Perspektiven des E-Government für die Verwaltungsorganisation
Die klassische Verwaltungsorganisation
Mögliche Perspektiven
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die klassische Verwaltungsorganisation
3 Mögliche Perspektiven
4 Fazit
Quellenverzeichnis
1 Einleitung
In der freien Wirtschaft steht die Ausrichtung auf den Kunden im Fokus der Unternehmen. Die sich daraus ergebenden gestiegenen Ansprüche an Hersteller und Dienstleister werden seitens der Bürger auf den Staat und die Verwaltung reflektiert.
In den letzten Jahren sind dementsprechend die Anforderungen der Bürger an die Leistungsfähigkeit der Verwaltung gestiegen, sodass die Verwaltung grundlegend verändert werden muss, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.
E-Government, also die Neugestaltung von Verwaltungsstrukturen und –abläufen sowie von öffentlichen Dienstleistungen unter Nutzung von IuK-Konzepten auf der Basis von verwaltungswissenschaftlichen und informationstechnischen Kenntnissen[1], soll hierfür die notwendigen Ressourcen freisetzen.
E-Government knüpft damit an das Konzept des NPM an und ist ein strategisches Gesamtkonzept zur Modernisierung der Verwaltung.
Um das Ziel der Perspektive der elektronischen Verwaltung zu erreichen, verwendet man Informations- und Kommunikationstechnologien als Werkzeuge[2].
Vorliegende Hausarbeit befasst sich inhaltlich mit den Perspektiven für die Verwaltungsorganisation bei Anwendung von E-Government.
Hierzu werden die Besonderheiten der klassischen Verwaltungsorganisation herausgearbeitet und im weiteren Verlauf die möglichen Perspektiven, unter geradliniger Anwendung des E-Government aufgezeigt und erläutert.
2 Die klassische Verwaltungsorganisation
Die öffentliche Verwaltung ist funktional strukturiert und basiert auf der Aufbau- und Ablauforganisation.
Eine Behörde ist dementsprechend nach Funktionen mit strengen Hierarchien gegliedert. Dazu werden die zugewiesenen Aufgaben systematisch erfasst, analysiert und als Einzelaufgaben zu Stellen zusammengefasst und in die Hierarchieebenen eingebunden. Neben dieser formellen Zuweisung existiert parallel die praktische Aufgabenwahrnehmung, welche in der Ablauforganisation geregelt ist. Diese legt, aufbauend auf der Aufbauorganisation, weitere Details fest, z.B. wann, wo und wie eine Aufgabe erfüllt wird.
Durch die vorhandenen Schnittstellen entsteht ein hoher Koordinations- und Kontrollaufwand, welcher kosten- und vor allem zeitintensiv ist.
Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass viele Behörde, vorrangig Kommunen, bei gleichen angebotenen Dienstleistungen den genannten Zwängen unterliegen. Hier steht die Struktur der Verwaltung gegenüber den Prozessen im Vordergrund, was zu einer Starre und Inflexibilität führt. Wenn die Modernisierung der Verwaltung erfolgreich sein soll, muss diese Starre überwunden werden.[3] E-Government bedeutet in diesem Zusammenhang nichts weniger als „Verwaltung neu denken“.
3 Mögliche Perspektiven
„E-Government eröffnet der Reform von Staat und Verwaltung weit reichende Perspektiven. Parallel dazu kann es gekennzeichnet werden durch eine ganzheitliche Sich der Geschäftsprozesse, der Kommunikationsbeziehungen und Informationsressourcen.“[4]
Nach Lenk und Klee-Kruse verschmelzen durch E-Government die Außenperspektive und die binnenorientierte Sichtweise und kann dadurch auf den verschiedenen Ebenen der öffentlichen Verwaltung einen grundlegenden Wandel einleiten.
E-Government setzt zwar die Linie der Verwaltungsmodernisierung fort, welche das NPM einleitete, aber es geht darüber hinaus, als das sie nicht auf die organisatorische Verselbständigung von Teilbereichen und Strukturen drängt, sondern kann die historisch gewachsene Verwaltungsgliederung durch neuartige, den Bürgerbedürfnissen besser gerecht werdende Strukturen überlagert werden.[5]
Neben der Kundenorientierung rücken somit Servicebereitstellung, Effizienz und Kostensenkung in den Vordergrund. Für die Verwaltungsorganisation im herkömmlichen Sinne bedeutet dies weit reichende Zuständigkeitsveränderungen.[6]
Effizienzgewinne sind hierbei hauptsächlich dadurch möglich, dass die Dienstleistungen in anderen Anordnungen erledigt werden. Die Trennung von Front- und Back-Office spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Positive Erfahrungen hierbei wurden durch die Einführung von Bürgerbüros gemacht. Im Regelfall ist diese Trennung bisher nur auf die jeweilige Kommune beschränkt. E-Government bietet hier die Möglichkeit interkommunaler Front- und Back-Offices, vorausgesetzt, die rechtlichen Rahmenbedingungen werden geschaffen.
Ein Beispiel hierfür wäre die Kfz-Zulassung. Diese könnte an jedem beliebigen Ort in Deutschland vorgenommen werden. Die Verwaltung der Anmeldedaten, sowie die Zuteilung der Autokennzeichen kann beim Kraftfahrbundesamt in Flensburg gebündelt werden.[7] Diese mögliche Entterritorialisierung der Leistungserbringung ist allerdings eher eine langfristige Perspektive, zeigt aber auch, dass angesichts der allgegenwärtigen Vernetzung die territorialen Zuständigkeitsverteilungen unter Begründungszwang geraten.
Erste Schritte hierzu können horizontale Kooperationen innerhalb einer Region sein.[8]
Die Technik wird zentralisiert und Informationen vernetzt, indem sich mehrere Kommunen zu einem Datenverbund mit zentraler Verwaltung zusammenschließen.
Durch die Kostenlast der Kommunen wird der Zwang zur „Verbundverwaltung“ verstärkt, dieser lässt sich problemlos auf Länder- oder Bundesebene fortführen, wenn nicht sogar auf europäischer oder internationaler Ebene.[9]
Verwaltung neu denken bedeutet also Verwaltung konsequent vom Bürger her zu denken. Bund, Länder und Kommunen müssen hierzu Leistungen aus einer Hand anbieten. Das Lebenslagenprinzip in Verbindung mit dem One-Stop-Gedanken ist dazu ein wirkungsvolles Mittel, da z.B. durch die Vernetzung von Verwaltungsportalen Synergieeffekte genutzt werden können.[10]
Obwohl Technik zentralisiert wird, ermöglicht E-Government gleichzeitig eine individualisierte, dezentrale Leistungserbringung.[11] Hier können Leistungen dezentral in Bürgerbüros als Front-Office angeboten werden, die Verarbeitung erfolgt jedoch in regionalen Rechenzentren als Back-Office.
Möglich wären auch mobile Lösungen, z.B. als fahrende One-Stop-Shops.
Durch die dargestellten direkteren und vernetzten Prozesse werden die traditionellen Hierarchien aufgebrochen. Mit Leistungsnetzwerken können staatliche Einrichtungen zu Auftraggebern werden oder eine Supervisor-Funktion einnehmen.[12]
Interorganisatorische Leistungsnetzwerke stellt hierbei sicherlich das am weitesten in die Zukunft gedachte Konzept von E-Government dar; zeigt aber auch am deutlichsten auf, welche Möglichkeiten sich durch E-Government ergeben.
Klassische Ablaufprozesse funktionieren ohne die starren Hierarchien nicht mehr und müssen neu gebildet werden.
[...]
[1] Vgl. Schuppan/ Reichard 2002, S. 1.
[2] Vgl. KGSt-Bericht (2000), S. 1 f.
[3] Vgl. TEIA-AG – Internet Akademie (2004), Kapitel 3.2.2
[4] Vgl. Lenk/Klee-Kruse 2000, S. 17 f.
[5] siehe One-Stop-Government
[6] siehe Multi-Chanel-Management i.V.m. Shared-Service-Center
[7] Vgl. Schliesky, Utz (2005), S. 120
[8] Siehe Modellversuch „Vernetzte Verwaltung“ in der Region Nordlippe (Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen 2010, 85ff.)
[9] Vgl. Schliesky, Utz (2005), S. 121
[10] Vgl. Deutscher Städtetag (2002), S. 3
[11] siehe Shared-Service-Center
[12] Vgl. Schedler, Kuno (2000), S. 46
- Arbeit zitieren
- Mathias Hirsch (Autor:in), 2011, Perspektiven des E-Government für die Verwaltungsorganisation, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/183170
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