Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem ersten Kapitel des ersten Buches aus Pufendorfs "De jure naturae et gentium in libri octo" von 1672. Er legt dort das Fundament für ein ganzes Natur- und Völkerrecht, was allein schon eine genauere Untersuchung rechtfertigt. So soll das Augenmerk auch weniger auf in der Rechtslehre verwertbaren Details liegen, sondern sich ganz auf die Darstellung der entia moralia konzentrieren.
Mit dem Welt- und Menschenbild will ich mich zu Beginn ebenfalls nur insofern beschäftigen, als ich es für das Verständnis der Moraldinge erforderlich halte.
Inhalt
Einleitung
I Welt- und Menschenbild
II Entia Moralia
II. 1 Der Status
II. 1. 1 Der Status in Hinblick auf den Ort
II. 1. 2 Der Status in Hinblick auf die Zeit
II. 2 Die moralische Person
II. 2. 1 Einfache Moralpersonen
II. 2. 2 Zusammengesetzte Moralpersonen
II. 3 Die moralischen Sachen
II. 4 Die moralischen Qualitäten
II. 4. 1 Die formalen moralischen Qualitäten
II. 4. 2 Die wirkenden moralischen Qualitäten
II. 4. 2. 1 Macht
II. 4. 2. 2 Recht
II. 4. 2. 3 Pflicht und andere
II. 5 Die moralischen Quantitäten
III Einige Überlegungen zum Konzept der entia moralia
III. 1 Beziehungen der Moraldinge untereinander
III. 2 (Weitere) Probleme
Literatur
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Welt- und Menschenbild
- Die Entia Moralia
- Der Status in Hinblick auf den Ort
- Der Status in Hinblick auf den Ort
- Der Status in Hinblick auf die Zeit
- Person
- Einfache Moralpersonen
- Zusammengesetzte Moralpersonen
- Die Moralischen Sachen
- Die moralischen Qualitäten
- Die formalen moralischen Qualitäten
- Die wirkenden moralischen Qualitäten
- Macht
- Recht
- Pflicht und andere
- Die moralischen Quantitäten
- Einige Überlegungen zum Konzept der entia moralia
- Beziehungen der Moraldinge untereinander
- (Weitere) Probleme
- Literaturnachweis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Hausarbeit analysiert das erste Kapitel des ersten Buches aus Pufendorfs „De jure naturae et gentium in libri octo“ von 1672, das die Grundlage für ein Natur- und Völkerrecht legt. Die Arbeit konzentriert sich auf die Darstellung der Entia moralia, wobei das Welt- und Menschenbild nur insofern betrachtet wird, als es für das Verständnis der Moraldinge notwendig ist.
- Die Unterscheidung zwischen natürlichen und moralischen Dingen
- Die Rolle des Menschen als Beileger von moralischen Dingen
- Die verschiedenen Arten von Entia moralia (Status, Person, Sachen, Qualitäten, Quantitäten)
- Die Beziehung zwischen natürlichen und moralischen Dingen
- Die Problematik der Entstehung und Wirkung von moralischen Dingen
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel von Pufendorfs „De jure naturae et gentium“ beginnt mit der Unterscheidung zwischen natürlichen und moralischen Dingen. Pufendorf argumentiert, dass Gott die Welt so geschaffen hat, dass es einen Bereich der natürlichen Dinge gibt, zu dem auch der Mensch gehört. Durch seine besondere geistige Fähigkeit ist der Mensch jedoch in der Lage, sich und der Welt eine zweite Sphäre zu geben, nämlich die der moralischen Dinge, die sogenannten Entia moralia.
Pufendorf unterscheidet vier verschiedene Arten von Entia moralia: den Status, die Person, die Sachen und die Qualitäten. Der Status ist der Ort, an dem sich die Moralpersonen aufhalten und in dem sie wirken. Er kann entweder natürlich oder zukömmlich sein. Der natürliche Status eines Menschen ist sein „Mensch-Sein“, das ihm von Gott beigelegt wird. Der zukömmliche Status hingegen wird dem Menschen durch menschliches Tun beigelegt, zum Beispiel durch die Geburt oder durch gesellschaftliche Normen.
Die Person ist das einzige Moralding, das tatsächlich als selbstständig und nicht von einem anderen abhängig oder einem anderen dienlich angesprochen werden kann. Moralpersonen können sowohl einzelne Menschen als auch Gruppen von Menschen sein, die dann als Verbund zu einer moralischen Person zusammengefasst werden.
Die Sachen sind Objekte, denen ein Modus zukommt, um sie für den moralischen Raum verfügbar zu machen. Sachen sind nur Objekt einer Beilegung an eine Person, die dann „Besitzer“ genannt werden kann.
Die Qualitäten sind Eigenschaften, die einer Person beigelegt werden, um diese fassbar zu machen. Es gibt formale Qualitäten, wie zum Beispiel Titel, und wirkende Qualitäten, wie zum Beispiel Macht, Recht und Pflicht.
Pufendorf vergleicht die Entia moralia mit den physikalischen Dingen und Bewegungen, um seine Theorie zu verdeutlichen. Er argumentiert, dass die Entia moralia den Dingen nichts hinzuzufügen, sondern ihnen lediglich eine moralische Dimension verleihen. Sie sind nichts Seiendes und verändern auch nicht die natürlichen Dinge.
Pufendorfs Konstruktion wirft jedoch einige Probleme auf. Er beschreibt den Status dahingehend, dass dieser nicht existiert, solange keine moralische Person sich in ihm aufhält. Andererseits jedoch bestimmt er den natürlichen Stand des Menschen so, dass dieser nicht menschlicher Setzung unterliege, sondern von göttlicher Verordnung herrührt und der Mensch sofort mit Geburt in ihn eintritt.
Ein weiteres Problem ist die Definition der Entia moralia. Pufendorf argumentiert, dass die Entia moralia nicht einfach Begriffe, sondern das Fundament von Verhaltensregeln und Maßstäben sind.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Entia moralia, das Naturrecht, das Völkerrecht, das Welt- und Menschenbild, den Status, die Person, die Sachen, die Qualitäten, die Quantitäten, die Beziehung zwischen natürlichen und moralischen Dingen, die Problematik der Entstehung und Wirkung von moralischen Dingen und die Rolle des Menschen als Beileger von moralischen Dingen.
- Citation du texte
- Stud. phil. Eva Kober (Auteur), 2011, Die Lehre der Entia Moralia bei Samuel Freiherr von Pufendorf, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/187986
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