Die Entstehung der vier anerkannten sunnitisch-islamischen Rechtsschulen, der
Hanafīten, Mālikīten, Hanbalīten und Šāfi'īten, ist in vielerlei Hinsicht bedeutend für
die Geschichte als auch die Gegenwart des Nahen Ostens. Daher soll sie in dieser
Arbeit nachgezeichnet werden, indem ich exemplarisch die Ausprägung der beiden
größten Rechtsschulen, der hanafītischen und der šafi‘ītischen, herausgreife und
chronologisch darstelle. Ich werde mich hierfür vor allem auf die Zeit zwischen dem
2./8. und dem 5./11. Jh. konzentrieren.
Die Darstellung, die in dieser Arbeit erfolgen wird, kann grob in zwei
Themengebiete unterteilt werden: Einerseits möchte ich mich mit den beiden oben
genannten Schulen im Speziellen befassen, andererseits möchte ich mich, basierend
auf der entstehenden Abhandlung, auch mit Fragen der Rechts- und der
Wissensüberlieferung allgemein auseinandersetzen. So soll die vorliegende Arbeit
auch eine Einführung in die Vielfalt der Publikationen leisten, die im Rahmen der
frühen islamischen Geschichtswissenschaft entstanden sind und die eine immense
Bedeutung und Nutzbarkeit bis zum heutigen Tage bieten. Auch die Biografien der
als Gründer bekannt gewordenen Rechtsgelehrten Abū Hanīfa und Imām aš-Šāfi'ī
werden Beachtung finden. Dabei möchte ich unter anderem der Frage
nachgehen, welchen Einfluss diese Persönlichkeiten sowohl auf die Entwicklung der
Rechtsschulen als auch auf die islamische Jurisprudenz allgemein hatten. Neben
einer Begriffs- und Namenserklärung sowie einer Gegenüberstellung beider Schulen
soll also dargelegt werden, welche Methoden der Überlieferung und Auslegung zur
Zeit der Entstehung der Rechtsschulen vorherrschten.
Letztendlich existieren zu diesem Themengebiet wissenschaftliche Quellen
unterschiedlichster Herangehensweisen, von denen ich hoffe, dass ich in meiner
Arbeit einige ihrer Facetten nutzen kann. Ich stütze mich zwar hauptsächlich auf
Werke, die aufgrund von Quellenlektüre die Ursprünge der islamischen Jurisprudenz
und ihrer Schulen ergründen wollen; zu beachten sind im allgemeinen
Zusammenhang aber ebenso Werke, deren Autoren sich kritisch mit den Quellen und Methoden islamischer Jurisprudenz auseinandersetzen. Zu nennen wäre hier allen
voran Joseph Schacht.
Als dritten Pfeiler der Quellenliteratur stütze ich mich auf arabische Texte, die von
Biografen bzw. Historiographen verfasst wurden und Aufschluss über die
Lebensumstände der frühislamischen Zeit und die Ausbreitung der Schulen geben.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Einführung: Frühislamische Geschichtswerke als Quellen heutiger Erkenntnis
2.1.Tabaqāt
2.2. Kontroverse Herangehensweise der „westlichen“ Forschung
3. Islamisches Recht im 2./8. und 3./9. Jahrhundert
3.1. Kontroversen zwischen den Gelehrten
3.2. Abū Hanīfa
3.3. Aš-Šāfi’ī
4. Islamisches Recht ab dem 4./10. Jahrhundert
4.1. Die Herausbildung der hanafītischen Schule
4.2. Die Herausbildung der šāfi'ītischen Schule
5. Fazit
Literaturverzeichnis
- Citation du texte
- Marina Schmidt (Auteur), 2010, Die Entstehung der islamischen Rechtsschulen am Beispiel der Hanafīten und der Šāfi'īten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/183256
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