Seit der ersten allgemeingültigen Erklärung der Menschenrechte ist der Menschenrechtsschutz über die Jahrzehnte kontinuierlich ausgebaut worden. Im Rahmen dieses Prozesses gab es wiederholt Anstrengungen, die Todesstrafe generell abzuschaffen. Diese Bemühungen, anfänglich nur von privaten Menschenrechtsorganisationen geführt, sind seit geraumer Zeit Gegenstand geltender völkerrechtlicher Verträge. Dennoch besteht die Todesstrafe weiterhin in zahlreichen Staaten und ist rechtlich kaum unmittelbar angreifbar. Aus diesem Grund wurden mehrfach Versuche unternommen, gegen Todesurteile über völkerrechtliche „Umwege“ vorzugehen. Einer der bekanntesten und auch umstrittensten ist das sog. death row phenomenon. Dieses hat sich als gangbarer Weg im Kampf gegen die Todesstrafe herausgebildet, weil es nicht direkt auf die Todesstrafe abzielt, sondern vielmehr das allgemein anerkannte Folterverbot fruchtbar macht.
Ziel dieser Arbeit ist es, herauszufinden, ob das „death row phenomenon“ als Vehikel im Kampf gegen die Todesstrafe tauglich ist. Hierzu wird die geltende Definition für das "death row phenomenon" auf ihre Gültigkeit untersucht und geklärt, unter welchen Voraussetzungen das „death row phenomenon“ gegen das Folterverbot verstößt. Weiterhin wird die Rechtsprechung der verschiedenen internationalen Gerichte und Körperschaften zu diesem Thema näher beleuchtet um hierauf aufbauend zu klären, ob das „death row phenomenon“ ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung der Todesstrafe darstellt. Hierbei wird vor allem auf die Gefahren geachtet, nämlich dass es durch konsequente Anwendung der Figur zu dem absurden Ergebnis kommen könnte, dass Staaten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen ihre zum Tode verurteilten Häftlinge so schnell wie möglich hinrichten und dadurch der gewünschte Schutz der Verurteilten gerade das Gegenteil bewirkt.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung und Problemstellung
I. Einleitung
II. Problemstellung und Ziel
B. „Death row phenomenon“ als Verstoß gegen das Folterverbot
I. Das Folterverbot im Völkerrecht
1. Rechtsgrundlagen des Folterverbots
2. Folterverbot als zwingendes Völkergewohnheitsrecht
II. Definition von Folter, grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung...
1. Folter
2. Grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung
III. Qualifikation des „death row phenomenon“ als Folter oder grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung
1. „Death row phenomenon“ als Folter?
2. „Death row phenomenon“ als grausame, unmenschliche, erniedrigende Behandlung
C. „Death row phenomenon“ in Entscheidungen internationaler Gerichte
I. Entscheidungen der einzelnen Rechtsprechungsorgane
1. Europäische Kommission für Menschenrechte/Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
2. Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen (UN-AMR)
3. Judicial Committee of the Privy Council
4. US-Amerikanische Gerichte
5. Andere nationale Gerichte
a. Kindler v. Canada (Supreme Court of Canada)
b. Catholic Commission (Supreme Court of Zimbabwe)
c. Supreme Court of India
II. Kritik an der Rechtsprechung
D. Probleme, Folgen und Widerstände der Anwendung des „death row phenomenon“
I. Widerstände in der Rechtsprechung
II. Folgen und Widerstände auf nationaler Ebene
III. Folgen und Probleme auf zwischenstaatlicher/völkerrechtlicher Ebene
IV. Das Problem der Rechtskraft von Entscheidungen internationaler Körperschaften .
E. „Death row phenomenon“ als Vehikel im Kampf gegen die Todesstrafe
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