Die Kostenträgerzeitrechnung (kurzfristige Erfolgsrechnung, kurzfristige Betriebsergebnisrechnung) ist Bestandteil des internen Rechnungswesens. Sie hat die Aufgabe durch eine Gegenüberstellung der Leistungen und Kosten einer Abrechnungsperiode das Betriebsergebnis zu ermitteln und durch eine Aufschlüsselung der Leistungen und Kosten nach Kostenträgern bzw. Kostenträgergruppen die Ursachen des Erfolges erkennen zulassen, um kurzfristige Entscheidungen treffen zu können. Die kurzfristige Ermittlung des Betriebserfolges ist außerdem notwendig, um eine Kontrolle über die betriebliche Leistungserstellung und des Absatzes zu gewährleisten. Sie ist durch zwei wesentliche Merkmale gekennzeichnet:
- Sie stellt den Erfolg als Ergebnis einer betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung fest. Hierzu ermittelt sie das sachzielbezogene Ergebnis einer Periode und klammert damit das Finanzergebnis sowie das außerordentliche Ergebnis, die im Jahresabschluß enthalten sind, aus.
- Sie ermittelt diese Informationen relativ kurzfristig
Der Betriebserfolg wird in der Regel monatlich ermittelt, mindestens aber vierteljährlich, um betriebliche Entscheidungen rechtzeitig treffen zu können.
Auf welche Weise kann nun das kurzfristige Betriebsergebnis ermittelt werden?
Hierfür gibt es zwei Methoden das Gesamtkostenverfahren und das Umsatzkostenverfahren. Grundlage können dabei beim Umsatzkostenverfahren sowohl die sogenannten Vollkosten als auch die Teilkosten sein, wohingegen das Gesamtkostenverfahren nur auf Vollkostenbasis durchgeführt wird.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Umsatzkostenverfahren und Gesamtkostenverfahren als Verfahren der Betriebsergebnisrechnung
2. Ermittlung des Betriebsergebnisses mit dem Gesamtkostenverfahren
2.1 Abgrenzungsrechnung
2.2 Problematik der Betriebsergebnisermittlung bei Lagerbestandsveränderungen
2.2.1 Ermittlung des Betriebsergebnisses bei Bestandserhöhung
2.2.2 Ermittlung des Betriebsergebnisses bei Bestandsminderung
2.2.3 Bewertung der Lagerbestände
2.3 Darstellungsformen des Gesamtkostenverfahrens
2.3.1 Statistisch-tabellarische Ermittlung des Betriebserfolges
2.3.2 Darstellung in Kontenform
3. Durchführung des Gesamtkostenverfahrens anhand eines Fallbeispiels
3.1 Vorteile des Gesamtkostenverfahrens
3.2 Nachteile des Gesamtkostenverfahrens
4. Ermittlung des Betriebsergebnisses mit dem Umsatzkostenverfahren
4.1 Darstellungsformen des Umsatzkostenkostenverfahrens
4.1.1 Statistisch-tabellarische Ermittlung des Betriebserfolges
4.1.2 Darstellung des Umsatzkostenverfahren in Kontenform
4.2 Umsatzkostenverfahren auf Vollkostenbasis
4.2.1 Durchführung des Umsatzkostenverfahrens auf Vollkostenbasis anhand eines Fallbeispiels
4.2.2 Vergleich der Abrechnungsverfahren anhand des Fallbeispiels
4.2.3 Problem der periodengerechten Verteilung der fixen Kosten
4.3 Umsatzkostenverfahren auf Teilkostenbasis
4.3.1 Durchführung des Umsatzkostenverfahrens auf Teilkostenbasis anhand des Fallbeispiels
4.3.2 Vorteile des Umsatzkostenverfahrens
4.3.3 Nachteile des Umsatzkostenverfahrens
5. Vergleich der Abrechnungstechniken des Gesamtkostenverfahrens und des Umsatzkostenverfahrens
6. Vergleich des Umsatzkostenverfahrens mit dem Gesamtkostenverfahren bezüglich der Ermittlung des Wertansatzes
7. Fazit
8. Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Rechenverfahren der Betriebsergebnisrechnung
Abbildung 2: Statistisch-tabellarische Ermittlung des Betriebserfolges
Abbildung 3: Darstellung des Gesamtkostenverfahrens in Kontenform
Abbildung 4: „Fallbeispiel“ Gesamtkostenverfahren in Kontenform
Abbildung 5: Statistisch-tabellarische Ermittlung des Betriebserfolges
Abbildung 6: Umsatzkostenverfahren in Kontenform
Abbildung 7: Aufbau der Erfolgsrechnung nach § 275 HGB (Ausschnitt, verkürzt)
Abbildung 8: Verrechnungsverlauf des Umsatzkostenverfahrens
1. Umsatzkostenverfahren und Gesamtkostenverfahren als Verfahren der Betriebsergebnisrechnung
Die Kostenträgerzeitrechnung (kurzfristige Erfolgsrechnung, kurzfristige Betriebsergebnisrechnung) ist Bestandteil des internen Rechnungswesens. Sie hat die Aufgabe durch eine Gegenüberstellung der Leistungen und Kosten einer Abrechnungsperiode das Betriebsergebnis zu ermitteln und durch eine Aufschlüsselung der Leistungen und Kosten nach Kostenträgern bzw. Kostenträgergruppen die Ursachen des Erfolges erkennen zulassen, um kurzfristige Entscheidungen treffen zu können.[1] Die kurzfristige Ermittlung des Betriebserfolges ist außerdem notwendig, um eine Kontrolle über die betriebliche Leistungserstellung und des Absatzes zu gewährleisten. Sie ist durch zwei wesentliche Merkmale gekennzeichnet:[2]
- Sie stellt den Erfolg als Ergebnis einer betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung fest. Hierzu ermittelt sie das sachzielbezogene Ergebnis einer Periode und klammert damit das Finanzergebnis sowie das außerordentliche Ergebnis, die im Jahresabschluß enthalten sind, aus.
- Sie ermittelt diese Informationen relativ kurzfristig
Der Betriebserfolg wird in der Regel monatlich ermittelt, mindestens aber vierteljährlich, um betriebliche Entscheidungen rechtzeitig treffen zu können.
Auf welche Weise kann nun das kurzfristige Betriebsergebnis ermittelt werden?
Hierfür gibt es zwei Methoden das Gesamtkostenverfahren und das Umsatzkostenverfahren. Grundlage können dabei beim Umsatzkostenverfahren sowohl die sogenannten Vollkosten als auch die Teilkosten sein, wohingegen das Gesamtkostenverfahren nur auf Vollkostenbasis durchgeführt wird.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Rechenverfahren der Betriebsergebnisrechnung
Diese vier zentralen Begriffe sollen im Zuge dieser Hausarbeit erläutert und voneinander abgegrenzt werden. Dazu werden beide Verfahren zuerst einmal getrennt voneinander beschrieben und die Durchführung anhand eines Fallbeispiels verdeutlicht, um die jeweiligen Vor- und Nachteile des jeweiligen Verfahrens zu veranschaulichen. Im Zuge der Durchführung beider Verfahren werden schon einmal einige Unterschiede heraus gearbeitet und die Eignung der Verfahren bezüglich den Anforderungen der Betriebsergebnisrechnung differenziert. Die Hausarbeit schließt mit einem Vergleich der beiden Verfahren bezüglich Abrechnungstechnik und Ermittlung des Wertansatzes.
2. Ermittlung des Betriebsergebnisses mit dem Gesamtkostenverfahren
Das Gesamtkostenverfahren ist ein in Deutschland traditionell angewendetes Verfahren zur Ermittlung des Betriebsergebnisses. Dabei wird das Betriebsergebnis folgendermaßen ermittelt. Den nach Produktarten differenzierten Erlösen einer Periode werden die gesamten nach Kostenarten differenzierten Kosten dieser Periode gegenübergestellt. D.h. das Betriebsergebnis wird unter Ausschaltung der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung ermittelt. Voraussetzung für die Durchführung des Gesamtkostenverfahrens ist, daß aus den Aufwands- und Ertragsarten der Finanzbuchhaltung Kosten- und Leistungsarten abgeleitet werden.[3] Im traditionellen Gemeinschaftskontenrahmen (GKR) wird die Kosten-Leistungsinformation innerhalb der Geschäftsbuchführung in der Klasse 4 und der Klasse 8 abgewickelt. Im modernen Industriekontenrahmen (Zweikreissystem) werden die Leistungs- und Kosteninformationen getrennt von der Finanzbuchhaltung in einem eigenen Rechnungskreis erstellt. Hierzu muß eine Abgrenzungsrechnung durchgeführt werden.
2.1 Abgrenzungsrechnung
Die Abgrenzungsrechnung hat die Aufgabe die Leistungen und Kosten im Rechnungskreis II (Kostenrechnung) aus den Erträgen und Aufwendungen des Rechnungskreises I (Finanzbuchhaltung) der Klassen 5, 6 und 7 zu entwickeln und somit den internen Erfolg aus dem externen Erfolg abzuleiten.
Die Technik der Abgrenzungsrechnung beinhaltet dabei folgende Schritte:[4]
1. Zuerst müssen die neutralen Erträge und die neutralen Aufwendungen von den betrieblichen Erträgen und betrieblichen Aufwendungen abgespaltet werden. Es sollen schließlich nur Beträge in die Kostenrechnung einfließen, die aus dem ordentlichen (regelmäßigen) betrieblichem Leistungsprozeß resultieren.
2. Nun können diese Zweckerträge bzw. Zweckaufwendungen als sogenannte Grundleistungen bzw. Grundkosten unverändert in die Kostenleistungsrechnung übernommen werden. Die wichtigsten Grundleistungen sind hierbei die Umsätze.
3. Jetzt müssen noch die betrieblichen Erträge und Aufwendungen, die in der Kosten- und Leistungsrechnung mit einem anderen Betrag angesetzt werden sollen, neu errechnet werden (Anderskosten/Andersleistung). Diese Werte müssen neu errechnet werden, weil Mehrbestände an Halb- und Fertigfabrikate und aktivierte innerbetriebliche Leistungen in der Finanzbuchhaltung zu den darin enthaltenen Aufwendungen und in der Kosten- und Leistungsrechnung zu den darin enthaltenen Kosten bewertet werden. Das bedeutet, daß bilanziell nur die Bewertung zu Anschaffungs- oder Herstellkosten nach § 255 HGB erlaubt ist. Dagegen kann in der Kosten- und Leistungsrechnung die Bestandsbewertung zu Vollkosten, Teilkosten, Wiederbeschaffungskosten, Marktpreisen oder Plankosten erfolgen. Der Wertansatz ist hier also relativ frei zu gestalten.
4. Schließlich müssen noch Kosten und Leistungen im Rechnungskreis II hinzugefügt werden, denen keine Erträge und Aufwendungen in der Finanzbuchhaltung gegenüberstehen (Zusatzkosten/Zusatzleistung). Zusatzkosten und Zusatzleistungen gehören zu den kalkulatorischen Kosten. Sie dienen der Vergleichbarmachung der Kostenrechnung verschiedener Unternehmen. Zusatzkosten haben den Charakter von Opportunitätskosten (=entgangener Nutzen). Als Beispiele kann man hier den kalkulatorischen Unternehmerlohn oder die kalkulatorische Miete nennen. Eine Zusatzleistung liegt z. B vor, wenn Güter oder Dienstleistungen unentgeltlich abgegeben werden.
Nachdem die Abgrenzungsrechnung nach diesem Verfahren durchgeführt wurde, kann eine Betriebsergebnisrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt werden.
2.2 Problematik der Betriebsergebnisermittlung bei Lagerbestandsveränderungen
Die Ermittlung des Betriebsergebnisses ist nach Durchführung der eben beschriebenen Abgrenzungsrechnung solange problemlos, wenn die produzierten Leistungen einer Periode vollständig verkauft werden und keine innerbetrieblichen Leistungen erstellt werden. Probleme können jedoch entstehen, wenn die in einer Periode erzeugten Produktmengen nicht mit den abgesetzten Produktmengen übereinstimmen.[5] Dann muß die Rechnung entsprechend korrigiert werden. Korrekturen müssen in zwei Fällen durchgeführt werden:
1. Es wurden in einer Periode mehr Produkte erzeugt als verkauft. Hieraus ergibt sich eine Erhöhung des Bestandes.
2. Es wurden in einer Periode mehr Produkte abgesetzt als produziert. Hieraus ergibt sich eine Bestandsverminderung. Dabei resultiert das Plus aus dem Verkauf der aus den Vorperioden stammenden Bestände.
Die Verfahrensweise bei Bestandserhöhungen und Bestandsverminderung soll nun im einzelnen erläutert werden.
2.2.1 Ermittlung des Betriebsergebnisses bei Bestandserhöhung
Bei Bestandserhöhungen werden den Umsatzerlösen die bewerteten Zuführungen zum Lager hinzugerechnet, weil diese Leistungen in dieser Periode erbracht wurden, aber nicht im Umsatz enthalten sind. Dadurch erreicht man eine Neutralisierung des Teiles der Herstellkosten der Periode, der auf die erzeugten, aber nicht verkauften Produkte entfällt.
Außerdem müssen Betriebsmittel, die im Betrieb selbst erstellt und genutzt werden (aktivierte Eigenleistungen) bei der Berechnung des kurzfristigen Erfolges wie Lagerbestandszunahmen behandelt werden. Dieses bedeutet, daß ihre Herstellkosten den jeweiligen Periodenerlös erhöhen.
Somit ergibt die Differenz aus den gesamten Herstellkosten der Periode und den der Bestandzunahme zugerechneten Herstellkosten, die Herstellkosten der in dieser Periode erzeugten und auch abgesetzten Produktmengen.
2.2.2 Ermittlung des Betriebsergebnisses bei Bestandsverminderung
Bei der Ermittlung der Gesamtleistung einer Periode müssen vom Umsatz dieser Periode die Bestandsminderungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen abgezogen werden, weil die Leistungen zwar im Umsatz erhalten sind, aber schon in früheren Perioden erbracht wurden.
[...]
[1] vgl. Däumler, K. D. /Grabe, J, Kostenrechnung 1, 1996, S. 35
[2] vgl. O. Rosenberg/ W.Weber, Betriebliches Rechnungswesen, 1992, S 96
[3] vgl. Däumler, K. D. /Grabe, J, Kostenrechnung 1, 1996, S. 205
[4] vgl. Däumler, K. D. /Grabe, J, Kostenrechnung 1, 1996, S. 206
[5] vgl. Däumler, K. D. /Grabe, J, Kostenrechnung 1, 1996, S. 210