Am 10. Februar 2004 hat die Europäische Kommission ihre Vorschläge für den Finanzrahmen der Jahre
2007 bis 2013, die sog. „Finanziellen Vorausschau“, vorgestellt und damit den „Startschuss“ für die Verhandlungen
über die Finanzen der erweiterten Union gegeben. Von nun an bis zu jenem Gipfeltreffen, auf
dem der Ministerrat das Verhandlungsergebnis präsentieren wird, paktieren und taktieren die Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union, um einen möglichst großen Anteil der Finanzmittel aus Brüssel zu erhalten.
Auf Grund des offenen Ausgangs dieses durchaus spannenden Prozesses und der Tatsache, dass es
nicht zwangsläufig zu einer Einigung kommen muss, ist es reizvoll, erste Prognosen sowohl zum Verlauf,
als auch zum Ergebnis der Auseinandersetzungen zu wagen, wie es im Seminar „Haushaltsverhandlungen
in der Europäischen Union“ geschehen soll. Basis hierfür sind die Verhandlungen zur FVS 2000 – 2006,
die sieben Jahre zuvor stattgefunden haben und die im Hauptteil dieser Arbeit (Kapitel 4) dargestellt werden.
In den Abschnitten davor finden sich eine Bestimmung des Begriffs „Finanzielle Vorausschau“ (Kapitel
2) und eine kurze Erläuterung des EU-Haushalts (Kapitel 3), die als Grundlage für den Hauptteil
gedacht sind. Im letzten Teil (Kapitel 5) wird schließlich ein kurzer Ausblick auf die aktuellen Verhandlungen
zur FVS 2007 – 2013 gegeben.
Da sich die Unionsmitglieder im Juni 1998 darauf geeinigt hatten, die FVS 2000 – 2006 als einen von
mehreren Themenblöcken in der sog. „Agenda 2000“ zu verabschieden, werden die Verhandlungen zur
FVS 2000 – 2006 in dieser Arbeit nicht separat, sondern immer im Kontext der Agenda 2000 behandelt.
Page 4
1. Einleitung
Am 10. Februar 2004 hat die Europäische Kommission ihre Vorschläge für den Finanzrahmen der Jahre 2007 bis 2013, die sog. „Finanziellen Vorausschau“, vorgestellt und damit den „Startschuss“ für die Ver-handlungen über die Finanzen der erweiterten Union gegeben. Von nun an bis zu jenem Gipfeltreffen, auf dem der Ministerrat das Verhandlungsergebnis präsentieren wird, paktieren und taktieren die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, um einen möglichst großen Anteil der Finanzmittel aus Brüssel zu erhalten. Auf Grund des offenen Ausgangs dieses durchaus spannenden Prozesses und der Tatsache, dass es nicht zwangsläufig zu einer Einigung kommen muss, ist es reizvoll, erste Prognosen sowohl zum Verlauf, als auch zum Ergebnis der Auseinandersetzungen zu wagen, wie es im Seminar „Haushaltsverhandlungen in der Europäischen Union“ geschehen soll. Basis hierfür sind die Verhandlungen zur FVS 2000 - 2006, die sieben Jahre zuvor stattgefunden haben und die im Hauptteil dieser Arbeit (Kapitel 4) dargestellt werden. In den Abschnitten davor finden sich eine Bestimmung des Begriffs „Finanzielle Vorausschau“ (Kapitel 2) und eine kurze Erläuterung des EU-Haushalts (Kapitel 3), die als Grundlage für den Hauptteil gedacht sind. Im letzten Teil (Kapitel 5) wird schließlich ein kurzer Ausblick auf die aktuellen Verhandlungen zur FVS 2007 - 2013 gegeben.
Da sich die Unionsmitglieder im Juni 1998 1 darauf geeinigt hatten, die FVS 2000 - 2006 als einen von mehreren Themenblöcken in der sog. „Agenda 2000“ zu verabschieden, werden die Verhandlungen zur FVS 2000 - 2006 in dieser Arbeit nicht separat, sondern immer im Kontext der Agenda 2000 behandelt.
1 auf dem Gipfel von Cardiff, vgl. Lippert (2000), S. 41
Page 5
2. Definition und Zielsetzung der Finanziellen Vorausschau
Unter dem Begriff „Finanzielle Vorausschau“ ist die mittelfristige Planung der Herkunft, insbesondere jedoch der Verwendung der finanziellen Mittel der Europäischen Union zu verstehen. Die FVS erfasst jeweils einen Planungszeitraum von sieben Jahren und ist als Gesamtrahmen für die Einnahmen- und Ausgabenpolitik der Union gedacht, wobei die festgeschriebenen Ausgabeobergrenzen für alle Unterzeichner verbindlich sind. Ausgefüllt wird dieser mittelfristige Finanzrahmen durch die jährlich aufzustellenden Haushaltspläne 2 (vgl. Abb. 1).
Abb. 1: Die Finanzielle Vorausschau als Planungsrahmen für sieben Haushaltsjahre
Quelle: Eigene Darstellung
Ziel der FVS ist es, für Haushaltsdisziplin, Planungssicherheit und Stabilität zu sorgen. 3 Den Grundstein einer neuen FVS legt die Europäische Kommission durch Vorlegen eines Entwurfes. Hierauf basierend diskutieren, modifizieren und verabschieden Ministerrat und Europäisches Parlament die FVS, 4 „wobei die Macht - besser die Verantwortung oder die „checks and balances“ - ausgewogen verteilt sind.“ 5 Abb. 2 zeigt das Aussehen einer FVS am Beispiel der FVS 2000 - 2006.
2 vgl. http://text.bundesfinanzministerium.de/Europa/Haushalt-und-Finanzen-der-EU-.554.htm, 01.05.2005
3 vgl. Europäische Kommission (2002), S. 16
4 vgl. Lehner (2000), S. 17
5 Saupe (2000), S. 109
Page 7
3. Funktionsweise des EU-Haushalts 6
Für das Verständnis der FVS ist der Aufbau des EU-Haushalts grundlegend. Seine Zusammensetzung wird daher in diesem Kapitel kurz beschrieben.
3.1 Mittelherkunft
Die finanziellen Mittel für ihre Ausgaben fließen der Union in erster Linie durch das 1970 beschlossene und 1988 ergänzte „Eigenmittelsystem“ zu, das aus Zahlungen der Mitgliedsländer gespeist wird. 7 […] der bequeme Weg ergänzender Kreditaufnahme ist der Gemeinschaft durch den EG-Vertrag zum Glück versperrt.“ 8 Die Eigenmittel, stehen der Union von Rechtswegen zu und stellen damit ihre Autonomie gegenüber den Mitgliedsstaaten sicher (Artikel 14 der Haushaltsordnung). 9 Man unterscheidet drei Arten von Eigenmitteln:
Bei den Traditionelle Eigenmitteln „handelt es sich vor allem um die von den Mitgliedstaaten zugunsten der EU erhobenen Zölle“ 10 sowie „Agrarabschöpfungen (die bei der Einfuhr von Agrarerzeugnissen aus Nicht-EU-Ländern erhoben werden).“ 11 „Die Bedeutung dieser Mittel […] ist infolge der Liberalisierung des internationalen Handels“ 12 und der Abnahme der Importe landwirtschaftlicher Güter rückläufig.
Die MwSt-Eigenmittel ergeben sich aus dem Aufkommen aus der Anwendung eines einheitlichen Satzes auf die MwSt-Bemessungsgrundlage der einzelnen Mitgliedstaaten. Diese Bemessungsgrundlage wird entsprechend den Gemeinschaftsvorschriften für alle Mitgliedstaaten einheitlich festgelegt.“ 13
Die BSP-Eigenmittel entsprechen dem BSP-Anteil der einzelnen Mitgliedsstaaten am EU-BSP und sichern den Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Haushalts, d. h. den nicht durch die übrigen Einnahmen gedeckten Teil der Haushaltsausgaben. 14
Neben den Eigenmitteln stehen der Union weitere Mittel aus Steuerzahlungen der EU-Bediensteten, Geldstrafen für Verstöße von Unternehmen gegen Wettbewerbsbeschränkungen und eventuellen Ge-winnvorträgen aus dem Vorjahr zur Verfügung. Sie werden als Sonstige Mittel bezeichnet. Im Vergleich zu den Eigenmitteln ist ihr Anteil jedoch verschwindend gering. 15
6 Da im Verlauf der Arbeit immer wieder auf den Haushalt 1999 Bezug genommen wird und dieser gleichzeitig auch Aus-
gangspunkt für die Verhandlungen zur FVS 2000 - 2006 war, werden bei der Darstellung von Mittelherkunft und Mittelver-
wendung die Zahlen von 1999 verwendet
7 vgl. Europäische Kommission (2002), S. 110
8 Saupe (2000), S. 107
9 vgl. Europäische Kommission (2002), S. 114
10 Europäische Kommission (2004), S. 2
11 Europäische Kommission (2000), S. 9
12 http://www.europa.admin.ch/eu/info_mat/dossiers/d/eu_budget.pdf, 01.05.2005
13 Europäische Kommission (2001) 2 , S. 15
14 vgl. Europäische Kommission (2001) 2 , S. 17
15 vgl. Europäische Kommission (2000), S. 9
Page 8
Die Bedeutung der verschiedenen Finanzmittelquellen im Haushaltsjahr 1999 verdeutlicht Abb. 3.
Abb. 3: Die Mittelherkunft im Haushaltsjahr 1999
Quelle: Eigene Darstellung, basierend auf Europäische Kommission (2001) 2 , S. 15
3.2 Mittelverwendung
Kern der FVS ist die Festlegung der benötigten Finanzmittel innerhalb einer Planungsperiode von sieben Jahren. Hierzu werden für die Hauptpolitikbereiche der EU sieben Rubriken gebildet, teilweise nochmals untergliedert und für jede von ihnen verbindliche Ausgabeobergrenzen pro Jahr festgelegt. Die FVS 2000 - 2006 besteht aus folgenden Rubriken:
GAP: Die mit Abstand meisten Mittel verwendet die EU für Zahlungen zur Unterstützung des europäischen Agrarmarktes im Rahmen des EAGFL. 16
Strukturpolitische Maßnahmen: „Hierbei handelt es sich um Interventionen […], die den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt innerhalb der Gemeinschaft fördern sollen.“ 17
Interne Politikbereiche: In diesem Bereich werden Maßnahmen und Politiken gefördert, die zu einer raschen Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes beitragen. 18
Externe Politikbereiche: Hierunter fallen sämtliche Ausgaben der Gemeinschaft zugunsten von Drittländern (ohne Beitrittskandidaten). 19
Verwaltungsausgaben: Sämtliche Verwaltungsausgaben der Gemeinschaftsorgane sind in dieser Rubrik erfasst. 20
16 Europäische Kommission (2001) 2 , S. 20
17 Europäische Kommission (2004), S. 248
18 vgl. Europäische Kommission (2004), S. 256 ff
-
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X.