Diese Hausarbeit mit dem Thema bzw. der Fragestellung „Infrastruktur ein öffentliches Gut?“ beschäftigt sich mit sozialen sowie materiellen Infrastrukturgütern und ihren Charaktereigenschaften. Die zentrale Frage ist daher, welcher Güterart Infrastruktur zugeordnet werden kann bzw. ob sie zugeordnet werden sollte und was sich daraus für Konsequenzen ergeben.
Auch wenn das Thema auf den ersten Blick recht theoretisch erscheint, sind die hierzu gemachten Überlegungen, zumindest im wirtschaftspolitischen Kontext, recht aktuell. Oft hört oder liest man in den Medien die Schlagwörter „öffentliches Gut“ und „Privatisierung“ – wie zum Beispiel in der aktuellen Diskussion um Autobahngebühren oder bei der vergangenen Einführung der LKW-Maut. Ob die in dieser Arbeit gemachten Überlegungen zur oben genannten Fragestellung und die hieraus gezogenen Schlüsse bzw. Ergebnisse Politik und Wirtschaft beeinflussen wird sich im Verlauf dieser Arbeit zeigen bzw. im Fazit verdeutlicht.
Schon in dieser Einführung soll der Begriff „Infrastruktur“ vorweggenommen und somit kurz erläutert werden, damit im Kapitel 2 näher auf die Bezeichnung „Gut“ bzw. die unterschiedlichen Arten von volkswirtschaftlichen Gütern und deren Merkmale eingegangen werden kann. Außerdem soll hier die Theorie öffentlicher Güter sowie das „Bereitstellungsproblem“ von so genannten öffentlichen Gütern betrachtet werden. In Kapitel 3 wird dann der Gütercharakter von Infrastruktur analysiert und versucht, die Gütertheorie auf Infrastruktur zu übertragen. Bereitstellung sowie Finanzierung von Infrastrukturgütern hat Kapitel 4 zum Thema. Zum Abschluss werden die Ergebnisse zusammengeführt und in Kapitel 5 ein Fa-zit gezogen
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einführung
1.1 Einleitung
1.2 Infrastruktur
2 Güterarten
2.1 Merkmale von Gütern
2.1.1 Ausschlussprinzip
2.1.2 Rivalität im Konsum
2.2 Private Güter, Clubgüter und Quasikollektivgüter
2.3 Theorie öffentlicher Güter
3 Gütercharakter der Infrastruktur
3.1 Übertragung der Kollektivgütertheorie
3.2 Relativierung der Kollektivgütertheorie
4 Bereitstellung/Finanzierung von Infrastrukturgütern
4.1 Ausschließbare Güter bei Nichtrivalität
4.2 Staatlich oder privat?
4.3 Infrastrukturgut Autobahn
5 Fazit
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Güterarten nach den Merkmalen Ausschluss und Rivalität
Abb. 2: Systematisierung von Kollektivgütern
1 Einführung
1.1 Einleitung
Diese Hausarbeit mit dem Thema bzw. der Fragestellung „Infrastruktur ein öffentliches Gut?“ beschäftigt sich mit sozialen sowie materiellen Infrastrukturgütern und ihren Charaktereigenschaften. Die zentrale Frage ist daher, welcher Güterart Infrastruktur zugeordnet werden kann bzw. ob sie zugeordnet werden sollte und was sich daraus für Konsequenzen ergeben.
Auch wenn das Thema auf den ersten Blick recht theoretisch erscheint, sind die hierzu gemachten Überlegungen, zumindest im wirtschaftspolitischen Kontext, recht aktuell. Oft hört oder liest man in den Medien die Schlagwörter „öffentliches Gut“ und „Privatisierung“ - wie zum Beispiel in der aktuellen Diskussion um Au- tobahngebühren oder bei der vergangenen Einführung der LKW-Maut. Ob die in dieser Arbeit gemachten Überlegungen zur oben genannten Fragestellung und die hieraus gezogenen Schlüsse bzw. Ergebnisse Politik und Wirtschaft beeinflussen wird sich im Verlauf dieser Arbeit zeigen bzw. im Fazit verdeutlicht.
Schon in dieser Einführung soll der Begriff „Infrastruktur“ vorweggenommen und somit kurz erläutert werden, damit im Kapitel 2 näher auf die Bezeichnung „Gut“ bzw. die unterschiedlichen Arten von volkswirtschaftlichen Gütern und deren Merkmale eingegangen werden kann. Außerdem soll hier die Theorie öffentlicher Güter sowie das „Bereitstellungsproblem“ von so genannten öffentlichen Gütern betrachtet werden. In Kapitel 3 wird dann der Gütercharakter von Infrastruktur analysiert und versucht, die Gütertheorie auf Infrastruktur zu übertragen. Bereit- stellung sowie Finanzierung von Infrastrukturgütern hat Kapitel 4 zum Thema. Zum Abschluss werden die Ergebnisse zusammengeführt und in Kapitel 5 ein Fa- zit gezogen
1.2 Infrastruktur
Der Begriff Infrastruktur stammt ursprünglich aus dem Französischem, wo unter „infrastructure“ in der Fachsprache der Eisenbahner „erdgebundene Einrichtungen mit langer Lebensdauer“1, also Bahnkörper, Tunnel, Brücken etc. gemeint wur- den. Die Nato nutzte dann diesen Begriff für Kasernen, Versorgungsdepots etc. bis er die heutige Bedeutung erlangte.2 Allerdings gibt es heute laut Stobbe3 kei- ne allgemeingültige Definition, sondern Infrastruktur stelle inhaltlich eher ein Bündel ganz unterschiedlicher Einrichtungen dar. Weit verbreitet ist allerdings die Unterscheidung von zwei Hauptbereichen: die materielle sowie soziale Infrastruk- tur. Zur erstgenannten gehören bspw. Verkehrseinrichtungen, Ver- u. Entsor- gungseinrichtungen und auch Anlagen zur Energieversorgung. Zur sozialen Infra- struktur werden hauptsächlich Bildungseinrichtungen sowie Anlagen des Kultur-, Gesundheits- und Freizeitbereichs gezählt.4 Diese Einrichtungen haben gemein- sam, dass sie Vorraussetzung wirtschaftlicher Aktivität5 sind und somit auch als „Unterbau der Wirtschaft“6 bezeichnet werden können. Außerdem werden Inves- titionen in diese getätigt. Vom weiteren Infrastrukturbegriff spricht man, wenn neben dem oben beschriebenen Sachkapital auch Humankapital, also das mensch- liche Intelligenz- und Entwicklungspotenzial, mit einbezogen wird.7
2 Güterarten
Um die Fragestellung zu klären, ob Infrastruktur ein so genanntes öffentliches Gut ist, müssen zunächst verschiedene Arten von Gütern näher betrachtet werden und damit als Grundlage dienen. Die Merkmale und Eigenschaften der unterschiedli- chen Güterarten, sowie insbesondere die Theorie öffentlicher Güter werden in die- sem Kapitel dargestellt.
2.1 Merkmale von Gütern
Grundsätzlich werden vier Güterarten unterschieden: Private Güter, Quasikollek- tivgüter, Clubgüter und rein öffentliche Güter (Kollektivgüter). Unterschieden bzw. charakterisiert werden diese durch die Anwendbarkeit bzw. Nicht- Anwendbarkeit des Ausschlussprinzips sowie durch das Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein von Rivalität - dies wird in Abb. 1 graphisch dargestellt.
2.1.1 Ausschlussprinzip
Die Anwendbarkeit des Ausschlussprinzips bedeutet, dass ein Konsument von ei- nem Gut ausgeschlossen werden kann - oder von der Angebotsseite betrachtet, dass die Produzenten die Möglichkeit haben, Konsumenten nur nach Zahlung ei- nes (Markt-)Preises ihr Gut nutzen zu lassen. Die Produzenten fänden natürlich auch Interessenten, wenn nicht die Möglichkeit bestünde diese durch ein Entgelt auszuschließen, doch würden sie das Gut dann mit großer Sicherheit nicht anbie- ten, da sie keine (zumindest kostendeckenden) Preise fordern könnten. Wenn Zah- lungsunwillige vom Konsum eines Gutes (aufgrund einer fehlenden Möglichkeit oder auch aufgrund eines Nutzungsausschlusses, der mit zu hohen Kosten ver- bunden wäre) nicht auszuschließen sind, ist also das Ausschlussprinzip nicht an- wendbar.8
2.1.2 Rivalität im Konsum
Das zweite Merkmal von Gütern, die Rivalität im Konsum, wird darüber be- stimmt, ob der Konsum eines Gutes die Konsummöglichkeit/Nutzung weiterer Nachfrager schmälert oder nicht. Mehrer Konsumenten können das gleiche Gut ohne gegenseitige Beeinträchtigung nutzen oder eben nicht. Wenn der zusätzliche Konsum eines Gutes also keine weiteren Kosten verursacht herrscht Nichtrivalität beim Konsum; die weitere Inanspruchnahme des Gutes verursacht Grenzkosten von Null.9
2.2 Private Güter, Clubgüter und Quasikollektivgüter
Treffen beide Merkmale zu, d.h. ist das Ausschlussprinzip anwendbar und herrscht Rivalität beim Konsum, spricht man von (rein) privaten Gütern. Ein Auto beispielsweise ist ein privates Gut, da es nur über einen zu zahlenden Preis zu erhalten ist. Außerdem herrscht Rivalität beim Konsum, da mehrere Konsumenten dieses Gut nicht ohne Einschränkung nutzen können.
Abb. 1: Güterarten nach den Merkmalen Ausschluss und Rivalität
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Veränderte Abb. nach: Zimmermann; Henke (2005), S. 53.
Ist zwar ein Ausschluss über Gebühren möglich, herrscht aber keine Rivalität beim Konsum, spricht man von Clubgütern. Ein typisches Beispiel für Clubgüter ist das Kabelfernsehen: der Konsument muss zur Nutzung einen Preis zahlen, doch rivalisieren mehrere Nutzer nicht um das Gut.
Gilt das Ausschlussprinzip nicht, herrscht aber Rivalität wie beispielsweise bei Fischbeständen in internationalen Gewässern spricht man von QuasiKollektivgütern. Als Mischgüter werden in dieser Abbildung Güter bezeichnet, deren Einordnung nicht eindeutig ist. Wie sich später zeigen wird könnte man viele Infrastrukturgüter als eine Art „Mischgut“ bezeichnen.
Die reguläre vierte Güterart, die öffentlichen Güter, werden nun in Kapitel 2.2 genauer betrachtet.
2.3 Theorie öffentlicher Güter
Reine öffentliche Güter, die in der Literatur auch als Kollektivgüter bezeichnet werden10, sind der polare Gegensatz zu rein privaten Gütern. Sie sind durch Nicht- Rivalität im Konsum gekennzeichnet und als Folge dessen (zumindest in der The- orie) auch durch das Nicht-Ausschlussprinzip; dieser Zusammenhang wird im Folgenden erklärt.
[...]
1 Frey, R. L. (2005): Infrastruktur, in: Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.): Handwörterbuch der Raumordnung, Hannover, S. 469.
2 Vgl. Ebenda, S. 469.
3 Vgl. Stobbe, A. (1998): Zur Leistungsfähigkeit privaten Infrastrukturengagements, Frankfurt a. M., .
4 Vgl. Frey (2005), S. 469.
5 Vgl. Zimmermann, H.; Henke, K.-D. (2005): Finanzwissenschaft, München, S.
6 Vgl. Frey (2005), S. 469.
7 Vgl. Zimmermann; Henke (2005), S.
8 Vgl. Zimmermann; Henke (2005), S. 51.
9 Vgl. Ebenda, S. 52.
10 Vgl. Stobbe (1998), S. 119.
- Quote paper
- Diplom Geograph Benjamin Gramberg (Author), 2007, Infrastruktur ein öffentliches Gut?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/188670
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