Trotz wachsenden Reichtums gibt es in Deutschland immer mehr Armut: Bettler und Obdachlose gehören zum Straßenbild der Zentren der großen Städte, ganze Stadtviertel verwahrlosen mitsamt ihren Bewohnern. Statistisch sichtbar ist die Armutsentwicklung an zwei Bereichen: Bei der Einkommensentwicklung klafft die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander. Nach Berechnungen des DGB lag die Massenkaufkraft 1999 nur um ca. 1,3 Prozent über dem Niveau von 1980.
Ein weiterer wichtiger Indikator für die Entwicklung des Armutsrisikos ist die Sozialhilfe. Diese Form staatlicher Unterstützung wird vorwiegend von Menschen bezogen, die nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft und aus eigenen Mitteln zu bestreiten. So bezogen im Jahr 1973 918.000 Menschen Sozialhilfe, im Jahr 2000 2,69 Millionen, also knapp dreimal so viel. Eine Gruppe mit besonders hohem Armutsrisiko sind Kinder und Jugendliche, von denen im Jahr 1998 knapp eine Million von Sozialhilfe lebte. In dieser Situation ist ein Staat gefragt, der sozialen Ausgleich zum Ziel hat - der Sozialstaat. Er ist definiert als ein Staat, der gemäß seiner Verfassung soziale Gerechtigkeit in den gesellschaftlichen Verhältnissen anstrebt. In der Bundesrepublik Deutschland ist der Sozialstaat im Grundgesetz verankert, und zwar in den Artikeln 20 und 28. Artikel 20 fordert die Sozialverpflichtung auf Bundesebene, Artikel 28 auf Landesebene. Der Staat verwirklicht das Sozialstaatsprinzip mit Hilfe eines Systems umfassender sozialer Sicherung. Deshalb wird von vielen Politikern gefordert, die öffentlichen Sozialleistungen abzubauen und stärker die privaten Mittel der Bürger und Bürgerrinnen zur ihrer sozialen Absicherung heranzuziehen.
Inhalt
I. Einführung
II. Theorien
A. Begriffsdefinition
1. Definition Gesellschaft
2. Definition soziale Schichtung
3. Der Begriff sozialer Status
III. Aktuelle Entwicklung
A. Die Sozialstruktur in Deutschland
1. Soziale Lagen in Deutschland
2. Subjektive Schichtzugehörigkeit
B. Tendenzen zur Herausbildung einer Unterklasse
1. Ein Problemaufriss aus sozioökonomischer Sicht
2. Das Konzept der „Unterklasse“ - ein Definitionsversuch
3. Einige Hinweise über die Entwicklung der Einkommensverteilung und das mögliche Ausmaß einer Unterklasse
4. Tendenzen zur Herausbildung einer Unterklasse?
IV. Aktuelle Beispiele zur Problematik
V. Zusammenfassung
VI. Literatur- und Quellenverzeichnis
VII. Eidesstattliche Erklärung
I. Einführung
Trotz wachsenden Reichtums gibt es in Deutschland immer mehr Armut: Bettler und Obdachlose gehören zum Straßenbild der Zentren der großen Städte, ganze Stadtviertel verwahrlosen mitsamt ihren Bewohnern. Statistisch sichtbar ist die Armutsentwicklung an zwei Bereichen:
Bei der Einkommensentwicklung klafft die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander. Nach Berechnungen des DGB lag die Massenkaufkraft 1999 nur um ca. 1,3 Prozent über dem Niveau von 1980.
Ein weiterer wichtiger Indikator für die Entwicklung des Armutsrisikos ist die Sozialhilfe. Diese Form staatlicher Unterstützung wird vorwiegend von Menschen bezogen, die nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft und aus eigenen Mitteln zu bestreiten. So bezogen im Jahr 1973 918.000 Menschen Sozialhilfe, im Jahr 2000 2,69 Millionen, also knapp dreimal so viel. Eine Gruppe mit besonders hohem Armutsrisiko sind Kinder und Jugendliche, von denen im Jahr 1998 knapp eine Million von Sozialhilfe lebte.
In dieser Situation ist ein Staat gefragt, der sozialen Ausgleich zum Ziel hat – der Sozialstaat. Er ist definiert als ein Staat, der gemäß seiner Verfassung soziale Gerechtigkeit in den gesellschaftlichen Verhältnissen anstrebt. In der Bundesrepublik Deutschland ist der Sozialstaat im Grundgesetz verankert, und zwar in den Artikeln 20 und 28. Artikel 20 fordert die Sozialverpflichtung auf Bundesebene, Artikel 28 auf Landesebene.
Der Staat verwirklicht das Sozialstaatsprinzip mit Hilfe eines Systems umfassender sozialer Sicherung. Deshalb wird von vielen Politikern gefordert, die öffentlichen Sozialleistungen abzubauen und stärker die privaten Mittel der Bürger und Bürgerrinnen zur ihrer sozialen Absicherung heranzuziehen.
II. Theorien
A. Begriffsdefinition
1. Definition Gesellschaft 1)
Der Begriff Gesellschaft ist ein sehr weiter und vieldeutiger Grundbegriff der Soziologie. Im allgemeinen Sinn ist die Gesellschaft eine zeitlich andauernde Gemeinschaft von Lebewesen, d. h. von Menschen, Tieren und/oder Pflanzen; enger gefasst und nur auf den Menschen bezogen: eine räumlich, zeitlich oder sozial begrenzte Menge von Individuen oder auch Gruppen von Individuen.
Die Menschen einer Gesellschaft sind durch direkte oder indirekte Wechselbeziehungen miteinander verbunden. Das Zusammenleben regelt sich über allgemein gültige Normen und Gesetze.
Im soziologischen Sinne ist die Gesellschaft genau wie eine Gruppe oder Primärgruppe und die Gemeinschaft ein soziales Gebilde, d. h. ein strukturiertes und organisiertes System menschlichen Zusammenlebens. Allerdings umfasst eine Gesellschaft mehr Menschen als eine Gruppe.
Von der Gemeinschaft als der gefühlsmäßigen, auf weitgehender Homogenität, Vertrauen und seelischer Verbundenheit beruhenden Gesellungsform unterscheidet sich die aus unterschiedlichen, oft gegensätzlich ausgerichteten Gruppen zusammengesetzte Gesellschaft dadurch, dass die Einzelnen ihr Handeln nicht in erster Linie nach dem Allgemeinwohl ausrichten, sondern nach egoistischen Zielsetzungen oder den Erfordernissen der Zweckmäßigkeit sowie durch die daraus resultierenden lockeren sozialen Beziehungen.
2. Definition soziale Schichtung 2)
Um den Begriff „soziale Schichtung“ zu definieren bzw. genauer zu beschreiben bedient sich die Soziologe einer Metapher aus dem Bereich Geologie.
Die Soziologie teilt dabei die Menschen die sich in einer Gesellschaft zusammengefunden haben bzw. in ihr leben in vertikale Strukturen auf. Diese dienen dazu soziale Ungleichheit innerhalb einer Gesellschaft oder in einer Ihrer Teilstrukturen zu erfassen. Der Begriff soziale Schichtung beschreibt also jenes Gefüge sozialer Ungleichheit.
In der neueren Literatur wird der Begriff soziale Schichtung meist im engeren Sinn benutzt. Er bezeichnet das weitgehend von der Berufshierarchie ausgehende, vertikale Ungleichheitsgefüge entwickelter Industriegesellschaften. Hier unterscheidet sich dann der Begriff; zwischen eindimensionalem Schichtungsbegriff, welcher nur auf das Berufsprestige von Gesellschaftsmitgliedern konzentriert ist, und andererseits dem mehrdimensionalen Schichtungsbegriff, der auf beruflich erzieltes Einkommen und Vermögen, (Aus-)Bildung und Machtstellung konzentriert ist.
Historische Entwicklung:
Die soziale Schichtung vorindustrieller Gesellschaften Europas wird als Ständegesellschaft bezeichnet. Die Standeszugehörigkeit haben die einzelnen meist seit der Geburt vorgegeben. Sein Status war also zugeschrieben. Soziale Stände (z.B. Bauern, Bürger, Adel, Klerus), deren Untergliederungen und Verbleiben in Ständen waren durch rechtliche Regeln fixiert.
Im 19. Jahrhundert wurde die Ständegesellschaft immer mehr von der Klassengesellschaft überlagert. Die Angleichung von Bürgerrechten und der Industrialisierungsprozess machten das Gefüge sozialer Schichtung und die jeweilige Stellung darin immer weniger zur Frage von Herkunft sowie formaler Rechte, sondern immer mehr zu einer Frage von wirtschaftlichen Besitzes. Im 20. Jahrhundert trat im Zuge von Prozessen beruflicher Differenzierung die berufliche Stellung als Determinante der Schichtbildung und Schichtzugehörigkeit immer weiter in den Vordergrund. Entsprechend den Gerechtigkeitsvorstellungen einer Leistungsgesellschaft wurde der erreichbare Berufsstatus immer enger an Bildungszertifikate geknüpft. Die Bildungshierarchie als “soziale Dirigierungsstelle” (Schelsky, 1962) fortgeschrittener Industriegesellschaften brachten eine relativ hohe Statuskonsistenz zwischen Bildungsabschluss, berufliche Stellung, Einkommen und Berufsprestige mit sich: Wer eine hoch qualifizierte Berufsstellung hatte, war im allgemeinen auch gut entlohnt und relativ angesehen. Im Hinblick auf diese Kriterien ergab sich eine vertikale Gesamtstruktur sozialer Schichtung, und den meisten Gesellschaftsmitgliedern konnte ein bestimmter “Gesamtstatus” und eine bestimmte Schichtzugehörigkeit zuerkannt werden. Der in modernen Industriegesellschaften gemäß des Berufs erreichte Status lässt sich zwar – anders als die Schichtzugehörigkeit in Stände- und zum Teil auch in Klassengesellschaften – nicht auf alle Situationen und Lebenslagen generalisieren und schon gar nicht erzwingen. Die Bedeutung beruflich erzieltes Einkommen, Wissen und Ansehen reicht aber weit über das Berufsleben hinaus.
3. Der Begriff sozialer Status
Der Begriff sozialer Status bezeichnet die höhere oder tiefere Stellung eines Menschen innerhalb einer oder mehrerer Dimensionen sozialer Schichtung.
Oft ist der Statusbegriff nur eindimensional auf die Stellung in Prestigeabstufungen bezogen. Häufiger wird in letzterer Zeit der Statusbegriff auch auf andere Dimensionen sozialerer Schichtung angewendet (Einkommensstatus, Vermögensstatus, Bildungsstatus, Prestigestatus)
Klaffen diese Einzelstatus eines Menschen auseinander (z.B. hohe Bildung, geringes Einkommen) herrscht das Problem der Statusinkonsistenz vor.
Sind individuell unbeeinflussbare Merkmale (z.B. Herkunft, Geschlecht, Alter, Nationalität, Rasse ) statusbestimmend, dann gilt sozialer Status als zugeschrieben.
Ist das eigene Verhalten (z.B. in Schule und Beruf ) statusprägend dann spricht man von erworbenem Status.
Der Status wird auch als vertikal mobil bezeichnet, wenn vertikale Bewegungen auf Statusdimensionen (soziale Auf- und Abstiege) vorkommen.
Stuft man eine Vielzahl von Menschen ihrem Status (z.B. ihrem Einkommensstatus) entsprechend ein, dann werden einige Statuslagen stärker als andere besetzt sein. Es ergibt sich ein Statusaufbau. (siehe dazu auch Kapitel III.)
Horizontale Unterteilungen hierin grenzen soziale Schichten, d.h. statusähnliche Bevölkerungsgruppen, voneinander ab. Nach der Art der Schichtabgrenzung finden sich normale und reale Schichten (letztere können sich „subjektiv“ voneinander absetzen, z.B. deutliche Abstände in Prestigeordnung oder „objektiv“, z.B. Trennlinien zwischen Besitzlosen, Wohlhabenden und Reichen oder zwischen Volksschul-, Mittelschul- und Oberschulabsolventen)
III. Aktuelle Entwicklung
A. Die Sozialstruktur in Deutschland 3)
Probleme der sozialen Ungleichheit und der Verteilung finden gerade auch im Zusammenhang mit den Folgen der deutschen Wiedervereinigung wieder erhöhte Aufmerksamkeit. Im Vordergrund stehen dabei das Wohlstandsgefälle und die Angleichung der Lebensverhältnisse zwischen Ost und West. Kaum minder bedeutsam sind aber auch die Konsequenzen für die Binnenstruktur sozialer Ungleichheit, die mit der Transformation in Ostdeutschland verbunden sind. Für den Bereich der neuen Bundesländer war zu erwarten, dass mit der Einführung der Marktwirtschaft nicht nur das Wohlstandsniveau steigen, sondern auch die Ungleichheit der früher noch vergleichsweise homogenen Lebensbedingungen zunehmen und sich eine differenzierte Struktur der sozialen Schichtung entwickeln wird.
Soziale Schichtung und soziale Lagen sind Begriffe, die sich auf die vertikale Gliederung der Gesellschaft und auf die Position von Personen in einer Statushierarchie beziehen. Soziale Schichtung bezeichnet eine strukturelle Ungleichheit zwischen sozialen Positionen, die sich z. B. in Einkommens-, Prestige- und Einflussdifferenzen ausdrückt. (wie vorher schon erläutert) Begriffe wie »soziale Lagen« beziehen sich daneben auch auf so genannte neue soziale Ungleichheiten, die alte, durch soziale Schichtung determinierte Ungleichheiten überlagern, verstärken oder abschwächen. In Dimensionen »neuer« sozialer Ungleichheiten treten neben objektiven Merkmalen der Benachteiligung auch subjektive Merkmale in den Mittelpunkt der Betrachtung.
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- Citation du texte
- Sebastian Carius (Auteur), Thomas Stelzer (Auteur), 2003, Die aktuelle Entwicklung der sozialen Schichtung und deren Strukturen in unserer Gesellschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/18710
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