Am Wahlabend des 18. September 2005 beklagt sich der noch amtierende Bundeskanzler Gerhard Schröder über Medienmacht und Medienmanipulation und den damit verbundenen Einfluss auf Wahlergebnisse. Damit stellen sich die Fragen, was heißt Medienmacht? Verkörpern Medien sogar die „Vierte Gewalt“?
Medien – Die „ Vierte Gewalt“ im Staat?
Am Wahlabend des 18. September 2005 beklagt sich der noch amtierende Bundeskanzler Gerhard Schröder über Medienmacht und Medienmanipulation und den damit verbundenen Einfluss auf Wahlergebnisse. Damit stellen sich die Fragen, was heißt Medienmacht? Verkörpern Medien sogar die „Vierte Gewalt“?
Zunächst wird versucht, die Begriffe „ Gewalt“ und „ Medien“ zu definieren, jeweils mit einer kurzen historischen Abhandlung sowie Betrachtung der heutigen Erscheinungsformen, hierbei auch unter Einordnung einer knappen rechtlichen Betrachtung. Anschließend werden die Pro – und Contraargumente zur vorgegebenen Thematik aufgelistet, sodann abgewogen. Schließlich wird eine kurze persönliche Wertung vorgenommen.
Wenn das Thema von „ Vierter Gewalt“ spricht, muss es also mehrere Gewalten geben. Ausgangspunkt ist die „ Staatsgewalt“. Staatsgewalt ist das wichtigste Kriterium eines Staates. Sie bedeutet die Fähigkeit, die Herrschaft im Staat selbst unabhängig organisieren und ausüben zu können. Diese Herrschaftsgewalt folgt aus eigenem Recht und liegt bei einem Träger. Diese Herrschafts – oder Staatsgewalt wird ausgeübt innerhalb eines Staatsgebietes und innerhalb eines Staatsvolke. Die Ausübung der Staats – und Herrschaftsgewalt kann geteilt sein. Dann spricht man von Gewaltenteilung. Ob Herrschafts- oder Staatsgewalt, künftig Gewalt, geteilt ist, ergibt sich meistens aus einer Grundordnung, einer Verfassung. Auch die früheren Gesellschaften hatten Grundordnungen, wenngleich, wie wir noch sehen werden, nicht zu vergleichen mit einer Verfassung heutigen Tages. Es gab und gibt Grundordnungen, welche die Gewalt in einer Hand sehen und zwar auf allen Ebenen des Staates. Eine Person ist auf unterster Ebene Bürgermeister, Priester und Richter und auf oberster Ebene Staatsoberhaupt/Monarch, oberster Priester, oberster Richter. Herrschaftsgewalt geht nicht vom Volk aus sondern ist einer Person imanent. Solche Strukturen fanden und finden wir u.a., im orientalischen Bereich. Als frühe Grundordnung mit aufgeteilter Gewalt, bei der Herrschaftsgewalt vom Volk ausgeht ist unter anderem Athen zu nennen. Allerdings wird Volk noch anderes verstanden als heute, in dem es unfreie Bürger gab außerdem die Frauen kein Stimmrecht hatten. Wir befinden uns im 5.Jh.v.Chr., Im 3.Jh.v.Chr. bildet sich die römische Verfassung heraus, aus der sich ergibt, wie Rom regiert wird. Die Verfassung entstand nach einer langen Zeit der Ständekämpfe und nach dem Königssturz. Nunmehr gab es die zwei höchsten Beamten, die Konsuln, die für ein Jahr den römischen Staat und das römische Heer führten und für Entscheidungen gleicher Meinung sein mussten. Die vom Volk gewählten Beamten, sogenannte Magistrate, führten wiederum die politischen Entscheidungen des Senats aus, der die Richtlinien der Politik bestimmte und aus ca. 300 ehemaligen Magistraten und anderen einflussreichen Adligen und Bürgern bestand. Gesetze wurden in der Volksversammlung beschlossen, wobei es auch innerhalb der freien männlichen Bürger und Wähler unterschiedliche Stimmengewichte gab, je nach dem ob adelig, reich oder arm. Frauen und Unfreie hatten kein Stimmrecht. Im späteren römischen Kaiserreich wurde dann die Gewaltenteilung weitestgehend aufgehoben. Römisches Verfassungs -, Zivil – und Strafrecht wirken bis zum heutigen Tage in unserer Rechtsordnung. Bei unseren Vorfahren, den Germanen, gab es die Stände der Freien, der Halbfreien ( Knechte) und Rechtlosen ( Kriegsgefangene und Sklaven). Zu bestimmten Zeiten fanden Volksversammlungen der freien Männer statt, bei denen alle wichtigen Entscheidungen getroffen wurden, z.B. auch die Wahl des Königs, der Gaufürsten usw. Wir finden eine stark patriarchalische Gesellschaft vor. Im Mittelalter, maßgeblich im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, beginnend im 10.Jh. unter Otto dem Großen, berufen sich Kaiser und Papst jeweils auf die göttliche Herkunft ihrer Herrschaftsgewalt. Mit dem Wormser Konkordat von 1122 wird zwischen Papst und Kaiser der sogenannte Investiturstreit beigelegt und u.a. geregelt, von wem Bischöfe als weltliche Machtträger eingesetzt werden und wem gegenüber verantwortlich sind. Mit der Goldenen Bulle von 1356 wird die Wahl und die Krönung der römisch- deutschen Könige bestimmt, die Rechte der Kurfürsten festgehalten. Dem Richterspruch des 1495 gegründeten Reichskammergerichts unterstand im hl. röm. Reich jede Person bis hin zum Kaiser. Ab 1495 wurden auch die bis dahin formlosen und lockeren Reichstage zu einer festen Institution der Reichsverfassung und war ein Gegengewicht der Stände gegenüber der kaiserlichen Zentralgewalt.
Wir haben hier also schon eine gewisse Machtverteilung auf Papst, Kaiser, Herzöge, Reichskammergericht und Reichstag.
[...]
- Citar trabajo
- Julian Jäckle (Autor), 2011, Medien die "vierte" Gewalt?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/187260
-
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X.