Soll eine Handlung moralischen Wert besitzen, so kann grundsätzlich zwischen zwei Arten der Bewertungskriterien der Beweggründe moralischen Handelns unterschieden werden. Befindet sich der moralische Gehalt einer Handlung in Abhängigkeit zum Ergebnis, so ist der Handelnde diesem Kriterium gemäß angehalten, eine Distanzierung von der Handlung vorzunehmen, in dem er sich auf ein außerhalb der Handlung liegendes Ziel orientiert.
Das zweite Bewertungskriterium bezieht sich dagegen auf das der Handlung innewohnendes Prinzip. Damit eine Handlung als moralische Handlung beurteilt werden kann, ist es notwendig, die subjektive Triebfeder des Handelns unabhängig von äußeren Ziele zu bestimmen. Das zweite Bewertungskriterium unterscheidet sich vom ersten dadurch, dass es die Abhängigkeit der Gültigkeit moralischer Grundsätze von der Realisierung bestimmter Ziele ablehnt, da dieser Annahme die Relativierung der absoluten und unbedingten Gültigkeit moralischer Grundsätze inne wohnt.
Im Zentrum beider Betrachtungsweisen steht die Frage nach einem guten Leben bzw. nach dem Maßstab, welcher dem Leben das Prädikat eines guten Lebens verleiht. Während die an Ergebnissen oder anders ausgedrückt an Handlungszwecken orientierte Beantwortung die Frage der moralischen Normativität des Handelns in die Frage nach Kriterien des subjektiven Wohlergehens überführt, die das dem Eigenwohl Zuträgliche sucht, versucht der zweite Ansatz die Absicht der Handlung unabhängig von äußeren Triebfedern verortend, eine objektive d.h. über das Eigenwohl hinausgehende, jedoch das Eigenwohl nicht ausschließende Antwort auf das Gute im Leben zu finden. Das Ergebnis dieser Antwort ist, dass das gute Leben deshalb ein moralisches ist, weil es das Gute aus der Vernünftigkeit des Handelns ableitet.
Immanuel Kant hat in seiner Schrift "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten" den Versuch unternommen, das subjektive Handlungskriterium moralischen Handelns über den Objektivitätsgehalt desselben zu bestimmen.
Ausgehend 1) von der Darstellung der Bestimmung des guten Willens als der Legitimationsquelle moralischen Handelns und 2) der Untersuchung der Beziehung desselben zum Begriff der Pflicht, soll in der vorliegenden Arbeit 3) die Bedeutung des kategorischen Imperativs als der Vermittlungsinstanz des moralischen Gesetzes und in dieser Funktion zugleich auch als das Beurteilungskriterium moralischen Handelns in Kants Grundlegung zur Metaphysik der Sitten aufgezeigt werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Guter Wille als Ausgangspunkt und Bedingung für moralische Verantwortlichkeit5
2.1 Der „gute Wille“ und die Pflicht
3. Imperative als Gebote der Vernunft
3.1 Der kategorische Imperativ
3.2 Die Bedeutung der verschiedenen Formulierungen des kategorischen Imperativs
3.2.1 Allgemeine Formel des kategorischen Imperativs
3.2.2 Naturgesetzformel des kategorischen Imperativs
3.2.3 Zweck-an-sich-Formel des kategorischen Imperativs
3.2.4 Autonomieformel des kategorischen Imperativs
3.2.5 Reich der Zwecke-Formel des kategorischen Imperativs
4. Fazit
5. Literatur
- Arbeit zitieren
- Ernest Mujkic (Autor:in), 2006, Kants Kategorischer Imperativ, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/188270
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