Deutschland als europäischer Spitzenreiter in Bereichen wie Wissenschaft und Technik, Politik, Wirtschaft und Soziales ist Magnet und Anziehungspunkt für ausländische Fachkräfte und Immigranten.
Im Zuge der Globalisierung hat sich Deutschland Ziele in der Zuwanderungs- und Integrationspolitik gesetzt. Dazu gehören die erfolgreiche Integration, die transparente Steuerung und die Beachtung von Sicherheitsaspekten (Bundesministerium des Innern 2010).
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes leben zurzeit etwa 7,2 Mio. Ausländer in Deutschland.
Seit drei Jahren tagt die Deutsche Islamkonferenz in Berlin um Lösungen und Dialoge zu schaffen und den Zusammenhalt zwischen Deutschen und in Deutschland lebenden Muslimen zu stärken (Deutsche Islam Konferenz 2010).
Inhaltsangabe:
1. Einleitung
2. Szenario
3. Analyse
4. Lösungsansatz
5. Quellenangaben
1. Einleitung:
Schon 1685 finden dank Kurfürst Friedrich Wilhelm, 44.000 geflohene Hugenotten Aufnahme in Deutschland. 1949 treten das Grundrecht und damit auch das Asylrecht in Kraft und 1961 wird das erste Anwerbeabkommen zur Arbeitskräfterekrutierung mit der Türkei beschlossen. 1970 befindet sich die Gastarbeiteranwerbung mit 1 Million Zuzügen auf dem Höhepunkt (Bundesministerium des Innern 2010).
Deutschland als europäischer Spitzenreiter in Bereichen wie Wissenschaft und Technik, Politik, Wirtschaft und Soziales ist Magnet und Anziehungspunkt für ausländische Fachkräfte und Immigranten.
Im Zuge der Globalisierung hat sich Deutschland Ziele in der Zuwanderungs- und Integrationspolitik gesetzt. Dazu gehören die erfolgreiche Integration, die transparente Steuerung und die Beachtung von Sicherheitsaspekten (Bundesministerium des Innern 2010).
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes leben zurzeit etwa 7,2 Mio. Ausländer in Deutschland.
Seit drei Jahren tagt die Deutsche Islamkonferenz in Berlin um Lösungen und Dialoge zu schaffen und den Zusammenhalt zwischen Deutschen und in Deutschland lebenden Muslimen zu stärken (Deutsche Islam Konferenz 2010).
Interkulturelle Schnitt- und Problemstellen finden sich im sozialen Leben und in der Arbeitswelt. Hier ist für die Zukunft einer besseren Gemeinschaft Offenheit, Toleranz und Kommunikation von großer Bedeutung.
2. Szenario:
In einem mittelständischen deutschen Produktionsunternehmen wird eine türkisch-deutsche Maschinenführerin eingestellt. Die junge Frau hat alle erforderlichen Qualifikationen und wird nach Bewerbungsgespräch und Vertragsabschluss zum ersten Arbeitsbeginn im Schichtsystem des Betriebes erwartet. Als sie ihren Arbeitsplatz zur Frühschicht betritt, trägt sie ein weites Kopftuch und möchte bereits nach 2 Stunden eine Pause einlegen um ihren religiösen Pflichten nachzugehen und das Morgengebet zu sprechen. Der interkulturelle Konflikt tritt auf, indem sie zum einen die Arbeitsschutzvorschriften durch das Tragen eines Kopftuches verletzt und zum anderen ein Verlassen des Arbeitsplatzes auf Grund religiöser Ausübung erbittet. Im weiteren Verlauf soll geklärt werden, wie die Situation beidseitig zufriedenstellend geregelt werden kann.
3. Analyse:
Als deutsche Staatsbürgerin mit türkischer Abstammung kann die junge Frau ihre Religionszugehörigkeit frei wählen (GG Art.4). Sie wählt in diesem Fall den Islam und bekennt sich damit gläubige Muslimin zu sein.
Im Glauben des Islam steht der Glaube an den einen und einzigen Gott im Vordergrund und stützt sich auf die fünf Säulen als religiöse Grundpflichten, die jeder Muslim einhalten muss. Diese fünf Säulen bestehen aus dem Glaubensbekenntnis, dem rituellen Pflichtgebet, dem Fasten, die Pflichtabgabe und der Wallfahrt nach Mekka. Die zweite Säule, welche das Pflichtgebet einschließt, umfasst eine tägliche Abhandlung von Gebeten die an fünf genau festgesetzten Zeiten verrichtet werden.
Vor dem Morgengrauen, am Mittag, am Nachmittag und am Abend müssen Muslime sich und den Gebetsort reinigen um danach in genau vorgeschriebenen, wechselnden Grundpositionen das Pflichtgebet (Salat) abzuhalten (Urban & Vogel GmbH 2008, S.73ff.). Im Islam unterliegen Frauen und Männer bestimmten Kleidungsvorschriften. Frauen haben die Pflicht ihre weiblichen Reize zu verstecken. Dazu gehört die Figur als solches und die Haare, die sie mit einem Kopftuch bedecken. Grundlage für diese Regelungen ist die Koranstelle 24-31.
Während der Arbeit an Maschinen müssen bestimmte Vorschriften beachtet werden um die Sicherheit des Arbeitnehmers zu gewährleisten. Entsprechende Verordnungen finden sich in der Betriebssicherheitsverordnung, in den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und im Arbeitsschutzgesetz. Dazu zählt die ordnungsgemäße Bekleidung des Arbeiters, um Arbeitsunfälle vorzubeugen. Ein Kopftuch ist eine potenzielle Gefahrenquelle in der Handhabung mit Maschinen und kann deshalb vom Arbeitgeber nicht genehmigt werden.
Um ihren religiösen Pflichten nachzugehen, möchte die junge Frau eine Gebetspause einlegen. Sie bittet darum, sich nach erst 2 Stunden Tätigkeit vom Arbeitsplatz entfernen zu dürfen. Das Arbeitszeitgesetz §4 regelt, dass nach mehr als 6 Stunden Arbeitszeit eine halbe Stunde Pause durchzuführen ist. Diese kann auch halbiert und in zwei viertel Stunden eingeteilt werden. Die zeitliche Lage der Pausen unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates. In Schichtbetrieben kann die Gesamtdauer der Pausen auf „ Kurzpausen von angemessener Dauer“ aufgeteilt werden, §7 Abs.1 Nr.2 ArbZG.
Auf Grundlage des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes §1 ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Benachteiligung von Arbeitnehmern auf Grund ihrer ethnischen Herkunft, Geschlechts, Religion usw. auszuschließen.
Der Arbeitnehmer unterliegt laut §106 GewO dem direkten Weisungsrecht des Arbeitgebers. Das bedeutet, dass Inhalt, Ort und Arbeitsleistung vom AG bestimmt wird, sofern die Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
Zudem besteht mit Vertragsabschluss die Pflicht auf gegenseitige Rücksichtnahme nach §242 BGB.
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- Doreen Kutschke (Author), 2010, Der Blick auf eine interkulturelle Schnittstelle im Berufsalltag in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/187091