Das ist eine Abschlussarbeit zum Einführungskurs in das Studium der Philosophie an der Universität Klagenfurt.
Sie behandelt den bekannten Text Immanuel Kants "Zur Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?" in Hinblick auf seinen Inhalt, die Rahmenbedingungen seiner Entstehung und seine Rezeption durch Zeitgenossen Kants.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Die Definition von Aufklärung
Trennung von „öffentlichem“ und „privatem“ Vernunftgebrauch
Der preußische Staat Friedrichs II. als Vorbild für ein aufgeklärtes Staatswesen
Reflexion durch Zeitgenossen am Beispiel Johann Georg Hamanns
Am Ende
Einleitung
Die „Berlinische Monatsschrift“ veröffentlichte im Dezember 1783 einen Artikel des protestantischen Geistlichen Johann Friedrich Zöllner zur Frage der Zivilehe.1 In diesem Artikel setzte sich Zöllner unter anderem auch polemisch mit dem Begriff der Aufklärung auseinander. Vor allem bemängelte er, dass es bei Erscheinen seines Artikels noch keine gängige Definition des Terminus „Aufklärung“ gab, obwohl dieses Wort bereits seit einigen Jahren zu einem fixen Bestandteil der gelehrten Auseinandersetzungen im deutschsprachigen Raum geworden war.
Für Zöllner ist es im Interesse des Staates, die Unbedingtheit der durch ihn gesetzten Ordnung durch die Heiligung dieser Ordnung zu unterstreichen. Die kirchliche Eheschließung ist daher für ihn ein Garant staatlicher Ordnung. Das lässt den Umkehrschluss zu, dass die Forderung nach der Zivilehe als staatsgefährdend angesehen werden könnte.
Möglicherweise erklärt dies auch die ostentative Königs- und Staatstreue in Kants Text.
Der Artikel Zöllners löste in den folgenden Monaten eine breite Diskussion in Gelehrtenkreisen über den Begriff der Aufklärung aus.
In der „Berlinischen Monatsschrift“ antwortete als Erster Moses Mendelsohn auf die im Artikel des protestantischen Pfarrers aufgeworfenen Fragen. Erst in der nächsten Nummer der Zeitschrift meldete sich Kant zu Wort, wobei er in einer Anmerkung feststellte, dass ihm zum Zeitpunkt der Entstehung seines Artikels die Antwort Mendelsohns noch nicht bekannt war.2
Die Schriften bekannter Zeitgenossen Zöllners, Mendelsohns und Kants, sowie die Artikel der zwei Letztgenannten selbst, sind in einem kleinen Reclamheft3 erschienen, das die Quellengrundlage dieser kleinen Arbeit darstellt.
Die Definition von Aufklärung
Kant betont in den berühmten ersten Sätzen seines Essays die willkürliche Komponente von „Unmündigkeit“4 und ihrer Überwindung in der Aufklärung.
Das „Unvermögen“5, also das Nicht-Können von selbstständigem Denken, ist, so scheint es für mich, auch für Kant nur indirekt „selbst verschuldet“6 denkbar.
„Der Mensch“, als Einzelner, wie als Gattungswesen, meint: die Bürger eines Staates oder der ganzen Welt als gedachtes Kollektiv, konnte nur deswegen unmündig werden, weil er, entweder im Laufe seiner Sozialisation, oder, im Fall des Kollektives, im Laufe der Geschichte, auf seine Fähigkeit „sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen“7 zu Gunsten eines höheren Maßes an Bequemlichkeit oder Sicherheit freiwillig und bewusst verzichtete.
Aufklärung ist eine Form der Befreiung, in der sich „der Mensch“, wiederum als Einzelner oder als Gattungswesen, unter Aufwendung von Kraft und „Mut“8, aus seiner Unmündigkeit „herauswickelt“9. Der sich selbst Aufklärende bricht mit der vermeintlichen Sicherheit und der Bequemlichkeit eines „Hausviehs“10.
„Sapere aude!“11 Das Wagnis, außerhalb, oder gar entgegen gängiger Vorstellungen „weise“ zu sein, erfordert Mut. Diesen Mut fordert Kant von Einzelnen, oder von Gruppen, die bestrebt sind, sich durch die „Aufklärung“ aus ihren Abhängigkeiten von ihren „Vormündern“ zu befreien, ein.
Die Kräfte, die diese Befreiung verhindern, sind nicht nur die Tyrannei der „Vormünder“ oder das naturgegebene Unvermögen einzelner Menschen zur Benutzung ihres Verstandes, sondern, noch im stärkeren Ausmaß, die „Faulheit und Feigheit“12 der Unaufgeklärten.
Aufklärung ist für Kant Selbstaufklärung, ist eine Willensentscheidung auf Grund des Bedürfnisses nach intellektueller Freiheit und Selbstbestimmung.
Die Überwindung der Unmündigkeit erfordert nicht nur Mut, sondern ist in der ersten Zeit auch mit einer wirklichen Einbuße an Sicherheit verbunden. Die Aufgeklärten der von ihm als „Zeitalter der Aufklärung“13 beschriebenen Zeit, seiner Zeit, sind nur fähig „auch über den schmalsten Graben einen nur unsicheren Sprung [zu] tun“14, weil sie dem selbstständigen Denken und Handeln all zu sehr entwöhnt sind.
Dennoch: obwohl die Menschen, durch Jahrhunderte des Dahinvegetierens als „Hausvieh“, dem unabhängigen Denken ganz entwöhnt sind, entspricht, für Kant nur die freie und selbstbestimmte Existenz der „Aufgeklärten“ der eigentlichen Natur, dem „Beruf“15 des Menschen.
Trennung von „öffentlichem“ und „privatem“ Vernunftgebrauch
Nachdem Kant umrissen hat, was Aufklärung ist und was ihre Ziele sind, versucht er in weiterer Folge das Ideal größtmöglicher Freiheit mit den Realitäten im preußischen Staat in Einklang zu bringen.
Er schafft diesen Spagat, indem er die Einschränkung der persönlichen Freiheit in einen für die Aufklärung „beförderlichen“ und einen ihr „hinderlichen“ Bereich aufspaltet. Auf dieser Grundlage unterscheidet er zwischen einem „öffentlichen“ Gebrauch der Vernunft, der von jedem Einfluss des Staates, der Kirche oder anderer gesellschaftlicher Institutionen frei sein soll, und dem sogenannten „privaten“ Gebrauch, der weiterhin strikt reglementiert und auch limitiert sein kann, ohne den Fortgang der Aufklärung zu stören. „Öffentlich“ bedeutet in diesem Zusammenhang das Entwickeln und Verfechten von Ideen durch Gelehrte gegenüber der gesamten Welt, der Öffentlichkeit, dem „Publikum“ also. Die Gelehrten vertreten diese Ideen nicht etwa auf Grund ihres Status als (meinst beamtete, vom Staat besoldete) Spezialisten, als Funktionselite, sondern als Weltbürger, außerhalb konkreter Aufgaben und Ämter, die sie in der Gesellschaft übernommen haben. Umgekehrt wäre ein „Räsonieren“ innerhalb des konkreten Wirkungsbereiches der von ihnen bekleideten Funktion (Offizier, „Bürgerlicher“, Geistlicher) kein allumfassender, allgemeiner, kein öffentlicher Gebrauch ihrer Vernunft, sondern, daraus folgend, eben ein „privater“ Gebrauch.
[...]
1 „Ist es rathsam, das Ehebündniß ferner durch die Religion zu sancieren?“ Digital verfügbar unter: http://www.ub.uni-bielefeld.de/diglib/aufkl/berlmon/berlmon.htm (10.01.2012).
2 Bahr. S 17; Fußnote.
3 Bahr, Ehrhard (Hg.): Was ist Aufklärung. Thesen und Definitionen. Stuttgart; 1976.
4 Bahr. S 9.
5 Ebenda.
6 Ebenda.
7 Ebenda.
8 Ebenda.
9 Bahr. S 10.
10 Bahr. S 9.
11 Wage weise zu sein! Nach: http://de.wikipedia.org/wiki/Sapere_aude (11.01.2012).
12 Bahr. S 9..
13 Bahr. S 15.
14 Bahr. S 10.
15 Bahr. S 10; S 17.
- Quote paper
- Christian Albert Planteu (Author), 2012, Über das Essay "Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?" von Immanuel Kant, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/187163
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