Die folgende Diplomarbeit zeigt die Gestaltungsmöglichkeiten und Problemfelder für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf, die sich im Bereich des Konzern-Arbeitsrechts auftun können.
In Zeiten der Globalisierung ist die Bundesrepublik Deutschland wie kein anderer
Staat vom Weltmarkt abhängig. Dies führt zu internationalen Verflechtungen
der Wirtschaft, welche immer mehr Mobilität und Flexibilität von ihren
Mitarbeitern verlangen. Im Gegensatz dazu steht das anwendbare Recht der
Arbeitsbeziehungen, welches sich ganz überwiegend national orientiert, aber
durchaus immer „europäischere“ Ansätze annimmt und durch sie bestimmt
wird.
Im Rahmen der Unternehmenskonzentration ist die wirtschaftliche Bedeutung
des Konzerns zunehmend gewachsen, wobei insbesondere das konzerninterne
Personal- und Sozialwesen durch eine Zentralisierung gekennzeichnet
ist. Häufig werden etwa Nachwuchskräfte zunächst in der Konzernobergesellschaft
beschäftigt und geschult, wobei sie die Grundsätze der
Konzernpolitik kennen lernen, um später in der Leitung von Tochtergesellschaften
eingesetzt zu werden.
Das nationale Arbeitsrecht geht unbestrittenermaßen von der rechtlichen
Selbständigkeit jedes einzelnen Konzernunternehmens aus und lässt die
Konzernverbundenheit eines Arbeitgebers weitgehend unberücksichtigt. Dies
führt dazu, dass Nachteile und Gefahren, die die Aufspaltung in selbständigen
Gesellschaften für den Arbeitnehmer mit sich bringen, schlicht vernachlässigt
werden. So bleibt dem Arbeitnehmer z. B. ein durch das Gesetz bestimmter
konzernweiter Weiterbeschäftigungsanspruch verwehrt.
Während das Arbeitsrecht auf den autonomen Arbeitgeber abzielt, dessen
unternehmerische Entscheidungen durch Betriebs- und Belegschaftsinteressen
bestimmt werden, findet der Arbeitnehmer im Konzernunternehmen das
genaue Gegenteil vor: hier verfolgt der Arbeitgeber die Interessen der Konzernpolitik,
die durch das beherrschende Unternehmen vorgegeben werden.
Bislang besteht kein differenziertes und ausformuliertes Konzernarbeitsrecht.
Nur zu einzelnen Problembereichen hat das BAG auf einer konzernbezogenen
Betrachtungsweise Lösungsansätze entwickeln können.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist, eventuelle nationale Gestaltungsmöglichkeiten
aufzuzeigen und auf potenzielle Problemfelder hinzuweisen.[...]
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