Pressefreiheit und Datenschutz
Seit der Verabschiedung des ersten Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wurde das Verhältnis von Datenschutz und Pressefreiheit Gegenstand einer kontrovers geführten Diskussion. Zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Pressefreiheit besteht ein grundlegendes Spannungsverhältnis.
Art. 5 I 2 GG gewährleistet den Medien ein umfassendes Recht auf Beobachtung und Recherche. Von diesem Schutz umfasst sind auch die freie Verarbeitung und der Austausch der dabei erlangten Daten. Diese Gewährleistung kollidiert bei personenbezogenen Daten mit dem Interesse des Betroffenen, selbst über Preisgabe und Verwendung der persönlichen Daten zu bestimmen.
Ziel der Untersuchung
Ziel der Untersuchung ist, eine systematische Darstellung des Umfangs und der Grenzen der Pressefreiheit bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Medien. Dabei wird das Problem sowohl aus deutscher als auch europäischer Perspektive dargestellt. Insbesondere wird auf die neuen Entwicklungen der Rechtsprechung im Bereich der Online-Bewertungsplattformen eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung: Pressefreiheit und Datenschutz
1. Ein grundsätzliches Spannungsverhältnis zwischen Pressefreiheit und Datenschutz
2. Die Wahrnehmung der Pressefreiheit erfordert Ausnahmen im Bereich Datenschutz
3. Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie begründet zusätzlichen Handlungsbedarf des Gesetzgebers
4. Konvergenz der Medien bringt zusätzliche Abgrenzungsschwierigkeiten mit sich
5. Ziel der Untersuchung
II. Datenschutz als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
1. Automatisierte Datenverarbeitung und ihre Gefahren
2. Volkszählungsurteil des BVerfG: Verfassungsrechtliche Verankerung des Datenschutzes
3. Regelungsbereich des BDSG
a) Personenbezogene Daten
b) Normadressaten
c) Präventive Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, § 4 I BDSG
d) Präventive Ausrichtung des Datenschutzes
III.„Medienprivileg“ des § 41 I BDSG als notwendige Voraussetzung freier Presse
1. Journalistische Arbeit ist in erster Linie Datenverarbeitung
2. Gefährdung des investigativen Journalismus
3. „Medienprivileg“ des § 41 I BDSG ist verfassungsrechtlich geboten
4. EG-Datenschutzrichtlinie und ihre Anforderungen
IV. Regulierung des Datenschutzes in der Presse
1. Normative Säule
a) Gesetzliche Regelung des „Presseprivilegs“
b) Regelungsumfang
2. Selbstregulierungssäule
a) Freiwillige Selbstkontrolle
b) Regelungsumfang
3. Kritik an der Umsetzung der EG-DSRL
a) Bedenklichkeit der Selbstregulierung aus europäischer Sicht
b) Gegenauffassung: Ausreichende Schutz der Privatsphäre durch deutsche Gesetze
c) Stellungnahme
V. Reichweite des Medienprivilegs aus deutscher und europäischer Sicht
1. Herausforderungen an die Auslegung
2. Reichweite des Medienprivilegs in § 41 I BDSG aus deutscher Sicht - „Presse“ i. S. d. Art. 5 I 2 GG
a) Ausgangspunkt: Formaler Pressebegriff
b) Schutz der Online-Publikationen im Art. 5 I 2 GG
c) Kriterien der Zuordnung zur Presse
d) Aktuelle Entwicklungen: Spickmich.de
f) Ergebnis: Reichweite des § 41 I BDSG aus deutscher Sicht
3. Die Reichweite der Privilegierung aus europäischer Sicht
a) Auslegung anhand der Grundrechte der Gemeinschaft
b)Ausgleich zwischen Meinungsfreiheit und Schutz der Privatsphäre ist Sache der Rechtsanwender
c)Der weite Begriff des „Journalismus“
d)Bewertung und Stellungnahme
VI. Zusammenfassende Thesen
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