Im Rahmen dieses Referats erfolgt eine Behandlung des Themas: „Allgemeine Ansatzvorschriften von Vermögensgegenständen und Schulden gemäß dem Handelsgesetzbuch (HGB) sowie von assets (Vermögenswerte) und liabilities (Schulden) nach den Vorschriften der IAS/IFRS“. Anhand einer Gegenüberstellung der verschiedenen Ansatzkriterien beider Rechnungslegungssysteme sollen die Besonderheiten und Unterschiede beider Systeme verdeutlicht werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Prüfung der abstrakten und der konkreten Bilanzierungsfähigkeit
3. Die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit im Handelsrecht
3.1 Die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit eines Vermögensgegenstands
3.2 Die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit einer Schuld
4. Die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit eines assets und einer liability gemäß den International Accounting Standards (IAS) / International Financial Reporting Standards (IFRS)
4.1 Die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit eines assets
4.2 Die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit einer liability
5. Die grundsätzlichen Unterschiede zwischen Vermögens- gegenständen und assets bzw. Schulden und Liabilities
6. Der Grundsatz der konkreten Bilanzierungsfähigkeit
7. Die konkrete Bilanzierungsfähigkeit eines Vermögens- gegenstands bzw. einer Schuld
8. Bilanzierungsverbote des Handelsrechts
9. Bilanzierungswahlrechte im Handelsrecht
10. Die konkrete Bilanzierungsfähigkeit eines assets und einer liability gemäß den International Accounting Standards (IAS) / International Financial Reporting Standards (IFRS)
11. Bilanzierungsverbote der IAS/IFRS
12. Bilanzierungswahlrechte gemäß IAS/IFRS
13. Ablaufschema zu der abstrakten und der konkreten Bilanzierungsfähigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden
14. Ablaufschema zu der abstrakten und der konkreten Bilanzierungsfähigkeit von assets und liabilities
15. Schlussteil
16. Begriffserklärungen
17. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Im Rahmen des Referats erfolgt eine Behandlung des Themas: „ Allgemeine Ansatzvorschriften von Vermögensgegenständen und Schulden gemäß dem Handelsgesetzbuch (HGB) sowie von assets (Vermögenswerte) und liabilities (Schulden) nach den Vorschriften der IAS/IFRS “.
Anhand einer Gegenüberstellung der verschiedenen Ansatzkriterien beider Rechnungslegungssysteme sollen die Besonderheiten und Unterschiede der beiden Systeme verdeutlicht werden.
2. Die Prüfung der abstrakten und konkreten Bilanzierungsfähigkeit
Unter dem Begriff der Bilanzierungsfähigkeit versteht man im allgemeinen die Eignung eines realen Objekts oder Vorgangs als Bilanzposten in die Bilanz aufgenommen, d.h. aktiviert oder passiviert zu werden[1].
Um zu klären, ob es sich bei dem Objekt oder dem Vorgang um einen bilanzierungsfähigen Gegenstand handelt, wird in der Regel ein zweistufiges Prüfschema angewendet.
Dieses Prüfungsschema lässt sich aufteilen in die Prüfung der
- abstrakten Bilanzierungsfähigkeit und der
- konkreten Bilanzierungsfähigkeit.
Im Rahmen der Feststellung der abstrakten Bilanzierungsfähigkeit wird geprüft, ob ein Objekt bzw. Vorgang - losgelöst vom Einzelfall - bestimmte Definitionskriterien erfüllt und damit rein definitionsgemäß als:
- ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld (Handelsrecht) bzw. als
- ein Asset (Vermögenswert) oder eine Liability (Schuld) gemäß den Vorschriften der IAS/IFRS
bezeichnet werden kann.
Nur wenn die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit bejaht werden kann, ist im Rahmen der Prüfung der konkreten Bilanzierungsfähigkeit festzustellen, ob - im konkreten Einzelfall – eine Bilanzierungsfähigkeit vorliegt[2].
3. Die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit im Handelsrecht
Durch die Prüfung der abstrakten Bilanzierungsfähigkeit im Handelsrecht wird festgestellt, inwiefern ein Objekt bzw. ein Vorgang als:
- Vermögensgegenstand bzw.
- Schuld
bezeichnet werden kann.
Gemäß § 242 Abs. 1 HGB sind in der Bilanz Vermögen und Schulden des Kaufmanns gegenüberzustellen. Eine Konkretisierung des Inhalts von Bilan-zen erfolgt durch § 247 Abs. 1 HGB; danach gehören folgende Posten in die Bilanz:
- Anlagevermögen,
- Umlaufvermögen,
- Eigenkapital,
- Schulden sowie
- Rechnungsabgrenzungsposten
Der Begriffe Vermögen und Schulden werden im HGB aber nicht definiert, sondern sind aus den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) abzuleiten[3].
3.1 Die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit eines Vermögensgegenstands
Gemäß den GoB ist ein Vermögensgegenstand:
- Eine Sache, ein Recht und sonstiger wirtschaftlicher Vorteil, der
- selbständig bewertbar und
- selbständig verwertbar ist
Wirtschaftliche Vorteile umfassen Sachen, Rechte und sonstige wirtschaftliche Vorteile (dies sind Vorteile, die weder Sachen noch Rechte sind, z.B. technisches know-how).
Eine selbständige Bewertbarkeit beinhaltet die eindeutige Zuordnung von Aufwendungen zur Sache, zum Recht oder zum sonstigen wirtschaftlichen Vorteil.
Unter der selbständige Verwertbarkeit versteht man, dass der Vorteil für sich alleine nutzbar ist. Dieser Vorteil ist immer dann erfüllt, wenn er als solcher veräußerbar ist. Das Kriterium stellt sicher, das der betreffende Posten einen Wert beinhaltet. Die selbständige Verwertbarkeit spiegelt den Gedanken des Gläubigerschutzes wieder, da hierdurch die Gläubiger die Möglichkeit erhalten, Objekte zur Schuldentilgung einsetzen zu können[4].
Zahlt ein Unternehmen beispielsweise einen freiwilligen Zuschuss zum Ausbau einer öffentlichen Straße, die zu einem Grundstück führt, ist keine selbständige Verwertbarkeit dieses wirtschaftlichen Vorteils gegeben. Es liegt damit kein Vermögensgegenstand vor[5].
3.2 Die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit einer Schuld
Schulden im Handelsrecht stellen den Oberbegriff für Verbindlichkeiten und Rückstellungen dar.
Definiert werden Schulden als:
- bestehende oder hinreichend sicher erwartete wirtschaftliche Belastungen des Vermögens, die
- auf einer rechtlichen oder wirtschaftlichen Leistungsver-pflichtung des Unternehmens beruhen und
- selbständig bewertbar, d.h. abgrenzbar sind[6].
Unter der selbständigen Bewertbarkeit versteht man, dass die Schuld - bei einer künftigen fiktiven Veräußerung des Unternehmens – weiterhin als Einzelheit in Gewicht fallen muss, d.h. sie darf nicht die Folge allgemeinen Unternehmerrisikos sein.
Ist eine Verbindlichkeit nicht sicher bzw. nicht in der genauen Höhe bewertbar, so ist eine Rückstellung zu bilden[7].
4. Die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit eines asset und einer liability gemäß den International Accounting Standards (IAS) / International Financial Reporting Standards (IFRS)
Die Bilanz nach IAS/IFRS enthält auf der Aktivseite assets (Ver-mögenswerte) und auf der Passivseite liabilities (Schulden). Der Ausgleich erfolgt durch den Posten equity (Eigenkapital).
Im Gegensatz zum Handelsrecht sind assets und liabilities in dem Framework der IAS/IFRS durch die Vorschriften der F 49 (a) und (b) genau definiert[8].
Der Begriff Liability ist ein Oberbegriff der:
- Contingent Liabilities (Eventualschulden)
- Provisions (Rückstellungen)
- Accruals (sog. Abgegrenzte Schulden) und
- Verbindlichkeiten
beinhaltet.
Eine Eventualschuld (Contingent Liability) darf nicht bilanziert werden (Ansatzverbot), da es sich hierbei um mögliche Verpflichtungen handelt, die am Bilanzstichtag noch nicht hinreichend konkretisiert sind. Es besteht hier lediglich eine Angabepflicht im Anhang.
Unter Rückstellungen (Provisions) versteht man Verpflichtungen, die hinsichtlich ihrer Höhe und ihres Eintritts nicht völlig sicher sind.
Accruals stellen eine weitere Untergruppe der Schulden dar. Von Rückstellungen unterscheiden Sie sich durch einen wesentlich höheren Grad der Sicherheit hinsichtlich Höhe und Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflich-tung (IAS 37.11 b).
Bei Accruals handelt es sich um Schulden, die sich aus der Lieferung von Gütern oder dem Erbringen von Dienstleistungen ergeben.
[...]
[1] Vgl. Prof. Dr. S. Rogler, Vorlesung Bilanzsteuerrecht, http://www.wiwi.tu- freiberg.de/rewe/steuer2.pdf, S. 14
[2] Vgl. Prof. Dr. Rudolf Federmann, Bilanzierung nach Handels-und Steuerrecht, Berlin 2000, S. 195
[3] Vgl. Prof. Dr. Rudolf Federmann, Bilanzierung nach Handels-und Steuerrecht, Berlin 2000, S. 197
[4] Vgl. Prof. Dr. h.c. Adolf Coenenberg, Jahresabschluß und Jahresabschlussanalyse, Landsberg/Lech 2000, S. 96
[5] Vgl. Prof. Dr. Rainer Buchholz, Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IAS, München 2002, S.35 f.
[6] Vgl. Prof. Dr. Norbert Zdrowomyslaw, Jahresabschluss-und Jahresabschlussanalyse, München 2001, S. 312
[7] Vgl. Dr. Jörg Baetge, Bilanzen, Düsseldorf 1994, S. 69
[8] Vgl. Prof. Dr. Rainer Buchholz, Internationale Rechnungslegung, Berlin 2003, S. 65 f.
- Citar trabajo
- Oliver Schultze (Autor), 2003, Allgemeine Ansatzkriterien von Vermögensgegenständen und Schulden nach HGB und von assets und liabilities nach IAS/IFRS, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/18633
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