Als Angestellte im öffentlichen Dienst des Gesundheitswesens hat die Verfasserin die Auswirkungen der Gesundheitsentwicklung und der Finanznöte in den Krankenhäusern miterlebt. Die subjektive Einschätzung ist, dass ein stetiger Anstieg der Belastung im Gesundheitsdienst stattfindet, da immer weniger Personal mehr Patienten in kürzerer Zeit versorgen müssen. Viele Patienten sind kränker und älter. Es fanden diverse Diskussionen in den Medien statt, in denen das Gegenteil behauptet wurde, dabei auf die Kosten und knappen Mittel hingewiesen wurde. In Interviews hatte Frau Caspar Merck (Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Gesundheit) die Personalsituation relativiert und darauf hingewiesen, dass die Ablauforganisation optimiert werden sollte. Hierfür wurde sogar in 2008 angedacht, die Beraterfirma McKinsey mit ins Boot zu holen.
Es besteht der Eindruck, dass die Aufgabe der Finanzierung des Gesundheitswesens nur über die Steuerung der Ausgabenseite bewältigt wird und werden kann, da bestimmte Leistungen (Brille, Zahnersatz) gestrichen wurden und manche Leistungen (bestimmte Laboruntersuchungen) nur gegen Bezahlung durch den Versicherten durchgeführt werden. Zusätzlich wurden Betten und Pflegestellen abgebaut. Aufgrund dieser subjektiven Einschätzung soll in dieser Arbeit überprüft werden, ob die Finanzierung des Gesundheitswesens hauptsächlich durch die Reduzierung der Ausgaben gesteuert oder ob auch die Einnahmeseite berücksichtigt wird. Ebenso ist das Ziel dieser Arbeit, die Problematik der Finanzierung des Gesundheitssystems darzustellen. Hierbei werden hauptsächlich der größte Ausgabenblock Krankenhaus und Arzneimittel auf der Ausga-benseite und die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen, Gesundheitsfonds betrachtet. Nach der Situationsbeschreibung werden verschiedene Finanzierungsmodelle, die Entwicklung des Gesundheitswesens und politische Trends und Lösungsansätze aufgezeigt. Es wird nicht auf das Honorarsystem der niedergelassenen Ärzte mit der Auswirkung auf die Krankenhausbelegung eingegangen und es werden keine gesamtwirtschaftlichen Berechnungen aufgestellt.
Inhaltsverzeichnis
Eigenständigkeitserklärung
Erklärung zur Archivierung der Studienarbeit
Vorwort
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungen
1 Einleitung
1.1 Situation
1.2 Demographische Entwicklung
1.3 Krankheitskosten
2 Finanzierungsmodelle
2.1 Staatliche Finanzierung
2.2 Soziale Finanzierung
2.3 Private Finanzierung
2.4 Gemischte Form
3 Entscheidungsträger in Deutschland
3.1 Gemeinsamer Bundesausschuss
3.2 Spitzenverband Bund der Krankenkassen
3.3 Verbände der Krankenkassen
4 Gesetzliche Krankenversicherung
5 Private Krankenversicherung
6 Gesundheitsreformen
6.1 Einführung des DRG-Fallpauschalen-Systems
6.2 Risikostrukturausgleich (RSA)
6.3 Gesundheitsreform 2000
6.4 Gesundheitsreform 2004
6.4.1 Bürgerversicherung
6.4.2 Gesundheitsprämien
6.4.3 Minderheitenvotum
6.4.4 GKV-Gesundheitsmodernisierungsgesetz
6.5 Gesundheitsreform 2007
6.5.1 Morbiditäts - Risikostrukturausgleich (MRSA)
6.5.1.1 Datensatzlieferung
6.5.1.2 Plausibilitätsprüfungen
6.5.1.3 HMG-Zuweisung
6.5.2 Vorteil und Nachteil des MRSA
6.6 Gesundheitsreform 2009
7 Planung bis 2014
7.1 Regierungsprogramm SPD
7.2 Wahlprogramm Bündnis 90/Grüne
7.3 Wahlprogramm die Linke
7.4 Wahlprogramm FDP
7.5 Wahlprogramm CDU/CSU
7.6 Widersprüchlichkeit oder Gemeinsamkeit der Wahlprogramme
8 Diskussion unter volkswirtschaftlichem Aspekt
9 Fazit
Quellenverzeichnis
Eigenständigkeitserklärung
Ich habe die vorliegende Abschlussarbeit im Rahmen des Projekt-KompetenzStudiums 2007/2010 selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen, Tools und Hilfsmittel benutzt.
Freiberg, den 30.06.2010
(Vorname Nachname)
Erklärung zur Archivierung der Studienarbeit
Name: Monika Lenker
Berufsbezeichnung: Fachkrankenschwester für Intensiv und Anästhesie
Kinaestheticstrainerin
Studiengruppe: Kurs Nr. FN-15028
Diplom Betriebswirtin FH Frau Renate Vochezer
Thema der Studienarbeit: Finanzierung im Gesundheitswesen
Diese Studienarbeit ist urheberrechtlich geschützt. Unbeschadet dessen wird folgender Rechtsübertragung zugestimmt:
- der Übertragung des Rechtes zur Vervielfältigung der Transferarbeit für Lehrzwecke an der Steinbeis-Hochschule Berlin gem. § 16 UrhG
- der Übertragung des Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrechts für Lehrzwecke an der Steinbeis-Hochschule Berlin gem. § 19 UrhG
- der Übertragung des Rechts auf Wiedergabe durch Bild- und Tonträger an die Steinbeis-Hochschule Berlin gem. § 21 UrhG
Hiermit erkläre ich, Monika Lenker, dass die von mir verfasste Studienarbeit unter Wahrung meiner Urheberrechte
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(Diskette/CD-ROM, Netzwerk der Hochschule)
in der Bibliothek der Steinbeis-Hochschule Berlin eingestellt werden darf.
Sie dient ausschließlich der Nutzung für wissenschaftliche Studien- und Forschungszwecke.
Vervielfältigungen und die Weitergabe an Dritte sind nur zu den oben genannten Zwecken und unter gesonderter Zustimmung der Verfasserin zulässig.
Die Einräumung der oben genannten Rechte entfällt bzw. wird eingeschränkt durch vertragliche Rechte Dritter an der Studienarbeit. Dritte sind hier insbesondere Auftraggeber der Steinbeis-Hochschule Berlin und Beschäftigungsfirmen der Verfasser (Studierenden).
Freiberg, den 30.06.2010
(Monika Lenker)
Vorwort
Die vorliegende Studienarbeit entstand im Zeitraum von Januar bis Juni 2010 im Rahmen des Projekt-Kompetenz-Studiums an der Steinbeis Hochschule Berlin/Friedrichshafen. Die Motivation, über das Thema „Finanzierung im Gesundheitswesen“ meine Studienarbeit zu schreiben, entwickelte sich aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit im Gesundheitswesen, in der ich die Auswirkungen der finanziellen Problematik durch Stellenabbau selbst miterlebt habe. Vorausgegangen ist die Teilnahme an dem Projekt Versorgungsmanagement des Abrechnungszentrums factoris in Kooperation mit dem Abrechnungszentrum Emmendingen, dem BKK Landesverband Baden Württemberg und einer Pilotkrankenkasse. Die Geschäftsführerin Frau Jana Linsky zeigte hierbei ein großes Vertrauen in meine Kompetenz, forderte und förderte mich, wofür ich mich bei ihr herzlichst bedanken möchte. Mein Dank gilt ebenso Frau Renate Vochezer, die die Arbeit wissenschaftlich betreute und sich jederzeit für Fragen zur Verfügung stellte.
Freiberg, den 30.06.2010 Monika Lenker
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 Nominale Entwicklung der Gesundheitsausgaben in Deutschland
Abb. 2 Altersaufbau in Deutschland im Jahr 2060
Abb. 3 GKV-Finanzierungsmodell
Abb. 4 Organe der Entscheidungsträger
Abb. 5 PVK-Finanzierungsmodell
Abb. 6 Entwicklung der RSA- Ausgleichsvolumina
Abb. 7 Arbeitslosenzahl und offene Stellen
Abb. 8 Datenfluss der Satzarten
Abb. 9 Ablauf der medizinischen-inhaltlichen Prüfungen
Abb. 10 Gesundheitsfonds
Tabellenverzeichnis
Tab. 1 Arzneimittelausgaben in Millionen Euro
Tab. 2 Kosten 2006 nach Krankheiten und Alter
Tab. 3 Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2008 in 1000
Tab. 4 Beitragseinnahmen der GKV im Vergleich
Abkürzungen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Als Angestellte im öffentlichen Dienst des Gesundheitswesens hat die Verfasserin die Auswirkungen der Gesundheitsentwicklung und der Finanznöte in den Krankenhäusern miterlebt. Die subjektive Einschätzung ist, dass ein stetiger Anstieg der Belastung im Gesundheitsdienst stattfindet, da immer weniger Personal mehr Patienten in kürzerer Zeit versorgen müssen. Viele Patienten sind kränker und älter. Es fanden diverse Diskussionen in den Medien statt, in denen das Gegenteil behauptet wurde, dabei auf die Kosten und knappen Mittel hingewiesen wurde. In Interviews hatte Frau Caspar Merck (Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Gesundheit) die Personalsituation relativiert und darauf hingewiesen, dass die Ablauforganisation optimiert werden sollte. Hierfür wurde sogar in 2008 angedacht, die Beraterfirma McKinsey mit ins Boot zu holen.[1]
Es besteht der Eindruck, dass die Aufgabe der Finanzierung des Gesundheitswesens nur über die Steuerung der Ausgabenseite bewältigt wird und werden kann, da bestimmte Leistungen (Brille, Zahnersatz) gestrichen wurden und manche Leistungen (bestimmte Laboruntersuchungen) nur gegen Bezahlung durch den Versicherten durchgeführt werden. Zusätzlich wurden Betten und Pflegestellen abgebaut. Aufgrund dieser subjektiven Einschätzung soll in dieser Arbeit überprüft werden, ob die Finanzierung des Gesundheitswesens hauptsächlich durch die Reduzierung der Ausgaben gesteuert oder ob auch die Einnahmeseite berücksichtigt wird. Ebenso ist das Ziel dieser Arbeit, die Problematik der Finanzierung des Gesundheitssystems darzustellen. Hierbei werden hauptsächlich der größte Ausgabenblock Krankenhaus und Arzneimittel auf der Ausgabenseite und die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen, Gesundheitsfonds betrachtet. Nach der Situationsbeschreibung werden verschiedene Finanzierungsmodelle, die Entwicklung des Gesundheitswesens und politische Trends und Lösungsansätze aufgezeigt. Es wird nicht auf das Honorarsystem der niedergelassenen Ärzte mit der Auswirkung auf die Krankenhausbelegung eingegangen und es werden keine gesamtwirtschaftlichen Berechnungen aufgestellt.
1.1 Situation
Die Gesundheitsausgaben steigen laut der Gesundheitsberichterstattung des Bundesstetig an.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[2]
Abb. 1 Nominale Entwicklung der Gesundheitsausgaben in Deutschland
Das Fritz Beske IGSF (Institut für Gesundheits-System-Forschung) in Kiel stellte im Jahr 2005 fest, dass im Vergleich mit 14 Ländern (Niederlande, Schweden, Deutschland, Frankreich, Japan, Österreich, Dänemark, Italien, Belgien, Schweiz, Kanada, Großbritannien, Australien und USA) die Pro-Kopf-Ausgaben in Deutschland für Gesundheitsleistungen im Jahr 2001 mit 2.741 Euro um 8 Euro über dem Durchschnitt von 2.733 Euro und damit an siebter Stelle lagen.[3]
Niehaus vom Wissenschaftlichen Institut der PKV (Private Krankenversicherung) untersuchte ebenso die Ausgaben, aber differenziert nach Männern und Frauen in ihren Altersklassen
Die Untersuchung zeigt, zwischen 1995 und 2004 einen stetiger Anstieg der Ausgaben für Gesundheitsleistungen in der PKV bei den Männern und bei den Frauen, wobei der Anstieg bei den Frauen größer als bei den Männern ist. In der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) stiegen die Ausgaben für Gesundheitsleistungen zwischen den Jahren 1998 und 2007 ebenso stetig an.
Niehaus beobachtete zudem, dass im zunehmenden Alter die Anstiege der Ausgabenkurven der Versicherten immer steiler wurden und in der GKV und PKV je über der Inflationsrate lagen. Dies bedeutet, dass ab einem bestimmten Alter die Ausgaben drastisch anstiegen. Ebenso stellte er fest, dass die Ursache der Ausgabenanstiege nicht an einzelnen kostenintensiven Fällen lag, sondern vielmehr, dass im Alter die Gesundheitsausgaben ansteigen. Auf 20% der Versicherten fielen 80% der Kosten.[4] [5]
Eine andere Ursache des Kostenanstieges im Gesundheitswesen ist im technischen Fortschritt und der daraus folgenden Leistungsausweitung mit den damit verbunden Ausgaben zu sehen.[6]
Die Arzneimittelausgaben stiegen in Deutschland ebenso stetig an.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 1 Arzneimittelausgaben in Millionen Euro[7]
Das Versorgungsniveau wird im Vergleich der 14 Länder durch einen Versorgungsindex dargestellt, der umso höher ist, je umfangreicher das Versorgungsniveau ist. Bei der Untersuchung des Fritz Beske IGSF steht Deutschland im Ländervergleich mit einem Versorgungsindex für Gesundheits- und Geldleistungen von 116 an erster Stelle und dabei über dem Durchschnitt eines Versorgungsindexes von 100. Die USA steht an letzter Stelle mit einem Versorgungsindex von 76.[8] Dies sagt aber nichts über die Produktivität aus. Börsch-Supan beschreibt in seiner Arbeit, dass Deutschland im Vergleich zu den USA einen weit überdurchschnittlichen Ressourcenverbrauch im Verhältnis zu den überdurchschnittlichen Leistungen hat. Deutschland beschäftigt pro Kopf 35% mehr Ärzte und 20% mehr Krankenhauspersonal als die USA, hat eine doppelt so hohe Krankenhauskapazität und verschreibt etwas 20% mehr Medikamente wie in den USA.[9]
In diesem Vergleich gibt Börsch-Supan keinen Hinweis über die unterschiedlichen Gesundheitssysteme. In den USA besteht ein anderes Gesundheitssystem als in Deutschland, das sogenannte Markt-Modell mit unterschiedlicher Finanzierung. Die Krankenhausversicherung in den USA übernimmt im Rahmen des Orginal Medicare Planes nur einen Teil der Kosten im Krankenhaus. Für die ersten 60 Tage des Krankenhausaufenthaltes muss der Versicherte je Tag 16 Euro, ab dem Tag 61 bis zum Tag 90 täglich 244 Euro, vom Tag 91 bis Tag 150 täglich 489 Euro und ab dem Tag 151 muss er die Kosten in voller Höhe selbst tragen. Der Versicherte erhält zwar zusätzlich eine „lifetime reserve“ von zusätzlich 60 Krankenhaus- bzw. Pflegetagen mit einer Zuzahlung von 489 Euro je Tag, die aber nur einmalig gewährt und über die gesamte Lebenszeit aufgebraucht werden kann. Arzneimittel gehören nicht zum Leistungskatalog[10]. Bei diesem System ist es verständlich, dass die Versicherten versuchen, ihren Krankenhausaufenthalt zu verkürzen und somit weniger Krankenhauskapazität notwendig ist. Dies trifft ebenso auf die Verschreibungspraktik von Arzneimitteln zu. Es fehlt hierbei der Vergleich darüber, ob die weniger verschriebenen Medikamente auch weniger Ausgaben als in Deutschland verursachen, bzw. die Arzneimittel das gleiche Preisniveau haben.
1.2 Demographische Entwicklung
Nach Angaben des statistischen Bundesamtes nimmt der Anteil der älteren Bevölkerung in den nächsten Jahren zu und der der jüngeren Bevölkerung ab. Die Geburtenrate ist seit Jahren rückläufig, da die Anzahl der gebärfähigen Frauen im Alter zwischen 15 und 49 ebenso abnimmt.[11]
Dies bedeutet, dass die Anzahl der Beitragszahler für die Gesetzlichen Krankenversicherungen abnimmt, wodurch eine Finanzierungslücke der sozialen Systeme entsteht. Die Lebenserwartung der Bevölkerung wird im Verlauf nach den Berechnungen des statistischen Bundesamtes immer weiter steigen und liegt bei einem im Jahr 2006 geborenen Mannes bei 77,2 Jahren und bei einer im Jahr 2006 geborenen Frau bei 82,4 Jahren. Wie in Abb. 2 ersichtlich, wird bis zum Jahr 2060 erwartet, dass die Anzahl der 70Jährigen den größten Anteil in der Bevölkerung ausmachen wird.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2 Altersaufbau in Deutschland im Jahr 2060[12]
Die Folge ist nicht nur, dass es immer weniger Beitragszahler geben wird, sondern dass die Anzahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen, die zur Versorgung der älteren Bevölkerung notwendig sein werden, rückläufig ist. Es ist weiter zu erwarten, dass die immer älter werdende Bevölkerung wie bisher, auch von Niehaus festgestellt, mehr Gesundheitsleistungen beanspruchen wird.
1.3 Krankheitskosten
Wie zuvor beschrieben, steigen die Ausgaben für Krankheitskosten mit dem zunehmenden Alter an. Laut den Auswertungen des statistischen Bundesamtes lagen die Kosten aller Krankheiten in allen Altersgruppen im Jahr 2006 bei 236.022 Millionen Euro.
Tab. 2 Kosten 2006 nach Krankheiten und Alter[13]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Kosten bei den Herz- Kreislauferkrankungen, Krankheiten des Verdauungssystems, des Muskel- und Skelettsystem und psychiatrische und Verhaltensstörungen lagen mit insgesamt 121.118 Millionen Euro am höchsten und verursachten über 50% der Krankheitskosten.
Die Ursachen sind vielschichtig zu sehen. Durch den technischen Fortschritt gibt es immer mehr ältere Personen, die vor Jahren ohne diese technischen Möglichkeiten nicht überlebt hätten. Zudem nahm der Anteil der adipösen Bevölkerung in den westlichen Industrienationen stetig zu. Benecke und Vogel wiesen auf eine Zunahme von Übergewichtigkeit und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen hin, die bedenklich ist, da eine im Jugendalter ausgehende Gewichtsproblematik im Erwachsenenalter weiterbesteht. Als Folgeerkrankungen von Adipositas und Übergewicht gelten Diabetes Typ 2, Herzkreislauferkrankungen und Krankheiten des Muskel- und Skelettsystems.[14] Diese Situation macht deutlich, dass es zu der Entwicklung von alternativen oder zusätzlichen Finanzierungsformen wichtig ist, die Prävention nicht außer Acht zu lassen. Die Attraktivität der Gesundheitsberufe muss gefördert und erhalten werden, um eine Versorgungslücke aus personeller Sicht zu vermeiden oder zu reduzieren.
2 Finanzierungsmodelle
Gesundheitssysteme dienen der Absicherung der Bevölkerung gegen das Krankheitsrisiko. In Deutschland gibt es zwei Hauptmodelle in der Finanzierung, das private oder das soziale Modell. Sie treten in Form der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der privaten Krankenversicherung (PKV) in Erscheinung. In anderen Ländern wie zum Beispiel Großbritannien findet eine nationale / staatliche Finanzierung in Form von Steuern statt.
Die verschiedenen Gesundheitssysteme unterscheiden sich unter anderem in der Beziehung von Nachfrager/Leistungsnehmer (Patienten), Anbieter/Leistungserbringer (Krankenhaus, Arzt, pharmazeutische Unternehmer) und Verwaltender Dritter (Versicherungen, staatliche Institutionen).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 3 GKV-Finanzierungsmodell[15]
2.1 Staatliche Finanzierung
Die staatliche Finanzierung des Gesundheitssystems findet über Steuern statt. Dieses System wird NHS- (National Health Service) oder Beveridge-Modell nach William Beveridge genannt, der die geschlossene, lückenlose soziale Sicherung der Bevölkerung als Idee im Jahr 1942 gegenüber dem britischen Parlament formulierte. In Großbritannien wird der größte Teil durch Steuern finanziert, deren Höhe vom Staat, der die Rolle des verwaltenden Dritten übernimmt, festgelegt wird. Die Leistungserbringer stehen im Arbeitsverhältnis zum Staat.[16] Ein kleiner Teil wird durch Sozialabgaben oder andere Gebühren finanziert. Das Finanzministerium verteilt die Mittel für die Gesundheitsversorgung an die Landesteile Wales, Schottland und Nordirland. Das Gesundheitsbudget wird zwischen dem Finanzministerium und dem Gesundheitsministerium für drei Jahre ausgehandelt. Das Gesundheitsbudget wird danach auf die Krankenhausleistungen, ambulante und kommunale Gesundheitsleistungen verteilt. Die Finanzierung der Krankenhausneubauten wird durch öffentliche Investitionsmittel getätigt und durch Initiative zur Nutzung privaten Kapitals ergänzt.
In Schweden wird das Gesundheitssystem ebenso durch Steuermittel finanziert. Die Patienten sind über Gebühren, Zuzahlungen und selbst zu tragende Ausgabenanteile an der Finanzierung beteiligt.[17]
2.2 Soziale Finanzierung
Die Finanzierung wird wie in Deutschland durch Sozialversicherungssysteme in dem Bismarck-Modell oder GKV-Modell (Gesetzliches Krankenversicherungsmodell) geregelt. Die Unternehmen und die Beschäftigten zahlen die Beiträge an die Sozialversicherungssysteme. Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland ist seit 1.07.2009 ausgehend von dem Bruttogehalt 14%, wobei dieser hälftig von Arbeitnehmer, der die gesetzliche Krankenkasse wählen kann und Arbeitgeber bestritten wird. Alle Versicherten erhalten die gleichen Leistungen nach Leistungskatalog. Zusatzleistungen können von den Versicherten durch freiwillige private Zusatzversicherungen eingekauft werden. Die Versicherten können Leistungen von Leistungserbringern, die in Besitz einer Krankenkassenzulassung sind, erhalten. Die Krankenkassen übernehmen hier die Rolle des verwaltenden Dritten und können individuelle Preise mit den Leistungsanbietern aushandeln.[18]
Der Nachteil der Koppelung des Krankenkassenbeitrages an das Bruttogehalt ist die Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Situation. Bei Vollbeschäftigung und guter wirtschaftlicher Lage sind die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkasse garantiert und ohne Beitragssatzsteigerung möglich. Bei schlechter wirtschaftlicher Lage und hoher Arbeitslosigkeit sind die Einnahmen abnehmend. Der Beitragssatz muss angehoben werden, um so eine Deckung der Ausgaben zu gewährleisten. Die finanzielle Belastung steigt für Arbeitgeber und ohne Lohnsteigerungen auch für die Arbeitnehmer. Die Kaufkraft der Arbeitnehmer sinkt bei steigenden Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber, was eine weitere negative Auswirkung auf die Konjunktur hat.
2.3 Private Finanzierung
Die Private Finanzierung kann im sogenannten Markt-Modell oder im PKV-Modell (Modell Private Krankenversicherung) erfolgen. Im reinen Markt-Modell entfällt die Verwaltende Dritte, da nur Patienten und Leistungserbringer direkt miteinander in Beziehung stehen. Das Markt-Modell, in dem es bis 2010 für die Bürger keine Versicherungspflicht gab, fand bisher in den USA, aber nicht als Reinform, Anwendung. Rund 75% der Bevölkerung sind in den USA in einer privaten Krankenversicherung mit einer Zusatz- und Vollversicherung abgesichert. Da es über eine Mindestversicherung keine gesetzlichen Bestimmungen gibt, besteht nicht bei jeden Versicherten eine Vollversicherung. Ab einem Alter von 65 Jahren und bei bestimmten Erkrankungen (z.B. terminale Niereninsuffizienz, was zur Dialysepflicht führt) oder Behinderungen (auch unter 65 Jahren) ist für die Gesundheitsversorgung Medicare zuständig. Medicare wird durch die Arbeitnehmer- und Versichertenbeiträge finanziert. Der Orginal Medicare Plan beinhaltet eine Krankenhausversicherung (Hospital Insurance, HI) ohne freie Arzt- und Krankenhauswahl. Leistungslücken können in der privaten Medigap-Versicherung mit einer leistungsabhängigen Prämie oder in einem erweiterten Medicare Plan (Medicare Advantage Plan) abgesichert werden. Medicaid stellt für nicht krankenversicherte Sozialhilfeempfänger (ca. 15% der Bevölkerung) einen eingeschränkten Leistungskatalog zur Verfügung. Für Kinder aus einkommensschwachen Familien gibt es das „State Children’s Health Insurance Program“ mit einem gegenüber Medicaid erweiterten Leistungskatalog. Medicaid und das „State Children’s Health Insurance Program“ werden über die Steuern finanziert. Militärangehörige (ca. 3% der Bevölkerung) sind in einer eigenen Krankenversicherung mit einem umfassenden Leistungskatalog versichert.[19]
Innerhalb dem PKV-Modell, in dem die Absicherung über private Versicherungen stattfindet, besteht ebenso keine direkte Vertragsbeziehung zwischen dem Versicherer als Verwaltenden Dritten und dem Leistungserbringer. Es besteht eine Vertragsbeziehung zwischen Versicherten und Versicherung und zwischen Versicherten und Leistungsnehmer. Der Leistungskatalog ist breiter gewählt und kann individuell abgeschlossen werden. Bei Inanspruchnahme der Leistung erfolgt eine Kostenerstattung. In Deutschland ist diese Art von Finanzierung bei Selbständigen und bei Arbeitnehmer über einer jährlichen Bruttoeinkommensgrenze von 49.950 Euro möglich. Nicht-Arbeitnehmer können sich freiwillig versichern.[20]
2.4 Gemischte Form
In der Schweiz sind seit dem Jahr 1996 in Kraft getretenen Krankenversicherungsgesetz alle in der Schweiz wohnenden Bürger Pflichtmitglieder in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKPV). Die Grundleistungen sind für alle gleich. Zahnärztliche Leistungen, sowie die Zahlung von Krankengeld sind in den Grundleistungen nicht enthalten. Die Prämien sind innerhalb einer Krankenkasse für alle Bürger gleich. Im Krankheitsfall müssen die Kosten in Form einer Jahresfranchise von 230 Schweizer Franken von den Bürgern bis zu einer maximalen Kostenbeteiligung pro Jahr von 830 Schweizer Franken von den Bürgern getragen werden, die zudem eine freiwillige Zusatzversorgung abschließen können. Einkommensschwache erhalten eine Verbilligung der Prämie, die der
Bund und der jeweilige Kanton in Form eines Zuschusses übernehmen. Das Ziel ist eine zunehmende Privatisierung des Systems.[21] Die Finanzierung der Spitäler wird in der Schweiz zum Teil durch die Kantone und zum Teil durch die Versicherer übernommen. Dies trifft auch auf die Finanzierung der Pflege zu.[22]
In den Niederlanden besteht ebenso eine gemischte Form der Finanzierung. In die Pflegeversicherung müssen von jedem Bürger Pflichtbeiträge bezahlt werden. Die Pflegeversicherung übernimmt gesundheitliche Risiken wie lange dauerhafte Pflege und psychiatrische Erkrankungen. Die Krankenversicherung übernimmt Leistungen der Akutversorgung. Die Rahmenbedingungen der privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen werden durch den Staat geregelt. Hierbei werden vom Staat Prämien von der Versicherung erhoben. Diese zwei Arten der Finanzierung werden in Krankenversicherungsfonds zusammengeführt, wobei der niederländische Staat ebenso aus Steuermittel in diesen Fond einbezahlt.
Mit der freiwilligen privaten Zusatzversicherung können Zusatzleistungen wie Zahnersatz oder alternative Behandlungsformen abgesichert werden.[23]
3 Entscheidungsträger in Deutschland
Man unterscheidet im Gesundheitswesen die Makro-, Meso- und Mikroebene. Auf der Makroebene befinden sich als Entscheidungsträger der Bundestag, Bundesrat als Organ der Legislative und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Exekutive. Das Gesundheitsministerium für Gesundheit hat die Aufgabe, die auf der Mesoebene befindenden Bundesverbände der Krankenkassen über den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, Kassen(zahn)ärztliche Bundesvereinigung und gemeinsamen Bundesausschuss als zentrales Organ der Selbstverwaltung zu beaufsichtigen. Auf der Mikroebene befinden sich die einzelnen Krankenkassen, Leistungsanbieter und Leistungsnehmer.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 4 Organe der Entscheidungsträger[24]
3.1 Gemeinsamer Bundesausschuss
Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird gemäß § 91 SGB V aus den kassenärztlichen Bundesvereinigungen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gebildet. Er erarbeitet mit Hilfe von 13 stimmberechtigten Mitgliedern den Leistungskatalog und die Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die Krankenkassen. Die erarbeiteten Richtlinien gelten für die Krankenkassen und Leistungserbringer verbindlich. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium für die Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen. In § 139 SGB V ist die Finanzierung des G-BA geregelt. Sie erfolgt durch die Erhebung eines Zuschlages für jeden abzurechnenden Krankenhausfall und durch die Anteile der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen.[25]
3.2 Spitzenverband Bund der Krankenkassen
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen auf der Mesoebene ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er wird von den Organen Mitgliederversammlung, Verwaltungsrat und Vorstand getragen. Die Verwaltungsratmitglieder teilen sich in 27 Versicherten- und 14 Arbeitgebervertretern mit insgesamt 60 Stimmen auf. Die Vertreter aus den ca. 169 gesetzlichen Krankenkassen in 2010 werden als Vertreter je nach Sitzverteilung in den Verwaltungsrat gewählt.[26] Die Sitzverteilung ergibt sich aus der Anzahl der Versicherten der verschiedenen Krankenkassen. Der Verwaltungsrat beschließt die Satzung, trifft strategische Entscheidungen und gesundheits- und sozialpolitische Grundsatzentscheidungen, stellt den Haushalt auf und entlastet den Vorstand.[27]
3.3 Verbände der Krankenkassen
Die einzelnen Krankenkassen sind zu Verbänden auf Landes- und / oder Bundesebene zusammengeschlossen, die die gesetzlichen Krankenkassen, Mitgliedskassen und deren Versicherte vertreten. Es gab bis zum 1. Januar 2009 sieben Bundesverbände (AOK-Bundesverband, BKK Bundesverband, Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bundesknappschaft, Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Ar- beiter-Ersatzkassen-Verband e.V. und der Verband der Angestellten- Krankenkassen e.V.). Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen übernimmt seit 01.07.2008 die nicht wettbewerblichen gesetzlichen Aufgaben der alten Bundesverbände, die somit ihre Funktion als Spitzenverbände verloren haben und zum 1. Januar 2009 auf privatrechtliche Gesellschaften umgewandelt wurden. Auf Landesebene bleiben die Landesverbände bestehen.[28]
4 Gesetzliche Krankenversicherung
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der Bundesrepublik Deutschland sind die gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 4 SGB V als Körperschaften des öffentlichen Rechts in Form der Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltung gemäß § 29 SGB IV wird durch die Versicherten und die Arbeitgeber ausgeübt. Verwaltet wird die Krankenkasse durch den Vorstand, der durch den Verwaltungsrat für zunächst sechs Jahre gewählt wird und die Krankenkasse gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Zu den gesetzlichen Krankenkassen zählen die allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Innungskrankenkassen (IKK), Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK), knappschaftliche Krankenversicherung, See-Krankenkasse und Ersatzkassen. In den Ortskrankenkassen sind die meisten Pflichtmitglieder und Rentner der GKV versichert. An zweiter Stelle folgen die Ersatzkassen, die die meisten freiwillig Versicherten für sich verzeichnen können.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Aufgabe der GKV als Solidargemeinschaft (§ 3 SGB V) ist, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wieder herzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Die GKV finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge der Versicherten, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitragssatz je zur Hälfte entrichten. Von Familienmitgliedern werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben. Der aktuelle allgemeine Beitragssatz beträgt vom Brutto-Arbeitsentgelt (Stand April 2010) 14,0% zuzüglich des zusätzlichen Beitragssatzes von 0,9% bis zur jährlichen Beitragsbemessungsgrenze von 45.000 Euro. Ab diesem Betrag steigt der Beitrag nicht mehr an. Zudem leistet der Bund (§ 221 SGB V) Aufwendungen für versicherungsfremde Leistungen in der Höhe von 7,2 Milliarden Euro für das Jahr 2009 und 11,2 Milliarden Euro für das Jahr 2010 und für die folgenden Jahre pro Jahr 1,5 Milliarden Euro bis zu jährlichen Gesamtsumme von 14 Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds, aus dem die risikoadjustierte Einnahmen an die gesetzlichen Krankenversicherungen verteilt werden.
Im Gegenzug erhalten die Versicherten (§ 2 SGB V) unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots und der Wirksamkeit, die notwendigen und gesetzlich vorgesehenen[29]
Leistungen in der Regel als Sach- oder Dienstleistung. Hierfür schließen die Krankenversicherungen Verträge mit den Leistungsanbietern ab.
Als Sachleistungen werden Arzneimittel, Hilfsmittel und als Dienstleistung die notwendige Behandlung gesehen.
Im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes 2004 erhalten die Versicherten die Möglichkeit, die Höhe des Rechnungsbetrages der erhaltenen Behandlung, den sie erst einmal vorstrecken müssen, in Form des Kostenerstattungsprinzips von ihrer Versicherung erstattet zu bekommen. Bis dahin wurde dies bei Zahnersatz und kieferorthopädischen Behandlungen so gehandhabt, bei denen der Versicherte zuerst einen Kostenvoranschlag beim behandelnden Arzt einholte. Es wurde von der Krankenkasse die Regelversorgung und nicht der tatsächliche Rechnungsbetrag der Behandlung erstattet.
Zu dem versicherten Personenkreis gehören Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte gemäß § 5 SGB V. Zu den Pflichtversicherten gehören unter anderen Arbeiter, Angestellte, Rentner und Arbeitnehmer, deren Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung oder deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze von jährlichen 49.950 Euro und in der Folge von drei Jahren nicht übersteigt.[30]
Bei geringfügigen Beschäftigten gemäß § 8 SGB IV übernimmt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitragssatz von 13% (§ 249b Satz 1 SGB V), wobei als Arbeitgeber im Privathaushalt nur 5% des Gehalts (§ 249b Satz 2 SGB V).
Freiwillig Versicherte sind Versicherte, die nicht versicherungspflichtig sind (§ 9 SGB V). Dies trifft für Arbeitnehmer zu, deren Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt und entweder innerhalb der letzten fünf Jahre zwölf Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden sechs Monate gesetzlich krankenversichert waren.
5 Private Krankenversicherung
Private Krankenkassen sind privatrechtliche Unternehmen, in der Regel in Form einer Aktiengesellschaft (AG) oder eines Versicherungsvereines auf Gegenseitigkeit (VVaG, a.G), der eine Personenvereinigung ist. Bei der Aktiengesellschaft müssen die Rücklagen durch einen Kapitalstock von 50.000 Euro und bei einer VVag durch Umlagen gebildet werden. Am Gewinn sind bei der AG dritte Personen, die Kapitalgeber beteiligt, wobei beim Verein, die Versicherten Mitglieder und Versicherer, betreffend des Gewinnes,gleichberechtigt sind und somit Überschüsse ausbezahlt bekommen können. Die Kapitalbeschaffung kann bei der AG aus dem Kapitalmarkt erfolgen, wobei bei der VVaG der das Kapital selbst erwirtschaftet werden muss. Private Krankenversicherungen werden durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Hilfe des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) in rechtlicher und finanzieller Hinsicht kontrolliert. Die Möglichkeit, als Verwaltender Dritter Verträge mit Leistungsanbietern abzuschließen, entfällt durch die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsnehmer.
[...]
[1] Vgl. am Orde, S., u.a. Krankenhäuser in Existenznot, http://www.taz.de/1/politik/deutschland/ artikel/1/klinik-auf-der-bahre/?src=TE&cHash=ea09c47256, 2008 [abgerufen am 12.06.2010].
[2] Vgl. o.V., Gesundheitsberichterstattung des Bundes [Gesundheit, Statistik, GBE],
http://www.gbe-bund.de [abgerufen am 22.03.2010].
[3] Vgl. Beske, F., u.a., Leistungskatalog des Gesundheitswesens im internationalen Vergleich, Fritz Beske Institut für Gesundheits-System-Forschung, Band I, Kiel 2005, S.239.
[4] Vgl. Niehaus, F., Nutzen der Versorgungsforschung, Wissenschaftliches Institut der PKV, Stutt
gart, 29.01.2010.
[5] Vgl. Niehaus, F., Die Bedeutung der Kostenintensiven Fälle im Gesundheitswesen, WIP, Köln
2007, S. 13 ff.
[6] Vgl. Börsch-Supan, A., Der Patient und sein Gesundheitswesen, Mannheimer Forschungsinsti tut Ökonomie und Demographischer Wandel, Universität Mannheim, Mannheim 27.02.2003, S. 3.
[7] Die Verfasserin in des Anlehnung Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2010,
http://www.destatis.de [abgerufen am 09.05.2010].
[8] Vgl. o.V., Gesundheitsberichterstattung des Bundes [Gesundheit, Statistik, GBE], http://www.gbe-bund.de [abgerufen am 22.03.2010].
[9] Vgl. Börsch-Supan, A., a.a.O., S. 3.
[10] Vgl. Beske, F. u.a., Struktur, Finanzierung und Gesundheitsleistungen, Fritz Beske Institut für Gesundheits-System-Forschung, Band I, Kiel 2005, S. 184 ff.
[11] Vgl. Pötzsch, O., Geburten in Deutschland, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2007, S.6.
[12] Vgl. http://www.destatis.de/bevoelkerungspyramide/ [abgerufen am 09.05.2010].
[13] Die Verfasserin auf Grundlage des Statistischen Bundesamts, Gesundheit Krankheitskosten, Wiesbaden 05.06.2008, S.31.
[14] Vgl. Benecke, A, u.a, Übergewicht und Adipositas, aus Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Robert-Koch-Institut, Heft, 16, 2003.
[15] Vgl. Greiner, W., u.a., Gesundheitsbetriebslehre, Verlag Hans Huber, Bern 2008, S. 481.
[16] Vgl. Greiner, W., u.a., a.a.O., S.483.
[17] Vgl. Schilling, T., Gesundheitspolitik, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn,
http://www.bpb.de/ [abgerufen am 26.03.2010].
[18] Vgl. Greiner, W., u.a., a.a.O., S. 483 ff.
[19] Vgl. Beske, F. u.a., Struktur, Finanzierung und Gesundheitsleistungen, Fritz Beske Institut für Gesundheits-System-Forschung, Band I, Kiel 2005, S. 184 ff.
[20] Vgl. Greiner, W .u.a., a.a.O., S. 482 ff.
[21] Vgl. Gerlinger, T., Das Schweizer Modell der Krankenversicherung, Wirtschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Berlin, 2003, S. 8.
[22] Vgl. o.V., Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Spitex- verband Schweiz, Finanzierung in der Pflege, Bern/Zürich 2004, S. 8 ff.
[23] Vgl. Schilling, T., Gesundheitspolitik, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, http://www. bpb .de/ [abgerufen am 26.03.2010].
[24] Die Verfasserin in Anlehnung von Greiner, W., u.a., a.a.O., S. 63 ff.
[25] Vgl. Greiner, W., u.a., a.a.O., S. 38 ff.
[26] Vgl. o.V. GKV-Spitzenverband, https://www.gkv-spitzenverband.de/upload/Krankenkassen
Fuslonenverlauf_bls_2010_10923.pdf [abgerufen am 26.06.2010].
[27] Vgl. Greiner, W., u.a., a.a.O., S. 30 ff.
[28] Vgl. Greiner, W., u.a., a.a.O., S. 33 ff.
[29] Die Verfasserin in Anlehnung des Statistischen Bundesamtes, https://www-genesis.destatis.de/genesis/online, Wiesbaden [abgerufen am 09.05.2010].
[30] Vgl. o.V., Arbeitsagentur, Rechengrößen der Sozialversicherungen für das Jahr 2010, http://www.arbeitsagentur.de/Dienststellen/RD-BW/Waiblingen/AA/Agentur-fuer-Arbeit- Waiblingen/Zahlen-Daten-Fakten/Beitraege-zur-Sozialversicherung/Generische- Dokumente/Beitraege-zur-Sozialversicherung-2009.pdf [abgerufen am 05.04.2010].
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