"Schulboykott", "Homeschooling" - diese Begriffe waren kürzlich auf den Titelseiten der Tageszeitung zu lesen. Es besteht also Anlass dazu, das Verhältnis von Schule, Staat und Familie einmal kritisch in Augenschein zu nehmen. Heuristisches Instrument bei dem Versuch, zu einer eigenen Überzeugung in dieser Frage zu gelangen, soll hier die historische Perspektive sein, nämlich der große Pädagoge Luther.
Inhaltsübersicht
0 Einleitung
1 Die Situation des Schulwesens zur Reformationszeit
1.1 Ausfall der Klosterschulen
1.2 Ausfall der Unterhaltsbasis der fahrenden Scholaren
1.3 Motivationsschwäche
2 Luthers Einschätzung von Bildung und sein Interesse an der Schule
2.1 Luthers Schriftprinzip
2.2 Luthers allgemeines Priestertum
2.3 Luthers Verhältnis zur Wissenschaft, zum Humanismus und zur Scholastik
2.4 Konfessionalisierung
3 Luthers Schulschrift von 1524
Literatur- und Quellenverzeichnis
0 Einleitung
Im November des vergangenen Jahres sprach sich der Staatsminister für Kultur und Medien, Naumann, für eine Bundeskulturpolitik aus. Die Kulturhoheit der Länder bezeichnete er als „Verfassungsfolklore“, die Länder, die für den Föderalismus einstehen, verglich er „Kurfürsten [...], deren gut dotierte Kammerherren ein waches Auge werfen auf den Kaiser und den altdeutschen Feind, das Phantom des machthungrigen Zentralismus.“[1] Der von Naumann erwähnte „föderalistische Angstreflex“[2] der Länder blieb daraufhin auch nicht aus, der bayrische Kunstminister etwa riet Naumann zu einem „Volkshochschullehrgang über die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Bundesrepublik“.[3]
Auffallend ist, daß in dieser wie in anderen Diskussionen über die Frage der Kulturhoheit zwar um Zuständigkeiten von Bund und Ländern gestritten wird, die Kulturhoheit als solche einschließlich der Schulhoheit aber i. d. R. unangefochten ist. Und das Grundgesetz, Artikel 7, Absatz 1, bestimmt ja auch ausdrücklich hinsichtlich der Schule, daß „das gesamte Schulwesen [...] unter der Aufsicht des Staates [steht]“;[4] Absatz 3 spricht vom „staatlichen Aufsichtsrecht“.[5] Zwar wird „das Recht zur Errichtung von privaten Schulen [...] gewährleistet“, „private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen aber der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen“ (Abs. 4).[6]
Das markiert den momentanen Endpunkt einer Entwicklung im Verhältnis von Schule und Staat, der dem Staat in Schulangelegenheiten eine bedeutende Rolle zuschreibt.
Thema der Hausarbeit soll es sein, eine Person zu beleuchten, die maßgeblichen Anteil daran hat, daß die Entwicklung diese Richtung genommen und sich die Kompetenzen hinsichtlich des Schulwesens von der Kirche zur Obrigkeit hin verschoben haben. Es ist Luther, im Urteil Ernst Wagners „ein Pädagog [!] ersten Ranges“[7], der der Obrigkeit die Sorge um die Schule eindringlich zuschrieb.
Die Hausarbeit wird dazu im ersten Teil Voraussetzungen und Faktoren der Reformationszeit für das Schulwesen betrachten, einerseits solche, die sich Luther boten, andererseits solche, die Luther durch seine reformatorischen Gedanken selbst schuf.
Dem gegenüber gestellt werden sollen einige Aspekte von Luthers Bildungsauffassung, und die Quintessenz wird sein: Luther, der noch kurz vor seinem Tod an der Gründung einer Lateinschule in Eisleben teilnahm[8], hält Bildung für wichtig. Dazu werden wir mehrere Quellen heranziehen, und zwar auch solche, die nicht explizit von Luthers pädagogischen Gedanken handeln, sondern die seine reformatorischen Erkenntnisse zum Inhalt haben. Wir werden dann sehen, welche Implikationen diese Erkenntnisse hinsichtlich der Frage nach der Einschätzung von Bildung haben.
Im dritten Teil der Hausarbeit soll dann anhand einer Quelle, der Schrift „An die Ratsherren aller Städte deutschen Landes, daß sie christliche Schulen aufrichten und halten sollen“ (1524)[9], gezeigt werden, welche Konsequenzen Luther aus seiner Überzeugung hinsichtlich Bildung einerseits und der gesellschaftlichen Realität andererseits zog.
1 Die Situation des Schulwesens zur Reformationszeit
Auf den schon vor der Reformation recht desolaten Zustand der Schulen des Mittelalters – abgesehen von den Winkelschulen v. a. Lateinschulen – weisen Schiffler und Winkeler hin. Sie zitieren als Beleg Erasmus, der den Hunger und die ärmliche Kleidung der Lehrer beklagt wie auch den Lärm und den Gestank, denen sie ausgesetzt seien, und der die Dünkelhaftigkeit bei gleichzeitiger Unwissenheit der Lehrer beklagt.[10]
Trotz des starken propagandistischen Charakters von Luthers „Sendbrief vom Dolmetschen“ (1530)[11] lassen die Anschuldigungen an die „Papisten“, sie seien der Altsprachen unkundig[12], auf gewisse Defizite in der Bildung des altgläubigen Klerikernachwuchses schließen. So weist auch Westphal darauf hin, daß es an ausgebildeten Lehrern gemangelt habe wie auch an fundierten Lehrplänen.[13]
1.1 Ausfall der Klosterschulen
Die Reformation brachte zahlreiche für das Schulwesen bedeutsame Veränderungen mit sich. So litt das Schulwesen unter den Unruhen, die mit der Reformation verbunden waren, erst recht unter dem Bauernkrieg. Bedeutsam ist auch – und auf diesen Aspekt möchten wir genauer eingehen –, daß ein wichtiger Schulträger wegfiel in solchen Gebieten, wo reformatorisches Gedankengut aufgenommen wurde.
In der Zeit, als die Reformation ihre Auswirkungen zeitigte, wurde das Schulwesen noch weitgehend von Kirche und Klerus getragen. Eine Auswirkung der Reformation war die sog. Klosterflucht. Luther lehnte nämlich das Klostergelübde ab, v. a., weil er darin Werkgerechtigkeit erkannte. So hat er im „Urteil Luthers über die Klostergelübde“ von 1521[14] geschrieben: „Und das geistliche oder das Klosterleben ist von Natur aus ein Werk des Gesetzes“; das Gelübde geschehe „ohne Glauben“, es werde „den Teufeln gelobt“. „Die Worte derer, welche so geloben, sind: Ich gelobe dir, Gott, daß ich dich mein ganzes Leben lang lästern und gottlos sein will.“[15] Seine Polemik steigert sich zu den Worten, daß man „solche Klöster, als des Teufels Schlammpfützen und Hurenhäuser, dem Boden gleichmachen“ müsse.[16] Luther fordert dazu auf, „das Gelobte samt dem Gelübde [fahrenzulassen]“, sieht allerdings auch die Möglichkeit vor, nur „die Gottlosigkeit des Gelübdes [abzutun]“ und im Orden zu verbleiben, ggf. das Gelübde zu erneuern, allerdings jetzt „im rechten Glauben“[17] und nicht mit der Absicht, „sich dadurch gerecht und selig zu machen“[18].
Luther fordert also nicht auf, die Klöster um jeden Preis zu verlassen, er lehnt nur jede Verdienstlichkeit des Mönchtums ab. Wenig später fordert er aber dennoch dazu auf, die Klöster zu „fliehen wie öffentliche Hurenhäuser“, weil sie den Unterschied zwischen „dem allgemeinen Leben der Christen“ und den „heiligen Ständen“ beförderten.[19] Das war Luthers Auffassung zuwider, daß es keine je nach Stand verschiedenen Vollkommenheitsgerade gebe, sondern jeder aufgefordert sei, die Welt zu überwinden, und zwar in der Welt.[20]
Gerade in dieser Quelle zeigt sich aber, daß Luther die schulische Funktion des Klosters wichtig ist und er dem Kloster diese Funktion durchaus weiterhin zuspricht: „Klöster wären zu dulden, ja nützlich, wenn sie Zuchtschulen wären, damit die Kinder in ihnen eine Zeitlang in Christus und zur Freiheit des Glaubens erzogen würden.“[21] In der Schrift „An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung“ (1520)[22] hält Luther das auch für die ursprüngliche Funktion der Klöster: „Denn was sind Stifte und Klöster anders gewesen denn christliche Schule, darinnen man lehrte Schrift und Zucht nach christlicher Weise und Leute auferzog, zu regieren und zu predigen.“[23] Auch daß die Klöster für nachgeborene Kinder des Adels Unterkunft und Ausbildung bieten, hält Luther weiterhin für richtig, diese sollen dort „Gott frei dienen, studieren und gelehrte Leute werden“ können.[24]
Die Nonnen und Mönche, die die Klöster in großer Anzahl verließen, schienen allerdings Luthers Fluchtaufforderung lauter vernommen zu haben als die Bildungsfunktion, die Luther den Klöstern zuschrieb. Für die gerade bei den Zisterziensern streng asketisch lebenden Mönche und Nonnen mußten Luthers Worte in dem Sendbrief „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ (1520)[25]: „Wiederum, was schadet es der Seelen, daß der Leib gefangen, krank und matt ist, hungert, dürstet und leidet, wie er’s nicht gern will?“[26] und überhaupt die Verneinung des Vorzugswerts des geistlichen Standes (siehe 2.2) enormen Zündstoff bieten. So floh auch Katharina von Bora 1523 mit acht anderen Nonnen aus dem Zisterzienserinnenkloster Marienthron in Nimbschen, und Luther selbst setzte sich für ihre Befreiung ein.[27]
Auf diese Weise verloren die Klosterschulen ein Großteil ihres Klientels, ihre Schülerinnen und Schüler, und auch von den lehrenden Nonnen ergriffen viele die Flucht, so etwa Magdalena von Bora, die Tante Katharinas.
Ein Blick etwa in die Schulordnung der Stadt Braunschweig von 1528 bestätigt, daß die tragende Rolle der Kirche fürs Schulwesen dort zurückging, wo reformatorisches Gedankengut um sich griff. Dort werden „twe gude latinische iungen Scholen“, zwei „düdesche iungen Scholen“ und „vehr iuncfrawen Scholen“ vorgesehen[28], von Schulen an Pfarrkirchen oder in den Klöstern ist keine Rede mehr.
1.2 Ausfall der Unterhaltsbasis der fahrenden Scholaren
Luthers Kernentdeckung, zu der er beim Studium v. a. des Römerbriefs kam, ist die, „daß der Mensch gerecht werde / ohn des Gesetzes Werk / alleine durch den Glauben“.[29]
Schiffler und Winkeler weisen darauf hin, daß dadurch den sog. fahrenden Scholaren ihre Unterhaltsbasis entzogen worden sei.[30] Diese seien nämlich durchs Land gezogen und hätten an verschiedenen Schulen gelernt und sich dabei von Spenden der Bevölkerung und von Bettel und Hilfsdiensten ernährt, wie z. B. Matthäus Schwarz oder sein Sohn, Veit Konrad Schwarz, oder Thomas Platter.[31]
Das gute Werk an den Scholaren galt in protestantischen Gebieten nun aber als obsolet, zumindest aber als nicht mehr heilsnotwendig. Luther räumt den Werken ja durchaus einen Platz ein, sie „können geschehen und sich tun lassen Gott zu Ehren und Lob“[32], aber Bettler sind nicht mehr wie bisher sehr willkommen, als sie Gelegenheit zu guten Werken gaben.
Luther, der als Augustiner selbst ein Bettelmönch gewesen war und während seiner Schulzeit in Mansfeld um Würste gesungen hatte, sich dabei furchtbar vor einem im Spaß schimpfenden Bürger geängstigt hatte[33], spricht in der Schrift „An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung“ eindringlich gegen den Bettel, den die Wallfahrten mit sich brächten. Dort lerne man Betteln, ohne Not zu haben, und werde daran gewöhnt.[34] Er mahnt, „daß man ja nicht mehr Bettelklöster bauen lasse“.[35] Man möge die vorhandenen Bettelköster drastisch reduzieren, daß sie überlebensfähig würden, ohne Betteln zu müssen.[36]
Bettelnde fahrende Scholaren würden hiernach nun zu denen zählen, „die von der anderen Güter leben“[37], was Luther als verwerflich kennzeichnet.
Luther fordert die Städte auf, festzustellen, wer wirklich arm ist, und diese Menschen sollten dann von der Stadt versorgt werden[38], d. h., hier deutet sich an, daß die Stadt ehemalige Aufgaben der Klöster übernehmen soll; dieses Prinzip wird Luther in der in Kapitel 3 zu betrachtenden sog. Schulschrift auf das Schulwesen ausweiten, und schon in der Schrift „An den christlichen Adel deutscher Nation“ fordert er die Städte auf, darauf zu achten, daß nur die „allergeschicktesten“ Schüler auf die höheren Schulen gehen.[39] Auch bezeichnet er schon hier die Sorge um die Jugend, ohne allerdings zu konkreten Maßnahmen aufzufordern, als die „vornehmste Sorge des Papstes, der Bischöfe, Herrschaften und Konzilia“.[40]
[...]
[1] Michael Naumann, Kulturpolitik. Zentralismus schadet nicht. Die Kulturhoheit der Länder ist Verfassungsfolklore. Es darf und muß eine Bundeskulturpolitik geben, Die Zeit 45, 01.11.00, <http://www.zeit.de/2000/45/Kultur/200045_foerderalismus.html> (13.08.01).
[2] Ebd.
[3] Länder kritisieren Äußerung von Naumann über die Kulturhoheit. Beck gegen Bundeskulturhoheit – Naumann wolle „Grundgesetz rasieren“, Yahoo! Schlagzeilen, 02.11.00, <http://de.news.yahoo.com/001102/12/15pkq.html> (13.08.01).
[4] Zitiert nach Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, hrsg. vom Deutschen Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit (Bonn: 1998), S. 14.
[5] Ebd.
[6] Ebd., S. 15.
[7] Ernst Wagner (Hrsg.), Luther als Pädagog. Vollständige Darstellung der pädagogischen Gedanken des großen Reformators in übersichtlicher und systematischer Ordnung. Für alle Erzieher, Lehrer, Leiter und Freunde der Schule (Langensalza: 1887) (Die Klassiker der Pädagogik, Bd. 2), S. III.
[8] Vgl. James M. Kittelson , Luther the Educational Reformer, S. 96, in: Marilyn J. Harran (Hrsg.), Luther and learning. The Wittenberg University Luther Symposium (Wittenberg: 1983), S. 95-114.
[9] Zitiert nach Wolfgang Metzger (Hrsg.), Martin Luther, Bd. 4, Von weltlicher Obrigkeit. Schriften zur Bewährung des Christen in der Welt (Gütersloh: 31978), S. 151-184.
[10] Vgl. Horst Schiffler u. Rolf Winkeler, Tausend Jahre Schule. Eine Kulturgeschichte des Lernens in Bildern (Stuttgart u. Zürich: 31991), S. 65.
[11] Zitiert nach Ernst Kähler, Martin Luther. An den christlichen Adel deutscher Nation. Von der Freiheit eines Christenmenschen. Sendbrief vom Dolmetschen (Stuttgart: 1996), S. 151-173.
[12] Vgl. ebd., S. 152.
[13] Vgl. Siegrid Westphal, Reformatorische Bildungskonzepte für Frauen und Mädchen, S. 138, in: Elke Kleinau u. a. (Hrsg.), Geschichte der Mädchen- und Frauenbildung, Bd. 1, Vom Mittelalter bis zur Aufklärung (Frankfurt u. a.: 1996), S. 135-151.
[14] Zitiert nach Kurt Aland (Hrsg.), Luther Deutsch. Die Werke Luthers in Auswahl, Bd. 2, Der Reformator (Göttingen: 1991), S. 313-322.
[15] Ebd., S. 315.
[16] Ebd., S. 316.
[17] Ebd., S. 316 f.
[18] Ebd., S. 315.
[19] Ebd., S. 320.
[20] Vgl. Albert Reble, Geschichte der Pädagogik (Stuttgart: 191999), S. 82 u. 85.
[21] Aland 1991, S. 319. Die zitierten Passagen zeigen Luthers Einstellung zum Mönchtum im Jahre 1521. Die Entwicklung, die Luther in seiner Auseinandersetzung mit dem Mönchtum genommen hat, zeigt z. B. ausführlich Bernhard Lohse, Mönchtum und Reformation. Luthers Auseinadersetzung mit dem Mönchsideal des Mittelalters (Göttingen: 1963) (Forschungen zur Kirchen- und Dogmengeschichte, Bd. 12), auf.
[22] Zitiert nach Kähler 1996, S. 9-109.
[23] Ebd., S. 62.
[24] Ebd., S. 81.
[25] Zitiert nach Kähler 1996, S. 110-150.
[26] Ebd., S. 126.
[27] Die Flucht bot Stoff für verschiedene Romane, etwa den von Jochen Klepper, Die Flucht der Katharina von Bora, aus dem Nachlaß und hrsg. und eingeleitet von Karl Pagel (Stuttgart: 1951), oder Ursula Koch, Rosen im Schnee. Katharina Luther, geborene von Bora. Eine Frau wagt ihr Leben (Gießen: 91999).
[28] Zitiert nach Reinhold Vormbaum (Hrsg.), Evangelische Schulordnungen, Bd. 1, Die evangelischen Schulordnungen des sechszehnten Jahrhunderts (Gütersloh: 1860), S. 11 u. 17.
[29] Röm 3, 28; Bibelstellen des NT zitiert nach Neues Testament und Psalter in der Sprache Martin Luthers für Leser von heute. Ausgabe nach dem Wortlaut der Lutherbibel von 1545 (Hamburg u. a.: 1982), S. 302.
[30] Andererseits besteht aber auch ein Zusammenhang zwischen Luthers Rechtfertigungslehre und der von Luther geforderten Mädchenbildung. Weil Mädchen wie Jungen durch den Glauben gleichermaßen gerechtfertigt werden können, sind auch Mädchen durchaus bildungsfähig (vgl. z. B. – trotz aller marxistischen Deutungsansätze – Friedrich Zimmermann, Martin Luthers Wirken im frühbürgerlichen Schulwesen Deutschlands, S. 6, in: Martin Luthers Wirken im frühbürgerlichen Schulwesen Deutschlands. Zur Erziehungs- und Schulgeschichte in Sachsen (Zwickau: 1987) (Beiträge zur Geschichte des deutschen Schulwesens), S. 1-18, oder Klaus Petzold, Die Grundlagen der Erziehungslehre im Spätmittelalter und bei Luther (Heidelberg: 1969) (Pädagogische Forschungen. Veröffentlichungen des Comenius-Instituts Münster, 42), S. 91.
[31] Vgl. Schiffler u. Winkeler 1991, S. 70 -72.
[32] Kähler 1996, S. 133.
[33] Vgl. Heinrich Fausel, D. Martin Luther, Bd. 1 , Leben und Werk 1483 bis 1521 (Neuhausen-Stuttgart: 1996), S. 15.
[34] Vgl. Kähler 1996, S. 59.
[35] Ebd., S. 60.
[36] Vgl. ebd.
[37] Ebd., S. 80.
[38] Vgl. ebd., S. 79.
[39] Vgl. ebd., S. 97.
[40] Ebd., S. 108.
- Citation du texte
- Marcel Haldenwang (Auteur), 2001, Luther und sein Einfluß auf das Verhältnis von Schule und Staat, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/18857
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