1 Einleitung
Mit dem Kommunalrechtsreformgesetz (KommRRefG) vom 18. Dezember 2007 schließt das Land Brandenburg an die Anfang der 1990er Jahre beginnende Entwicklung der Direktwahl der Landräte analog der Bürgermeister in der Süddeutschen Ratsverfassung an. In den Verfassungen der Bundesländer wurden, ausgehend von den ostdeutschen Ländern, verstärkt direktdemokratische Elemente, wie sie nach Artikel 20 Abs. 2 Grundgesetz (GG) zugelassen sind, implementiert. Eine besondere Präferenz repräsentativ- oder direktdemokratischer Elemente wird nicht angenommen1. Die Arten der Bürgerbeteiligung reichen dabei von Sachentscheidungen in Form von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden (und den analogen Instrumenten auf kommunaler Ebene) bis zu Personalentscheidungen in der Direktwahl der Bürgermeister2, die sukzessive auf die Landräte übertragen wurden. Bei der Einrichtung der direktdemokratischen Instrumente in grundsätzlich repräsentativ-demokratischen Systemen (parlamentarisch wie präsidentiell) kommt der Ausgestaltung der Quoren, der vorgeschriebenen Mindestzahl an Wahlbeteiligung oder abgegebenen Stimmen3, auf allen Verfahrensstufen eine besondere Bedeutung zu.
Das brandenburgische Kommunalwahlrecht sieht für die Direktwahl der Oberbürgermeister der kreisfreien Städte wie für die Landräte eine absolute Stimmenmehrheit sowie ein Zustimmungsquorum von 15% der Wahlberechtigten vor. Das Zustimmungsquorum, welches nach Intention des Wahlrechtsgebers die Legitimität der Gewählten sichern soll4, gilt in Verbindung mit einer geringen Wahlbeteiligung als ursächlich für das Scheitern der ersten sechs direkten Landratswahlen im Januar und Februar 20105. In den sechs Landkreisen erreichte nur ein Kandidat im Kreis Oberspreewald-Lausitz im zweiten Wahlgang die erforderlichen Mehrheiten. In den übrigen fünf Landkreisen ging das Wahlrecht auf die Kreistage über. Im Landkreis Barnim wurde der Landrat durch Losentscheid bestimmt.
Ausgehend von den Besonderheiten des brandenburgischen Kommunalwahlrechts sollen die rechtlichen Grundlagen, Arten und Wirkungen von Quoren untersucht werden. Aus der anschließenden Betrachtung der Ursachen und Wirkungen einer rückläufigen Wahlbeteiligung soll die Frage geklärt werden, ob Quoren, wie mit den KommRRefG intendiert, tatsächlich die Legitimität der Landräte sichern und unter Umständen sogar positiv auf die Wahlbeteiligung wirken können.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Das brandenburgische Kommunalwahlrecht im Vergleich
- Begriffsbestimmungen
- Bedeutung der Quoren
- Volksinitiative
- Volksbegehren
- Volksentscheid
- Direktwahlen
- Zwischenfazit
- Wahlbeteiligung
- Entwicklung der Wahlbeteiligung
- Ursachen
- Wirkung auf die Demokratie
- Fazit
- Abkürzungsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit analysiert das Zustimmungsquorum zur Direktwahl der Landräte im Land Brandenburg im Kontext des Kommunalrechtsreformgesetzes (KommRRefG) von 2007. Ziel ist es, die Bedeutung des Quorums für die Legitimität der gewählten Landräte zu untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die niedrige Wahlbeteiligung. Die Arbeit beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und die Funktionsweise von Quoren im Vergleich zu anderen Bundesländern. Darüber hinaus werden die Ursachen und Auswirkungen der rückläufigen Wahlbeteiligung analysiert, um zu beurteilen, ob Quoren tatsächlich die Legitimität der Landräte sichern und möglicherweise sogar positiv auf die Wahlbeteiligung wirken können.
- Rechtliche Grundlagen und Funktionsweise von Quoren im Kommunalwahlrecht
- Vergleich des brandenburgischen Kommunalwahlrechts mit anderen Bundesländern
- Ursachen und Auswirkungen der rückläufigen Wahlbeteiligung
- Bedeutung des Zustimmungsquorums für die Legitimität der Landräte
- Potenzielle Auswirkungen von Quoren auf die Wahlbeteiligung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung führt in die Thematik der Direktwahl der Landräte in Brandenburg ein und stellt die Relevanz des Zustimmungsquorums im Kontext der niedrigen Wahlbeteiligung dar. Kapitel 1 beleuchtet das brandenburgische Kommunalwahlrecht im Vergleich zu anderen Bundesländern, wobei die Besonderheiten des Wahlsystems in Brandenburg hervorgehoben werden. Kapitel 2 definiert wichtige Begriffe wie Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid und Direktwahl, um ein gemeinsames Verständnis der relevanten Konzepte zu schaffen. Kapitel 3 analysiert die Bedeutung von Quoren in verschiedenen direktdemokratischen Instrumenten, einschließlich der Direktwahl der Landräte. Die Entwicklung der Wahlbeteiligung in Brandenburg wird in Kapitel 4 untersucht, wobei die Ursachen für die rückläufige Wahlbeteiligung und deren Auswirkungen auf die Demokratie beleuchtet werden.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen das Zustimmungsquorum, die Direktwahl der Landräte, das Kommunalwahlrecht, die Wahlbeteiligung, die Legitimität, die Demokratie, das Kommunalrechtsreformgesetz (KommRRefG) und die Vergleichende Analyse der Kommunalwahlsysteme in den Bundesländern. Die Arbeit untersucht die Bedeutung des Zustimmungsquorums für die Legitimität der gewählten Landräte im Kontext der niedrigen Wahlbeteiligung in Brandenburg.
- Arbeit zitieren
- Danilo Bojarski (Autor:in), 2011, Das Zustimmungsquorum zur Direktwahl der Landräte im Land Brandenburg, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/184709
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