Ich möchte mit meiner Hausarbeit dem Leser die besondere Stellung der Brüder Tiberius und Gaius Gracchus in Bezug auf innerstaatliche Reformen der ,,späten” Römischen Republik aufzeigen. Daher ist es mein besonderes Anliegen, neben den Reformgedanken der Gracchen vor allem ihre Sonderstellung in Bezug auf die Durchsetzung ihrer politischen Ziele und den damit verbundenen Bruch mit traditionellen Formen des Politikmachens näher zu bringen.
Die Zeit vor bzw. nach den Gracchen möchte ich in diesem Fall als Rahmen für meine eigentlichen Ausführungen nutzen und soweit es mir möglich ist, damit eine Problemstellung, einen Lösungsansatz durch die Gracchen und die Folgen für die Gracchen bzw. die Zeit nach ihrem Tod darstellen.
Zentrale Inhalte der Hausarbeit sind dem zufolge:
1. die Ackerreformen unter den Gracchen
2. die Politik der Brüder
3. das Amt des Volkstribuns
4. Folgen ihres Handelns
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Historische Ereignisse und die Ausgangssituation vor den Gracchen
2.1. Reformversuch vor den Gracchen
3. Tiberius Sempronius Gracchus- der Weg zum Volkstribun
3.1. Reformansätze
3.2. Durchsetzung seiner Ziele
3.3. Reaktion auf seinen Gesetzesvorschlag
3.4. Weg zum Tod des Tiberius Gracchus
3.4.1 Folgen für die Täter
3.4.2. Folgen für das Ackergesetz
4. Wichtige Handlungen in Bezug auf die Gesetzgebung zwischen den Amtszeiten der Gracchen
4.1. Der Antrag des Fulvius Flaccus
4.2. Der Antrag des Carbo
5. Gaius Sempronius Gracchus
5.1. Die Wahl zum Volkstribun, seine Ziele und Gesetzesentwürfe
5.2. Wirkung auf den Senat und der Tod des Gaius Gracchus
5.2.1. Folgen für die Gesetze der Brüder
6. PersönlicheWertung und Fazit
7. Literatur und Quellen
1. Einleitung:
Ich möchte mit meiner Hausarbeit dem Leser die besondere Stellung der Brüder Tiberius und Gaius Gracchus in Bezug auf innerstaatliche Reformen der „späten” Römischen Republik aufzeigen. Daher ist es mein besonderes Anliegen, neben den Reformgedanken der Gracchen vor allem ihre Sonderstellung in Bezug auf die Durchsetzung ihrer politischen Ziele und den damit verbundenen Bruch mit traditionellen Formen des Politikmachens näher zu bringen.
Die Zeit vor bzw. nach den Gracchen möchte ich in diesem Fall als Rahmen für meine eigentlichen Ausführungen nutzen und so weit es mir möglich ist, damit eine Problemstellung, einen Lösungsansatz durch die Gracchen und die Folgen für die Gracchen bzw. die Zeit nach ihrem Tod darstellen.
Den wesentlichen Handlungsgrund für eine Reform in der Römischen Republik sehe ich dabei in der Verarmung breiter Massen und dem damit verbundenen Rückgang von Vollbürgern, die ihren Wehrdienst verrichten konnten. Die Ackerreform wird daher von mir als zentrales Thema bearbeitet.
Einen zweiten Schwerpunkt möchte ich auf die Person des Tiberius Sempronius Gracchus und das Amt des Volkstribuns setzen. Tiberius Gracchus habe ich gewählt, weil er der erste der beiden Gracchen ist, der das Amt des Volkstribuns mit seinen umfassenden Rechten als Machtbasis auf dem Weg zu ihren Reformen nutzte. Ich werde dabei aber nicht das Amt als solches darstellen, sondern die Optionen, die dieses Amt bietet. Ferner möchte ich die Auslegung der Machtbefugnisse durch die Gracchen verdeutlichen, weil diese zu einer neuen Form der Politik führte.
Meine Fragestellung zum Thema lautet daher, ,,Wie weit konnten die Gracchen auf das Amt des Volkstribuns gestützt selbstständig ihre Ziele verfolgen und in wie weit geschah dies zum Wohle des Volkes?”
Die Hausarbeit soll den Leser anregen, sich intensiv mit den Gracchen auseinander zu setzten, da es sich bei ihnen nicht nur um zwei große Reformer in der „späten” Römischen Republik handelt, sondern mit ihnen auch der Anfang vom Untergang der Römischen Republik in Verbindung gebracht wird.
2. Historische Ereignisse und Ausgangssituation vor den Gracchen
Die Macht Roms begründete sich seit den frühen Anfängen auf einem starken Heer.
Bis zu den Heeresreformen des Marius war das römische Heer zum größten Teil ein Milizheer.1 Da die meisten Römer Bauern waren, stellten diese den größten Teil des Heeres.
Mit dem wachsenden Staat und seinen ständigen Konflikten wuchs auch der Bedarf an weiteren Soldaten. Weil aber keine Veränderung im klassischen Rekrutierungssystem statt fand, mussten die freien Bauern immer länger an immer entlegeneren Kriegsschauplätzen dienen. Ihre Höfe wurden in Abwesenheit nur ungenügend bestellt und allzu oft von Großgrundbesitzern aufgekauft. Dieser Prozess begann mit den Punischen Kriegen.
Da durch den Hannibalfeldzug große Teile Italiens entvölkert waren, bestand ein Überangebot an Ackerland. Große Teile dieser entvölkerten Gebiete gehörten zum ager publicus.2 Sie waren Staatsland und wurden an den vergeben, der das Land bewirtschaften konnte. Da es sich dabei vor allem um die reichen Bevölkerungsschichten handelte, die das nötige Kapital hatten, fiel ein überwiegender Teil in die Hand weniger Personen, die von einer intensiven (Grundnahrungsmittelproduktion-Getreideanbau) zu einer extensiven(Exportgüter- Oliven) Landwirtschaft (Latifundien) wechselten.3 Während Rom in den Punischen Kriegen mit einer stagnierenden Bevölkerung konfrontiert war,4 schwemmten die Siege eine große Anzahl von Sklaven in das Römische Reich. Die Folge war, dass eine intensive Nutzung dieser Arbeitskräfte erfolgte.
In den folgenden Jahren fand eine immer weitere Ausdehnung des Großgrundbesitzes statt. Es trat eine Situation ein, in der keine neuen Ansiedlungen von Kleinbauern auf entvölkertem Boden mehr erfolgen mussten, was dem Wachstum des Großgrundbesitzes zuträglich war. Die freien Bauern sahen sich mit immer größeren Problemen konfrontiert. Während die Latifundien preiswertere Produkte anbieten konnten und die Sklaven keinen Wehrdienst leisteten, konnten sie nicht so günstig produzieren und waren zusätzlich gezwungen, dem Heeresdienst Folge zu leisten. Diese Doppelbelastung führte zu einer Verarmung des Bauernstandes. Die Bauern waren gezwungen, ihr Land zu verkaufen, und rutschten in die Schicht der mittellosen Bevölkerung (Plebejer).
In diesen Missständen ist auch der Grund für das Handeln der Gracchen zu suchen. Der Doppelbelastung durch Heeresfolge und landwirtschaftlicher Konkurrenz waren die Kleinbauern einfach nicht gewachsen. Die Situation wurde erkannt, aber statt eine Lösung herbei zu führen, wurde das Mindestvermögen, mit dem man zur Heeresfolge verpflichtet war, neu veranschlagt.5
Ich erkenne durch meine einleitende Betrachtung mehrere Gründe für das Handeln der Gracchen.
Diese sind im Einzelnen:
- die breite Verarmung der Massen
- die Konzentration von Geld in ganz wenigen Händen
- die Stagnation der Römischen Vollbürgerschaft
- das Fehlen von freien Bauern für den Heeresdienst
- die Verschiebung des Verhältnisses von Sklaven und Freien
- die wachsende Unzufriedenheit der verarmten Bevölkerung
2.1. Reformversuche vor den Gracchen
Die von mir aufgezeigten Probleme konnten aufDauer für den Staat nicht gut sein und so wird wahrscheinlich schon früh über eine Veränderung der Situation nachgedacht worden sein. In diesem Zusammenhang ist der Name des C. Laelius besonders erwähnenswert. Dieser Man wird für einen Gesetzesantrag angeführt, der inhaltlich den Besitz von ager publicus auf 500 Joch festlegt.6 Es ist nicht bekannt, in wie weit er wirklich dafür verantwortlich ist und es liegen auch keine genaueren inhaltlichen Informationen vor. Nach Karl Christ7 könnten Überlegung und Durchführung in die Zeit von 145v. Chr.(Prätur des C. Laelius) bzw. 140v. Chr.(Konsulat des C. Laelius) fallen.
Da die meisten Großgrundbesitzer Senatoren waren, stieß das Gesetz auf so breite Ablehnung, dass eine Klärung nicht herbei geführt werden konnte.
Den meisten Leuten der Führungsschicht muss schon früh klar geworden sein, dass eine Reform unumgänglich war. Da sie aber selbst Großgrundbesitzer waren, ist ein Zögern gegenüber solchen Reformen nachzuvollziehen. Ein Aufschieben der Reformen bewirkte hingegen keine Verbesserung der Situation und so ist das Zitat von Karl Christs als eine geeigneteÜberleitung auf die Reform der Gracchen und deren Folgen zu bewerten. Der Verfasser bemerkt:
,,Es mußte nach dieser ersten Stichprobejedem Politiker bewusst sein, dass er den Bestand der inneren Ordnung Roms in Frage stellte, wenn erjene Probleme aufgriff. Darin liegt die eigentliche Bedeutung der Reformversuche des Laelius für die Folgezeit. Offensichtlich hatte man im Kreis um denjüngeren Scipio zwar erkannt, dass die Agrarkrise Reformen erforderte, aber dann doch der Stabilität der inneren Ordnung den Vorrang eingeräumt und deshalb von allen Eingriffen Abstand genommen.”8
3. Tiberius Sempronius Gracchus-der Weg zum Volkstribun
Tiberius Sempronius Gracchus begann im Jahr 137 v. Chr. den Cursus Honorum9 mit dem Amt des Questors und wurde dem Konsul C. Hostilius Mancinus auf seinem Spanienfeldzug zur Seite gestellt. Die Kämpfe um die Stadt Numantia verliefen allerdings sehr unglücklich für die Römer und das römische Heer musste kapitulieren.10 Durch einen Kapitulationsvertrag konnte das Heer seiner Zerstörung entgehen und so kehrten alle nach Rom zurück. In Rom wurde dieser Vertrag allerdings als schimpflich aufgefasst und die Schuld vor allem dem C. Hostilius Mancinius und dem Tiberius Sempronius Gracchus angelastet.11 Diese Situation war für denjungen Mann äußerst ungünstig, stand er doch am Anfang seiner Laufbahn. Bei Plutarch wird der Grund für seine Schonung in dem Wohlwollen des Volkes und des Scipio Amilianus.12 Hingegen wertet Karl Christ Scipio Amilianus als einflußreichsten Gegner des Tiberius.13
Eine objektive Bewertung der Situation ist aus heutiger Sicht nicht nachweisbar,jedoch endet Tiberius Gracchus nicht als Geächteter, sondern kann erfolgreich die Wahl zum Volkstribun des Jahres 133v.Chr.gewinnen.
Wann Tiberius Sempronius Gracchus seinen Entschluss fasste einen Gesetzesvorschlag für eine Ackerreform einzubringen, ist nicht sicher überliefert. Plutarch äußert sich dahingehend:
„Allein sein Bruder Gaius sagt in einer gewissen Schrift, Tiberius habe auf der Reise nach Numantia, als er durch Etrurien kam, wahrgenommen, daß das Land sehr verödet, daß alle Bauern und Hirten fremde barbarische Sklaven waren, und habe sich hier erstmalsjenen Plan, der großes Unheil über sie brachte, in den Kopf gesetzt”.14
Ob Tiberius wirklich erst hier seinen Entschluss fasste, lässt sich nicht mit Gewissheit sagen, aber man sollte bedenken, dass es sich bei den Gracchen um eine wohlhabende und angesehene Familie handelte. Wie viel Land und wie viel ager publicus in ihren eigenen Händen war, darüber kann man nur spekulieren.
Karl Christ gibt in seinem Buch ein Vermögen der Gracchen von 300.000 Denare an.15 Aber man muss mit diesen Zahlen vorsichtig sein. Zum Vergleich beziffert er die Kriegsentschädigungen, die Karthago an Rom von 200 v. Chr. bis 157 v. Chr. zahlen musste, auf 600 Millionen Denare.
Man sollte sich in Bezug auf die Gracchen also vor Augen halten, dass es sich nicht um eine arme, sondern um eine reiche Familie innerhalb der Nobilität handelte. Das Wirken der Brüder funktionierte nur durch ihr Ansehen, ihr Geld und ihren Einfluss, richtete sich aber gegen gerade diese dünne Schicht von richtig Reichen, die viel Land hatten.
Tiberius Gracchus politische Ziele mögen bis zu seiner Wahl vielleicht nur einem kleinen Kreis von Menschen erschlossen , aber seine politische Gesinnung wird schon vorher erkennbar gewesen sein.
Karl Christ nennt diesen kleinen Kreis ,,[...] eine Gruppe von Reformern“16. Dazu zählen nach ihm Appius Claudius Pülcher , Publius Mucius Scevola sowie Publius Crassus Dives Mucianus.17
3.1. Reformansätze
Fest steht, dass Tiberius mit Beginn seines Amtsjahres für einen Gesetzesvorschlag warb, der den Besitz von ager publicus18 auf 500 Joch begrenzte. Fürjeden Sohn konnte sich dieser Betrag um 250 Joch auf maximal 1000 Joch steigern. Das überschüssige, zu unrecht okkupierte Land sollten die Großgrundbesitzer zurückerstatten.
Die Überwachung bzw. Trennung von Staats- und Privatland sollte durch eine Ackerkommission umgesetzt werden. Diese war auch dazu angehalten, die Neuverteilung an Bedürftige zu überwachen.
Der Gesetzesvorschlag als solches ist dem des C.Laelius nicht unähnlich, da sich beide Gesetze wohl auf ein früheres Ackergesetz19 berufen sollen.
3.2. Durchsetzung seiner Ziele
Unterstützung fand Tiberius in P.Mucius Scaevola, der für das gleiche Amtsjahr zum Konsul gewählt worden war. Durch eine frühe Bekanntmachung und Werbung konnte sich Tiberius Gracchus einer breiten Unterstützung durch das Volk sicher sein, denn hier lagen die Wählerstimmen. Die Senatoren und Großgrundbesitzer waren in keinster Weise an einer Durchführung des Gesetzes interessiert.
Das Gesetz wurde daher absichtlich nicht in den Senat eingebracht, sondern am Senat vorbei in der Volksversammlung beschlossen.
Karl Christ bewertet die Situation folgendermaßen. „Damit war der Gesetzesantrag des Ti. Gracchus in eine ganz bestimmte Tradition gestellt und von allem Anfang an zu einer Kampfvorlage geworden.”20
Ein solches Vorgehen stellte einen Bruch mit den alten Traditionen dar. Gracchus wurde somit zum Mitbegründer einer neuen Politik.
Die Macht der Massen in der Volksversammlung in Verbindung mit dem Vetorecht und der Patria Potestas des Volkstribuns bildeten den Schlüssel für das Gelingen der Gesetzesvorlage.
Nun darf man sich aber nicht von diesen Machtinstrumenten täuschen lassen. Das Gesetz wurde nicht einfach beschlossen, sondern stieß auch in der Volksversammlung auf Gegner. Da in Rom das Prinzip der Kollegialität herrschte, waren dem Tiberius weitere Kollegen mit den gleichen Machtmitteln beigestellt. Tiberius Gracchus konnte nicht walten und schalten, wie er wollte, sondern musste sich der Zustimmung seiner Kollegen versichern, um nicht ein Veto der gleichen heraufzubeschwören. In der Amtszeit des Tiberius war unter anderem ein gewisser Marcus Octavius ein Kollege.
Plutarch beschreibt diesen Mann mit folgenden Worten,,,... eine[r] von den Tribunen, Marcus Octavius, ein junger Mann von gesetztem, bescheidenem Charakter, der bisjetzt ein vertrauter Freund des Tiberius war.”21
[...]
1 Milizheer: vgl. Bleicken 2004, S.212; Heeresreformen des Marius: vgl. Bleicken 2004, S.67f.
2 ager publicus ist die allgemeine Bezeichnung für Staatsland, hier im Bezug auf erobertes Territorium, welches nicht in privaten Besitz übergegangen ist vgl. Christ 1984, S.68.
3 vgl. Scullard 1976, S.19ff. .
4 vgl. Christ 1984, S.69.
5 vgl. Bleicken 2004: Mindestcensus, S.212.
6 vgl. Bleicken 2004, S.62.
7 vgl. Christ 1984, S.119.
8 Christ 1984, S.119.
9 vgl. Paulys Real-Encyclopädie 1923, Spalte 1411f. .
10 vgl. Plutarch 1965, S.188ff. .
11 „Nachdem der Kapitulationsvertrag, für den neben Mucinius Tiberius in erster Linie haftete, von der Regierung kassiert war, sah derjunge Mann entweder Leben und Freiheit oder Ehre und Ruf gefährdet.”, Paulys Real-Encyclopädie 1923, Spalte 1412.
12 vgl. Plutarch 1965, S.190.
13 vgl. Christ 1984, S.123.
14 vgl. Plutarch 1965, S.192.
15 vgl. Christ 1984, S.101.
16 Christ 1984, S.120.
17 vgl. Christ 1984, S.120.
18 vgl. Scullard 1972, S.26f. . undvgl. Appian 1, 9f. .
19 vgl. Paulys Real-Encyclopädie 1923. C. Licinius Stolo, Spallte 464ff. . und vgl. Livius 6, 35ff./ 7, 16 (49).
20 Christ 1984, S.125.
21 Plutarch 1965, S.193.
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