(Diese Diplomarbeit ist auf deutsch)
Abstract
Three terms: freedom, democracy and constitutional state have a great meaning in modern political discussions and the ideas represented by them form an interrelated complex. Nowadays there is no possibility to lead political discussion without referring, at least nearly, to the intrinsic meaning of such terms. The subject and the relationships between freedom, democracy and constitutional state will be critical examined in this paper, which has three chapters corresponding to these main terms. Diverse topics that stand in manifold relations are discussed in every chapter. The arrangement of this paper should be seen first of all as a structural help, because of the fact that the terms imply and determinate each other. This complexity of freedom, democracy and constitutional state means also that a separate consideration of one of these terms can not be sufficient, because many aspects are context-related. The analysis focuses on critical scrutiny. This paper takes into consideration possible negative consequences if the freedom, democracy and constitutional state are not implemented simultaneously into a policy. Generally it is attempted to show that the development of a state can take unintended and questionable course if the importance and complementary functions of these three state building approaches are neglected.
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Einführung
In dieser Arbeit werden unter kritischer Sicht Inhalt und Verhältnis zueinander von drei Begriffen untersucht die in der modernen politisch-philosophischen Diskussion einen bedeutenden Platz einnehmen. Es sind Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat. Diese Begriffe bilden einen Komplex, in dem viele Verknüpfungen zwischen diesen Begriffen sowie zwischen den durch diese Begriffe repräsentierten Ideen bestehen. In den politischen Auseinandersetzungen werden die Schwerpunkte unterschiedlich gesetzt, es ist jedoch beinahe unmöglich, sich mit modernen politischen Themen auseinanderzusetzen, ohne zumindest annähernd auf den Inhalt dieser Begriffe zurückzugreifen.
Die modernen Tendenzen der Demokratisierung von Politik und der Loslösung von den zwei anderen Idealen wie Freiheit und Rechtsstaat werden in dieser Arbeit gleichermaßen kritisch besehen, wie solche Tendenzen, die alle politisch Fragen nur im Kontext zur Frage der
Freiheit sehen und sowohl den rechtsstaatlichen Rahmen als auch die demokratische Legitimierung der gesellschaftlichen Ordnung ignorieren.
Die Arbeit teilt sich in drei Themenbereiche: Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat. In diesen Themenbereichen werden mannigfaltige Aspekte dieser Themen betrachtet, was in der Gliederung seinen Niederschlag findet. Obwohl zu sagen ist, dass die Aufteilung in Unterkapitel nur strukturelle Hilfe sein kann, da sie Themen in vielfältiger Beziehung zueinander stehen, einander bedingen und Bereiche ineinander fließen. Zuerst werden unterschiedliche Konzeptionen der Freiheit vorgestellt. In diesem ersten Kapitel wird auch die Verantwortung angesprochen, die als ein Resultat der Inanspruchnahme von Freiheit gesehen werden muss und im Kontext des sozialen Lebens die Herausbildung eines Rechtssystems zu Folge hat, das diese Verantwortung der Individuen gegenüber den Staat und den anderen Individuen regelt.
Das zweite Kapitel ist der Demokratie gewidmet. Die demokratische Methode bietet nur begrenzte Möglichkeiten für eine begrenzte Zahl von Individuen, die gerade eine Mehrheit bilden, ihre Freiheit zu realisieren. Zugleich kann durch diese Tatsache die Demokratie in bestimmten Fällen eine Bedrohung der Freiheit für solche Individuen bedeuten, die zu dieser Mehrheit nicht gehören. Aus diesem Grund besteht Bedarf nach einem Gebilde, das Schranken
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äußeren oder inneren Reizen zu ihren Handlungen motiviert werden“ Dabei wird davon ausgegangen, „dass der menschliche Wille zwar unter dem Einfluß von Reizen steht, letztendlich jedoch mit Bewusstsein - und das heißt „frei“ - gelenkt werden kann” (Becker 1982, 112f.). Abgesehen von der Frage des Vorhandenseins der Freiheit, die zu einer endlosen und ständig mit dem menschlichen Erkenntnisstand begrenzten Diskussion führen kann, die dazu noch von verschiedensten Auffassungen der Freiheit verkompliziert wird, möchte ich als Basis für diese Arbeit Definitionen der Väter der liberalen Tradition in der Philosophie, Wirtschaft und Politik anführen. In der liberalen Tradition wird es nun vorausgesetzt, dass Menschen von Natur aus in einem Zustand sind, der von John Locke als „a State of perfect Freedom to order their Actions (…) as they think fit (…) without asking leave, or depending on the Will of any other Man” (Locke 1975, 287) definiert wird. Ähnlich wird von John Stuart Mill argumentiert: „the burden of proof is supposed to those who are against liberty; who contend for any restriction or prohibition (….) The a priori assumption is in favour of freedom…” (Mill 1991, 472). So wird Freiheit zu einer grundlegenden apriorischen Annahme für menschliche Handlungen und zugleich zu einem Indikator der Menschlichkeit. Alle, die diese Freiheit auf irgendwelche Weise begrenzen möchten, müssen es gut rechtfertigen können. Dementsprechend benötigen auch politische Autorität und das Rechtsysteme eine allgemein anerkannte Begründung, wenn sie die Freiheit der Bürger begrenzen wollen.
Negative versus positive Freiheit
Von großer Bedeutung für die Bestimmung des Minimalgehalts des Freiheitsbegriffes ist die Unterscheidung von Isaiah Berlin. In seinem Essay Two Concepts of Liberty unterscheidet er zwischen zwei geschichtlich begründeten, jedoch oft verwechselten Konzeptionen negativer und positiver Freiheit.
Negative Freiheit bedeutet Abwesenheit fremder Eingriffe in die Aktivitäten einer Person. Berlin verdeutlicht diese Art der individuellen Freiheit besonders am Beispiel der Abwesenheit der Regierungseingriffe. Diese Freiheit schafft Raum für individuelle Entscheidungen, bleibt jedoch unbeeinflusst von den Entscheidungsfaktoren, die notwendigerweise aus der Beschaffenheit des Individuums resultieren. Die individuelle
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Kritik der Unterscheidung
Eine kritische Auseinandersetzung mit der Berlin’schen Konzeption liefert sich Michaá Libera. In seinem Artikel O wolnoci, strachu i bezpieczestwie (Über Freiheit, Angst und Sicherheit) weist er auf die inneren Widersprüche in der Unterscheidung von Berlin hin. Mit Unterstützung der Theorien von Charles Taylor und Michael Sandel zeigt er, wie die Idee der negativen Freiheit paradoxerweise in der positiven Freiheit mündet. Von großer Bedeutung ist hier jedoch eine durch Berlin gemachte Annahme, die aus den Prämissen der menschlichen Grundfreiheit (basic freedom) resultiert und das Individuum der Möglichkeit auf seine Freiheit zu verzichten beraubt. Berlin akzeptiert auch keine Freiheit durch Verzicht auf eigene Wünsche, und auf diese Weise beruft er sich bei der Definition auf solche positiven Ideale, wie Selbstverwirklichung. So wird die Existenz der negativen Freiheit durch die Existenz der positiven Freiheit bedingt. Laut Libera verliert dann auch die Berlin’sche Unterscheidung ihren Sinn (vgl. Libera [www]). Man kann jedoch die Argumente von Libera außer Kraft setzen, indem man die naturrechtlich begründete Annahme der Unverzichtbarkeit eines Individuums auf gewisse Grundfreiheiten verwirft. Die Unterscheidung Berlins hat sich in der philosophischen Tradition durchgesetzt. Es ist auch möglich, weiter mit diesen Begriffen zu arbeiten, wenn die Berlin’sche Annahmen außer Kraft gesetzt werden. So werden diese Begriffe gegen Kritik im Stil Liberas immunisiert und die Termina der Positivität und der Negativität können mit bestimmten Inhalten identifiziert werden.
Eine andere kritische Auseinandersetzung mit den Berlin’schen Konzeptionen der Freiheit ist bei Crawford Macpherson zu finden. Bei ihm wird die Idee der positiven Freiheit umdefiniert und in drei Kategorien unterteilt, wodurch „Berlin’s obloquy“ vermieden wird. Erstens bedeutet hier: die Freiheit verstanden als „self direction“ oder „self mastery“, das Leben im Einklang mit jemandes eigenen Zielen. Zweitens wird die Freiheit als Gehorsam gegen das Recht verstanden und bedeutet eine Legitimation für die Ausübung des Zwangs für bestimmte vollrationale Individuen, die „self-mastery“ erreicht haben. Und drittens bedeutet für Macpherson Freiheit als Teilnahme, nämlich die Freiheit, die durch die Teilnahme an der Kontrolle der Autorität zustande kommt.
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Durch diese Vorgehensweise wird die Freiheit durch die Teilnahme aus der vollständigen Idee der positiven Freiheit extrahiert, wodurch Berlins Behauptung widersprochen werden soll, dass die positive Freiheit, die anfänglich harmlos erscheint, letztendlich den Weg der Tyrannei bereitet. Macpherson versucht das „self-mastery“-Prinzip als komplementär zu der Idee der negativen Freiheit vorzustellen. Mit der Unterteilung der positiven Freiheit in drei unterschiedliche Ideen gelingt es ihm, den Zwang auszugrenzen, der nur in einer dieser Definitionen vorkommt. Er beansprucht, mit dieser Unterteilung die negative (liberale) und positive Freiheit in Einklang zu bringen. Zum Schluss gibt er der Berlin’schen Idee der „selfmastery“ einen neuen Namen - „developmental liberty“, damit diese Freiheitsart völlig getrennt von der Freiheit als Gehorsam gegen das Recht wahrgenommen wird, die mit der Ausübung des Zwangs verbunden ist (vgl. Macpherson 1973, 108f.). Die scheinbare Zwanglosigkeit der „developmental liberty“ folgt jedoch aus der von Locke übernommenen Voraussetzung, dass alle Menschen gut und gerecht sind und beruht auf der Annahme, dass in solchem Fall die Ziele des Individuums und der Gesellschaft gleich sind. „The individual can … covenant to obey the majority without subjecting himself to … arbitrary authority … since the judgments of the majority are those of reason and justice” (Kendall 1941, 135). Diese Annahme kann sich jedoch in der Realität nicht behaupten. Der Versuch von Macpherson die positive Freiheit von dem Gespenst der Tyrannei zu befreien muss also als gescheitert gesehen werden. Laut Riker liegt das Problem in der Tatsache, dass der Zwang in der Idee der positiven Freiheit eine logische Folge der Annahme ist, dass die Freiheit nur durch die Teilnahme an dem Regierungsprozess zustande kommt (vgl. Riker 82, 12f.).
- Citation du texte
- Diplom-Kulturwissenschaftler Dariusz Sawasciuk (Auteur), 2005, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/186112
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