Information ist eine Grundlage von Demokratie. Kein Demokratie-Modell – sei es beispielsweise das liberale, das deliberative oder das partizipative Modell – funktioniert ohne Information der Bürger, die die Demokratie auf die eine oder andere Art und Weise gestalten. Im „Spiegel-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1966 heißt es: „Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates.“ (BVerfGE 20, 162) In einem demokratischen Staat soll jeder Bürger die gleiche Information erhalten oder zumindest die Möglichkeit haben, sie zu erhalten: „Jede Beschränkung der demokratischen Gleichheit führt zu einer Verkürzung von Freiheit.“ (Möllers, 2008, S. 16)
Wie kann der Staat für die gleiche und flächendeckende Information seiner Bürger Sorge tragen? Eine Möglichkeit ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Allerdings ist fraglich, ob die reine Installation eines solchen ausreicht, oder ob – insbesondere in Zeiten der Konkurrenz zum privaten Rundfunk – weitere rechtliche Grundsätze gegeben und Ansprüche gestellt werden müssen. Im Folgenden soll untersucht werden, inwieweit diese rechtlichen Grundlagen in Deutschland gegeben sind und welche maßgeblichen Komponenten die sogenannte „Grundversorgung“ bestimmen. Desweiteren soll anhand der Fernsehprogramme des „Ersten“ und des „ZDF“ analysiert werden, ob die Grundversorgung tatsächlich gewährleistet wird, wo mögliche Defizite liegen und woher diese rühren. Außerdem erscheint die Diskussion der Grundversorgung in den deutschen (Print-)Medien relevant, da sie möglicherweise Aufschluss über die öffentliche Meinung zum Programmauftrag geben kann. Deshalb soll anhand eines Beispiels ein kurzer Überblick über Kritik an der Erfüllung des Programmauftrags gegeben werden.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einführung: Grundversorgung als Voraussetzung für Demokratie
- 2 Was ist Grundversorgung?
- 2.1 Geschichte und Rechtsprechung
- 2.2 Definition und maßgebliche Komponenten
- 3 Erfüllung des Programmauftrags
- 3.1 Erfüllung des Programmauftrags durch Das Erste
- 3.2 Boulevardisierung von Nachrichten im ZDF
- 4 Fazit: Diskussion des Programmauftrags in den deutschen Medien am Beispiel der Champions League Rechte
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Grundversorgung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Deutschlands. Sie beleuchtet die rechtlichen Grundlagen der Grundversorgung, analysiert deren Erfüllung anhand von Beispielen aus dem Programm von ARD und ZDF und diskutiert die öffentliche Wahrnehmung des Programmauftrags.
- Rechtliche Grundlagen der Grundversorgung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
- Analyse der Programmgestaltung von ARD und ZDF im Hinblick auf die Grundversorgung
- Öffentliche Debatte und Kritikpunkte zur Erfüllung des Programmauftrags
- Zusammenhang zwischen Grundversorgung und demokratischer Informationsversorgung
- Herausforderungen der Grundversorgung im Kontext des privaten Rundfunks
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 1: Die Einführung stellt den Zusammenhang zwischen Informationsversorgung, Demokratie und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk her. Sie argumentiert, dass eine gleichberechtigte Informationsversorgung aller Bürger essentiell für eine funktionierende Demokratie ist.
Kapitel 2: Dieses Kapitel beleuchtet die historische Entwicklung und die rechtlichen Grundlagen des Begriffs „Grundversorgung“ im deutschen Rundfunk. Es analysiert entscheidende Gerichtsurteile und verweist auf den Rundfunkstaatsvertrag.
Kapitel 3: Dieser Abschnitt analysiert die Erfüllung des Programmauftrags durch Das Erste und das ZDF. Es werden mögliche Defizite im Hinblick auf die Grundversorgung untersucht.
Schlüsselwörter
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Grundversorgung, Programmauftrag, Demokratie, Informationsversorgung, ARD, ZDF, Rechtsprechung, Medienlandschaft, Bundesverfassungsgericht, Rundfunkstaatsvertrag.
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- Christina Jahn (Author), 2011, Der öffentlich-rechtliche Rundfunk: Grundversorgung und Programmangebot, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/183176