Im Gegensatz zur Schweiz und weitgehend auch zu Deutschland wurde Österreich in den vergangenen Jahrhunderten von einer zentralisierten Bürokratie mit einem absoluten Monarchen an der Spitze regiert. In Österreich fehlt somit eine föderale Tradition mit S
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1. EINLEITUNG
Im Gegensatz zur Schweiz und weitgehend auch zu Deutschland wurde Österreich in den vergangenen Jahrhunderten von einer zentralisierten Bürokratie mit einem absoluten Monarchen an der Spitze regiert. In Österreich fehlt somit eine föderale Tradition mit Selbstbestimmungsrechten für kleinere Verwaltungseinheiten wie Länder, Bezirke oder Gemeinden, es mangelt an Erfahrungswerten einer egalitären Kooperation zwischen verschiedenen Ebenen. Nach der Festsetzung des bundesstaatlichen Prinzips in der Verfassung sträubte sich der Bund (und tut dies bis heute) dann auch dementsprechend, Forderungen v.a. der Länder nach Kompetenzübertragungen zu erfüllen. Die vorliegende Arbeit hat die Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern im Bereich Bundesstaat, deren wechselseitige Forderungen aneinander und die Gründe für die Erfüllung bzw. Nicht-Erfüllung dieser Forderungen zum Gegenstand. Bundes- bzw. länderinterne Verhandlungen werden dabei nur am Rande berücksichtigt. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich vom Beginn der zweiten Republik bis heute. Die Datenerhebung erfolgte mittels Literatur- und Inhaltsanalyse. In der Auswahl der Literatur wurden zum Großteil Vertreter der „Innsbrucker Schule“ berücksichtigt, um die Ländersichtweise der Bundesstaatsreform zu vermitteln. Dies hauptsächlich deshalb, weil Vertreter der „Wiener Schule“ meist gar nicht die Notwendigkeit zu einer Reform sehen und den bundesstaatlichen Status quo verteidigen. Begriffsdefinitionen und Abkürzungserklärungen folgen im Text. Die zentrale Fragestellung die mit dieser Arbeit beantwortet werden soll lautet: Welche Entwicklungen kennzeichnen die Bundesstaatsreform in Österreich? Die folgenden abgeleiteten Fragestellungen sollen helfen, die zentrale Fragestellung zu beantworten:
- Was ist ein Bundesstaat?
- Inwieweit ist das bundesstaatliche Prinzip in Österreich verwirklicht?
- Welche Reformphasen können unterschieden werden?
- Was ist die kleine Föderalismusreform?
- Was ist die große Föderalismusreform?
- Was ist das „Paktum von Perchtoldsdorf“?
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2. BEGRIFF BUNDESSTAAT
2.1 VERFASSUNGSRECHTLICH
Die Bundesstaatlichkeit Österreichs ist im Art. 2 Abs. 1 B-VG von 1920 idF. von 1929 „Österreich ist ein Bundesstaat“ verankert, was konkret heißt, daß die Staatsfunktionen zwischen den Gebietskörperschaften (Bund, Ländern, Bezirken und Gemeinden) aufgeteilt sind. Bei der österreichischen Bundesstaatlichkeit handelt es sich um ein Prinzip, ein „Baugesetz“ der Verfassung, dessen Wichtigkeit daran abgelesen werden kann, daß eine Änderung dieser Norm einer Gesamtänderung der Bundesverfassung gleichkäme und einer Volksabstimmung unterzogen werden müßte. „Österreich ist ein Bundesstaat“ ist als Programmsatz zu verstehen, der seine verfassungsrechtliche Gestalt aus den Einzelregelungen erlangt, die in ihrer Gesamtheit das institutionelle Profil des Baugesetzes prägen (zB. Rechtsstellung der Länder, Anteil an den Staatsfunktionen, Aufgabenverteilung, usw.). Diese Regelungen sind in den jeweiligen Rechtsquellen nicht einheitlich zusammengefaßt, sondern stark zersplittert, was Unübersichtlichkeit zur Folge hat. (Adamovich/Funk/Holzinger 1998, S. 328f)
2.2 BUNDESSTAATSTHEORETISCH
Der Bundesstaat (Gegenteil Einheitsstaat) ist eine Verbindung von mehreren Staaten zur Einheit eines Gesamtstaates. Man spricht von „doppelter Staatlichkeit“ und „doppelter Hoheitsgewalt“ im Gegensatz zur ausschließlichen Souveränität der obersten Staatsorgane im Einheitsstaat, die eine weitere Regierung im Staat unzulässig macht. Sowohl der Gesamtstaat (Bund) als auch die Teilstaaten (Länder) haben jeweils eigene staatliche Funktionen und Organisationen. Zwischen der gesamtstaatlichen und der teilstaatlichen Ebene gibt es organisatorische Verbindungen und funktionelle Verschränkungen in Form von wechselseitiger Mitwirkung und gemeinschaftlicher Aufgabenerfüllung. Das typische Struktur- und Organisationsprinzip zur inneren Ordnung des Bundesstaates ist der Föderalismus (Gegenteil Unitarismus). Seine Vorteile sind:
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- Erich Gamsjäger (Author), 2000, Bundesstaatsreform in Österreich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/185908
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