Juristische Fragestellung und praxisrelevante Lösungen zum Arbeitszeugnis- und dem Fragerecht des Arbeitgebers in der Praxis.
Inhaltsverzeichnis
- A. Berichtigungsanspruch eines Arbeitszeugnisses
- I. Bedeutung des Arbeitszeugnisses im Rechtsverkehr
- 1. Grundsatz der wohlwollenden Beurteilung
- 2. Grundsatz der Zeugniswahrheit
- II. Verstoß gegen das Prinzip der wohlwollenden Beurteilung
- 1. Ermessenspielraum des Arbeitgebers
- 2. Darlegungs- und Beweispflicht des AG
- 3. Darlegungs- und Beweispflicht des AN
- III. Ergebnis der Prüfung
- B. Zurückbehaltungsrecht von Arbeitszeugnissen
- I. Anspruch auf Zeugnisteilung
- 1. Anspruchsgrundlage aus § 630 BGB
- 2. Anspruchsgrundlage aus § 109 I GewO
- II. Entstehung des Anspruchs
- 1. Erlöschen des Anspruchs
- 2. Unabdingbarkeit des Zeugnisanspruchs
- III. Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers
- IV. Ergebnis der Prüfung
- C. Das geknickte Arbeitszeugnis
- I. Anspruch aufgrund der Holpflicht gem. § 269 II BGB erloschen
- II. Nachvertragliche Nebenpflicht
- III. Ergebnis der Prüfung
- D. Wer darf das Arbeitszeugnis ausstellen?
- I. Schriftformerfordernis des Zeugnisses
- II. Unterschriftsbefugnis des Zeugnisses
- III. Ergebnis der Prüfung
- E. Anspruch auf Erwähnung von Vertretungstätigkeiten
- I. Grundsatz der Vollständigkeit
- II. verfolgter Grund für die Erwähnung im Arbeitszeugnis
- 1. Anspruch aufgrund zusätzlicher Tätigkeiten
- a) Übernahme von Tätigkeiten des Vorgesetzten
- b) Übernahme von Tätigkeiten eines Kollegen
- 2. Anspruch aufgrund aufwertender Leistungskriterien
- 3. Anspruch auf Erwähnung aufgrund der Berufsgruppe
- III. Dauer der Tätigkeit
- IV. Ergebnis
- F. Anspruch auf Schlussformulierung
- I. Der geschuldete Inhalt des Arbeitszeugnisses
- 1. Der geschuldete Zeugnisinhalt des einfachen Zeugnis (§ 109 I 2 GewO)
- 2. Der geschuldete Zeugnisinhalt des qualifizierten Zeugnis (§ 109 I 3 GewO)
- II. Vollständigkeitsgebot
- III. Zeugnisklarheit / Transparenzgebot
- IV. Ein unzulässiges Geheimzeichen
- V. Meinungsstreit zwischen verschiedenen Vorinstanzen und der Literatur
- VI. Relation der Arbeitsleistung zur fehlenden Schlussformulierung
- VII. Ergebnis der Prüfung
- G. Haftung gegenüber künftigen Arbeitgebern
- I. Vorprüfung: Anwendbarkeit des Deliktrechts
- 1. Haftung aus Vertrag
- 2. Haftung aufgrund § 823 BGB
- a) Haftung aus § 823 I BGB
- b) Haftung aus § 823 II BGB
- aa) Haftung nach der Äquivalenztheorie
- bb) Haftung nach der Adäquanz
- c) Haftung aus § 826 BGB
- cc) Sittenwidrigkeit der Handlung
- II. Haftung aus dem Deliktsrecht gem. § 826 BGB
- 1. Entstandener Schaden
- 2. Zurechenbarkeit
- 3. Schädigungshandlung
- 4. Rechtsfolge
- III. Ergebnis der Prüfung
- H. Anspruch auf eine bestimmte Formulierung Teil I (Fallakte 8)
- I. Berufsspezifische Merkmale eines Kundenbetreuers
- 1. Freundlichkeit als berufsspezifisches Merkmal
- 2. Auch in Stresssituationen freundlich als berufsspezifisches Merkmal
- II. Selbstverständliche Eigenschaft für die Berufsausübung
- 1. Methoden zur Leistungsbeurteilung
- a) Ausweich-Technik
- b) Leerstellen-Technik
- 2. Zusammenfassung der Ergebnisse aus den verschiedenen Beurteilungsmethoden
- III. Ergebnis der Anspruchsprüfung
- I. Anspruch auf eine bestimmte Formulierung Teil II (Fallakte 9)
- I. Formale Anforderungen des Zeugnisses
- II. Inhaltliche Anforderungen am Zeugnis
- III. Ergebnis der Prüfung
- J. Fragerecht des Arbeitgebers zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses
- I. Frage nach ableistendem Wehrdienst
- II. Frage nach Anerkennung der Schwerbehinderung
- III. Frage nach der Schwangerschaft
- IV. Frage nach Erkrankungen und der Häufigkeit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Hausarbeit untersucht verschiedene Rechtsfragen im Zusammenhang mit Arbeitszeugnissen. Ziel ist es, die Ansprüche von Arbeitnehmern auf ein vollständiges, wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Zeugnis zu klären und die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern in diesem Kontext zu definieren.
- Anspruch auf Berichtigung eines Arbeitszeugnisses
- Rechtmäßigkeit der Zurückhaltung von Arbeitszeugnissen
- Haftung des Arbeitgebers gegenüber zukünftigen Arbeitgebern aufgrund fehlerhafter Zeugnisse
- Anspruch auf bestimmte Formulierungen im Arbeitszeugnis
- Zulässigkeit von Fragen des Arbeitgebers bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel A behandelt den Anspruch auf Berichtigung eines Arbeitszeugnisses, wobei die Grundsätze der wohlwollenden Beurteilung und Zeugniswahrheit im Mittelpunkt stehen. Kapitel B beleuchtet das Zurückbehaltungsrecht von Arbeitszeugnissen und die Anspruchsgrundlagen für Arbeitnehmer. Kapitel C befasst sich mit den rechtlichen Konsequenzen eines beschädigten Arbeitszeugnisses. Kapitel D klärt die Frage nach der Berechtigung zur Ausstellung und Unterzeichnung von Arbeitszeugnissen. Kapitel E analysiert den Anspruch auf Erwähnung von Vertretungstätigkeiten im Arbeitszeugnis. Kapitel F untersucht den Anspruch auf eine bestimmte Schlussformulierung. Kapitel G befasst sich mit der Haftung des Arbeitgebers gegenüber zukünftigen Arbeitgebern. Kapitel H und I analysieren Ansprüche auf bestimmte Formulierungen in zwei konkreten Fällen. Kapitel J schließlich untersucht das Fragerecht des Arbeitgebers bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses.
Schlüsselwörter
Arbeitszeugnis, Zeugnisrecht, wohlwollende Beurteilung, Zeugniswahrheit, Berichtigungsanspruch, Zurückbehaltungsrecht, Haftung, Schadensersatz, Anspruchsgrundlagen, § 630 BGB, § 109 GewO, Vertretungstätigkeit, Schlussformulierung, Fragerecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer.
Häufig gestellte Fragen
Welche Grundsätze gelten für die Erstellung eines Arbeitszeugnisses?
Zwei Hauptgrundsätze sind entscheidend: Der Grundsatz der Zeugniswahrheit (Angaben müssen den Tatsachen entsprechen) und der Grundsatz der wohlwollenden Beurteilung (das Fortkommen des Arbeitnehmers darf nicht unnötig erschwert werden).
Wann hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Berichtigung des Zeugnisses?
Ein Berichtigungsanspruch besteht, wenn das Zeugnis unrichtige Tatsachen enthält oder gegen den Grundsatz der wohlwollenden Beurteilung verstößt. Hierbei gibt es spezifische Darlegungs- und Beweispflichten für beide Seiten.
Darf der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis zurückbehalten?
Grundsätzlich ist der Zeugnisanspruch unabdingbar. Ein Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers (z. B. wegen noch nicht zurückgegebener Arbeitsmittel) ist rechtlich sehr umstritten und oft unzulässig.
Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch unzulässig?
Fragen nach einer Schwangerschaft, der Religionszugehörigkeit (außer bei Tendenzbetrieben) oder der Häufigkeit früherer Erkrankungen sind in der Regel unzulässig und müssen vom Bewerber nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Muss ein Arbeitszeugnis eine Dankes- oder Schlussformel enthalten?
Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht kein einklagbarer Anspruch auf eine Schlussformulierung (Dank, Bedauern, gute Wünsche), obwohl ihr Fehlen in der Praxis oft negativ gedeutet wird.
Wer darf ein Arbeitszeugnis rechtssicher unterzeichnen?
Das Zeugnis muss von einem ranghöheren Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber persönlich unterschrieben werden. Die Unterschriftsbefugnis muss die Stellung des Unterzeichners im Unternehmen widerspiegeln.
- Quote paper
- André Broszio (Author), 2010, Juristische Fragestellung zum Arbeitszeugnis- und Fragerecht des Arbeitgebers in der Praxis, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/186706