im Jahr 1641 gelingt den Volk durch puritanische Revolution die o.g. Zensuren vorübergehen aufzuheben.[35]
Die deutsche Verhältnisse zu Thema Pressefreiheit im 18. Jahrhundert war verwirrt. In diesem Zeitabschnitt wurde in viele freien Reichsstädte und Gebiete wie Hessen die Pressefreiheit gewährt.[36]
„Beurteilt man die Presseverhältnisse in Preußen von 1740 bis 1786 muss der Vergleich zwischen Friedrich II und seinem Nachfolger Friedrich Wilhelm II gezogen werden. Vor diesem Hintergrund erscheint Friedrich II. als wahrer Repräsentant der Freiheit. „Friedrich Wilhelm II. schuf den Begriff der "Pressefrechheit" als Kampfwort gegen die Pressefreiheit.[37] “
Deutschland gelingt es im Jahr 1848 durch die deutsche Revolution die Präventivzensur abzuschaffen. Die Nationalversammlung in Paulskirche erlässt das Grundrecht der Pressefreiheit.“ Mit bzw. nach der Märzrevolution 1848 wurde die Pressefreiheit verkündet, die Zensur offiziell abgeschafft.[38]
Im Jahr 1874 wurde das Reichspressegesetz erlassen. Dieses Gesetz machte die Presse frei und schuf Zeitungsaktion, Zeitungsstemple und Vorzensur ab. Es bestand noch die Möglichkeit der Nachträglichen Zensur. Dadurch war die Unterdrückung der Presse nicht mehr Möglich.[39]
„Die in der Paulskirche zu Frankfurt 1849 beschlossene Verfassung wurde zwar von Preußen nicht anerkannt, bedeutet aber denn noch, dass die Pressefreiheit in Deutschland fixiert, die Zensur negiert wurde.“[40] Diese Situation änderte sich in Regierungszeit von Bismarck. „Als Bismark im Jahr 1862 zum Ministerpräsident und Außenminister ernannt wurde, reorganisierte er die Information- und Medienpolitik.“[41] „Bismarck Politik war geprägt von Lenkungen uns Selbstzensur. Bismarck schuf ein sehr differenziertes System der amtlichen Beeinflussung der Presse. Oppositionelle Presseorgane würden unterdruckt. ES kam zu einer Selbstgewollten Selbstzensur.“[42]
Diese Situation änderte sich aber beim ersten Weltkrieg.“ Die Pressefreiheit wurde durch Militärzensur ersetzt. Die ganze Kriegszeit kontrollierte die Regierung der Presse.“[43],, Die Presse wurde als Werkzeuge für Propaganda und staatliche Lügen missbraucht.[44]
„Während des ersten Weltkriegs wurde die Presse einer strengen Zensur des Kriegspresseamtes unterworfen. Die in Weimer Zusammengetretene Nationalversammlung verabschiedete nach dem Zusammenbruch des deutschen Kaiserreiches im August 1919 eine republikanische Reichsverfassung, die in ihrem Grundrechtskatalog die Meinungs- und Pressefreiheit sicheren.“[45] [46]
Art. 118 Weimarer Verfassungen sichert die Zensurverbot und Meinungsfreiheit, nicht aber Pressefreiheit:
„(1) Jeder Deutsche hat das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern. An diesem Rechte darf ihn kein Arbeits- oder Anstellungsverhältnis hindern, und niemand darf ihn benachteiligen, wenn er von diesem Rechte Gebrauch macht.
(2) Eine Zensur findet nicht statt, doch können für Lichtspiele durch Gesetz abweichende Bestimmungen getroffen werden. Auch sind zur Bekämpfung der Schund- und Schmutzliteratur sowie zum Schutze der Jugend bei öffentlichen Schaustellungen und Darbietungen gesetzliche Maßnahmen zuläs- Mit Aufstieg der Nationalsozialisten und Idee der Presse als Mittel der Erziehung zu Nationalsozialismus, begann die neue Medienepoche in Deutschland. ,, Die Nationalsozialistischen versuchten direkt nach der Machtergreifung die gesamte deutsche Presse gleich zu stellen. Staat freier Berichterstattung sollte sie nun Propagandazwecken dienen. Nach dem Reichstagsbrand am 2. Februar. 1933 schränkten die Nationalsozialistischen die Meinung- und Pressefreiheit mit der Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat drastisch ein.“[47]
Nazis überwachten alle Veröffentlichungen. Nationalsozialsten verbieten die kommunistische-, sozialistische-, sozialdemokratische und Gewerkschaftspresse.[48],, Im September 1933 wurden das Reichskulturkammergesetz und das Schriftleitergesetz erlassen. Mit erstem erhielten alle Pressetätigen eine zwangsweise Mitgliedschaft in der Reichpressekammer. Über diese könnte die Nationalsozialisten de facto alle in der Presse tätigen kontrollieren, da alle wichtige Funktionen mit regiemetreuen Parteimitglieder besetz wurde.“[49]
Nach der Kapitulation verliert Deutschland den Anspruch auf Herrschaft der Presse. Die Alliierten entschieden überden Medienpolitik in Deutschland. Es bestand eine Lizenzpflicht für alle Arten der Publikation. „Journalisten, Verleger, Theaterdirektoren, Schauspieler und Kinobesitzer brauchten die Lizenz. Eine selbstständige Auslandsberichterstattung durch Deutsche war verboten. Alle publizistischen Produkte wurden zensiert.”[50]
,, Im Frühjahr 1949 begann das Staatsgebilde der Bundesrepublik Deutschland immer deutlicher Konturen anzunehmen, so dass die Besatzungsmächte begannen das System der Reglementierung, mit dem auch die Lizenzvergabe verbunden war, nach und nach abzubauen. Im September 1949 trat das von der Alliierten Kommission erlassene ,, Gesetz Nr. 5“ in Kraft, das jedem in der Bundesrepublik lebenden Deutschland ( Mit Ausnahme ehemaliger Nationalsozialisten) das Recht zubilligte, ohne vorherige Genehmigung Periodika und Einzelschriften zu veröffentlichen.“[51]
Die Bundesrepublik Deutschland gewann so im Jahr 1949 die definitive Meinung- und Pressefreiheit durch Genetallizenz, da die Pressefreiheit neben der Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit in Art. 5 gewährleistet sind.
3.2. Rechtliche Regelungen
Art 5 Abs. 1 GG gewährleistet neben der Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film. Diese Artikel verbiete in seinem ersten Absatz, Satz 2 die Zensur.
„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.[52] “
Art. 5 GG ist als Hauptrechtsquelle der Meinungs- und Pressefreiheit so wie das Zensurverbot zu betrachten.
Es ist zu beachten, dass die rechtliche Regelungen des gesamte Medienrecht in Deutschland lasst sich aus den allgemeinen Verfassungsprinzipien ableiten. „Zu denken ist an die Auswirkungen des Demokratieprinzips, des Bundesstaatsprinzips, des Rechtsstaats-, Sozialstaats-, und des Kulturstaatsprinzip sowie des Prinzips der Europäischen Integration“[53].
Die gesamte Schutzbereich des Art. 5 GG wird auch als „ Kommunikationsgrundrecht“ bezeichnet. In diese Artikel sind verschiedene Grundrechte zusammengefasst. Grundrechten wie Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und Medienfreiheit( Pressefreiheit) werden dadurch geschützt. In nachfolgenden Abschnitten werden die in Art. 5 gewährleisteten Grundrechte einzelnen nähere betrachtet:
3.2.1. DieMeinungsfreiheit
Die Meinungsfreiheit gehört „zu den konstitutiven Merkmalen für den Typ des westlichen Verfassungsstaats. Sie wurde zunächst in den Schriften der Aufklärer postuliert, welche die Existenz einer vorgegebenen Wahrheit in Frage stellten und stattdessen vorschlagen die Wahrheit „ im Prozess der Meinungsauseinandersetzung zu suchen.“[54]
Die Meinungsfreihit ist eine der Kostbaresten Menschenrechte[55], die sehr hart erkämpft würde. Durch die Französische Revolution im Jahr 1789 geling die Französen diese in Art. 11 der „Erklärung der Menschen- und Bürgerrecht[56] “ einzubeziehen.[57]
Die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 1, 1 . Alt GG umfasst die Freiheit der Meinungsbildung und der Meinungsäußerung.[58] Das Grundrecht sichert die Meinungsfreiheit als eine Mittel gegen die Staatsgewalt. Durch Lüth- Urteil im Jahr 1958 wurde das Gewicht der Meinungsfreiheit als Grundrecht konstituiert:
„Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend[59].“
[...]
[1] Vgl. Fechner, Frank: Medienrecht, 2010, S. 1
[2] Vgl. Faulstich ,Werner:Mediengeschichte von den Anfängen bis 1700, 2006, S. 156
[3] Fechner, Frank: Medienrecht, 2010, S. 1
[4] Vgl. Weberling/Wallraf/Deters: Im Zwifelfürdie Pressfreiheit, 2008, S.12
[5] Vgl. Alston/ Goodman / Steiner: International Human Rights in Context: Law, Politics, Morals, 2007, S. 2.
[6] https://www.reporter-ohne-grenzen.de/ueber-uns/pressefreiheit-warum.html
[7] Ausgestellt Am 20.10.2010 : https://www.reporter-ohne-qrenzen.de/ranqlisten/die-neue- ranqliste-2010.html
[8] Siehe Anhang Nr. 1
[9] Vgl. Fechner, Frank: Medienrecht, 2010, S. 9
[10] Fechner, Frank: Medienrecht, 2010, S. 6
[11] Vgl. Soehring, Jörg: Presserecht,2000, S.10
[12] Fechner, Frank: Medienrecht, 2010, S. 6
[13] BVerfG vom 14.2.1973 (Soraya), BVerfGE 34, 269, 283.
[14] Beater, Axel: Medienrecht, 2007, S. 63.
[15] BVerfG vom 8.10.1996, BVerfGE 95,28, 35.
[16] BVerfG vom 8.10.1996, BVerfGE 95,28, 35.
[17] BVerfG vom 2.5.2006,( Luftbildaufnahmen II), NJW 2006, 2836, 2337 Rdnr. 11.
[18] Vgl. Faulstich ,Werner:Mediengeschichte von den Anfängen bis 1700, 2006, S. 119.
[19] Vgl. Faulstich ,Werner:Mediengeschichte von den Anfängen bis 1700, 2006, S. 123.
[20] Vgl. dazu vertiefend: Menschmedien , Faulstich :Mediengeschichte von den Anfängen bis 1700, 2006, S. 77 f.
[21] Vgl. Fechner, Frank: Medienrecht, 2010, S. 1.
[22] Weltverband der Zeitungen: Zeitungen: 400 Jahre jung!
[23] Faulstich, Werner: Mediengeschichte von den Anfängen bis 1700, 2006,S. 156
[24] Vgl. Margot Lindemann: Deutsche Presse bis 1815, Geschichteder deutsche Presse, S. 131
[25] Fechner, Frank: Medienrecht, S.1.
[26] Vgl. Saage, Richard: Demokratietheorien: Historischer Prozess - Theoretische Entwick lung, 2005, S. 14.
[27] Buchloh, Stephan: Pervers, jugendgefährdend, staatsfeindlich: Zensur in der Ära Adenauer als Spiegel des gesellschaftlichen Klimas, 2002, S.29.
[28] Vgl. Schnittker, Holger:Wissen Pressefreiheit, http://pressefreiheit- wissen.de/qeschichte/vorqeschichte.html
[29] Reisewitz, Pery: Pressefreiheit unter Druck, Gefahren,Fälle, Hintergründe, 2008. S.126.
[30] Vgl. Reisewitz, Pery: Pressefreiheit unter Druck, Gefahren,Fälle, Hintergründe, 2008. S.128. i.V.m. Saage, Richard: Demokratietheorien: Historischer Prozess - Theoretische Entwicklung, 2005, S. 102.
[31] Vgl. Cooke, Johne: Reporting the War: Freedom of the Press from the American Revolu tion to the War on Terrorism, 2007, S. 5.
[32] Vgl. Kruse, Wolfgang: Die Französische Revolution, 2009, S. 15f.
[33] Vgl. Gliederungspunkt 2.2. ff.,
[34] Vgl. Faulstich ,Werner:Medlengeschlchte von den Anfängen bis 1700, 2006, S. 144.
[35] Vgl. Saage, Richard: Demokratietheorien: Historischer Prozess - Theoretische Entwicklung, 2005, S. 166.
[36] Vgl. Welker, Martin: Pressefreiheit ohne Grenzen? Grenzen der Pressefreiheit, 2010, S. 133.
[37] Vgl. Holger Schnittker, http://www.pressefreiheit-wissen.de/qeschichte/aufklaerunq.html
[38] Vgl. Reisewitz, Pery: Pressefreiheit unter Druck, Gefahren,Fälle, Hintergründe, 2008. S.131.
[39] Vgl. Jens Marguardt, Zur Situation der Pressefreiheit in Deutschland , 2008, S. 51.
[40] Vgl. Reisewitz, Pery: Pressefreiheit unter Druck, Gefahren,Fälle, Hintergründe, 2008. S.131.
[41] Reisewitz, Pery: Pressefreiheit unter Druck, Gefahren,Fälle, Hintergründe, 2008. S.132.
[42] Vgl. Reisewitz, Pery: Pressefreiheit unter Druck, Gefahren,Fälle, Hintergründe, 2008. S.133.
[43] Vgl. Jens Marguardt, Zur Situation der Pressefreiheit in Deutschland , 2008, S.51.
[44] Vgl. Welker, Martin: Pressefreiheit ohne Grenzen? Grenzen der Pressefreiheit, 2010, S. 124.
[45] Weber, Julia: Pressefreiheit in Deutschland - Illusion oder Realität?, 2009, S. 8.
[46] Art. 118 Weimarer Verfassung http://www.verfassunqen.de/de/de19-33/verf19-i.htm
[47] Reisewitz, Pery: Pressefreiheit unter Druck, Gefahren,Fälle, Hintergründe, 2008. S.11.
[48] Vgl. Weber, Julia: Pressefreiheit in Deutschland - Illusion oder Realität?, 2009, S. 9.
[49] Reisewitz, Pery: Pressefreiheit unter Druck, Gefahren,Fälle, Hintergründe, 2008. S.11.
[50] Schnittker, Holger: Pressefreiheit Wissen http://www.pressefreiheit-wissen.de/qeschichte/neuaufbau.html
[51] Vgl. Weber, Julia: Pressefreiheit in Deutschland - Illusion oder Realität?, 2009, S. 10.
[52] Deutsche Grundgesetz von 1949 http://www.qesetze-im-internet.de/qq/art 5.html#Seitenanfanq
[53] Fechner, Frank, Medienrecht,2010, S. 14
[54] Soltau, Seven: Bundesverfassungsgericht zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz, 2010, S.6.
[55] Aus Französische un des droits le plus précieux de l’homme .
[56] Déclaration des droits de l'homme et du citoyen.
[57] Vgl. dazu vertiefend in : Kruse, Wolfgang: Die Französische Revolution, 2009.
[58] Fechner, Frank, Medienrecht, 2010,S. 33.
[59] Vgl. BVerfGE 7, 198 (208) - Lüth
- Arbeit zitieren
- Sheyda Shirazi (Autor:in), 2011, Die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Pressefreiheit im Vergleich zwischen der EU und dem Iran, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/188702
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