Das kirchliche Begräbniswesen war und ist ein, wenn auch zeitversetztes, Spiegelbild der jeweiligen Gesellschaft mit ihren Normen und Werten und stellt ein wichtiges, allerdings noch wenig erschlossenes Forschungsfeld dar.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Die Entwicklung des christlichen Begräbniswesens
1. Reliquienkult und Reformation (bis zum 16. Jahrhundert)
2. Veränderte Todesvorstellungen und medizinisch- technischer Fortschritt (17. bis 19. Jahrhundert)
III. Das protestantische Begräbnis
1. Unter französischer und preußischer Herrschaft
2. Seit der Gründung des Deutschen Reiches
3. In der Weimarer Republik
4. Auf dem Weg ins 21. Jahrhundert
IV. Resümee
V. Quellenverzeichnis
VI. Literaturverzeichnis
VII. Anhang
I. Einleitung
„Der Tod nötigt den Menschen, sich als geschichtliches Wesen zu begreifen.“1 Die allgegenwärtige Macht und Einflussnahme der Kirche spiegelte sich mehr als ein Jahrtausend in dem Umgang mit dieser (Er-) Kenntnis wider. So waren auch die Trauerkultur2 und Sepulkralkultur3 „von christlichem Glauben und kirchlichen Institutionen geprägt“.4 Beginnend mit der Reformation, massiv verstärkt seit der Aufklärung, der damit einhergehenden Säkularisierung und einsetzenden Staatenbildung, folgte parallel ein Wandel im kirchlichen Begräbniswesen. Hierbei handelte es sich um einen komplexen und keinesfalls einheitlichen Prozess, da zum einen eine ständige Wechselwirkung zwischen „Säkularisierung“ und „Kommunalisierung“ einerseits und „Technisierung und Individualisierung“ andererseits stattfand, zum anderen trat der Wandel zeitlich voneinander distanziert in der Stadt und auf dem Land und bei den sozialen Schichten und Klassen (Akademiker/Beamte und Unterschicht) auf.
Im Verlauf dieser Masterarbeit wird sich zeigen, dass das kirchliche Begräbniswesen ein, wenn auch zeitversetztes, Spiegelbild der jeweiligen Gesellschaft mit ihren Normen und Werten war bzw. ist und ein wichtiges, allerdings noch wenig erschlossenes Forschungsfeld darstellt. Denn auch heutzutage halten viele Menschen die (wissenschaftliche) Beschäftigung mit dem Tod für unsensibel, ja makaber.
Vermutlich aus diesem Grund sind wissenschaftliche Untersuchungen zu diesem Thema relativ neu. Erst seit etwa 30 bis 35 Jahren ist das Themen- gebiet Tod ins Blickfeld der deutschen Historiker gerückt. Seitdem sind jedoch einige gute (einführende) Werke erschienen; hervorzuheben seien hier die Publikationen der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e. V. des Zentralinstituts und Museums für Sepulkralkultur in Kassel,5 auf die ich mich u. a. im zweiten Teil der Arbeit stützen werde. Die „Pionierarbeit“ wurde allerdings den Franzosen (u. a. Ariès, Vovelle) überlassen, insbeson- dere im Bereich der Mentalitätsgeschichte. Auf der deutschen Seite wurden eher das Friedhofswesen, die Bestattungskultur und rechtliche Aspekte in Augenschein genommen.6
Auch meine Arbeit wird sich der „deutschen Tradition“ anschließen und den Schwerpunkt mehr auf das Begräbniswesen legen. In Kapitel II soll daher die Entwicklung des Begräbniswesens unter Berücksichtigung der genann- ten Faktoren im heutigen deutschen Gebiet geschildert werden. Nach die- sem größtenteils deskriptiven Teil will ich mich in Kapitel III der empi- rischen Seite und meinem eigentlichen spezifischeren Thema, der protestan- tischen Beerdigung im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert, widmen und anhand von Quellenmaterial erläutern, und zwar aus folgendem Grund:
Obwohl der Trend zur „Entkirchlichung“7 auch im 19. Jahrhundert unge- brochen scheint und die kirchliche Beerdigung im Protestantismus anders als im Katholizismus mit keinem Sakrament, wie das der letzten Ölung, verbunden ist, nahm die kirchliche Beteiligung am Begräbnis seit Mitte des 19. Jahrhunderts kontinuierlich zu und erreichte in nahezu allen evan- gelischen Landeskirchen, trotz unterschiedlicher regionaler Ausgangslage, eine durchschnittliche Quote von über 80 % bis zum 1. Weltkrieg.8 Aus der Beschäftigung mit diesem Thema haben sich Fragen ergeben, die ich hoffe, im Verlauf der Arbeit beantworten zu können: Welche Entwick- lung nahm die protestantische Kirche auf dem Feld der Bestattung insbeson- dere in der Zeit vom Beginn des deutschen Kaiserreiches ab 1871 bis Ende der Weimarer Republik und warum? Welchen Einfluss übte dabei der deutsche Staat aus?
Die Motivation zu der Spezialisierung in meiner Masterarbeit entstand zum einen aus dem Seminar „Geschichte des Todes“ aus dem Sommersemester 2007 von Prof. Dr. Hölscher, dessen empirisches Material Kapitel III zugrunde liegt, und der anschließenden Seminararbeit, die bereits den Zeitraum bis etwa 1870 untersuchte, zum anderen aus persönlichem, insbe- sondere wissenschaftlichem Interesse an der protestantischen Kirche, der ich angehöre. Auch wenn ich mich selbst nicht als überaus religiös bezeichnen kann, so bietet meiner Ansicht nach die Religion heute wie gestern immer noch einen, evtl. sogar den wichtigsten Schlüssel zum Verständnis von Gesellschaft und Kultur der Menschen.
Zum Schluss soll auch ein kurzer Überblick über aktuelle Entwicklungen bzw. die Entwicklung seit dem Ende des 2. Weltkrieges im Beerdigungswesen gegeben werden, die die Ergebnisse der vorangegangenen Untersuchungen stützten könn(t)en. Nicht behandelt dagegen werden die Zeiträume während des 1. Weltkrieges und des NS-Regimes sowie die Kriegsgräber und Gefallenenfriedhöfe, da sie den Umfang dieser Masterarbeit sprengen würden und wohl einer eigenen wissenschaftlichen Untersuchung bedürfen. Abschließend werde ich ein Resümee ziehen.
Wie bereits in meiner Seminararbeit, stammen die Quellen aus dem Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland. Trotz der regionalen Unterschiede und Besonderheiten, wie hier im Rheinland z. B. die frühe Kommunali- sierung durch die französische Herrschaft, können die Ergebnisse, eingebet- tet in einen allgemeinen Trend, stellvertretend für die Entwicklung in ganz Deutschland genommen werden. Einige Wochen Recherche, Fotokopieren und Fotografieren vor Ort haben erstaunliche Funde, u. a. Urkunden aus dem 17. Jahrhundert, zu Tage befördert. Der Hauptteil der Quellen stammt jedoch aus Gemeindebüchern und Protokollen der Kreis-, Provinzial- und Landessynoden, sowie königlichen Amtsblättern/Verordnungen und Briefen von Gemeindemitgliedern und Pfarrern aus dem 19. und 20. Jahrhundert.
II. Die Entwicklung des kirchlichen Begräbniswesens
1. Reliquienkult und Reformation (bis zum 16. Jahrhundert)
Das frühe Christentum unterschied sich zu Anfang in seiner Sepulkralkultur nicht von der anderer Religionen und Kulturen, sondern vermengte durch- aus jenseitige Vorstellungen aus ihnen mit seiner eigenen. „Das Bestattungswesen der Antike war ohnehin nicht nach Religions-, sondern Sippen- und Familienzugehörigkeit organisiert“.9 Demnach waren aller Wahrscheinlichkeit nach Christen zunächst neben Nichtchristen beer- digt, bis die so genannten Sterbekassen, in die man zu Lebzeiten eintreten konnte (Funeralvereine) und die eigene Begräbnisplätze besaßen, den recht- lichen Grundstein für die ersten christlichen Friedhöfe legten.10 Feuer- oder Körperbestattung waren im römischen wie auch im griechischen Raum vertreten. In Rom machte allerdings die Holzknappheit infolge des Raubbaus an den Wäldern alsbald die Erdbestattung unumgänglich.11 Die Bestattungsart spielte damals in der Jenseitshoffnung keine Rolle. Erst Jahr- hunderte später sollte die Bestattungsform mit dem Dogma der Auf- erstehung in Verbindung gebracht werden,12 der Besitz und die Unver- letzlichkeit des Grabes waren für den antiken Menschen von vorrangiger Bedeutung.
Im Zuge der „Ägyptophilie“ der Römer ab dem ersten nachchristlichen Jahrhundert, die für rasche Popularisierung ägyptischer Sitten und Gebräuche sorgte, leisteten sich betuchte soziale Schichten Mausoleen, in denen ihre Toten in Sarkophagen aufgebahrt wurden, um einerseits für den Schutz des Leichnams bzw. des Grabes zu sorgen, andererseits den über- nommenen ägyptischen Glauben an das Gericht, das über das Weiterleben jedes einzelnen nach dem Tod entscheidet, dekorativ darzustellen. „Keine andere Religion hatte eine solche Vorsorge für das jenseitige Leben getroffen“.13
Dies blieb nicht ohne Wirkung auf das Christentum. Gegen Mitte des 3. Jahrhunderts waren die ersten christlichen Familien in der Lage, sich diese Art von Bestattung leisten zu können.14 Christliche Gräber unterschieden sich jedoch lediglich in der Dekorationswahl der Särge: mystisch-heidnische Symbole wurden ersetzt durch biblische. Dabei konnten sie durchaus mit römischen und griechischen verwechselt werden, denn die Motive wurden den christlichen Bedürfnissen angepasst: So verweist das häufigste Sargmotiv, der Prophet Jona aus dem Alten Testament, auf eine ]friedliche, ruhevolle Jenseitshoffnung.15
Voraus waren die Christen gegenüber ihren Zeitgenossen in der Orga- nisation der Totenfürsorge, da die christlichen Gemeinden im Schutze der Beerdigungsvereine, aber nach dem Prinzip von Sippen- und Familien- grabstätten, große Gemeinschaftsfriedhöfe für ihre Glaubensmitglieder anlegten.16
Bereits wenige Generationen später sollte diese Entwicklung die Mühen der vorchristlichen Kulturen über mehrere Jahrtausende, die Toten aus der Stadt und ihrer Nachbarschaft fern zu halten, zunichte machen. Zu Plutarchs Zeiten schon in Griechenland bekannt und auch im altehrwürdigen römi- schen Zwölftafel-Gesetz verfügt, durften innerhalb der städtischen Bann- meile, in urbe, keine Leichen bestatten werden.17 Zwar gab es „im ganzen Bereich der antiken Kultur « Ausnahmen « von diesem geschriebenen und ungeschriebenen Gesetz“,18 doch bis ins 4. Jahrhundert konnte sich das Gebot, die Leichen extra muros zu beerdigen, halten.
Dem Gedächtnis und Begräbnis christlicher Märtyrer und Heiliger hatte sich bereits früh die christliche Gemeinde angenommen, am Ende des 3. Jahr- hunderts galten sie zudem als Patrone der Gemeinschaft.19 Im Volksglauben setzte sich alsbald die Vorstellung durch, dass die Heiligen und Märtyrer als Fürsprecher vor Gott für ihr Seelenheil fungieren könnten. Daher versuchten die Menschen, so nah wie möglich bei diesen hervorragenden Christen beerdigt zu werden.20 Gleichzeitig erwarben sie damit einen Ort, an dem sich „viele Gläubige ständig zur Andacht versammelten“21 und sich so deren fürbittender Gebete nach dem eigenen Tod sichern konnten. Die Gräber der um Fürbitte heischenden Christen wurden immer zahlreicher und die Märtyrerkirchen vor den Stadtmauern begannen in ihren Ausmaßen und ihrer Prachtgestaltung den städtischen Gotteshäusern ebenbürtig zu werden. Zunächst noch lagen diese kultischen Grabstätten, die Memoriae, außerhalb der Stadtmauern, und solange es keine christliche Spitze an der römisch- staatlichen Macht gab, die den Wünschen der Christen nachkam, Märtyrer- gräber inmitten der Gemeinde zuzulassen, waren christliche Bestattungen in der Stadt nicht zu realisieren.22
Mit der rechtlichen Gleichstellung des Christentums fiel diese Bastion. Nun ließen sich auch die christlichen Kaiser innerhalb der städtischen Kirchen beisetzen.23 Die Märtyrergrabstätten wurden eingemeindet24 oder deren Gebeine in die Gemeindekirchen der Städte gebracht,25 die spätestens seit dem Konzil von Karthago (401 n. Chr.) mit jenen Reliquien ausgestattet sein mussten. Die Erlaubnis, dort beigesetzt zu werden, galt zunächst nur für den Kaiser, als Pontifex Maximus, dann für Bischöfe bzw. Päpste und „andere hohe kirchliche Würdenträger, schließlich auch für fürstliche oder sonst hoch geehrte Persönlichkeiten“.26 Dieser Prozess vollzog sich zeitlich und regional stark differenziert. Verbote der Kirchenbestattungen auch von Seiten der Kirchenväter gab es durchaus,27 aber das Vergaberecht der Gräber besaß der Pfarrer der jeweiligen Kirche, dessen „umsichtige Berück- sichtigung“ man sich mit Spendenfreudigkeit vergewissern konnte,28 wo- durch sich allmählich auch eine soziale Abstufung der Gräber zeigte, die sich um die Kirche herum konzentrierten. Weder ließen sich der hohe Klerus und Adel ihre Grabprivilegien nehmen, noch wollten Kirche und jeweilige Pfarrer auf die Geschenke und Grabgelder verzichten.29 So wurde die Kirche samt ihrem Kirchhof zum Begräbnisplatz mitten in der Stadt bzw. im Dorf.
Damit entsprach die Position des Friedhofs auch zunehmend der einneh- menden Position der Kirche und ihrer Glaubenssätze im Leben der Men- schen. Um die Zeit des gefürchteten Fegefeuers nach dem Ableben zu ver- kürzen, bedienten sie sich einiger Mittel: Gebete, Almosen, besonders Totenmessen und Fürbitten gegen Bezahlung der Geistlichen sollten ihnen selbst und ihren Verstorbenen helfen, die erwarteten Leiden nach dem Tod zu lindern.30
Neben der zentralen Position in der Stadt hatte der Kirchhof weitere Vorteile zu bieten: Während im cimiterium die Bestattungen stattfanden, stand das atrium, der offene, unbebaute, vorgelagerte Platz bei der Kirche profanen Handlungen zur Verfügung.31
Als Ort der geweihten Erde, des Asylrechts - die Gemeinden und Städte hatten kein Eingreif- oder gar Eigentumsrecht -, des Schutzes vor Fehde und Verfolgung, wurde er zu einem „bevorzugten Ort der Rechtsgeschäfte und öffentlichen Versammlungen [und] auch zum Ort des Gerichts.“32 Ferner fanden bis in die Neuzeit Märkte statt.
Ebenfalls gab es dort Tierhaltung, die hölzerne oder eiserne Roste, die so genannten Beinbrecher (crurifragium), zur Einzäunung nötig machten.33 Das Konzil von Rouen sah sich 1231 sogar dazu veranlasst, unter Andro- hung der Exkommunikation das Tanzen auf dem Friedhof zu verbieten.34 Die Nutzung der Begräbnisstätte im täglichen Leben und die integrative kirchliche Glaubensvorstellung führten zu einer Art solidarischer Gemein- schaft der Lebenden mit den Toten. Die Verstorbenen, aber auch der Tod an sich, waren den Menschen zu allgegenwärtig, zu vertraut, als dass Scheu oder Ekel hätten aufkommen können.35 Nur so ist auch das beharrliche Fest- halten an den Kirchhöfen als „letzte Ruhestätte“ zu verstehen, da der Ort wahrlich kein romantisch schöner Platz war. Es gab keine rechtlichen Bestimmungen über die Tiefe oder Breite der Gräber. So konnten in Regen- zeiten die Gebeine wieder an die Oberfläche gespült werden. Die Kapazität der Kirchen und Kirchhöfe war meistens bis zum äußersten ausgereizt und zweifach räumlich begrenzt, zum einen wegen der beschränkten Ausstrah- lung und Wirkkraft der Reliquien,36 zum anderen wegen der Enge der mit- telalterlichen Städte, die nicht erweiterbar waren, so dass viele Grabstellen noch vor gänzlicher Verwesung der Leichname wieder belegt werden mussten.37 Särge fanden nur noch für die Aufbahrung Verwendung. In den Gräbern waren sie verboten, verlängerten sie doch den Verwesungsprozess. Um die Jahrtausendwende herum wurde die Platznot auf den Kirchhöfen so enorm, dass das dauerhafte, unantastbare Grab aufgegeben werden musste.38 Aufgrund der Jenseitsvorstellung an die Auferstehung konnten die exhu- mierten Gebeine nicht einfach entsorgt, sondern mussten aufbewahrt wer- den. Für diese Form der Zweitbestattung errichtete man die Beinhäuser.39 Selbst die verheerenden Wirkungen der Pest seit dem 14. Jahrhundert konn- ten die Menschen nicht dazu bewegen, ihre innerstädtischen Begräbnis- plätze für immer aufzugeben. Es wurden alle Versuche unternommen, die Toten nach kirchlichem Ritus auf dem regulären Kirchhof zu beerdigen. Allenfalls wurden zusätzliche Grabstätten innerhalb der Städte und Dörfer geschaffen.40 Damalige Pestfriedhöfe waren nur Ausnahmeerscheinungen, Notfriedhöfe sozusagen, die nach Ende einer Epidemie entweder wieder geschlossen oder als Engelgottesacker für ungetauft verstorbene Kinder bei- behalten wurden. Die als Pestfriedhöfe bekannten Bestattungsplätze wurden dagegen erst im 17. Jahrhundert angelegt.41 Ein generelles Umdenken brachte die Pest demnach nicht, ihre gewonnenen Erfahrungen und Erkennt- nisse zwischen Krankheit und Hygiene spielten bei der Einstellung der Reformatoren zu innerstädtischen Friedhöfen aber eine Rolle.42
Doch auch die Reformation konnte den Begräbniskult zunächst nur bedingt relativieren, obwohl sie nicht an der engen Bindung von Kirche und Kirch- hof festhielt, sondern sich im Gegenteil für das „Auslagern“ vor die Städte aussprach. Der „Grund dieses reformatorischen Begehrens lag zunächst in der Abschaffung des Heiligenkultes“.43 Denn mit der Verlagerung hätte die Beerdigung ad sanctos ihren Sinn verloren und sich auch der Totenkult aufgelöst.
Die Vorstellungen von christlichen Bestattungen unterschieden sich in der protestantischen Lehre tiefgreifend von denen der katholischen. Bei der Beerdigung sollte das „Bekenntnis zur Auferstehung in den Vordergrund treten,44 weil der Ort bzw. die Grabwahl nicht ausschlaggebend für sie sei. Nach der protestantischen hberzeugung „heiligt nicht der Ort, d. h. die Nähe zum Altar und zu den Reliquien das Grab, sondern das Grab heiligt den Ort.“45 Die Leichenpredigt während des Begräbnisses wurde gefördert und verbreitete sich rasant. Sie war als Trostspende für die Hinterbliebenen und die übrigen Gemeindemitglieder, aber auch als Ermahnung und Beleh- rung der teilnehmenden Personen angedacht. Die eigentlich kurze Rede- dauer von 15 bis 30 Minuten wurde zunehmend von den oberen sozialen Schichten ausgedehnt, um die Verstorbenen ausgiebig zu würdigen bzw. würdigen zu lassen und die Bestattung insgesamt pompöser zu gestalten. Die Lehre vom Fegefeuer und die Totenmesse wurden abgelehnt, ebenso die kirchlichen Fürbitten gegen Geld, die als „blasphemische Einflussnahme auf die göttliche Prädestination“46 angesehen wurden. Im privaten Bereich durften sie dagegen weiter geleistet werden.
Verhältnismäßig schonend vollzog sich jedoch insgesamt der Wandel zum protestantischen Begräbnis in Deutschland, da sich Luther auf die adeligen Führungsschichten stützen musste,47 während Zwingli und Calvin rigide Maßnahmen ergriffen bzw. sich komplett aus dem Begräbniswesen zurück- zogen. Weil mit der Reformation nur eine sehr beschränkte „Aufklärung“ einherging, blieb die Angst vor der Hölle und dem Fegefeuer bestehen. Die Abschaffung dieser Dogmen allein auf theologischer Ebene veränderte die Vorstellungswelt der Menschen kaum.48 Die Lutherschen Forderungen konnten sich nicht gegen Volksglaube und herrschende Klasse durchsetzen, zumal die neuen Friedhöfe außerhalb der Stadt nicht mehr geweiht waren und somit als sozial disqualifizierend galten.49
„Darin zeigt sich zum einen die Beharrungskraft eines Brauches, der vor allem auch eine Sache des sozialen Prestige geworden war“,50 zum anderen fiel es auch den protestantischen Geistlichen schwer, die Theorie in die Praxis umzusetzen, gaben sie doch mit dem Verzicht auf die Totenbestattung ihre einzige größere Einnahmequelle auf.51
Für die angestrebte Trennung zwischen Kirche und Bestattungsort lieferten Ärzte Luther ein weiteres Argument: Zum ersten Mal wurden hygienische Bedenken geäußert gegen die Nähe von Wohn- und Sterbebereich, da von den Friedhöfen „schädliche und krankheitsverursachende Gerüche ausgin- gen, die so genannten »Miasmen«“.52 Dies bestärkte Luther darin, die Nach- barschaft zu den Kirchhöfen und ihre Zweckentfremdung anzuprangern. Insbesondere drängte er auf die „strikte Trennung von sakralen und profanen Funktionen“53 der Friedhöfe, damit „der protestantische Kirchhof « nun nur noch als Stätte des Friedens, als Platz für andächtige Betrach- tungen“54 fungieren konnte. Weltliche Geschäfte, wie die Märkte, sollten die Pietät der Gräber nicht länger verletzen. Der Friedhof hatte als Ort der besonderen Würde, Ehrfurcht und Stille zu dienen.55 In Luthers Idealbild nämlich bereiteten sich die Verstorbenen auf einem ruhigen Areal schlafend auf die Auferstehung vor.56 Mit dieser Vorstellung stieß er allerdings im 16. Jahrhundert noch auf Unverständnis.
2. Veränderte Todesvorstellungen und medizinisch-technischer Fortschritt (17. bis 19. Jahrhundert)
Die langfristigen Auswirkungen der Reformation auf das Begräbniswesen sollten jedoch nicht unterschätzt werden. Einerseits setzte die allmähliche Säkularisation, die Auflösung der Klöster und Kirchen (-vermögen), Mittel frei. Andererseits nötigte der Ausschluss der ehemals im Begräbniswesen tätigen Personenkreise, wie etwa der Bruderschaften, die Städte, organisa- torische Maßnahmen in diesem Bereich zu ergreifen.57 Die protestantischen Diasporagemeinden konnten im besonderen Maße von dieser Entwicklung profitieren. Waren z. B. im Erzbistum Köln die evangelischen Bürger zuvor gezwungen, ihre Toten in aller Stille auf dem freien Feld oder im heimischen Garten zu vergraben, erhielten sie um 1580 das Areal des ehe- maligen Hinrichtungsplatzes als Friedhof.58
Denn nach den Bestimmungen des Augsburger Reichs- und Religions- friedens (1555) waren nun der jeweilige Fürst bzw. in Reichsstädten der Magistrat für die Konfession zuständig. In Regensburg etwa beschloss der Rat der Stadt, selbst die Position des obersten Kirchenherrn zu besetzen, wodurch ihm nun auch das Bestattungswesen für die reichsstädtischen Bürger unterstand. Die Begräbnisplätze kamen erstmals unter weltliche Trägerschaft.59 Die Städte stellten Totengräber ein, häufig auch Leichen- träger - Beispiele aus Leipzig und Nürnberg Ende des 16./Anfang des 17. Jahrhunderts sind überliefert -, die aus den untersten Schichten stammten und so lange in Quarantäne lebten.60
Zudem nahm die Bevölkerung seit dem 16. Jahrhundert, trotz Epidemien, stetig zu und die damit verbundenen hygienischen Verhältnisse lieferten ein weiteres wichtiges Argument für die Verlegung der Friedhöfe vor die Tore der Stadt.61 Hinzu kamen die aufstrebenden (evangelisch-) bürgerlichen Schichten, die mit Grabplatten, Epitaphien und Sarkophagen ihr wachsendes Bedürfnis nach sozialem Prestige Ausdruck verleihen wollten, aber inner- halb der Stadtkirchen auf Platzmangel stießen.62 Zusammen mit der „Glaubensalternative“ des Protestantismus, die im 16. Jahrhundert das Ende der universellen katholischen Sinndeutung und Praxis einläutete, folgte eine kleine Welle von Friedhofsverlegungen. Dies veränderte auch die Bestat- tungspraxis; der Friedhof wurde jetzt zu einem spezifischen Ort des Todes und der Trauer.
Auch erhoffte sich die städtische Obrigkeit, mit der Verlegung vor die Tore der Städte den ausufernden kirchlichen Begräbniskult einschränken zu können.63 Des Weiteren bot sich eine Neustrukturierung des Friedhofsareals an, nachdem die Kirche als Fixpunkt weggefallen war. Man gab jedoch dabei acht, genügend Raum zur „persönlichen Entfaltung“ der höheren sozialen Schichten zu lassen, welcher auch mit aufwändigem Grabschmuck und Grabinschriften Genüge getan werden sollte.64 Erstmals spielten auch gesundheitspolitische Aspekte in der Planung eine Rolle.65 Mit dem Auf- kommen der hippokratischen Lehre Anfang des 17. Jahrhunderts, nach der die Luft ein wichtiges Element der menschlichen Gesundheit ist, begannen die Mediziner, allen möglichen Arten der Luftverseuchung nachzuspüren.66 Dennoch wehrten sich die meisten Menschen gegen die Anordnungen und begruben ihre Toten auch weiterhin auf dem Kirchhof, notfalls mit Gewalt.67
So kann hier keineswegs von einem massenhaften Phänomen gesprochen werden. Vorbehalte kamen besonders von katholischer Seite. Sie befürch- tete, mit den außerstädtischen Grabstellen würden die Toten zu schnell vergessen und so der Friedhof seiner Funktion als memento mori beraubt werden.68
Die meisten der neuen Friedhöfe trugen zu Recht den abwertenden Namen Gottes-„Acker“. Planlos, zum Teil verwahrlost, lagen sie vor den Städten, was im Kontext des 30jährigen Krieges nicht unbedingt verwunderlich war. Die wohlhabenden städtischen Familien lehnten auf viele Jahr(zehnt)e hinaus die außerstädtischen Friedhöfe ab und beharrten auf ihren traditio- nellen Kirchengräbern,69 die z. B. weiterhin den Klerikern zustanden. Schließlich waren „zuerst die ärmeren Schichten mittels einer gezielten Gebührenpolitik auf die Feldbegräbnisse als schlichte Einrichtungen verwie- sen worden.“70 Damit blieb der Bestattungsort aber auch weiterhin eine Standesfrage.71
Im Zuge der einsetzenden „Aufklärungsepoche“ und des Westfälischen Friedens (1648) sollte jedermann ein „ehrliches Begräbnis“ erhalten, da neben Selbstmördern und Kirchenverweigerern auch den Personen eine Bestattung auf dem Friedhof versagt blieb, die „anderen“ Glaubens waren. Nun einigten sich die betroffenen Parteien darauf, die „Beerdigung Anders- gläubiger unter Mitwirken eines Geistlichen [zuzulassen], wenn am Ort kein Friedhof des Bekenntnisses des Verstorbenen vorhanden war“.72 „Vor diesem bürgerlichen Neuhumanismus [verloren] die alten Institutionen, die bisher die menschliche Sitte und Ordnung reguliert hatten, an Einfluss und Macht.“73 Die konfessionelle Mischung der Bevölkerung und weitere For- schungen im medizinischen Bereich führten so zu den ersten kommunalen Friedhöfen, die territorial allerdings in höchst unterschiedlicher Anzahl geschaffen wurden74 und die sich im Laufe der Zeit zu den uns bekannten, allgemeinen, regulären Friedhöfen entwickelten.75
Obwohl seit den 1690ern schon einige Publikationen zu den Kirchhof- bestattungen und deren negativen Folgen für die allgemeine Gesundheit erschienen waren und in den aufgeklärt-intellektuellen Kreisen, die jedoch verhältnismäßig klein waren, intensiv über präventive Maßnahmen dis- kutiert wurde, sollte die Umsetzung noch ca. hundert Jahre dauern, bis der Begräbniszustand in und an den Kirchen mehrheitlich als Skandal von der Öffentlichkeit empfunden wurde.76 Dies gab der aufgeklärten Obrigkeit endlich Anlass, auf breiter Fläche zu handeln, die Kirchenbestattungen zu untersagen und neue große Friedhöfe vor der Stadt anzulegen. Bis dahin waren solche Vorhaben immer gescheitert. Gerade dem Klerus mangelte es an (finanziellem) Interesse, an der Situation etwas zu verändern.77
Schon 1715 hatte beispielsweise der Kurfürst in Bonn die Anlegung eines neuen Begräbnisortes vor den Stadtmauern verfügt. Ihm gelang es aber nicht, die Bonner Bevölkerung auch zur Annahme zu bewegen. Zum einen beharrte sie auf ihren alten Gewohnheiten und der vertrauten Umgebung der Kirche, zum anderen verhinderte die ursprüngliche Bestimmung des Friedhofs als Soldaten- und Fremdenbegräbnisstätte, ihn als etwas Anderes als einen Armenfriedhof und somit sozial degradierend für die meisten Bewohner anzusehen.78 Erst ca. 1790 unter dem Habsburger Kurfürsten Max Franz erhielt der Bonner Friedhof auch von seiner Bevölkerung die Anerkennung eines allgemeinen Begräbnisplatzes. In allen deutschen „Staaten“ wurden „zwischen 1770 und 1808 Gesetze über das Verbot des Kirchenbegräbnisses und zur Auslage außerstädtischer Friedhöfe, bei gleichzeitiger Schließung der innerstädtischen Kirchhöfe, erlassen.“79
Doch was war geschehen? Die Entdeckung des menschlichen, nicht zuletzt des toten Körpers als wissenschaftliches und gesellschaftliches Objekt.80 Die immer neuen Erkenntnisse auf dem Gebiet der Medizin, speziell der Hygiene, z. B. dass als Begleiterscheinung etlicher schwerer und tödlicher Krankheiten Verwesungsgerüche auftraten, führten dazu, eine Kausalität zwischen beiden zu konstruieren.81 Damaligen Untersuchungen zufolge war der Brennstoff Phlogiston schuld, der u. a. beim Verwesen entstehen würde. Diese Gase, auch Schwaden oder Dünste genannt, seien schädlich, zuweilen tödlich, die Krankheiten, wie die Pest, verursachen konnten.82
Auch Theorien über das toxische Erdreich, basierend auf der Vorstellung, dass der Erdboden ständigen Gärungsprozessen ausgesetzt sei und die mit Leichengift verunreinigten Kirchhöfe eine besondere Gefahr darstellten, da sie diese giftigen Stoffe ins Grundwasser leiten würden, kamen auf.83 „In dieser Zeit entstand eine Atmosphäre kollektiver Überempfindlichkeit gegen allen Schmutz und Unrat.“84 Bauer bescheinigt den Menschen um die Mitte des 18. Jahrhunderts eine „allgemeine Absenkung der Toleranzschwelle“, die mit einer Art „Revolution der Geruchswahrnehmung und -empfin- dung“ einherging.85 Ins Blickfeld der Mediziner gerieten dabei nicht nur Friedhöfe, auch Krankenhäuser, Schlachthöfe und Gefängnisse galten plötzlich als gefährliche, weil hygienisch bedenkliche Orte.86
Neben dem Einsatz einer „medizinischen Polizei“, wie sie auch genannt wurde, war die „rasche Umsetzung der aufgeklärten Vorstellung in die Wirklichkeit“ dort am ehesten möglich, „wo ein besonders aufgeschlossener Landesherr und eine fortschrittsbewusste Bürokratie sich zum Motor der Bewegung machten“87 und die Impulse auch bereitwillig von einem gebildeten städtischen Bürgertum aufgenommen wurden. Einen signifikanten Einfluss der Konfession der Landesherren auf ihre Reformbereitschaft gab es indes nicht.88 Beeinflusst wurden ihre Bestrebungen maßgeblich durch die, zum Teil als radikal angesehenen, Reformen in Frankreich und Österreich, die die Friedhöfe den Religionsgemeinschaften enteigneten oder zumindest unter staatliche Aufsicht stellten.89
Demzufolge gingen „im Unterschied zur Reformation « die Anstöße für die Verlegung der Kirchhöfe“90 nun eindeutig von weltlicher Seite aus, denn viele der außerstädtischen Friedhöfe, die nach der Reformation angelegt wurden, befanden sich wieder in bewohnten Gebieten.91 Die Zeiten, in denen Theologen die Bestattungsorte und Rituale bestimmt hatten, waren vorbei. Die Zuständigkeit teilten sich jetzt die jeweiligen administrativen Einrichtungen bzw. Technokraten und Städtebauer und die Naturwissen- schaftler, in vorderster Front natürlich die Mediziner.92 Wichtig war der Standort: Nach neuesten medizinischen Erkenntnissen waren Lage und Himmelsrichtung von eminenter Bedeutung. Die neuerdings erhöhten Friedhöfe sollten im Nord- bzw. Nordosten der Wohnungen und trocken gelegen sein. Der Platz würde von allen Seiten Wind bekommen, die Verwesungsdünste so weg geweht und die Leichenflüssigkeit von benach- barten Gewässern fern gehalten.93
Ebenfalls fanden die Wissenschaftler nahezu gleichzeitig zu den „toxischen Gasen“ der Sterbenden und Verstorbenen heraus, Sonneneinwirkung die Sticklust « vom Brennstoff befreien konnten.“94 Dies ebnete den Weg zur Bepflanzung und Begrünung sowohl der Städte als auch der Friedhöfe.
Das wiederum kam den aufgeklärten Zeitgenossen entgegen, die nicht einfach neue, entlegenere Bestattungsorte wollten, sie verlangten nämlich „schlechthin andere Friedhöfe“:95
Parallel entstand so ein neuer funktionaler, aber auch ästhetisch angelegter Friedhofstyp, der sogar von der Gartenkunst als Spezialfall angesehen wurde,96 denn der Wegfall des ehemaligen Bezugspunktes, der Kirche, hatte die Friedhofsplanung vor neue Herausforderungen gestellt.97 Vereinzelt wurden Elemente der englischen Gartenkunst im 18. Jahrhundert bei der Anlegung neuer Friedhöfe in Deutschland aufgegriffen, ihre volle Entfaltung trat aber erst um die Mitte des 19. Jahrhunderts auf.
Die Industrialisierung und die Bevölkerungszunahme ließen die Menschen in die Stadt flüchten, wodurch es wieder zur Überfüllung und Verstädtlichung der Friedhöfe gekommen war und der Ruf nach neuen, unter kommunaler Verwaltung stehenden, laut wurde.98
Die Epoche um 1800 stand jedoch nicht nur an der Schwelle, an der das Friedhofswesen rationalisiert und kommunalisiert, sondern auch eine neue moderne Todesanschauung gebildet wurde.99 Ganz im Zeichen der besagten Gartentheorie sollte der Friedhof im Stil eines englischen Landschafts- gartens zum Promenieren einladen und nach pädagogischen Gesichts- punkten gestaltet sein.100 Durch die ästhetische Entschärfung erhoffte man sich, die Unerbittlichkeit und Endgültigkeit des Todes verdecken zu kön- nen101 und so nicht länger mit seiner Hässlichkeit und Unausweichlichkeit konfrontiert zu werden.102
Denn im Verlauf des 18. Jahrhunderts wurde der Tod immer weniger omnipräsent, weil „die Zeit der großen Epidemien « im Wesentlichen vorbei“103 war. Die Forschungen auf dem Gebiet der Naturwissenschaften und Medizin gingen stetig voran und der aufgeklärt-absolutistische Staat war bereits in der Lage, auf gewisse Krisen, wie z. B. Missernten, lindernd zu reagieren.
Hauptsächlich verantwortlich für den neuerlichen Abscheu vor dem Tod dürfte aber die mit der Aufklärung aufgekommene philosophische Ausein- andersetzung mit dem Tod und die damit einhergehende Infragestellung der theologisch-religiösen Daseins- und Todesdeutung gewesen sein.104 Der philosophische Diskurs, der zum Ende des 18. Jahrhunderts das (gebildete) Bürgertum erfassen sollte, führte „zu einer Erschütterung des Glaubens an die Unsterblichkeit, die in krasser Leugnung gipfelte“.105 Man hatte kein Verständnis mehr für alte christliche oder abergläubische Praktiken, durch die gesundheitliche Nachteile entstanden und wertvolles städtisches Areal vergeudet wurde. Laut Ariès empfanden die aufgeklärten Geister schon um 1760 die Totenansammlung auf den innerstädtischen Kirch- und Friedhöfen unerträglich sowohl aus hygienischen als auch pietätvollen Gründen und wendeten sich gegen die christliche Meinung, „alles für die Seele, aber nichts für den Körper zu tun“.106
Gleichzeitig trat dadurch eine Sinnkrise auf. Streifte man alle christlichen Jenseitsvorstellungen ab, was kam dann wirklich nach dem Tod? Mit dieser Frage im Hintergrund wird wohl auch, so Ariès, die erste gesellschaftlich akzeptierte und gebilligte Form der Todesangst - der Scheintod - verständ- lich.107 Spektakuläre, aber im Nachhinein nicht mehr überprüfbare Berichte über Klopfzeichen von vermeintlich Verstorbenen und sich plötzlich bewe- gende Tote hatten die Öffentlichkeit und die Ärzte alarmiert.108 Trotz schul- diger Beweise für solche Vorkommnisse war die Angst vor dem Scheintod „gerade in gebildeten Kreisen zu einer regelrechten Obsession gewor- den“.109 Als erste „Entdämonisierungsversuche“ von Seiten der Behörden wurden vielerorts Leichenschauen mit exakten zeitlichen Abläufen und Vorschriften erlassen.110
Die seit den 1790ern entstehenden Leichenhäuser waren wahrscheinlich die deutlichste und nachhaltigste Folge der Angst vor dem Scheintod. Für ca. drei Tage wurden die Leichen dort aufgebahrt und auf mögliche Lebens- zeichen untersucht, wozu besondere Weck- und Signalapparate auf- und Wächter eingestellt wurden.111 Es gab Wiederbelebungsräume, Sezier- zimmer und Wohnräume für die Wärter sowie Küchen und Bäder für die vermeintlichen Scheintoten.112 Außerdem sollten die Leichenhäuser im Hinblick auf fortschreitende Industrialisierung und Landflucht immer notwendiger werden, da die Enge städtischer Wohnungen es oftmals nicht zuließ, die Verstorbenen hygienisch „einwandfrei“ zu Hause aufzubahren. Es galt, solche Infektionsherde und die Geruchsbelästigung speziell in den Sommermonaten zu vermeiden.113 Des Weiteren kam die Mobilität der Menschen hinzu, womit die Notwendigkeit stieg, „die Leichen nicht Ortsansässiger zu bergen und die unbekannter Toter zur Identifizierung auszustellen“.114 Die Benutzung blieb dennoch vorerst, außer bei Epidemien, freiwillig.115
Die Leichenhäuser wurden zum Ausdruck eines hygienischen, technischen und vor allem rationalen sowie bürokratischen Umgangs mit den Toten. Die kommunale bzw. „staatliche Bürokratie bemächtigte sich nun eines Bereiches, der bisher den Kirchen und den Privatfamilien vorbehalten geblieben war“,116 allerdings mit der Einschränkung, dass z. B. im Frank- furter Totenhaus die Benutzung nur den christlichen Einwohnern zustand.117
So sehr der Umgang mit dem Tod - etwa seit Mitte des 18. Jahrhunderts - in immer größerem Stil technisiert und rationalisiert wurde, so wurde er auf mentalem und künstlerischem Gebiet individualisiert und sentimentalisiert. Der Dualismus von Vernunft und Gefühl, nicht mehr die kirchlichen Dogmen und Traditionen, beeinflussten die Sepulkralkultur entscheidend.118 Beflügelt vom „pompes funqbres“ der Barockzeit, pflegte die städtische Oberschicht schon seit dem 17. Jahrhundert einen ausgeprägten Grab- und Bestattungskult.119 Grabinschriften und Leichenpredigten wurden zahl- reicher und zunehmend personalisiert und im 18. Jahrhundert auch in der Mittelklasse, z. B. bei Handwerkern, verwendet. Alles zeugte nun von einem „neuen gefühlsbetonten Umgang mit dem Tod“.120
Insbesondere die Art der Grabmale änderte sich deutlich. Zwar wurden weiterhin christliche Symbole verwendet, aber die neuen Leitbilder entstammten nun vorzugsweise der griechisch-klassischen und römischen Mythologie121. Sie sollten die Lücke füllen, die die Abwendung vom christlichen Unsterblichkeitsglauben verursacht hatte. Statt der Seelen sollte das Gedenken an den Verstorbenen „unsterblich“ werden,122 symbolisiert durch den neuen Grabschmuck, wie Grabsteine, Symbole, Inschriften und Blumen, der sich sowohl an die Toten als auch oder sogar vielmehr an die Hinterbliebenen richtete.123
Der Tod war von seinem strengen kirchlichen Korsett befreit worden; es oblag nun immer mehr den Hinterbliebenen, sich um die Grabmäler zu kümmern. Diese Verpflichtung wurde ein wichtiges Element des bürgerlichen Selbstverständnisses und „die erinnernde Nachwelt wurde zum Publikum für die friedhofsbezogene Sepulkralkultur“.124 Parallel dazu versuchten die Menschen, der Angst vor dem Nichts nach dem Tod zu trotzen, indem der Tod umgedeutet, ja aus der (Grab-) Kunst vertrieben wurde. Die veränderte Anschauung des Todes fand in der Rezep- tion antiker Todesvorstellungen künstlerischen Ausdruck.125 „Grundlegend war die Schrift »Wie die Alten den Tod gebildet«, worin Lessing gegen die christliche Todessymbolik des »scheußlichen Gerippes« polemisierte“.126 Er unterschied deutlich zwischen antiker Schönheit und jener christlichen Hässlichkeit, wie z. B. dem Sensenmann, die die heiteren Bilder aus der Kunst verdrängt hätten.127
Ein besonders anschauliches Exemplar der alten christlichen Motive stellt meiner Ansicht nach der „Triumph des Todes“ von Pieter Bruegel d.Ä. dar.
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Ausschnitt aus dem Bild: Der Triumph des Todes (ca.1562) Pieter Bruegel d.Ä. In: Hagen, Rainer und Rose-Marie: Pieter Bruegel d.Ä. um 1525-1569. Bauern, Narren und Dämonen, Köln, 1999
Demgegenüber steht das neue, mit angeblichem Rückgriff auf die Antike, von Lessing propagierte Bild „des Todes als Geschwister des Schlafes“,128 welches daraufhin zum neuen „Thema der großen künstlerisch-bildhaue- rischen Leistung"129 in der (Grabmals-) Kunst avancierte.130 Wie verträumt und anmutig so etwas aussehen konnte, wird z. B. an der „schlafenden Toten“ auf einem Bild von Paul Delaroche aus der Mitte des 19. Jahrhunderts deutlich.
Paul Delaroche (1797-1856): La jeune martyre (1855) Postkarte aus dem Louvre Fortan sollten vor allem konfessionsneutrale Motive, wie das des so genannten Fackeljünglings, zu einer der häufigsten Darstellungen auf den Grabmälern werden.131 Symbolisch standen seine nach unten gekehrten Fackeln sowohl für die Genien des Todes als auch für die des Schlafes.132
Einher ging mit dieser Entwicklung die Einführung des Reihengrabes aus hygienischen Gründen,133 das aber auf die Konfessionszugehörigkeit keine Rücksicht mehr nahm. Nicht ohne Widerspruch, besonders von katholischer Seite, mussten auch die Kirchen der Tatsache ins Auge blicken, dass der Leichnam beim Begräbnis jetzt aus seinen familiären und religionsgemein- schaftlichen Bindungen herausgelöst wurde.134 Christliche Symbole prägten aber auch weiterhin das Erscheinungsbild des Friedhofs mit, darunter waren Holz- und Eisenkreuze genauso vertreten wie Mischformen.135
Weder die Individualisierung am Grabe136 noch die größere Entfernung zum Bestattungsort konnten den Bestattungskult brechen, sondern er wurde den „Gegebenheiten“ angepasst. Es kamen neue Formen der Prunkdemonstra- tion hinzu. Prachtvoll ausgestattete Leichenwagen und Särge machten das öffentliche Leichenbegängnis im städtischen Raum zum prestigeträchtigen gesellschaftlichen Ereignis.137
Jedoch gab es auch eine Art Gegenbewegung insbesondere in bürgerlichen Kreisen. Vielerorts verzichteten die Bürger auf ein öffentliches Zeremoniell und verlangten nach einer Bestattung nur mit den nächsten Verwandten und keinerlei Mitwirkung der Kirche oder zumindest aber ohne Leichenpredigt und Einsegnung in das Grab, die bis dato als unehrenhaft galt.138 Diese „stille Beerdigung" zeichnete eine Gedächtnisrede über den Verstorbenen, häufig von Standesgenossen oder extra bestellten Rednern vorgetragen, aus. Meistens wurden den Verstorbenen eine intime und gefühlvolle Beerdigung möglichst in der Natur und bei Nacht zuteil, seltener wurde Wert auf eine prunkvolle Feier gelegt.139
Im Falle Schillers empörte jene „heimliche“ Bestattung aber so die Gemüter der nachfolgenden Generation, dass im 19. Jahrhundert die „symbolträch- tigen Formen der Trauerkultur“140 und umfangreiche Bestattungsriten wieder Einzug hielten. In diesem Zuge gewann auch wieder die Mitwirkung der Kirchen an Beerdigungen an Bedeutung, um die Begräbnisse insgesamt feierlich zu machen.141
Im Verlauf des 19. Jahrhunderts war aber der funktional-effiziente Umgang mit dem Tod nicht mehr aufzuhalten. Industrialisierung, Urbanisierung, Bürokratisierung und Hygienebewegung verhalfen den Leichenhallen zum Durchbruch und waren in vielen Städten seit Mitte des Jahrhunderts sogar zwingend vorgeschrieben.142
Zum Ende des Jahrhunderts sollte noch eine weitere technische Entwicklung für Furore sorgen: Um 1880 wurden die ersten Krematorien in Betrieb genommen. Aufgrund des „christlichen Glaubens an die leibliche Auf- erstehung“143 in beiden Kirchen war die Einäscherung problematisch bzw. verboten und konnte sich erst im 20. Jahrhundert in der Weimarer Republik nach der Kommunalisierung der Friedhöfe - und einer Gebührensenkung - durchsetzen. „Die gesellschaftliche Dynamik hygienischer und technischer Rationalität war letztlich stärker als die Macht des Glaubens.“144
III. Das protestantische Begräbnis
1. Unter französischer und preußischer Herrschaft
Wie im vorangegangenen Kapital beschrieben, hatte sich der Einfluss der Kirche bis zum 19. Jahrhundert auf die Lebensführung der Menschen immer weiter verringert. Insbesondere das kirchliche Bestattungswesen hatte an religiöser Bedeutung verloren.145 Daher überraschen die statistischen Befun- de, die Hölscher in seinem Artikel und seinem Buch zusammengetragen hat, wonach seit etwa Mitte des 19. Jahrhunderts die protestantischen Beerdigungen stark zugenommen haben146 und bis heute von allen kirch- lichen Sitten am häufigsten in Anspruch genommen werden.147 Die statistischen Erhebungen, erstmals in den 1860ern begonnen, zeigen erstaunliche Schwankungen auf in den einzelnen evangelischen Landes- kirchen (zwischen nur 20 % in Hamburg und knapp 100 % in Bayern). Insgesamt lagen aber die durchschnittlichen Werte bei 60 bis 80 %, die jedoch Ende des 19./Anfang des 20. Jahrhunderts rasant anstiegen.
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Beerdigungsquote in ausgewählten protestantischen Landeskirchen 1862-1940. aus: Hölscher, Lucian: Die Verkirchlichung des protestantischen Begräbnisses im 19. Jahrhundert. S. 181. In: Sociologia Internationalis 42, 2004, S. 181-197
Die ungleichen Werte haben wahrscheinlich zweierlei Ursachen: die konfes- sionell bedingten verschiedenen Ausgangsniveaus der Landesteile und die, zum Teil sogar in benachbarten Gemeinden, höchst unterschiedlichen Beerdigungssitten.
Zwar galt im „Normalfall“, dass nur die Mitglieder der Kirche Anspruch auf ein christliches Begräbnis hatten, doch wer genau dazu zählte, variierte stark. So war z. B. je nach Region ungewiss, ob tot geborene und/oder ungetaufte Kinder und/oder nicht konfirmierte Personen in die Zählung mit einbezogen wurden. In der Regel erhielten nicht getaufte Verstorbene auch kein kirchliches Begräbnis. Ihr traditionell recht hoher Anteil von bis zu einem Drittel ging aufgrund der besseren Hygiene und Ernährung im Verlauf der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück.148 Da allein schon die Kindersterblichkeit seit dem späten 19. Jahrhundert erheblich sank, könnte dies zumindest ein Faktor für die höher werdende Beerdigungsquote gewesen sein.
Doch die enorme Steigerung kann so allein nicht erklärt werden, waren schließlich auch andere Personen, wie Selbstmörder, Exkommunizierte, Personen unsittlichen Lebenswandels oder Berufe, von einem kirchlichen Begräbnis ausgeschlossen oder verzichteten bewusst darauf und zogen eine stille Beerdigung vor.149 Der Großteil der kirchlichen „Begräbnisver- weigerer“ war in Ost- und Norddeutschland ansässig, „Regionen mit schon traditionell geringer Kirchlichkeit“.150 Daher lässt sich mutmaßen, dass sie auch im erwachsenen und fortgeschrittenen Alter auf den kirchlichen Beistand während der Beerdigung verzichten konnten. Ungewöhnlicher- weise stieg jedoch in diesen Landesteilen die kirchlich-protestantische Bestattungssitte besonders stark auf nahezu 100 % vor dem ersten Weltkrieg an.151
Allein in den altpreußischen Gebieten kletterte die Bestattungsquote von 60 bis 70 % auf ca. 90 % zwischen 1862 und 1930. Insgesamt stieg sie auf über 80 % kurz vor dem 1. Weltkrieg und auf 90 % um 1930 herum in ganz Deutschland an.152
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Beerdigungsquote in ausgewählten protestantischen Landeskirchen 1880-1933 aus: Hölscher, Lucian: Geschichte der protestantischen Frömmigkeit in Deutschland, München, 2005, S. 203
Hierfür könnten verschiedene Faktoren verantwortlich sein.
Obwohl die Vorstellung, die Menschen der (frühen) Neuzeit wären alle durch Teilnahme an Abendmahl und Gottesdienst usw. ins kirchliche Leben eingebunden gewesen, verbreitet ist, existieren darüber keine Belege. Es gibt eher Anzeichen dafür, dass die Unterschichten zu Stadt und zu Land nur lückenhaft teilnahmen.153 Dagegen konnten sich die ohnehin einmaligen kirchlichen Riten, wie Taufe, Trauung und eben die Beerdigung, über die Zeit in der Bevölkerung halten.154
Ein weiterer Faktor ist das bereits angesprochene „Bedürfnis des städtischen Bürgertums, das gesellschaftliche Prestige im Tode zu demonstrieren [und deshalb] nach repräsentativen Zeremonien“155 zu verlangen. Hierbei konnte und wollte auch die protestantische Kirche mitwirken. Die oftmals herunter gekommenen Kirchenfeiern wurden von den Kirchenleitungen wieder feierlicher gestaltet. „Dazu gehörte eine feste Beerdigungsliturgie.“156 Das Geleit zum Grab mit einem Schülerchor, das öffentliche Glockengeläute, eine umfangreiche Predigt mit Würdigung des Toten und Worten des Trostes für die Hinterbliebenen, all dies ließ die Bestattung feierlicher und respektvoller erscheinen.157
Eng damit verbunden war auch der Deutungswandel des Todes im 18./19. Jahrhundert. Charakteristisch stand dafür die geschilderte Rezeption antiker Bilder in der bürgerlichen Begräbniskultur158 und „die Vorstellung vom hberleben der Verstorbenen in der Erinnerung ihrer Nachkommen“.159 Die große Leistung der evangelischen Kirche bestand darin, sich dem zu öffnen und sowohl die neuen religiösen Überzeugungen des Bürgertums als auch die früher als Aberglaube abgelehnten volksmagischen Bräuche der unteren sozialen Schichten nun in ihre theologische Dogmatik zu integrieren.160 Trotz der Kritik und zum Teil Ablehnung der christlich-religiösen Vor- stellung des Jenseits, des Unsterblichkeitsglaubens, wurde der Tod von den damaligen Menschen nicht als völliges Ende, sondern als Ereignis begriffen, das nach Deutung verlangte, welche weiterhin bzw. wieder von Geistlichen des Christentums übernommen werden sollte. Denn die christlich-mytho- logischen Jenseitsbilder lieferten im Gegensatz zur hoffnungslosen Lebens- deutung der Jenseitsleugner Spielraum für private und individuelle Inter- pretationen.161
Die protestantische Kirche selbst entwickelte wohl erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts wieder Interesse, aktiv an Begräbnissen mitzuwirken.162 Zuvor hatte die evangelische Kirchenordnung der kirchlichen Bestattung nur sehr wenig Aufmerksamkeit geschenkt und, wie bereits geschildert, sich andere Reformatoren, wie Calvin und Zwingli, komplett aus dem Begräb- niswesen zurückgezogen. Diese Option stand augenscheinlich auch für eine Weile in Deutschland zur Debatte. So musste im 19. Jahrhundert nicht nur die bürgerliche Öffentlichkeit vom Nutzen der protestantisch-kirchlichen Mitwirkung „überzeugt werden, sondern auch die Pfarrerschaft“.163 Zum einen hatte sie im 18. Jahrhundert das uneinträgliche Begräbnis insbe- sondere bei armen Leuten sehr vernachlässigt,164 zum anderen brachte es die Industrialisierung und Urbanisierung mit sich, dass in den Städten eine Art „Versorgungskrise“ an Geistlichen herrschte und die wenigen Pfarrer sich einer großen anonymen Gemeinde gegenüber sahen.165 Die evangelische Kirche passte sich nur langsam an die Wanderungs- und Urbanisierungs- prozesse an und hinkte mit ihrem Gemeindeaufbau organisatorisch hinterher.166
Besonders die Entfernung zu den neuen Friedhöfen weit vor den Städten konnte bei den Pfarrern wahrlich keine Begeisterung wecken, wie z. B. aus dem Brief des Pfarrers Vetter aus Linnich erkennbar wird. Zwar würde er sich den Gesetzen, die Begräbnisfeierlichkeiten zu begleiten, nicht verwei- gern, wenn von den Angehörigen so gewünscht, „so beschwerlich sie aber auch gerade für die Lokalität und Arrondierung der Gremien wegen ist“, was die meisten Gemeindemitglieder bisher noch nicht verlangt hätten, denn „das Hingehen zu dem weit entlegenen Kirchhof und unmittelbare Leichenpredigt darauf zu fordern [sei] zuviel.“167
[...]
1 Volp, Rainer: Der Tod im Leben. Todesanschauungen um 1800. In: Boehlke: Wie die Alten den Tod gebildet. Wandlungen der Sepulkralkultur 1750-1850, Mainz, 1979, S. 11. Im Folgenden zitiert als „Volp, Todesanschauungen“.
2 Fischer versteht darunter „jene kulturellen Muster «, die zur Bewältigung des Phäno- mens Tod entfaltet werden“. Vgl. Fischer, Norbert: Zur Geschichte der Trauerkultur in der Neuzeit. Kulturhistorische Skizzen zur Individualisierung, Säkularisierung und Technisierung des Totengedenkens. In: Herzog, Markwart (Hg.): Totengedenken und Trauerkultur, Stuttgart, 2001, S. 41. Im Folgenden zitiert als „Fischer, Trauerkultur“.
3 Darunter fallen nach Boehlke z.B. Kirch- und Friedhöfe, Texte und Inschriften der Gräber sowie Toten- und Bestattungsriten. Vgl. Boehlke, Hans-Kurt: Wie die Alten den Tod gebildet. Einführung. Wandlungen der Sepulkralkultur 1750-1850, Mainz, 1979, S. 2. Im Folgenden zitiert als „Boehlke, Einführung“.
4 Fischer, Trauerkultur, S. 41
5 http://www.sepulkralmuseum.de/
6 Bauer, Franz J.: Von Tod und Bestattung in alter und neuer Zeit, In: HZ 254, 1992, S. 1 ff. Im Folgenden zitiert als „Bauer, Tod und Bestattung“.
7 „Unter Entkirchlichung sei der historische Prozess einer zunehmenden Distanzierung sozialer Gruppen bzw. einer Gesellschaft insgesamt vom kirchlichen Leben verstan- den.“ Vgl. Hölscher, Lucian: Die Religion des Bürgers. Bürgerliche Frömmigkeit und protestantische Kirche im 19. Jahrhundert, HZ 250, 1990, S. 596. Im Folgenden zitiert als „Hölscher, Die Religion des Bürgers“.
8 Hölscher, Lucian: Die Verkirchlichung des protestantischen Begräbnisses im Jahrhundert. In: Sociologia Internationalis 42, 2004, S. 181 f. Im Folgenden zitiert als „Hölscher, Verkirchlichung“.
9 Sörries, Reiner: Wandlungen im Bestattungswesen zwischen Spätantike und frühem Christentum. In: AFD: Vom Totenbaum zum Designersarg. Zur Kulturgeschichte des Sarges von der Antike bis zur Gegenwart. Arbeitsgemeinschaft Friedhof & Denkmal e.V. Kassel, 1993, S. 23, im Folgenden zitiert als „Sörries, Spätantike“.
10 Sörries, Spätantike, S. 23
11 Pick, Rudolf: Die Feuerbestattung im Privat- und Strafrecht unter besonderer Berück- sichtigung der preußischen Gesetzgebung. Liegniz, 1928, S. 8 f. Im Folgenden zitiert als „Pick, Feuerbestattung“. Vgl. auch Sörries, Spätantike, S. 23
12 Pick, Feuerbestattung, S. 10
13 Sörries, Spätantike S. 24
14 Sörries, Spätantike S. 24 f.
15 Sörries, Spätantike S. 26
16 Sörries, Spätantike S. 29
17 Ariès, Philippe: Studien zur Geschichte des Todes im Abendland, München (u.a.), 1976, S. 25 f. Im Folgenden zitiert als „Ariqs, Tod im Abendland“.
18 Kötting, Bernhard: Der frühchristliche Reliquienkult und die Bestattung im Kirchen- gebäude. In: Arbeitsgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, Heft 123, Köln/Opladen, 1965, S. 11. Im Folgenden zitiert als „ Kötting, Reliquienkult“.
19 Kötting, Reliquienkult S. 12 f.
20 Nellessen, Dieter: Tod und Begräbnis - Begräbnisplätze und Brauchtum (Teil 1). In: Die
Heimat. Krefelder Jahrbuch, Begräbnisplätze“.
21 Kötting, Reliquienkult, S. 26
22 Kötting, Reliquienkult, S. 12 ff.
23 Kötting, Reliquienkult, S. 12 ff.
2001, S. 164. Im Folgenden zitiert als „Nellessen,
24 Sörries, Reiner: Der mittelalterliche Friedhof. Das Monopol der Kirche im Bestattungs- wesen und der so genannte Kirchhof. In: AFD: Raum für Tote. Die Geschichte der Friedhöfe von den Gräberstraßen der Römerzeit bis zur anonymen Bestattung, Braunschweig, 2003, S. 34. Im Folgenden zitiert als „Sörries, mittelalterlicher Friedhof“. Nach seiner Auffassung sind die Städte und Gemeinden häufiger zum Friedhof gekommen als umgekehrt. Ein einheitliches Bild dieser Entwicklung gäbe es danach nicht.
25 Bauer, Tod und Bestattung, S. 5
26 Nellessen, Begräbnisplätze, S. 168
27 Sörries, mittelalterlicher Friedhof, S. 28 ff.
28 Nellessen, Begräbnisplätze, S. 168
29 Sörries, mittellalterlicher Friedhof, S. 31
30 Bauer, Tod und Bestattung, S. 5. Vgl. dagegen Sörries, mittelalterlicher Friedhof: Er versucht, das Bild vom traditionellen Kirchhof zu relativieren (S. 35), denn nicht überall sei dieser Kernpunkt der menschlichen Siedlungen gewesen. In der Stadt gab es oft eine Vielzahl von Begräbnisplätzen innerhalb der Stadtmauern, nur bei dörflichen Siedlungen träfe das verbreitete Bild des Kirchhofs zu (S. 36). Ihm sind die klassischen Entwürfe der Autoren Herbert Derwein, Johannes Schweizer und Adolf Hüppi vom mittelalterlichen Friedhof, den sie mit dem Kirchhof gleich setzen, zu idealtypisch und statisch (S. 50 ff.) Daher benutzt Sörries lieber den quellenmäßigen Begriff des coemeterium für den mittelalterlichen Friedhof, der so viel heiße wie Schlaf- und Ruhestätte in Anlehnung an antike Vorstellung vom Tod als Schlaf (S. 28).
31 Sörries, mittelalterlicher Friedhof, S. 30 f.
32 Bauer, Tod und Bestattung, S. 6
33 Sörries, mittelalterlicher Friedhof, S. 39 f.
34 Ariès, Tod im Abendland, S. 30
35 Ariès, Tod im Abendland, S. 188 - vgl. auch S. 30: „Das Schauspiel der Toten, deren Gebeine an der Erdoberfläche der Friedhöfe zutage traten, wie Hamlets Schädel, beeindruckte die Lebenden nicht mehr «“
36 Sörries, mittelalterlicher Friedhof, S. 32
37 Bauer, Tod und Bestattung, S. 7 f.
38 Sörries, mittelalterlicher Friedhof, S. 38 f.
39 Sörries, mittelalterlicher Friedhof, S. 42
40 Sörries, Reiner: Leprosen- und Pestfriedhöfe und ihre Bedeutung für die nachmittel- alterlichen Friedhöfe. In: AFD: Raum für Tote. Die Geschichte der Friedhöfe von den Gräberstraßen der Römerzeit bis zur anonymen Bestattung, Braunschweig, 2003, S. 54 f. Im Folgenden zitiert als „ Sörries, Pestfriedhöfe“.
41 Sörries, Pestfriedhöfe, S. 58 f.
42 Sörries, Pestfriedhöfe, S. 60
43 Nellessen, Begräbnisplätze, S. 169. Vgl. auch Happe, Barbara: Die Trennung von Kirche und Grab. Außerstädtische Begräbnisplätze im 16. und 17. Jahrhundert. In: AFD: Raum für Tote. Die Geschichte der Friedhöfe von den Gräberstraßen der Römerzeit bis zur anonymen Bestattung, Braunschweig, 2003, S.71 f. Im Folgenden zitiert als „Happe, außerstädtische Begräbnisplätze“.
44 Nellessen, Begräbnisplätze, S. 169
45 Happe, außerstädtische Begräbnisplätze, S. 72
46 Illi, Martin: Wohin die Toten gingen: Begräbnis und Kirchhof in der vorindustriellen Stadt, Zürich, 1992, S. 136. Im Folgenden zitiert als „Illi, Wohin die Toten gingen“.
47 Illi, Wohin die Toten gingen, S. 118 f.
48 Illi, Wohin die Toten gingen, S. 111 f.
49 Illi, Wohin die Toten gingen, S. 128
50 Bauer, Tod und Bestattung, S. 11
51 Bauer, Tod und Bestattung, S. 11
52 Illi, Wohin die Toten gingen, S. 126
53 Illi, Wohin die Toten gingen, S. 127
54 Nellessen, Begräbnisplätze, S. 169
55 Happe, außerstädtische Begräbnisplätze, S. 75
56 Illi, Wohin die Toten gingen, S. 127
57 Illi, Wohin die Toten gingen, S. 120
58 Pieper, Paul: Entwicklung des Beerdigungswesens der Stadt Köln, Worms, 1905, S. 3 f. Im Folgenden zitiert als „Pieper, Beerdigungswesen“.
59 Happe, außerstädtische Begräbnisplätze, S. 74
60 Illi, Wohin die Toten gingen, S. 124
61 Happe, außerstädtische Begräbnisplätze, S. 66
62 Happe, außerstädtische Begräbnisplätze, S. 67 f.
63 Fischer, Norbert: Geschichte des Todes in der Neuzeit, Erfuhrt, 2001, S. 15 f. Im Folgenden zitiert als „Fischer, Neuzeit“.
64 Andererseits versuchten die Landesherren auf anderen Gebieten, z. B. bei der Trauer- kleidung, Auswüchse zu unterbinden. Vgl. Anlage 8.1 b) Verordnung zur Zeitdauer der Trauerkleidung, S. 187
65 Fischer, Neuzeit, S. 17
66 Happe, außerstädtische Begräbnisplätze, S. 69
67 Sörries, Pestfriedhöfe, S. 59, nennt ein Beispiel aus der Vogtei Mittelbiberach. Hier haben die Menschen aus Angst vor einem entehrenden Begräbnis auf einem nicht geweihten und ohne Mauer oder andere Einfriedung umgebenen Friedhof außerhalb ihres Dorfes ihre Toten mit Gewalt auf dem regulären Kirchhof begraben.
68 Happe, außerstädtische Begräbnisplätze, S. 72 f.
69 Fischer, Neuzeit, S. 19 f.
70 Happe, außerstädtische Begräbnisplätze, S. 76
71 Die Beerdigung des Kurfürsten Karl in der Kirche 1685: „Nach dem gnädigst refolviret worden, daß die beysetzung höchst Seliger Verstorbener Churfürstl. Durchl. Leiche, den
30. Juny in allhießiger Residenz in dem Churfürstl. Begräbnis in der heiligen geist Kirche bewerkstelliget, und den folgenden mittwochs so ehre dem ein monatlicher bettag eine Leichenpredigt allhier in der Residenz«“ Vgl. Anlage 8.1 a) Beerdigung Kurfürst Karl (VII. Anhang, S. 185 f.)
72 Sperling, Eberhard: Der Rechtsstatus der kommunalen und kirchlichen Friedhöfe. In: Boehlke, Hans-Kurt (Hg.): Wie die Alten den Tod gebildet. Wandlungen der Sepul- kralkultur 1750-1850, Mainz, 1979, S. 37. Im Folgenden zitiert als „Sperling, Rechtsstatus“.
73 Rietschel, Christian: Grabsymbole des frühen Klassizismus. In: Boehlke, Hans-Kurt (Hg.): Wie die Alten den Tod gebildet. Wandlungen der Sepulkralkultur 1750-1850, Mainz, 1979, S. 95. Im Folgenden zitiert als „Rietschel, Grabsymbole“.
74 Sperling, Rechtsstatus, S. 37
75 Happe, Barbara: Ordnung und Hygiene. Friedhöfe in der Aufklärung und die Kommu- nalisierung des Friedhofswesens. In: AFD: Raum für Tote. Die Geschichte der Fried- höfe von den Gräberstraßen der Römerzeit bis zur anonymen Bestattung, Braunschweig, 2003, S. 83. Im Folgenden zitiert als „Happe, Ordnung und Hygiene“
76 Nellessen, Begräbnisplätze, S. 171
77 Fischer, Gottesacker, S. 11
78 Bauer, Tod und Bestattung, S. 13 f.
79 Happe, Ordnung und Hygiene, S. 85
80 Fischer, Norbert: Vom Gottesacker zum Krematorium. Eine Sozialgeschichte der Fried- höfe in Deutschland seit dem 18. Jahrhundert, Köln/Weimar/Wien, 1996, S. 11. Im Folgenden zitiert als „ Fischer, Gottesacker“.
81 Illi, Wohin die Toten gingen, S. 137
82 Steckner, Cornelius: Über die Luftangst. In: Boehlke, Hans-Kurt (Hg.): Wie die Alten den Tod gebildet. Wandlungen der Sepulkralkultur 1750-1850, Mainz, 1979, S. 147 f. Im Folgenden zitiert als „Steckner, Luftangst“. Vgl. auch Ariqs, Tod im Abendland, S. 125: „Zwischen Pest, Teufel und sonderbarem Leichenphänomen wurde jetzt eine Beziehung hergestellt.“
83 Happe, Ordnung und Hygiene, S. 88 f.
84 Happe, Ordnung und Hygiene, S. 87
85 Bauer, Tod und Bestattung, S. 12 f.
86 Fischer, Gottesacker, S. 13
87 Bauer, Tod und Bestattung, S. 14 f.
88 Happe, Ordnung und Hygiene, S. 85
89 Happe, Ordnung und Hygiene, S. 86 f.
90 Illi, Wohin die Toten gingen, S. 146
91 Fischer, Gottesacker, S. 11
92 Illi, Wohin die Toten gingen, S. 137
93 Happe, Ordnung und Hygiene, S. 90
94 Steckner, Luftangst, S. 148
95 Bauer, Tod und Bestattung, S. 15
96 Bauer, Tod und Bestattung, S. 19
97 Fischer, Gottesacker, S. 23
98 Leisner, Barbara: Ästhetisierung und Repräsentation. Die neuen Parkfriedhöfe des ausgehenden 19. Jahrhunderts. In: AFD: Raum für Tote. Die Geschichte der Friedhöfe von den Gräberstraßen der Römerzeit bis zur anonymen Bestattung, Braunschweig, 2003, S.111 f.
99 Volp, Todesanschauungen, S. 7
100 Bauer, Tod und Bestattung, S. 19 f.
101 Bauer, Tod und Bestattung, S. 20
102 Bauer, Tod und Bestattung, S. 15
103 Bauer, Tod und Bestattung, S. 21
104 Bauer, Tod und Bestattung, S. 21 ff.
105 Nellessen, Begräbnisplätze, S. 171
106 Ariès, Tod im Abendland, S. 50
107 Ariès, Tod im Abendland, S. 107
108 Fischer, Gottesacker, S. 21
109 Bauer, Tod und Bestattung, S. 18
110 Fischer, Gottesacker, S. 21
111 Fischer, Neuzeit, S. 28. Vgl. auch Fischer, Gottesacker, S. 22: Um es den Scheintoten zu erleichtern, sich bei etwaigen Zeichen von Leben Gehör zu verschaffen, wurden ihnen Hände und Füße mit Fäden ver- und an eine Schelle gebunden.
112 Happe. Ordnung und Hygiene, S. 110
113 Happe, Ordnung und Hygiene, S. 109
114 Boehlke, Hans-Kurt: Über das Aufkommen der Leichenhäuser. In: Boehlke, Hans-Kurt (Hg.): Wie die Alten den Tod gebildet. Wandlungen der Sepulkralkultur 1750-1850, Mainz, 1979, S. 141. Im Folgenden zitiert als „Boehlke, Leichenhäuser“.
115 Happe, Ordnung und Hygiene, S. 119 f.
116 Fischer, Trauerkultur, S. 47
117 Boehlke, Leichenhäuser, S. 141
118 Fischer, Gottesacker, S. 8
119 Illi, Wohin die Toten gingen, S. 38
120 Fischer, Neuzeit, S. 39
121 Rietschel, Grabsymbole, S. 95
122 Ariès, Tod im Abendland, S. 50
123 Bloch, Peter: Der Tod aus Sicht der Hinterbliebenen. In: Boehlke, Hans-Kurt (Hg.): Wie die Alten den Tod gebildet. Wandlungen der Sepulkralkultur 1750-1850, Mainz, 1979, S. 28. Im Folgenden zitiert als „Bloch, Hinterbliebene“.
124 Fischer, Gottesacker, S. 31
125 Happe, Ordnung und Hygiene, S. 94
126 Bloch, Hinterbliebene, S. 28
127 Happe, Ordnung und Hygiene, S. 95
128 Bloch, Hinterbliebene, S. 28. Vgl. auch Merx: „Als Attribute des Schlafens gelten Mohrzweige oder ein Schlummerhorn, dass den Schlaf auf die Menschen herabgießt, sowie mit dem der Jüngling die Schläfen der Menschen berührt, um sie in den Schlaf zu versetzen.“ Merx, Peter: „Komm, o Tod, du Schlafes Bruder“. Antike Symbole und Motive auf christlichen Grabsteinen. In Mayer, Dietrich (Hg.): Kirchliche Kunst im Rheinland. Studien zur Gestaltung von City-Kirchen, Denkmalpflege und moderner Kunst. Schriften des Archivs der Evangelischen Kirche im Rheinland, Nr. 10, Düssel- dorf, 1977, S. 222. Im Folgenden zitiert als „Merx, Schlafes Bruder“. 129 Rietschel, Grabsymbole, S. 96
130
„Dies ästhetische Bild des Todes wurde auch in der Dichtung in polemischer Absicht dem christlichen Todesbild entgegengesetzt“; Merx Peter, Schlafes Bruder, S. 224
131 Happe, Ordnung und Hygiene, S. 95
132 Happe, Ordnung und Hygiene, S. 92. Vgl. auch Merx, Schlafes Bruder, S. 221: „Schlaf und Tod, >zwei mächtige Götter<, wurden im klassischen Altertum in der Gestalt eines jungen, männlichen Zwillingspaares dargestellt, deren einer, der Tod, eine gesenkte Fackel in der Hand hielt. Sie standen also in deutlichem Kontrast zur Darstellung des Todes in christlicher Tradition als Skelett mit Sense oder umgehängtem Köcher mit Pfeilen, hauptsächlich Furcht verbreitend“.
133 Happe, Ordnung und Hygiene, S. 100
134 Happe, Ordnung und Hygiene, S. 97
135 Fischer, Gottesacker, S. 33
136 Happe, Ordnung und Hygiene, S. 97 f.
137 Fischer, Trauerkultur, S. 44
138 Die evangelische Kirche fand diese Art der Bestattung nicht beklagenswert, solange die Stolgebühr an sie weiterhin bezahlt würde. Vgl. Anlage 8.3 a) Stolgebühr bei stiller Beerdigung (VII. Anhang, S. 201 f.)
139 Hölscher, Lucian: Geschichte der protestantischen Frömmigkeit in Deutschland, München, 2005. S. 121 ff. Im Folgenden zitiert als „Hölscher, protestantische Fröm- migkeit“.
140 Fischer, Neuzeit, S. 26
141 Neubert, Christhard G.: Wandlungsprozesse des evangelischen Bestattungsrituals. Anmerkungen zur Sepulkralkultur in Deutschland zwischen 1750 und 1850. In: Böhlke, Hans-Kurt (Hg.): Vom Kirchhof zum Friedhof. Wandlungsprozesse zwischen 1750 und 1850, Kassel, 1984, S. 71. Im Folgenden zitiert als „Neubert, Wandlungsprozesse“.
142 Fischer, Trauerkultur, S. 47
143 Fischer, Trauerkultur, S. 48
144 Fischer, Gottesacker, S.130
145 Ariès, Tod im Abendland, S. 140
146 Hölscher, Verkirchlichung, S. 181
147 Hölscher, protestantische Frömmigkeit, S. 202
148 Hölscher, protestantische Frömmigkeit, S. 204
149 Hölscher, Verkirchlichung, S. 183 f.
150 Hölscher, Verkirchlichung, S. 185
151 Hölscher, Verkirchlichung, S. 185
152 Hölscher, protestantische Frömmigkeit, S. 204
153 Hölscher, Die Religion des Bürgers, S. 596 f.
154 Hölscher, Die Religion des Bürgers, S. 601
155 Fischer, Neuzeit, S. 45
156 Hölscher, protestantische Frömmigkeit, S. 205
157 Fischer, Neuzeit, S. 21 - vgl. auch Neubert, Wandlungsprozesse: die Elemente einer protestantischen Beerdigung um 1750, welche wegen des deutlichen zeitlichen Gefälles von Stadt zu Land vielerorts auch im 19. Jahrhundert noch Gültigkeit besaßen (S. 69 f.)
158 Hölscher, Verkirchlichung, S. 190
159 Hölscher, Verkirchlichung, S. 194
160 Hölscher, Verkirchlichung, S. 192 f.
161 Hölscher, protestantische Frömmigkeit, S. 206
162 Hölscher, Verkirchlichung, S. 185
163 Hölscher, Verkirchlichung, S. 188
164 Hölscher, Verkirchlichung, S. 188
165 Hölscher, Die Religion des Bürgers, S. 604
166 Nipperdey, Thomas: Religion im Umbruch, München 1988, S. 82. Im Folgenden zitiert als „Nipperdey, Umbruch“.
167 Anlage 2.1 a) Pfarrer Vetter an Niederrheinisches Konsistorium (VII. Anhang, S. 97 ff.)
- Citar trabajo
- Anke Seifert (Autor), 2008, Der Wandel des kirchlichen Begräbnisses, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/183019
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