Zielsetzung: eintwicklung eines eigenen Systems zur Messung der internationalen Uunternehmensbesteuerung. In einem Vergleich mit anderen Systemen, wird die Stabilität des PATK (C) Systems bestätigt.
Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Formelverzeichnis
Kürzelverzeichnis
Literaturverzeichnis
Tabellenanhang
1. Einleitung
1.1 Bedeutung der Themenstellung
1.2 Zielsetzung der Arbeit
1.3 Vorgehensweise
1.4 Aufbau der Arbeit
2. Theorieteil
2.1 Steuerbelastungsvergleich
2.1.1 Def. Steuerbelastungsvergleich
2.1.2 Inhalt von Steuerbelastungsvergleichen
2.1.3 Verschiedene Methoden von Steuerbelastungsverglei- chen
2.1.3.1 SteuertarifVergleich
2.1.3.2 Volkswirtschaftlicher Tarifvergleich
2.1.3.3 Effektive Grenz- und Durchschnittsteuersätze
2.1.3.4 ETA
2.1.3.5 Zinsbereinigte Gewinnsteuer
2.2 Besteuerung einer Kapitalgesellschaft am Beispiel einer GmbH
2.2.1 Besteuerung in Deutschland
2.2.2 Besteuerung in Österreich
2.2.3 Besteuerung in der Schweiz
3. Hauptteil
3.1 Darstellung der IST Situation
3.1.1 Stärken Schwächen Profil
3.1.2 Ableiten der Probleme bisher bekannter Steuerbelastungsvergleiche
3.1.3 Sollkonzept
3.2. Durchführung eines quantitativen Steuerbelastungsvergleiches mit eigenem Konzept
3.2.1 Methodik der Steuerbelastungsvergleiche
3.2.2 Berechnung des Zahlungsüberschusses
3.2.3 Einbezogene Steuern
3.2.4 Bemessungsgrundlage und Berechnung der einzelnen Steuern
3.2.5 EATR
3.2.6 ETA orientierte Untemehmenssimulation
3.2.7 Unternehmen
3.2.8 Geschäfts Vorfälle
3.2.9 Bilanz am Jahresende
3.2.10 Besteuerungszeitraum
3.2.11 Besschreibung der bereits erwähnten Szenarien
3.3 Darstellung der Ergebnisse
3.3.1 Szenario 1
3.3.2 Szenario 2
3.3.3 Szenario 3
3.3.4 Szenario 4
3.3.5 Bilanzstrukturabhängigkeit Länderübersicht
3.3.5.1 Deutschland - Anlageintensität
3.3.5.2 Deutschland - Eigenkapitalquote
3.3.5.3 Jahresvergleich
3.4 Alternativen
4. Resümee
4.1 Zusammenfassung der Ergebnisse
4.2 Kritische Würdigung
4.3 Diskussion latenter Probleme
4.4 Ausblick
Tabellenverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
1 Zinsbereinigte Steuer
2 Stärken und Schwächen Profil
3 Anlageintensität und Kennzahlen
4 Relative Veränderungen der Kennzahlen
5 Eigenkapitalquote zu Kennzahlen
6 Relative Veränderungen zu Szenario 1
7 Gewinnendwert nach 10 Jahren
Formelverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Kürzelverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
1.1 Bedeutung der Themenauswahl
Internationale Untemehmensteuerbelastungsvergleiche sind trotz einer Harmonisierung der Steuertarife, auch bei Einbeziehung der BerechnungsVorschriften zur Ermittlung der Bemessungsgrundlagen, ein geeignetes Instrumentarium zur Unterstützung der Bewertung von unternehmerischen Handlungsaltemativen. Zur Quantifizierung der Steuerbelastung eines Unternehmens können verschiedene Methoden angewendet werden, inwiefern die unterschiedlichen Methoden für das Unternehmen relevante Resultate aufzeigen, ist in der Literatur nicht ausreichend untersucht. Das System und die Vorgehensweise der Steuervergleiche kann bei Unternehmen verschiedener Branchen und mit unterschiedlicher Bilanzstruktur zu differenzierten Resultaten führen. Die Länderauswahl in dieser Untersuchung erfolgte nach territorialen Gesichtpunkten. Die Aktualität der Untemehmensbesteuerung läst sich anhand der Veränderungen und Veränderungsvorschläge die das Steuersystem betreffen, aufzeigen. So wurde in Österreich im Jahre 2005 die größte Steuerreform, seit bestehen der Republik gesetzlich verabschiedet. In Deutschland werden Steuersysteme entwickelt, die zu einer Entlastung der Untemehmenssteuer führen sollen, z. B. „Die einfach Steuer“1 von Prof. em. Dr. Manfred Rose an der Universität Heidelberg oder die Entwicklung der „Zinsbereinigten Gewinnsteuer“ des RWI Essen und des Heidelberger Steuerkreises.2 > Der Wettbewerb der einzelnen Länder um Untemeh- mensansiedlungen bzw. Standortvorteile kann mit quantitativen Mitteln wie Steuervergünstigungen oder Steuersenkungen geführt werden. Qualitative Wettbewerbsvorteile wie die Infrastruktur, die Nähe zu den Absatzmärkten oder zu den Rohstoffressourcen werden von Unternehmen bei der Entscheidungsfindung ebenfalls berücksichtigt. Der Wettbewerb um Standortvorteile unter Nachbarländer wie Deutschland, Österreich und der Schweiz ist durch die EU-Osterweiterung in eine neue Phase getreten. Die Senkung der Körperschaftssteuer auf 25 % und die Einführung der Gruppenbesteuerung auf Seiten Österreichs kann als Impuls verstanden werden, den Wettbewerb um Standortvorteile für sich zu entscheiden.
1.2 Zielsetzung der Arbeit
Zielsetzung dieser Arbeit ist die Entwicklung eines eigenen Systems zur Messung der internationalen Untemehmensteuerbelastung mit liquiditätsbezogenen Ansatz im Vergleich zu bekannten Steuermessmodellen. Das entwickelte System analysiert die Mindestbesteuerung, die ohne die Anwendung von detaillierten nationalen Rechnungslegungsvorschriften entstünde. Etwaige Steuervergünstigungen durch Rechnungslegungsvorschriften, Investitionsfreibeträgen oder andere ländertypische Subventionen bleiben bei diesem Modell unberücksichtigt.
1.3 Vorgehensweise
Zu Beginn der Untersuchung werden die verschiedenen Modelle zur Messung der internationalen Untemehmensbesteuerung deskriptiv kurz dargestellt. Nach dem Vergleich der einzelnen Systeme erfolgt die Darstellung eines Modelluntemehmens und seiner Rechtsform, dieses Modelluntemehmen wird in das Steuersystem der verschiedenen Länder übertragen. Als Ausgangswährung der Untersuchung dient der Euro, der Umrechnungskurs zum Schweizer Franken (SFR) ist 1,5 €. Als Basis der länderspezifischen Untemehmensbesteuerung dient die Anfangsbilanz des Modelluntemehmens. Die Steuern der verschiedenen Länder werden in Ertrags- und Substanz- steuem eingeteilt. Die Messung der Steuerbelastung erfolgt nach Ertrags-, Substanz- und Gesamtsteuerbelastung. Die Aktivitäten des Modelluntemehmens während eines Geschäftsjahres werden in Form von Geschäftsvorfällen dargestellt. Aus diesen Geschäftsvorfällen wird die Schlussbilanz abgeleitet. Die Ermittlung der Steuerbelastung des Modelluntemehmens erfolgt in den einzelnen Ländern nach länderspezifischen Steuergesetzen. Die Ergebnisse der Messung der Steuerbelastung werden in einem Ländervergleich dargestellt. Der Zeitraum der Betrachtung beträgt in den Szenarien ein Geschäftsjahr. Die Geschäftsvorfälle bleiben in den Szenarien unverändert. Die weiteren Attribute der Szenarien, lassen sich der Szenarienübersicht entnehmen. Der Zeitraum der Untersuchung müsste allerdings bei Berücksichtigung der Abschreibung, der Abschreibungsdauer entsprechen. Der Kapitalmarktzins beträgt bei Altemativinvestitionen geschätzte 5 %. Nach Auswertung der einzelnen Szenarien, werden diese miteinander verglichen. Als Referenzmodell dient eine vollständige Untemehmenssimulation der einzelnen Szenarien mit einer quantifizierbaren Steuerbelastung. Dieser Vergleich deckt die Schwachstellen der einzelnen Methoden bei veränderbaren Ausgangsbasen auf.
1.4 Aufbau der Arbeit
Die Arbeit beschäftigt sich mit internationalen Steuervergleichen was eine Erklärung des Begriffes Steuerbelastungsvergleich erfordert. Auch der Inhalt eines Steuerbelastungsvergleiches wird beschrieben. Die verschiedenen Ansätze zur Durchführung eines Steuerbelastungsvergleiches werden zunächst erklärt.
Im Hauptteil wird zu Beginn das Modell unternehmen dargestellt. Um eine wissenschaftliche Untersuchung durchzuführen, ist eine Definition des zu untersuchenden Objektes zwingend erforderlich, in dieser Studie das Beispieluntemehmen. Die Rechtsform des Model Unternehmens wird erläutert und die verwendeten Methoden definiert. Nach der Ableitung der daraus resultierenden Probleme wird das eigene Modell vorgestellt. Der Vergleich des eigenen Systems mit den bereits existierenden Problemen bildet den Schluss des Hauptteils. Im Schlussteil werden die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung dargestellt, Probleme erörtert und zukünftige Entwicklungstendenzen aufgegriffen.
2. Theorieteil
2.1 Steuerbelastungsvergleich
2.1.1 Definition Steuerbelastungsvergleich
Diese Untersuchung bezieht sich auf die zukünftige Geschäftstätigkeit eines im Inland gelegenen Unternehmens, ohne Export und ausländischen Untemehmensaktivi- täten. Die Umsatzsteuerproblematik wird in dieser Untersuchung nicht einbezogen, da von einer vollständigen Verrechnung mit der Vorsteuer ausgegangen wird. Da börsennotierte Unternehmen ihren Jahresabschluss nach IAS/IFRS (International Accounting Standart/ International Financial Reporting Standart) erstellen müssen, stellt sich beim Messung der Steuerbelastung die Frage, welches System der Rechnungslegung zur Messung der Steuerbelastung anzuwenden ist. Das System der IAS/IFRS Rechnungslegung richtet sich nach dem Prinzip des „fair Value accounting“. Dieses Prinzip der Rechnungslegung ist aber nicht konkruent mit den Zahlungen, die ein national tätiges Unternehmen an Steuern tatsächlich leistet. Bei dieser Arbeit werden jedoch die Rechnungslegungsvorschriften der einzelnen Staaten als gesetzliche Basis unterstellt.
Die Steuerarten die in dieser Arbeit verwendet werden, sind in folgender Tabelle aufgelistet.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1 : einbezogene Steuerarten
2.1.2 Inhalt von Steuerbelastungsvergleichen
Steuerbelastungsvergleiche können aus volkswirtschaftlicher Sicht im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung erfolgen. Bei diesen Vergleichen wird meist auf Zahlenmaterial der Statistik zurückgegriffen. Ein betriebswirtschaftlicher Steuerbelastungsvergleich erfolgt auf Basis der Untemehmenszahlen bzw. nimmt ein konkretes Bei spiel unternehmen zum Objekt seiner Untersuchung. Unter Sollmethode kann die Untersuchung eines bestimmten Untemehmenstyps oder Unternehmens verstanden werden. Die Belastungsrechnungen einzelner Produkte oder Branchen entsprechen der Istmethode.3
2.1.3 Verschiedene Methoden der Steuerbelastungsvergleiche
2.1.3.1 Steuertarifvergleiche
Der gesetzliche Stcuertarif kann auf seine Form und auf die prozentuale Höhe zur Bemessungsgrundlage verglichen werden.3 Der Steuertarifvergleich der judikativen Steuertarife führt in Zeiten der EU weiten Steuerharmonisierung zu keinem aussagefähigen Ergebnis. Ein Tarifvergleich der Besteuerung des Gewinnes von Kapitalgesellschaften kann ein Vergleich der gesetzlichen Körperschaftsteuer sein. Von der Körperschaftsteuer abhängige Steuerarten wie z. B. der Solidaritätszuschlag, kann je nach Definition mit in den Vergleich einbezogen werden. Ziel der Arbeit ist die Entwicklung eines Modells zur Messung der Steuerbelastung. Bei betriebswirtschaftlichen Steuerbelastungsvergleichen ist primär das Untersuchungsobjekt zu definieren, welches die Richtung der Untersuchung vorgibt. Die Wirkung der einzelnen Steuern auf das Steuersubjekt und ihre Einbeziehung in die Untersuchung ist als zweiter Schritt anzusehen. Steuerbelastungsvergleiche können rein deskriptiv sein, oder auf der quantitativen Messung der Steuerbelastung beruhen. Eine andere Möglichkeit der Steuerbelastungsvergleiche ist der SteuertarifVergleich.
Die quantitative Messung der Steuerlast kann nur anhand von Prämissen durchgeführt werden. Der Umfang und die Ausführlichkeit dieser Form des Steuerbelastungsvergleiches kann sehr detailiert sein. Steuerbelastungsvergleiche können vergangenheitsbezogen („looking back“) oder zukunftsorientiert („looking forward“) bezogen sein, vergangenheitsbezogene Steuerbelastungsvergleiche dienen Kontroll- zwecken, während vorwärtsgerichtete Messungen sich auf zukünftige Investitionen beziehen.4 Ausgangspunkt für den internationalen Vergleich ist die gleiche quantitative Bemessungsgrundlage in den verschiedenen Ländern. Der Tarifvergleich gesetzlicher Steuertarife schafft einen Überblick über die Besteuerungssituation im internationalen Vergleich.
2.1.3.2 volkswirtschaftlicher Tarifvergleich
Steuerbelastungsvergleiche auf Basis der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung können ein Durchschnittsuntemehmen abbilden und damit die durchschnittliche Belastung eines Unternehmens wiederspiegeln. Für betriebswirtschaftlichen Vergleich sind jedoch die individuellen Untemehmensdaten und die Geschäftsabläufe von größerer Bedeutung.
2.1.3.3 Effektive Grenz- und Durchschnittssteuersätze
Die Messung der Steuerbelastung per effektiven Grenz- und Durchschnittssteuersätzen, beruht auf den Ansätzen von King und Fullerton (1984), der im Laufe der Zeit von zahlreichen Wissenschaftlern wie z. B. Devereux und Griffith weiterentwickelt wurde. King und Fullerton gingen beim Entwickeln der EATR von einer Investition aus die gerade den Break Even Point erreicht. Die Investition wurde mit verschiedenen Finanzierungsformen kombiniert.5 Die Grenzsteuersätze (EMTR) ermitteln die Belastung einer marginalen Investition. Liegt der Grenzsteuersatz unter dem gesetzlichen Steuersatz so ist die Investition lohnend.6 Es wird somit die Rentabilität einer zukünftigen Investition ermittelt. Die Basisformeln für die Theorien von King und Fullerton ist in folgenden Formeln abgebildet.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Formel 1 : EMTR
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Formel 2: EATR
Beim Grenzsteuersatz (EMTR) wird die Differenz zischen Kapitalkosten (p) und Nachsteuerrendite (r) auf die Kapitalkosten bezogen.7 Die von Devereux und Griffith (1998) weiterentwickelte zweite Kennzahl der Untemehmensbesteuerung ist die EATR (Effektive Average Taxation Rate). Dieser Durchschnittsteuersatz (EATR) ermittelt die Höhe der steuerlichen Belastung einer inframarginalen Investition. Verschiedene Definitionen der Kapitalkosten werden in der Literatur verwendet. Bei Spengel werden die Kapitalkosten als Vorsteuerrendite definiert.8
Als Kapitalkosten können, die Kosten der Besteuerung angesehen werden. Ferner können die Opportunitätskosten, abzüglich der Besteuerung in Ansatz gebracht werden. Ist das Vorhaben mit Fremdkapital finanziert, können die Kreditkosten, in die Kapitalkosten eingerechnet werden. Die Nachsteuerrendite kann definiert werden als Nachsteuerrendite, bezogen auf den Kapitalstock des Unternehmens oder auf den Kapitaleinsatz der Investition. Es können die Renditen der einzelnen Jahre verglichen, oder ein Durchschnitt über den Gesamtzeitraum gebildet werden. Beim Durchschnittsteuersatz (EATR) wird eine finanzielle Zielgröße vor Steuern (Z), abzüglich der finanziellen Zielgröße nach Steuern (Zs) in Relation zur finanziellen Zielgröße vor Steuern gesetzt. Die finanzielle Zielgröße, hat einen individuellen Charakter, sie ist den individuellen Ansprüchen des Interessenten anpassbar. Denkbar sind der Gewinn oder die Rendite im Jahresvergleich oder im Gesamtdurchschnitt der letzten Jahre. Das Problem, des Implementierens von bestehenden Verlusten in das Modell von King und Fullerton, wird von Scholes und Wolfson aufgegriffen. Ist ein Verlustvortrag existent, der steuerlich abzugsfähig ist, so kann eine zusätzliche Gewinneinheit zu einer temporären Steuerverschiebung führen, was bei Änderung der Steuersätze zu einer Steuermehr- oder Steuerminderbelastung in einem bestimmten Zeitraum kommen kann. Aber auch ohne Steueränderungen können kann durch den Zinseffekt und den Kapitalmarktzinsen steuerliche Nachteile durch die Steuerverschiebung entstehen. Die Frage der Finanzierung wird bei dieser Untersuchung außer Acht gelassen, obwohl in der Praxis, die Kredit- oder Fremdfinanzierung einen hohen Anteil an Investitionen einnimmt. Die Einberechnung der Fremdfinanzierungskosten würde die Kapitalkosten noch erhöhen. Die Aussagekraft der EATR und der EMTR definiert Prof. Dr. Spengel in nachfolgender Übersicht.9 )
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2: Einsatz der Messgrößen nach Spengel9
2.1.3.4 ETA (European Tax Analyzer)
Der ETA (European Tax Analyzer) ist ein computergestütztes Modell zur Simulation und Messung der Steuerbelastung in verschiedenen Ländern, das anhand von Unternehmenssimulationen die Bemessungsgrundlagen entwickelt und die Steuerbelastung ableitet. Entwickelt wurde dieser EDV gestützter Steuerbelastungsvergleich in einem Projekt der Universität Mannheim in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW).10 Diese Simulationen können speziell auf ein Unternehmen zugeschnitten werden, da viele Parameter und Instrumentarien spezifiziert werden können. Der Zeitraum der Untemehmenssimulation kann 10 Jahre betragen.
2.1.3.5 Zinsbereinigte Gewinnsteuer
Die zinsbereinigte Gewinnsteuer geht von einer vielfachen Besteuerung eines Gewinnes innerhalb eines Zeitraumes aus. Der temporäre Ansatz geht davon aus, die Besteuerung eines Gewinnes nicht nur über eine Periode zu messen, sondern über einen bestimmten Zeitraum, was die Steuerbelastung eines einmal erzielten Gewinnes über einen bestimmten Zeitraum verdeutlicht. Wird ein Gewinn im Jahre 01 erzielt, wird er im Laufe der nächsten Steuerperioden bei einer positiven Kapitalmarktrendite mehrfach besteuert. Folgendes Beispiel verdeutlicht die Vorgehensweise der ZGS (zinsbereinigte Gewinnsteuer).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 3: Beispiel ZGS11
Der Zeitraum dieser Berechnung kann beliebig verlängert werden und veranschaulicht die Steuerbelastung von Unternehmen.
Eine Steuerbelastung über 2 Jahre wird in der nächsten Tabelle dargestellt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 4: ZGS, effektive Steuerlast und effektiver Gewinn
Der Zeitraum dieser Berechnung kann beliebig verlängert werden und veranschaulicht die Steuerbelastung von Unternehmen über Jahre. Folgende Tabelle stellt die Entwicklung eines Unternehmens dar. Der Gewinn beträgt jährlich 10.000,- €, die Steuerbelastung 40 %, die jährliche Rendite 5 %. Ohne Steuerbelastung erreicht das Unternehmen ein Kapital nach 40 Jahren von ca. 70.000,- €, mit Steuerbelastung ca. 19.000,-€.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1 : Zinsbereinigte Steuer 12
2.2 Besteuerung einer Kapitalgesellschaft am Beispiel einer GmbH
Die Besteuerung einer GmbH wird in die Substanz- und Ertragsbesteuerung unterschieden. Bei der Ertragsbesteuerung ist u. a. der steuerpflichtige Gewinn die Ausgangsbasis für die Steuerberechnung. Die Substanzbesteuerung wird in der steuerlichen Betriebswirtschaftslehre als Steuer in Abhängigkeit von Bestandsgrößen gesehen, die z. B. als Grund-, Erbschafts- oder Schenkungsteuer deklariert werden.13 In der Finanzwissenschaft wird die Substanzbesteuerung als Soll- oder Sollertragssteuer bezeichnet, die bei fehlenden Erträgen zur Aufzehrung von Kapital und Vermögen führt.14 Die Besteuerung einer GmbH bei national selbstständiger Tätigkeit ist Teil dieser Untersuchung.
2.2.1 Besteuerung in Deutschland
Ertragsteuem sind die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer, abhängig von der Körperschaftsteuer ist der Solidaritätszuschlag, der als 5 % Aufschlag auf die Körperschaftsteuer erhoben wird. Der Körperschaftsteuertarif beträgt 25 %. Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Abgabe vom Gewerbeertrag, der nach Körperschaftssteuerlichen Vorschriften ermittelt wird, davon wird der Steuermessbetrag von 5 % des Gewerbeertrages berechnet. Der Steuermessbetrag wird mit dem lokalen Hebesatz multipliziert, das die Belastung an Gewerbesteuer darstellt. Die Untemehmens- substanz wird z. B. durch die Grundsteuer erfasst, die Bilanzposition Grundstücke/Gebäude wird mit dem Grundsteuermessbetrag errechnet, der dann mit der Grundsteuermesszahl multipliziert wird.
2.2.2 Besteuerung in Österreich
Die Besteuerrag des Ertrages einer GmbH in Österreich erfolgt durch die Körperschaftsteuer der Steuertarif ist nach § 22 ö. KStG. 1988 (österreichisches Körperschaftssteuergesetz von 1988) 25 %. Die Substanzsteuem, voran die Grundsteuer beziffert sich im allgemeinen auf 2/1000 des Einheitswertes des Grundstückes. Lokale Abgaben, wie Kommunalsteuer beträgt 3 % der Lohnsumme. Ist die GmbH Gruppenmitglied, kann der Gewinn beim Gruppenträger versteuert werden, dieser Gewinn der GmbH fließt somit in die Gewinnberechung des Gruppenträgers ein. Die Kapitalertragsteuer wird in dieser Arbeit nicht einbezogen, da keine Kapitalertragsteuerpflichtigen Einnahmen vorliegen.
2.2.3 Besteuerung in der Schweiz
Die Besteuerung einer GmbH erfolgt in der Schweiz auf Bundes- und auf Kantonsebene. Die Ertragsbesteuerung erfolgt auf Landesebene durch die Gewinnsteuer mit 8,5 %. Auf Kantonsebene ist der Tarif der Besteuerung progressiv, der Tarif wird abgeleitet aus der Ertragsintensität, d. h. dem Verhältnis steuerlichen Reingewinns zu Eigenkapital und Reserven, in diesem Beispiel beträgt die kantonale Ertragsbesteuerung 24,5 %. Die Besteuerung des Kapitals erfolgt durch die Kantone, der Tarif ist proportional und die Bandbreite der Steuer beträgt zwischen 0,003 und 0,009 des Eigenkapitals. Als Bemessungsgrundlage dient das Grund- oder Stammkapital zuzüglich der stillen Reserven. Die Grundsteuer oder Liegenschaftsteuer ist proportional und beträgt 0,3 bis 3 Promille des Verkehrswertes und wird von den Gemeinden erhoben. Steuern gelten in der Schweiz, als vom Gewinn abzugsfähig.
Eine Übersicht stellt die Steuerbelastung bei Kapitalgesellschaften dar.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 5: Besteuerung der Kapitalgesellschaften in der Schweiz
3. Hauptteil
3.1 Darstellung der Ist Situation
3.1.1 Stärken Schwächen Profil
Als Kriterien zur Messung der einzelnen Systeme dienen Anpassungsfähigkeit, Aussagekraft, Liquiditätsbezogenheit und Verfügbarkeit. Die Messung der einzelnen Kriterien erfolgt in einer Skala von 0 ungenügend bis 10 sehr gut.
Das Kriterium Anpassungsfähigkeit, bewertet die Evaluierbarkeit, veränderter Un- temehmensdaten und Steuertarife, des Steuersystems. Das Merkmal Aussagekraft, bezieht sich auf die Nützlichkeit für den Adressaten. Die Liquiditätsbezogenheit gibt die Wirkung der Steuerbelastung auf die liquiden Mittel wieder.
[...]
1 vgl. Prof. Dr. Manfred Rose, “Die einfach Steuer”, 2005, o. O., o. S..
2 vgl. Heidelberger Steuerjcreis/Alfred Weber Gesellschaft, Zinsbereinigte Einkommensteuer, Februar 2006, o. S..
3 vgl. Gabler (1997), Wirtschaftslexikon in 10 Bänden, 14. Auflage, Wiesbaden, Band 8, S. 3608.
4 vgl. Spengel, Christoph „Internationale Untemehmensbesteuerung in der Europäischen Union“, 2. Auflage, o. O., 2003.S. 61.
5 vgl. Gordon, Kalambokidis, Slemrod, „Do we now collect any revenue from taxing Capital income?” 0. O., 2002, S. 4.
6 vgl. Spengel, Christoph „Internationale Untemehmensbesteuerung in der Europäischen Union“, 2. Auflage, ?. ?., 2003.S. 64.
7 vgl. Spengel, Christoph „Internationale Untemehmensbesteuerung in der Europäischen Union“, 2. Auflage, o. O., 2003.S. 63.
8 vgl. Spengel, Christoph „Internationale Untemehmensbesteuemng in der Europäischen Union“, 2. Auflage, o. O., 2003.S. 63.
9 vgl. Spengel, Christoph „Internationale Untemehmensbesteuerung in der Europäischen Union“, 2. Auflage, o. O., 2003.S. 67.
10 vgl. Spengel, Jacobs, Stetter, Wendt, “EU Company Taxation in Case of a Common Tax Base”, Discussion Paper No. 05-37, S. 4.
11 vgl, Heidelberger Steuerkreis und RWI Essen, „Ein Vorschlag zur Reform der Untemeh- mensbesteuerung in Deutschland“, Heidelberg, Essen, 2006, S. 6.
12 vgl. Heidelberger Steuerkreis und RWI Essen, „Ein Vorschlag zur Reform der Untemeh- mensbesteuerung in Deutschland“, Heidelberg, Essen 2006, S. 8.
13 vgl. Gabler (1997), Wirtschaftslexikon in 10 Bänden, 14. Auflage, Wiesbaden, Band 9, S. 3679.
14 vgl. Gabler (1997), Wirtschaftslexikon in 10 Bänden, 14. Auflage, Wiesbaden, Band 9, S. 3429.
- Citation du texte
- Dipl. Betriebswirt (FH) Patrick W. W. Köstner (Auteur), 2008, Entwicklung eines Systems zur Messung der internationalen Unternehmensbesteuerung am Beispiel von Deutschland, Österreich und der Schweiz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/186627
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