Die vorliegende Magisterarbeit zum Thema "Die Proliferation von Massenvernichtungswaffen am Beispiel Irak und Iran" erörtert die Problematik von Entstehung, Entwicklung und Einsatz chemischer, biologischer und atomarer Waffen. Trotz aller Bestrebungen der internationalen Gemeinschaft, Massenvernichtungswaffen zu verbannen, besteht heute für viele Staaten zunehmend die Möglichkeit, Massenvernichtungswaffen zu erwerben oder diese selbst herzustellen. Internationale sicherheitspolitische Vereinbarungen, die dieses verhindern sollen, werden in wachsendem Maße von möglichen Proliferationskandidaten unterlaufen. Der Irak-Iran-Krieg hat besonders stellvertretend für die 80er Jahre gezeigt, daß Massenvernichtungswaffen auch heute keineswegs nur als Abschreckungspotential dienen, und die Untersuchungen der UNSCOM im Irak machten deutlich, daß die Proliferation jeglicher Art von Massenvernichtungswaffen möglich ist.
Um dem Leser ein besseres Verständnis der Proliferationsproblematik zu ermöglichen, wird einleitend im ersten Kapitel dieser Arbeit eine Darstellung über die historische Entwicklung von biologischen/biotoxischen, chemischen und atomaren Waffen sowie deren Einsätzen vorausgeschickt. Diese können im Rahmen dieser Arbeit nur anhand von ausgewählten Beispielen aufgezeigt werden, um die Auswirkungen dieser Einsätze und die Entwicklung hin zum Gedanken der Nichtverbreitung darzulegen. Eingegangen wird hierbei vornehmlich auf Massenvernichtungswaffen, die einen unmittelbaren Effekt auf Menschen haben, letal wirken bzw. starke bleibende Schäden hervorrufen. Die Entwicklung und der Einsatz chemischer und biologischer/biotoxischer Kampfstoffe, die ausschließlich gegen Pflanzen und/oder Tiere gerichtet sind (oder sein sollen), werden nicht behandelt, da dies den Rahmen dieser Magisterarbeit überschreiten würde.
In den folgenden Kapiteln wird insbesondere darauf eingegangen, welches Bedrohungspotential sich in erster Linie im Nahen und Mittleren Osten befindet, welches Ausmaß die Ängste der betroffenen Anrainerstaaten in ihrer Konsequenz erreichen und inwiefern Maßnahmen zur Sicherheitsperzeption zum Schutze der internationalen Gemeinschaft realisiert werden konnten und können. [...]
Inhaltsverzeichnis
EINLEITUNG
1. ÜBERBLICK ÜBER DIE HISTORISCHE ENTWICKLUNG VON MASSENVERNICHTUNGSWAFFEN UND DEREN EINSÄTZEN
1.1 ENTWICKLUNG UND EINSATZ CHEMISCHER WAFFEN
1.2 ENTWICKLUNG UND EINSATZ BIOLOGISCHER/BIOTOXISCHER WAFFEN
1.3 ENTWICKLUNG UND EINSATZ VON NUKLEARWAFFEN
2. MOTIVE, EINSATZ UND VERSUCHE ZUR VERHINDERUNG DER PROLIFERATION VON ABC- WAFFEN
2.1 ÜBEREINKOMMEN ZUR VERHINDERUNG VON EINSATZ UND PROLIFERATION VON ABC-WAFFEN
2.2 GRUNDLEGENDE PROLIFERATIONSURSACHEN IM NAHEN OSTEN
2.2.1 Motive des Proliferators Irak
2.2.2 Motive des Proliferators Iran
2.3 MOTIVE DER UNTERSTÜTZER VON PROLIFERATOREN
3. DAS IRAKISCHE UND IRANISCHE ABC-WAFFEN-PROGRAMM
3.1 DAS IRAKISCHE ABC-WAFFEN-PROGRAMM
3.1.1 Nuklearwaffen
3.1.2 Bio-Toxin-Waffen
3.1.3 Chemische Waffen
3.1.4 Raketenprogramm
3.2 DAS IRANISCHE ABC-WAFFEN-PROGRAMM
3.2.1 Nuklearwaffen
3.2.2 Bio-Toxin-Waffen
3.2.3 Chemische Waffen
3.2.4 Raketenprogramm
4. PROBLEME DER EXPORTKONTROLLE
4.1 TECHNOLOGISCHE PROBLEME
4.2 POLITISCHE PROBLEME
4.3 ILLEGALE BESCHAFFUNG VON SPALTMATERIAL UND WISSENSTRANSFER
5. SICHERHEITSPERZEP TION POTENTIELL BEDROHTER STAATEN
5.1 BESITZ VON MVW - REGIONALE AUSWIRKUNGEN IM NAHEN UND MITTLEREN OSTEN
5.2 BESITZ VON MVW - ÜBERREGIONALE AUSWIRKUNGEN
5.3 DIREKTE BEDROHUNG DER INDUSTRIENATIONEN DURCH MVW
6. TERRORISMUS MIT MASSENVERNICHTUNGSWAFFEN
6.1 TERRORISMUS MIT ABC-WAFFEN - PRO UND CONTRA
6.2 KONSEQUENZEN
SCHLUßBEMERKUNGEN
ANHANG
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
LITERATURVERZEICHNIS
GEDRUCKTE QUELLEN
DOKUMENTE AUS DEM INTERNET
Einleitung
Die vorliegende Magisterarbeit zum Thema "Die Proliferation von Massenvernichtungswaffen am Bei- spiel Irak und Iran" erörtert die Problematik von Entstehung, Entwicklung und Einsatz chemischer, biolo- gischer und atomarer Waffen. Trotz aller Bestrebungen der internationalen Gemeinschaft, Massenver- nichtungswaffen zu verbannen, besteht heute für viele Staaten zunehmend die Möglichkeit, Massenver- nichtungswaffen zu erwerben oder diese selbst herzustellen. Internationale sicherheitspolitische Ver- einbarungen, die dieses verhindern sollen, werden in wachsendem Maße von möglichen Proliferati- onskandidaten unterlaufen. Der Irak-Iran-Krieg hat besonders stellvertretend für die 80er Jahre gezeigt, daß Massenvernichtungswaffen auch heute keineswegs nur als Abschreckungspotential dienen, und die Untersuchungen der UNSCOM im Irak machten deutlich, daß die Proliferation jeglicher Art von Massenvernichtungswaffen möglich ist.
Um dem Leser ein besseres Verständnis der Proliferationsproblematik zu ermöglichen, wird einleitend im ersten Kapitel dieser Arbeit eine Darstellung über die historische Entwicklung von biologi- schen/biotoxischen, chemischen und atomaren Waffen sowie deren Einsätzen vorausgeschickt. Diese können im Rahmen dieser Arbeit nur anhand von ausgewählten Beispielen aufgezeigt werden, um die Auswirkungen dieser Einsätze und die Entwicklung hin zum Gedanken der Nichtverbreitung darzulegen. Eingegangen wird hierbei vornehmlich auf Massenvernichtungswaffen, die einen unmittelbaren Effekt auf Menschen haben, letal wirken bzw. starke bleibende Schäden hervorrufen. Die Entwicklung und der Einsatz chemischer und biologischer/biotoxischer Kampfstoffe, die ausschließlich gegen Pflanzen und/oder Tiere gerichtet sind (oder sein sollen), werden nicht behandelt, da dies den Rahmen dieser Magisterarbeit überschreiten würde.
In den folgenden Kapiteln wird insbesondere darauf eingegangen, welches Bedrohungspotential sich in erster Linie im Nahen und Mittleren Osten befindet, welches Ausmaß die Ängste der betroffenen Anrai- nerstaaten in ihrer Konsequenz erreichen und inwiefern Maßnahmen zur Sicherheitsperzeption zum Schutze der internationalen Gemeinschaft realisiert werden konnten und können.
So wird in Teil II. konkret dargestellt, welche Übereinkommen zur Nonproliferation von ABC-Waffen abgeschlossen wurden und welche Motive überhaupt zu deren Weiterverbreitung geführt haben und heute noch führen. In diesem Zusammenhang werden die Proliferationsursachen insbesondere bezo-
gen auf den Nahen Osten, konkret an den Beispielstaaten Iran und Irak herausgestellt. Ebenso wird ermittelt, welche Gründe es für die Lieferländer gibt, Proliferatoren zu unterstützen. Besonders einge- gangen wird hierbei auf die ehemalige UdSSR bzw. Rußland. Dabei wird auf politische und wirtschaftli- che Hintergründe sowie die Wichtigkeit des internationalen Ansehens eingegangen.
Nachdem nun zu Beginn der hier vorliegenden Magisterarbeit sowohl die Entstehungsgeschichte sowie die Problematik des Einsatzes und der Beschaffung von chemischen, biologischen und atomaren Waf- fen im allgemeinen sowie im konkreten politischen Kontext des Nahen und Mittleren Ostens und der internationalen Gemeinschaft erörtert wurde, zeigt das dritte Kapitel im einzelnen die ABC-Programme der Staaten Iran und Irak auf. In diesem Teil der Arbeit wird detailliert auf die Beschaffung der einzelnen Kategorien von Massenvernichtungswaffen im Kontext der staatlichen Interessen Iran und Iraks einge- gangen. Einige Beispiele im Hinblick auf den Erwerb der Produkte und Vorprodukte und zur Herstellung von ABC-Waffen sollen dies verdeutlichen. Zudem wird der Stand der Ausbreitung von Massenvernich- tungswaffen und ballistischer Trägersysteme dargelegt.
Mit besonderem aktuellen Bezug werden im Zusammenhang der Fragestellung dieser Arbeit die Berei- che der Exportkontrollbemühungen - deren Grenzen kurz skizziert werden - behandelt. Die wichtigen Fragen der technologischen und politischen Aspekte werden herausgestellt sowie das stets aktuelle Problem illegaler Beschaffung von Spaltmaterial und Wissenstransfer. Hier wird in erster Linie auf das immer wiederkehrende Thema der dual-use-Aspekte hingewiesen. So wird im Kern dieser Magisterar- beit die Brisanz der Proliferation und die häufig gescheiterten internationalen Versuche, diese zu verhin- dern durch das Bewußtsein der Doppelverwendbarkeit von Vorprodukten - insbesondere von biologi- schen und chemischen Agenzien und Substanzen - herausgestellt.
Die Thematik der Sicherheitsperzeption potentiell bedrohter Staaten im fünften Kapitel stellt in Anleh- nung an die Problematik der Exportkontrollen die regionalen und überregionalen Auswirkungen im Nahen und Mittleren Osten durch den Besitz von Massenvernichtungswaffen dar. Nachdem zuvor die detaillierte Beschreibung der Wirksamkeit von chemischen, biologischen und atomaren Waffen sowie Möglichkeiten und Motive zu deren Beschaffung erörtert und beschrieben wurden, spielen hier die Ängste der Anrainerstaaten sowie die Bedrohung der Industrienationen, der internationalen Gemein- schaft eine große Rolle. Der Besitz einsatzfähiger Massenvernichtungswaffen führt zu Bedrohungsängs- ten, denen mindestens durch Aufrüstung mit konventionellen Waffen begegnet wird. Da konventionelle Aufrüstung aber bei weitem nicht den gleichen Abschreckungsgrad hat wie die Aufrüstung mit ABC-
Waffen, wird unweigerlich ein Prozeß in Gang gesetzt werden, an dessen Ausgang eine Vielzahl regio- naler Proliferatoren stehen kann. Besondere Aktualität gewinnt dieser Teil durch das generelle Bestre- ben der Menschheit nach dem sog. Weltfrieden im Kontrast zum gegenwärtigen immer auflodernden Krisenherd im Nahen und Mittleren Osten. So sind die hier aufgezeigten Bedrohungen die konträre Entwicklung zu den stetigen internationalen Friedensbemühungen und allein dadurch schon brandak- tuell.
Nicht zuletzt können Unruhen und aggressives Potential auch von Seiten nichtstaatlicher Gruppierun- gen, so z. B. Terrororganisationen - ob privat motiviert oder staatlich angeheuert - ausgehen und sich Massenvernichtungswaffen zunutze machen. Diese weitere potentielle Bedrohung wird im sechsten und letzten Kapitel der hier vorliegenden Magisterarbeit behandelt. So wird im Zuge der Thematik "Pro- liferation von Massenvernichtungswaffen" nicht nur auf die staatliche Bedrohung durch Massenvernich- tungswaffen eingegangen, sondern auch marginal auf Möglichkeiten ihrer Beschaffung und Anwen- dung von Untergrund- bzw. Terrororganisationen.
Abschließend beleuchten die Schlußbemerkungen noch einmal die zentralen Themen der vorange- gangen Kapitel. So werden noch mal insbesondere Aspekte der dual-use-Problematik, die Probleme der Exportkontrollen sowie Bedrohungswahrnehmung im Nahen und Mittlleren Osten, nicht zuletzt auch durch Terrororganisationen, kritisch angesprochen.
In Anlehnung an den internationalen Sprachgebrauch werden in dieser Studie die Abkürzungen BW für biologische Waffen und CW für chemische Waffen verwendet. CBW steht für chemische und biologi- sche Waffen. Ebenso werden die Bezeichnungen CWC bzw. Chemiewaffenvertrag für das Überein- kommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen , BWC für das Übereinkommen über das Verbot der Entwick- lung, Herstellung, Lagerung bakteriologischer (biologischer) und von Toxinwaffen sowie über die Ver- nichtung solcher Waffen und NVV bzw. Nichtverbreitungsvertrag für Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen verwendet. Alle weiteren Abkürzungen, z. B. für Waffensysteme oder andere Verträge, bitte ich dem Abkürzungsverzeichnis im Anhang zu entnehmen.
Zur Eingrenzung des Begriffs ”Chemische Waffen” werden Definition und Kriterien des Chemiewaffen- vertrags übernommen. Die Definition biologischer und nuklearer Waffen erfolgt, wenn möglich, in An-
lehnung an die jeweiligen Übereinkommen zur Proliferationseindämmung, ist jedoch um einzelne Krite- rien ergänzt.
Chemische Waffen sind laut Definition der CWC ”toxische Chemikalien und ihre Vorprodukte” sowie ”Munition oder Geräte, die eigens dazu entworfen sind”, durch die toxischen Eigenschaften (..) welche infolge der Verwendung solcher Munition oder Geräte freigesetzt würden , den Tod oder sonstige Kör- perschäden herbeizuführen”. Zu den chemischen Waffen zählt auch ”jede Ausrüstung, die eigens dazu entworfen worden ist, im unmittelbaren Zusammenhang mit Munition und Geräten verwendet zu werden” , die für o. g. Zweck geschaffen wurden. Ausgenommen hiervon sind Substanzen, die ”beim Menschen spontan sensorische Irritationen oder handlungsunfähig machende Wirkungen hervorrufen” können, die aber ”innerhalb kurzer Zeit nach Beendigung der Exposition verschwinden” .1
Im Gegensatz zur CWC enthält die BWC keine Definition biologischer Waffen, noch wird expressis ver- bis zwischen biologischen Kampfstoffen und biologischen Waffen unterschieden. Eine Differenzierung läßt sich jedoch aus Art. I der BWC ableiten, in dem es heißt: ”... mikrobiologische oder andere biologi- sche Agenzien oder - ... - Toxine ... sowie Waffen, Ausrüstungen oder Einsatzmittel, die für die Verwen- dung für feindselige Zwecke oder im Konflikt bestimmt sind” .2 Da die BWC sich generell auf ”mikrobiolo- gische oder andere biologische Agenzien” bezieht, werden als eingrenzendes Kriterium für biologische Kampfstoffe ”tödliche oder Krankheit verursachende Wirkungen des Agens bei Mensch, Tier oder Pflan- ze”3 sowie ”toxische Substanzen organischen Ursprungs”4 hinzugenommen. Zur Differenzierung von B- Kampfstoffen und B-Waffen bezeichnet der Begriff ”biologischer Kampfstoff” in dieser Arbeit das Agens an sich (z. B. Anthrax), und ”biologische Waffe” bezeichnet die Kombination aus Kampfstoff und Trä- germittel (z. B. Anthrax bombe ).5
Das Problem der Differenzierung zwischen Kampfstoff und Waffe ist bei Nuklearwaffen nicht gegeben. Nuklearwaffen sind definiert als ”auf ungesteuerten Kettenreaktionen beruhende Kernspaltungsspreng-
körper und Kernfusionssprengkörper in den verschiedensten Formen”6 - ob als Bombe oder Granate, Rakete, Flugkörper oder Torpedo mit Nukleargefechtskopf, Mine, Neutronenwaffe oder Röntgenlaser.
Die Literatur zu Fragen der Proliferation von Massenvernichtungswaffen bzw. zu Bemühungen der Nonproliferation ist sehr umfangreich. Einen umfassenden Überblick zur Geschichte chemischer und biologischer Waffen sowie zu Bemühungen der Proliferationsverhinderung geben die Folgen eins bis fünf "The Problem of Chemical and Biological Warfare", herausgegeben vom STOCKHOLM INTERNATIONAL PEACE RESEARCH INSTITUTE.
Jedoch ist festzustellen, daß sich hauptsächlich amerikanische und britische Institute - z. B. das Monte- rey Institute of International Studies oder das Chemical and Biological Arms Control Institute -, Autoren und Zeitschriften diesen Themen widmen. Hier sind vor allem drei Zeitschriften zu nennen, die sich eingehend mit dem Thema der Proliferation von Massenvernichtungswaffen befassen: die "Nonprolife- ration Review (NPR)", das "Bulletin of the Atomic Scientists" (BAS) und das "CBW Conventions Bulletin" (CBWCB). Alle drei Zeitschriften informieren eingehend über mit der Proliferation zusammenhängende Themen, wobei das "Bulletin" eher die Verbreitung von Nuklearwaffen behandelt, der Schwerpunkt des CBWCB auf Themen in Zusammenhang mit der Weiterverbreitung von chemischen und biologischen Waffen liegt. Beiträge dieser Zeitschriften können aus dem Internet abgerufen werde, die Ausgaben des CBWCB sogar vollständig.
Einen guten Überblick über das Kräfteverhältnis von Iran und Irak, ihre wirtschaftliche und militärische Stärke gibt die Monographie von ANTHONY H. CORDESMAN: Iran and Iraq: Threat from the Northern Gulf (1994) und Stability and Instability in the Gulf, erschienen im April 1999 vom selben Autor. Daneben ist die Aufsatzsammlung von PATRICK CLAWSON (Hrsg.) Iran's Strategic Intentions and Cababilities (1994) zu empfehlen sowie die Monographie von ANTHONY CORDESMAN und AHMED S. HASHIM: Iraq: Sanctions and Beyond, erschienen 1997.
Im Anschluß dieser Arbeit gibt das umfassende Literaturverzeichnis weiteren Aufschluß über die zahl- reichen Aufsätze, Analysen und Studien, welche sich eingehend mit Themen der Proliferation von Mas-
senvernichtungswaffen befassen, größtenteils auch in direkter Form zur Erstellung der vorgenannten Kapitel Verwendung gefunden haben, aber auch weiterführenden Informationscharakter haben.
Deutsche Literatur ist zu diesen Themen nur in begrenztem Maß erhältlich. Dem interessierten Leser sei die Lektüre der Monographie "Strukturwandel der Nichtverbreitungspolitik" (1998) von JOACHIM KRAUSE sowie die Folgen eins bis fünf zur Geschichte der chemischen und biologischen Waffen emp- fohlen.
1. Überblick über die historische Entwicklung von Massenver- nichtungswaffen und deren Einsätzen
Das Problem der Proliferation von biologischen/biotoxischen und chemischen Waffen existiert nicht erst seit dem 20. Jahrhundert. Obwohl sie häufig mit diesem Jahrhundert in Verbindung gebracht werden, gibt es chemische und biologische Waffen bzw. Kampfstoffe schon seit Jahrhunderten. Ebenso wurden Kenntnisse über Herstellung, Einsatz und Wirkung chemischer und biologischer/biotoxischer Waffen weiterverbreitet. Mit der Entwicklung und Herstellung von Nuklearwaffen wurde eine neue Gattung von Massenvernichtungswaffen geschaffen, die - gemessen an ihrer Zerstörungskraft - eine herausgehobe- ne Stellung einnehmen. Der Staat, der über Kernwaffen verfügt, könnte allein durch die Drohung mit dem Einsatz dieser Waffen seine Interessen durchsetzen. So waren denn die führenden Nuklearmächte USA und UdSSR schon frühzeitig um die Nonproliferation von Nuklearwaffen bemüht.
Beginnend mit chemischen Waffen - den ersten Waffen, die untrennbar mit dem Begriff Massenvernich- tung verbunden sind - wird im folgenden eine skizzenhafte Darstellung über Entwicklung und Anwen- dung von ABC-Waffen gegeben.
1.1 Entwicklung und Einsatz chemischer Waffen
Die Entwicklung chemischer Waffen (im weitesten Sinne) reicht zurück bis ins Spätmittelalter und die frühe Neuzeit. Aus dieser Zeit existieren militärische Handbücher, denen u. a. Informationen über die Herstellung von toxischem Rauch zu entnehmen sind. Darüber hinaus wird die Art der Verwendung - ob als Offensiv- oder Defensivwaffe und die Art des ”Trägers” - ob durch die entsprechende Windrichtung oder durch Artillerie und Handgranaten - geschildert.7 Die ersten CW-Einsätze fanden schon sehr früh statt. Der griechische Geschichtsschreiber THUKIDIDES berichtet von einem Schwefeldioxid-Angriff gegen die belagerte Stadt Platea während des Peleponnesischen Krieges8, und der Römer POLYBIUS beschreibt den Einsatz von vergiftetem Rauch gegen feindliche Pioniere.9 Ebenso ist die Verwendung von ”Griechischem Feuer”, einer Mixtur aus Petroleum, Schwefel, Pech und verschiedener Harze, bei der Belagerung Konstantinopels bekannt.10 Andere Exempel sind neueren Datums. Beispielsweise wurde während der Belagerung Belgrads durch die Türken 1456 ein Giftgasangriff mittels Rauchwol-
http://www.opcw.nl/basic/briefup.htm>, Version vom 17.10.98.
ken gegen die Belagerer durchgeführt, und 1672 wurden arsenhaltige Geschosse bei der Belagerung Groningens verwendet. Des weiteren ist der Einsatz von Chlorgeschossen im amerikanischen Bürger- krieg erwähnt11 und die Verwendung von Schwefelwolken im Burenkrieg durch die Briten12.
Mit dem Wachstum der chemischen Industrie im 19. Jahrhundert schritt sowohl die vertikale Proliferati- on - Entstehung neuer und Modifizierung vorhandener chemischer Waffen - als auch die horizontale Proliferation voran, also die Erweiterung der Anzahl der Staaten, die chemische Waffen besaßen.13 Mit Beginn des Ersten Weltkriegs wurde die Entwicklung chemischer Waffen forciert. Entscheidenden Anteil hieran hatte die deutsche chemische Industrie und mit ihr die Chemiker Dr. CARL DUISBERG und Prof. FRITZ HABER, die schon seit 1914 die Entwicklung chemischer Waffen vorantrieben.14 Aus der Vielzahl der im Ersten Weltkrieg verwendeten chemischen Kampfstoffe15 sind drei von besonderer Bedeutung: Chlor, Phosgen und Senfgas.16
Im Januar 1915 wurde die Entwicklung der ersten Massenvernichtungswaffe der Zeitgeschichte mit der Entscheidung für Chlorgas17 abgeschlossen. Der erste Einsatz erfolgte am 22. April 1915 durch deut- sche Pioniere bei Ypern (Belgien) und verursachte zwischen 7.000 und 10.000 Gasopfer, von denen ca. 350 bis 3.000 Opfer qualvoll starben18. Nach der ersten Bestürzung über den Einsatz dieser Waffe wur- den CW von den meisten kriegführenden Parteien entwickelt und angewendet.19
Die zweite wesentliche chemische Waffe war Phosgen, welches ebenso wie Chlor das menschliche Atmungssystem zusammenbrechen läßt20, jedoch sechs- bis achtzehnmal stärker ist21. Erstmals ver- wendet wurde es am 19. Dezember 1915 während eines Angriffs gegen britische Stellungen bei Ypern. Über 1000 Soldaten fielen einem Gemisch aus Chlorgas und Phosgen zum Opfer; ca. 10% der gasver-
wundeten Soldaten starben. Sechs Monate später gebrauchten es ebenso die Alliierten22, deren bevor- zugte chemische Waffe es schließlich wurde23.
Die dritte für die chemische Kriegführung des Ersten Weltkriegs bedeutende Entwicklung war Senf- gas24, erstmals im Juli 1917 - abermals bei Ypern - eingesetzt. Senfgas, eine ölige Flüssigkeit, die sich nur langsam verflüchtigt, haftet aufgrund seiner Konsistenz an Kleidung und Haut und durchdringt sie.25 Es forderte, verglichen mit anderen chemischen Kampfstoffen, die meisten Opfer, wenn auch die we- nigsten tödlich verwundet wurden26. Militärstrategisch war das Gas ein beachtlicher Fortschritt: Erstens reichte der Schutz durch Gasmasken nicht mehr aus, da das Gas auch perkutan wirkt und so zu Ausfäl- len führt. Daher war als Vorbeugung gegen Verwundung durch Senfgas der Schutz des ganzen Körpers notwendig, eine Maßnahme, die ungleich schwerer durchzuführen war. Zweitens verflüchtigte sich das Gas nur langsam, und das kontaminierte Gebiet blieb manchmal langfristig verseucht, so daß auch nach dem eigentlichen Angriff die Gefahr, verwundet zu werden, außerordentlich hoch war. Das betrof- fene Areal war daher ohne entsprechende Ausrüstung nicht mehr zu betreten27. Da die meisten Ver- wundungen nicht tödlich waren, mußten drittens erhebliche personelle Ressourcen für den Abtransport, die Betreuung und den Ersatz der Verwundeten bereitgestellt werden. Dies bedeutete die Bindung von Kräften, die sonst zur Verstärkung an der Front hätten eingesetzt werden können.
Das Ausmaß horizontaler und vertikaler Proliferation chemischer Waffen während des Ersten Weltkriegs indiziert die Menge an chemischen Kampfstoffen bzw. Waffen, die allein von den drei Akteuren Deutsch- land, Frankreich und Großbritannien entwickelt und eingesetzt wurden.28 Die horizontale Proliferation verlief über den CW-Gebrauch auf den Schlachtfeldern. Von den angewandten chemischen Kampfstof- fen bzw. Waffen wurden Proben genommen, diese analysiert und die Kampfstoffe und/oder Waffen pro- duziert.29 Führend bei CW-Entwicklung und Produktion war Deutschland mit seiner umfangreichen und weitentwickelten chemischen Industrie.30 Die vertikale Proliferation umfaßte die Entwicklung weg vom wind- und klimaabhängigen, umständlichen Einsatz der Chlorgaszylinder über die - klimatischen Be-
dingungen weniger ausgelieferte und einfacher zu handhabende - Gasgranate31 hin zu ausschließlich für die chemische Kriegführung entwickelten Abschußvorrichtungen wie z. B. dem Stokes-Mörser oder dem Livens-Werfer. Auf Basis der Erfahrungen mit diesen Geräten wurden die modernen Mehrfach- Raketenwerfer und Clusterbomben entwickelt.32 Entwickelt wurden auch neue Methoden zur Verteilung des Kampfstoffes, so z. B. die Ausbringung von Senfgas als Aerosol zur effektiveren Wirkung.33
Gemessen an der Entwicklung herkömmlicher Waffen schritt die Entwicklung chemischer Waffen am schnellsten voran.34 Während des Ersten Weltkrieges wurden ca. 113.000 Tonnen chemische Kampf- stoffe verwendet,35 die im Kriegsverlauf zunehmend mit speziell für ihren Einsatz konstruierten Waffen eingesetzt wurden. Ihre Wirkung war, legt man die in der Literatur genannten Zahlen36 zugrunde, mehr als doppelt37 so hoch wie die Wirkung konventioneller Waffen.38 Die Konsequenz waren über 1,2 Mio. Verwundete und mehr als 90.000 Tote.39
Das Entsetzen über chemische Waffen führte schließlich am 17. Juni 1925 zum ”Genfer Protokoll”, in dem festgelegt wurde, chemische und bakteriologische Waffen in künftigen Kriegen nicht mehr zu ver- wenden. Neben dem humanitären Aspekt war es aber auch der Gedanke, die Proliferation chemischer Waffen zu verhindern, der dieses Abkommen ermöglichte40. Die Nonproliferation gelang jedoch nicht. Auch nach Schaffung des Genfer Protokolls wurden CW weiterhin entwickelt und eingesetzt. Italien verwendete beispielsweise 700 Tonnen chemischer Kampfstoffe während des Ähtiopienkriegs 1935/36, denen ca. 15.000 Äthiopier zum Opfer fielen.41 Japan entwickelte ab 1923 neben Defensiv- auch Offen- sivmaßnahmen chemischer Kriegführung in neugeschaffenen Laboratorien und Produktionsstätten.42 Die Resultate fanden im japanisch-chinesischen Krieg Anwendung und forderten ca. 1.400 Todesopfer unter Soldaten und Zivilbevölkerung;43 Großbritannien und Frankreich errichteten 1936 Fabriken für die Produktion chemischer Kampfstoffe, arbeiteten auf diesem Gebiet zusammen und führten in der algeri-
schen Sahara Feldversuche durch, die das Versprühen von Senfgas aus großer Höhe betrafen;44 Deutschland und die UdSSR kooperierten von 1922 bis 1933 bei der CW-Entwicklung in diversen Be- reichen, z. B. bei der Entwicklung von Trägersystemen, Defensiv- und therapeutischen Maßnahmen sowie bei der Truppenausbildung;45 Beide Länder betrieben aber auch unabhängig voneinander CW- Forschung, errichteten neue Anlagen und produzierten chemische Kampfstoffe;46 die USA nahmen 1937 ihre im November 1918 stillgelegte Produktionsanlage für chemische Kampfstoffe in Edgewood Arsenal wieder in Betrieb.47 Abgesehen von den USA und Japan hatten alle oben aufgeführten Staaten das Genfer Protokoll ratifiziert48. Demnach hätten sie die Erforschung, Entwicklung und Herstellung chemischer Waffen unterlassen bzw. einstellen müssen.
Eine neue Stufe der Proliferation stellte die Entwicklung von Nervengasen49 dar. Auf der Suche nach einem wirkungsvollen Insektizid entdeckte der deutsche Chemiker Dr. GERHARD SCHRADER die Sub- stanzen, die als die Nervengase50 Tabun (1936) und Sarin (1939) bekannt wurden, und gegen die es keinen effektiven Schutz gab.51 Nach einer Erprobungsphase52 wurden bis Kriegsende ca. 12.000 Ton- nen Tabun produziert.53 Die Großproduktion von Sarin scheiterte kriegsbedingt mangels technisch ausreichender Anlagen.54 Auch die Produktion des 1944 aus Sarin entwickelte Soman, dessen Giftig- keit die des Sarin noch übersteigt, verblieb bis zum Kriegsende in der Planungsphase. Nach dem Krieg wurde Soman der hauptsächliche chemische Kampfstoff der UdSSR,55 welche ebensowenig wie die anderen Alliierten während des Krieges über Nervengas verfügte. Im Kriegsverlauf wurde ebenso die Modifizierung von Trägersystemen chemischer Massenvernichtungswaffen verstärkt fortgesetzt. Groß- britannien entwickelte z. B. gleitende Bomben, die Senfgas versprühen konnten, die USA machten Ver-
suche zur Senfgasberieselung aus großen Höhen vom Flugzeug aus wie vor ihnen ihre Alliierten Groß- britannien und Frankreich.56 Deutschland führte mit der Rakete V 1 erfolgreich eine Testreihe als Trä- gerwaffe für Phosgen durch. Die horizontale Proliferation erfolgte wie schon im Ersten Weltkrieg durch den Nachbau erbeuteter CW57, die Eroberung feindlicher Anlagen zur Kampfstoffproduktion und der Gefangennahme entsprechender Spezialisten.58
Nach dem Zweiten Weltkrieg nahmen horizontale und vertikale Proliferation chemischer Waffen weiter- hin zu. Seit 1945 sollen 18 Länder in inner- bzw. zwischenstaalichen Konflikten oder zu Testzwecken CBW eingesetzt haben.59 Die Anwendung letaler chemischer Waffen nach 1945 ist jedoch nur im grie- chischen Bürgerkrieg, im jemenitischen Bürgerkrieg und während des ersten Golfkrieges zweifelsfrei nachgewiesen, als der Irak sowohl gegen den Iran als auch gegen die eigene Bevölkerung chemische Waffen einsetzte.
Die Entwicklung eines neuen Kampfstoffs wurde 1952 durch die Entdeckung einer bedeutend giftigeren Substanz als Soman eingeleitet, wiederum auf der Suche nach einem effektiven Insektizid. Bis 1956 wurde dann ein Verfahren zur Gewinnung eines Nervengases, inzwischen VX genannt, entwickelt. Wäh- rend sich die herkömmlichen Kampfstoffe allmählich verflüchtigen, ist die Konsistenz von VX der von Senfgas ähnlich, und es ist bedeutend effektiver als Soman.60 Daher ist mit VX die weitflächige Abde- ckung des Kampfgebietes, z. B. zur Flankensicherung, über einen längeren Zeitraum möglich. Aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen den USA und Großbritannien bei der Entwicklung chemischer Waffen erhielten die USA Kenntnisse über VX und produzierten von 1961 bis 1967 ca. 5.000 Tonnen. Großbritannien hatte schon bei Abschluß der Entwicklung den Verzicht auf chemische Waffen be- schlossen.61
Auch die Palette der Trägersysteme wurde modifiziert, erweitert um Granaten mit zeit- bzw. entfer- nungsgesicherten Zündern und um Raketen. In den späten 50er Jahren wurden die ersten chemischen Gefechtsköpfe für Gefechtsfeld-Kurzstreckenraketen von den USA eingeführt, denen in den 70er Jahren weitere Kurzstreckenraketen folgten. Nach Angaben des amerikanischen Geheimdienstes CIA entwi-
ckelte die UdSSR schon seit Ende der 40er Jahre Raketen - auch Mittelstreckenraketen - als Träger chemischer Waffen und produzierte Gefechtsköpfe für die Raketen FROG und SCUD.62
Mit der seit 1954 betriebenen Entwicklung sog. binärer chemischer Waffen drehte sich die Spirale der vertikalen Proliferation um eine Umdrehung weiter.63 Die Kampfstoffkomponenten sind innerhalb des Trägers getrennt gelagert und ungemischt nicht toxisch. Allerdings wird derzeit bei den einzigen erklär- ten CW-Besitzern USA und Rußland offiziell nicht an Entwicklung und Herstellung offensiver chemischer Waffen gearbeitet, sondern es werden Anstrengungen unternommen, den vorhandenen Bestand abzu- bauen. Während die USA schon im August 1996 mit der Vernichtung ihrer Vorräte begannen,64 wird die Reduktion der russischen C-Waffen durch die finanziellen Schwierigkeiten des Landes auf unbestimmte Zeit verzögert.65
1.2 Entwicklung und Einsatz biologischer/biotoxischer Waffen
Wie der frühe Gebrauch chemischer Waffen war auch die Verwendung biologischer/biotoxischer Waf- fen bekannt und wurde genutzt. Häufig wurden Tierkadaver oder verseuchte Leichen in Städten zurück- gelassen, die nicht mehr zu halten waren. Oder es wurden infizierte Leichen in die Städte hineinbeför- dert. Ebenso war die Vergiftung von Trinkwasser durch Kadaver, Leichen oder giftige Pflanzen üblich. Einige Beispiele sollen dies verdeutlichen: Während der Belagerung Kaffas (heute Feodosia/Krim) im Jahre 1346 durch die Tartaren wurden Pestopfer über die Stadtmauern geschleudert und so die Bela- gerten infiziert und zur Aufgabe gezwungen.66 1763 infizierten die Briten während der Indianerkriege die ihnen an Zahl überlegenen Ureinwohner durch verseuchte Wolldecken und Taschentücher mit tödli- chen Pockenviren.67 Der Konföderierten-General JOHNSTON ließ im amerikanischen Bürgerkrieg 1863 auf seinem Rückzug bei Vicksburg das Trinkwasser durch Tierkadaver verseuchen, und der Burenge-
neral CRONJE versuchte während des Burenkriegs 1901 die britischen Truppen durch die Verseuchung des Oranjeflusses von den Trinkwasservorräten abzuschneiden.68
Auch wenn gelegentlich biologische Waffen angewandt wurden, fand im Gegensatz zur Entwicklung der chemischen Kriegführung keine intensive Erforschung statt. In Deutschland wurden zwar während des ersten Weltkriegs Bazillen der Rinderkrankheit Milzbrand gezüchtet, und in der deutschen Botschaft in Spanien wurden Kulturen mit Bakterien der Pferdekrankheit Rotz, einer Lungenseuche, angelegt - beide Krankheiten sind auf den Menschen übertragbar und verlaufen ohne rasche Behandlung meist tödlich -, doch stellte dies keine gezielte Suche nach biologischen Waffen dar, zumal ihr Einsatz gegen Men- schen von der deutschen Militärführung abgelehnt wurde.69 Gleichwohl wurden sie während des Ersten Weltkriegs eingesetzt, um das Nachschub- und Transportwesen des Feindes zu schwächen, in dem noch größtenteils Pferde und Rinder eingesetzt wurden. Bekannt sind BW-Einsätze deutscher Agenten in amerikanischen Häfen (1915), Rumänien (1916) und Frankreich (1917).70 Alle diese Anschläge hat- ten jedoch keinen bedeutenden Einfluß auf den Kriegsverlauf71. Neben Deutschland suchten noch die USA - allerdings sehr begrenzt - nach Möglichkeiten der biologischen Kriegführung.72
Die gezielte BW-Forschung begann erst ab Mitte der 30er Jahre. Die Staaten, die sich schon bei der chemischen Kriegführung engagierten begannen nun, sich verstärkt für biologische Waffen zu interes- sieren. Japan und die UdSSR untersuchten bereits seit 1935 diverse Herstellungs- und Anwendungs- möglichkeiten.73 Für Japan blieb es nicht bei theoretischen Überlegungen. Während des japanisch- chinesischen Kriegs verseuchten japanische Truppen in der Mandschurei Brunnen mit Chole-ra-, Ty- phus- und Ruhrerregern, und Kriegsgefangene dienten im japanischen Forschungszentrum für biologi- sche Kriegführung in Pingfan/Mandschurei als menschliche Versuchsobjekte, um die Wirksamkeit der entwickelten Waffen festzustellen. Ebenso wurden in den Jahren 1940 und 1941 Luftangriffe mit biologi- schen Waffen gegen chinesische Städte durchgeführt, denen ca. 700 Chinesen zum Opfer fielen.74
Ab 1940 begann Großbritannien die Möglichkeiten zur Entwicklung und Herstellung biologischer Waf- fen zu erforschen. 1942 ergab sich eine Zusammenarbeit mit den USA, welche die Erforschung biologi- scher Waffen seit 1941 betrieben. Deutschland befaßte sich ab 1943 mit deren Entwicklung.75 Bis auf Deutschland, das ebenso wie Japan Menschenversuche unternahm76, betrieben alle genannten Staa- ten die Forschungen mit großem personellen, technischen und finanziellen Aufwand77. Untersucht wurden neben Pflanzenpathogenen und nahrungsschädigenden Insekten78 hauptsächlich Krankheits- erreger wie Cholera, Tularämie, Pest und Milzbrand. Am wirkungsvollsten war Milzbrand79, wie Großbri- tannien während umfangreicher Versuche zwischen 1942 und 1945 auf der Insel Gruinard nordwestlich von Schottland feststellte.80 Neunzig Prozent der von Anthrax betroffenen Opfer sterben. Bacillus anthra- cis besitzt zudem die Fähigkeit zur Sporenbildung. Die Sporen sind in der Lage, auch noch nach langer Zeit mit ihnen in Kontakt geratene Lebewesen zu verseuchen.81 So konnte die Insel Gruinard erst nach aufwendigen, im Jahr 1986 durchgeführten Dekontaminationsmaßnahmen wieder gefahrlos betreten werden.82 Als Pulver getrocknet ist sogar eine zeitlich unbegrenzte Lagerung von Anthrax möglich, ohne daß die pathogenen Eigenschaften nachlassen. Aufgrund dieser Eigenschaft wurde es bis dato zum bevorzugten biologischen Kampfstoff83, gegen den ein ausreichender Schutz nur schwer herzustellen ist. Deutlich wird dies auch an dem seit August 1998 mit großem personellen und finanziellen Aufwand angelaufenen Impfprogramm, durch das die US-Truppen gegen Anthrax immunisiert werden sollen.84
Als Träger biologischer Kampfstoffe dienten im Zweiten Weltkrieg neben Artilleriegeschossen, Bomben (USA, Großbritannien) und Sprühtanks (Deutschland) für Milzbrand und Cholera auch Behältnisse aus Porzellan wie bei japanischen oder Glas wie bei russischen Versuchen mit Pesterregern sowie Vekto- ren wie Flöhe (Japan) und Ratten (UdSSR), ebenfalls für Pesterreger.85
Über die BW-Verwendung, die im Ersten Weltkrieg in militärstrategischen Überlegungen nur eine mar- ginale Rolle spielte86, wurde im Zweiten Weltkrieg intensiv nachgedacht. Der Gemeinsame Planungs- stab der britischen Streitkräfte sprach sich noch im Juli 1944 für einen Angriff mit Milzbrandbomben gegen deutsche Städte87 aus, der jedoch aus logistischen Gründen und wegen der Erfolge der konven- tionellen Kriegführung unterblieb.88 Wäre dieser Angriff tatsächlich erfolgt, so wären die betroffenen Städte noch 40 Jahre später unbewohnbar89. Auch die USA planten für Anfang 1946 einen BW-Einsatz gegen die japanischen Hauptinseln mit dem Zweck, die japanische Reisernte zu vernichten. Doch durch den Nuklearwaffeneinsatz und die anschließende Kapitulation Japans wurde dieses Vorhaben nicht mehr verwirklicht.90 Tatsächlich eingesetzt wurden B-Waffen jedoch von russischen und polni- schen Partisanen. Sie schickten in den Jahren 1942 und 1943 mit Typhus- und Fleckfieberregern infi- zierte Päckchen nach Deutschland und verseuchten so einige hundert Personen.91 Prominentestes Opfer der BW-Kriegführung polnischer Partisanen ist wohl REINHARD HEYDRICH. Die Splitter der Hand- granate, die ihn verletzten, waren mit Botulinustoxin (Btx) benetzt.92
Nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs war das Interesse an biologischen Waffen nicht erloschen. Mit den gleichen Argumenten wie bei der CW-Entwicklung - Verteidigung nur möglich bei Erforschung der Offensivmöglichkeiten - wurde die BW-Entwicklung begründet. Parallel zur CW-Proliferation fand die Weiterverbreitung biologischer Waffen statt. Großbritannien unternahm im Rahmen seines BW- Programms während der 50er Jahre verschiedene Experimente, welche Erkenntnisse über die Anste- ckungsfähigkeit93 und die Verbreitungsgeschwindigkeit94 biologischer Agenzien zum Ziel hatten. Durchgeführt wurden die Versuche vor den Küsten Schottlands und den Bahamas, teils mit gefährlichen Krankheitserregern, teils mit ungefährlichen Bakterien, und - innerhalb Großbritanniens - mit chemi- schen Substituten. Untersuchungen zwischen 1957 und 1961 ergaben, daß eine nahe der Küste freige- setzte Bakterienwolke ganz Großbritannien innerhalb von zehn Stunden kontaminiert hätte.95 Nach die-
sen Versuchen wurde das offensive BW-Programm eingestellt und die Suche nach Verteidigungsmög- lichkeiten gegen biologische Waffen intensiviert.96
Die USA, der zweite offizielle BW-Besitzer, untersuchten bis zur Einstellung ihrer Offensivforschungen 1969 die Verbreitungsmöglichkeiten von Krankheiten97 und führten Feldversuche mit ungefährlichen Bakterien durch. Z. B. wurde bei einem simulierten BW-Angriff Ende der 40er Jahre das gesamte Pen- tagon mit weniger als einem Liter Nährlösung, der durch die Klimaanlage verteilt wurde, kontaminiert.98 Andere Experimente, bei denen von Schiffen Bakterienwolken freigesetzt wurden, fanden 1950 vor San Francisco statt. Sie führten zu der Erkenntnis, daß im Ernstfall eine Fläche von 300 Quadratkilometern verseucht worden wäre. 1951 wurde anhand von Feldstudien die Ansteckungsrate von Krankheiten zu ermitteln gesucht99, und 1966 und 1969 wurden bei Scheinangriffen auf New York Verseuchungsmög- lichkeiten erforscht, indem Bakterien in den U-Bahn-Schächten häufig frequentierter Linien freigesetzt wurden. Diese Versuche ergaben eine Durchseuchungsrate der Stadtbevölkerung von 30%.100 Aber es wurden auch Experimente mit tödlichen Agenzien durchgeführt. 1968 fand eines der größten vor dem Johnston-Atoll statt, ca. 1.600 km südwestlich von Hawai. Die Resultate dieses und anderer Versuche führten zu der Erkenntnis, daß BW sehr effektiv sind (geeignetes Wetter vorausgesetzt), und daß sie ein- deutig strategische Waffen sind.101 Neben diesen Experimenten wurde in den 50er Jahren auch die Übertragung von Krankheiten durch Vektoren - Stechmücken, Flöhe, Fliegen und Zecken - erforscht. Geplant war, die Vektoren durch Bomben oder mit eigens dafür entwickelten Gefechtsköpfen für Serge- ant-Flugkörper hinter die feindlichen Linien zu bringen.102 Zur Entwicklung von Impfsera wurden dar- über hinaus in den 60er Jahren Untersuchungen mit freiwilligen Testpersonen unternommen.103 1969 stellten die USA auf öffentlichen Druck und wegen der Unwägbarkeiten, die mit dem Gebrauch von Mikroorganismen als biologische Waffen verbunden sind, die Offensivforschungen ein.104 Bei Ende des BW-Programms hatten die USA über 40.000 Liter Nährlösung mit Krankheitserregern hergestellt und besaßen über 45.000 Toxin beinhaltende Geschosse.105 Die Vorräte an Substanzen zur BW-
http://www.fes.de/fes-publ/mitarbeiter/thraenert/doc_11.html>, Version vom 15.10.1998; und DEFENCE EVALUATION AND RESEARCH AGENCY: Who we are, URL http://www.dra.hmg.gb/html/products/chemical/cbdsect.html>, Version vom 09.11.1998.
Herstellung wurden vernichtet, und offiziell wird seit 1969 lediglich an Defensivprogrammen und an der Entwicklung von Impfstoffen gearbeitet.106
Die UdSSR führte wie Großbritannien und die USA die BW-Entwicklung fort. Diese Programme beinhal- teten die Untersuchung geeigneter Substanzen zur biologischen Kriegführung wie Milzbrand oder Tula- rämie sowie die Entwicklung geeigneter Einsatzmittel und Trägersysteme wie z. B. Raketengefechts- köpfe.107 Aber im Gegensatz zu den USA trieb die UdSSR (und später Rußland) die BW-Entwicklung bis in die Gegenwart weiter. Und dies, obwohl sie 1972 bei Unterzeichnung der BWC erklärte, daß sie keine biologischen Waffen besitze.108 Nach dem Zerfall der Sowjetunion wurde durch den russischen Präsi- denten BORIS JELZIN bestätigt, daß BW-Programme seit dem Zweiten Weltkrieg fortgeführt wurden.109 Nach Angaben des ehemaligen ersten stellvertretenden Direktors des sowjetischen/russischen For- schungslabors ”Biopräparat”, einer vorgeblich zivilen Einrichtung zur Herstellung pharmazeutischer Produkte, befand sich die sowjetische BW-Forschung in den zwanzig Jahren nach Ratifizierung der BWC auf ihrem Höhepunkt und ist auch gegenwärtig noch nicht beendet. Hier wurde u. a. an der Antibi- otikaresistenz von Pest- und Milzbrandbakterien durch genetische Veränderung gearbeitet sowie Kulti- vierungstechniken für Marburg- und Machupoviren entwickelt.110 Zudem wurde an der Entwicklung von strategischen Raketen mit Mehrfachsprengköpfen gearbeitet, die ein Kühlsystem besitzen und bestückt sein sollten mit hundert Kleinbomben (Bomblets), gefüllt mit B-Kampfstoff.111 Zwar scheint die UdSSR keine einsatzbereiten BW besessen zu haben112, doch war innerhalb kürzester Frist die Abfüllung des Kampfstoffs in entsprechende Bomben und Flugkörper möglich.113
Wie die sowjetischen/russischen Forscher haben auch amerikanische Forscher im Rahmen des Bio- logischen Verteidigungsprogramms Experimente mit der Veränderung der genetischen Struktur von Bakterien durchgeführt, indem sie Milzbrand-Toxigene auf andere Bakterien übertrugen.114 Dies läßt darauf schließen, daß mit der fortschreitenden Entwicklung der Gentechnik das Interresse an BW wie-
der zunimmt. Ebenso wie es mit Hilfe der Gentechnik möglich ist, neuartige Therapeutika und Impfsera herzustellen, ist die Modifizierung bekannter oder die Schaffung neuer Krankheitserreger machbar.
1.3 Entwicklung und Einsatz von Nuklearwaffen
Im Gegensatz zu chemischen und biologischen Waffen stellen Kernwaffen die stärksten Massenver- nichtungswaffen dar. In kürzester Zeit werden durch Temperaturen von mehreren 10 Millionen Grad und die Druckwelle, die durch die Explosion der Bombe hervorgerufen wird, neben weichen Zielen (Lebewesen) auch Gebäude, Brücken, Verkehrsinfrastruktur etc. zerstört, wie bei einem Angriff mit kon- ventionellen Sprengkörpern. Zusätzlich rufen Atomwaffen durch die bei der Explosion freigesetzte Strah- lung bei allen Lebewesen Schäden durch Veränderung der chemischen Struktur des Gewebes hervor. Desweiteren kommt es nach der Explosion zur Freisetzung radioaktiver Partikel in der Atmosphäre, die als radioaktiver Niederschlag die nähere und weitere Umgebung des Explosionsortes verstrahlen. Im Gegensatz zu chemischen und biologischen Waffen gibt es gegen Nuklearwaffen keinen Schutz. Dies hebt sie deutlich von B- und C-Waffen ab.115
Wesentlich für die Entwicklung von Kernwaffen waren zwei Ereignisse: Erstens der Abschluß einer Ver- suchsreihe der deutschen Physiker OTTO HAHN und FRITZ STRASSMANN, welche die Kernspaltung be- wies,116 und zweitens die Furcht der Alliierten vor Deutschland als Kernwaffenstaat117. Zwar wurde in Deutschland an der Entwicklung von Nuklearwaffen gearbeitet, doch aufgrund diverser Ursachen, u. a. Ressourcenknappheit und bewußt hinausgezögerter Forschung, blieb es in Deutschland bei der Grundlagenforschung.118
Von den Alliierten hatten allein die Vereinigten Staaten, obwohl sie erst nach Frankreich und Großbri- tannien begannen, Nuklearforschung zu betreiben, die finanziellen, personellen und materiellen Res-
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
http://host.envirolink.org/enviroissues/nuketesting/hiroshim/truman1.htm>, Version vom 06.08.1998.
sourcen sowie die logistischen Möglichkeiten dazu119. Das französische Forschungsprogramm wurde nach dem Einmarsch der Deutschen nach Großbritannien verlagert. Die Briten verlagerten mit Zunah- me der Bombenangriffe ihr Forschungsprogramm teils nach Kanada, teils wurde es mit dem US- Kernwaffenprogramm verbunden120. Die USA betrieben neben den seit 1943 bestehenden Laboratorien von Los Alamos weitere Nuklearprogramme zur Grundlagenforschung in Berkley sowie an den Universi- täten von Columbia, Chicago und Iowa.121 Innerhalb von nur zwei Jahren wurden so in Los Alamos zwei Arten von Atombomben entworfen, entwickelt und hergestellt. Der eine Bombentyp, der später über Hi- roshima abgeworfen wurde, besaß als Spaltstoff hochangereichertes Uran (U-235, Highly Enriched Uranium/HEU) und funktioniert nach dem Kanonenrohr-Prinzip. Der andere Bombentyp, der als Spalt- material Plutonium oder Uran besitzt, ist komplizierter konstruiert und funktioniert nach dem Implosions- prinzip.122 Am 16. Juli 1945 wurde eine Bombe dieses Typs in Alamogordo/New Mexico erfolgreich getestet. Drei Wochen später kam es dann zum ersten Einsatz von Nuklearwaffen. Am 06. August 1945 wurde über Hiroshima die erste Atombombe in einem Krieg gezündet. Ca. 350.000 Menschen waren davon direkt betroffen, ca. 140.000 Menschen starben bis Jahresende, davon 90% innerhalb der ersten zwei Wochen. Das Zentrum Hiroshimas war in einem Umkreis von 13 km2vollständig zerstört, 92% der Häuser im gesamten Stadtgebiet verbrannt bzw. vernichtet. Am 09. August 1945 erfolgte der zweite Ein- satz einer Nuklearwaffe - einer Plutoniumbombe - über Nagasaki, mit einer Sprengkraft von 22.200 Tonnen TNT. Von den 280.000 direkt betroffenen Opfern starben bis Jahresende 70.000123.
Verschiedene Gründe sprachen für diesen Einsatz. Einmal wurde, so TRUMAN, das Leben amerikani- scher Soldaten bewahrt.124 Ein anderer Grund war, daß auf diese Weise Wissenschaftler die Wirkung von Nuklearwaffen auf Menschen und Material untersuchen konnten sowie Schutzmaßnahmen für die eigenen Truppen entwickeln125. Das vielleicht wichtigste Motiv war, dem Noch-Verbündeten UdSSR zu
http://www.glasnost.de/militaer/95atomstud>, 1995, Version vom 28.05.1998.
demonstrieren, daß die USA eine Möglichkeit besaßen, ihre Interessen und ihr Einflußgebiet gegen jeden Anspruch äußerst wirksam zu verteidigen126.
Obwohl die Wirkung dieser Waffe so verheerend war, daß der Begriff Massenvernichtung eine neue Dimension erfuhr, wurde ihr Einsatz noch mehrmals erwogen. Im Verlauf des Korea-Krieges zogen der US-Präsident DWIGHT D. EISENHOWER und der Außenminister JOHN FOSTER DULLES den Gebrauch von Nuklearwaffen zur Beendigung des Krieges in Betracht. Die Bedenken über die Reaktion der westlichen und besonders der asiatischen Alliierten aber ließ sie von diesem Plan abrücken127. Im Rahmen der US-Unterstützung des französischen Engagements in Indochina prüften die USA 1954 die Möglichkeit, Frankreich taktische Nuklearwaffen zur Verfügung zu stellen, um so die französischen Truppen bei Dien Bien Phu zu entlasten128. Noch weitere Male wurde die Verwendung von Nuklearwaffen in Betracht gezogen, und zwar gegen China129 und Vietnam. Doch der damalige US-Präsident JOHNSON votierte ebenso wie sein Nachfolger NIXON aus außen- und innenpolitischen Gründen gegen deren Gebrauch.130
In der Sowjetunion begann die Entwicklung von Nuklearwaffen eher zögerlich. Dafür verantwortlich war neben den Auswirkungen des Krieges auch die skeptische Haltung der sowjetischen Regierung ge- genüber der Durchführbarkeit eines solchen Projekts. Erst nach dem Test von Alamogordo und dem Abwurf der Atombomben über Hiroshima und Nagasaki wurde das Programm stark intensiviert.131 Wie in den USA bildete sich in den nachfolgenden Jahren ein militärisch-industrieller Atomkomplex heraus. Die finanziellen, ökonomischen und menschlichen Kosten des Programms spielten keine Rolle.132 Am 29.08.1949 fand schließlich der erste sowjetische Atombombentest erfolgreich bei Semipala- tinsk/Kasachstan statt.133
Mit diesem Test war das amerikanische Atomwaffenmonopol gebrochen und die horizontale Prolifera- tion von Atomwaffen134 eingeleitet. Das Monopol wurde zum Duopol, später zum Oligopol. Innerhalb der ersten Nachkriegsdekade beschränkte sich der Besitz von Nuklearwaffen auf drei Staaten: die USA, die UdSSR, und Großbritannien (erster erfolgreicher Nuklearwaffentest 03.10.1952). Da die Entwicklung, Erprobung und Herstellung von Nuklearwaffen sehr kostenintensiv ist und umfangreiche technische Kenntnisse sowie entsprechende wissenschaftliche und wirtschaftliche Ressourcen erforderlich sind, blieb der Besitz von Atomwaffen zunächst den Staaten vorbehalten, die schon während des Zweiten Weltkriegs ihren Bau und ihre Herstellung erforschten. Während der 60er Jahre aber erlangten sowohl Frankreich (erster erfolgreicher Atomwaffentest 13. Februar 1962) als auch die Volksrepublik China (erster erfolgreicher Atomwaffentest 16. August 1964) die Nuklearwaffenfähigkeit. Die Proliferation mili- tärischer Nukleartechnik schritt weiter fort. Am 18. Mai 1974 stellte Indien seine Atomwaffenfähigkeit unter Beweis. Zudem unternahm es nach fast einem Vierteljahrhundert fünf weitere Nuklearwaffentests am 11. und am 13. Mai 1998. Pakistan folgte am 28.05.1998, ebenfalls mit der Zündung von fünf Atom- sprengsätzen. Aber noch weitere Staaten stehen im Verdacht, Nuklearwaffenprogramme zu betreiben oder betrieben zu haben. Diese Staaten sind Israel, Iran, Irak, Libyen und Nord Korea. Es fällt auf, daß 80% der verdächtigten Staaten Länder der Krisenregion Naher Osten sind, und daß bis auf Israel alle o.
g. Staaten den NVV ratifiziert haben.135
Die vertikale Proliferation von Nuklearwaffen begann mit der Entwicklung der Wasserstoffbombe136. Wiederum waren die USA führend, so daß sie knapp drei Jahre nach Beginn der Entwicklungsarbeiten am 01. November 1952 die erste Wasserstoffbombe erfolgreich zündeten.137
Analog zur Proliferation der ersten Nuklearwaffen verlief auch die Weiterverbreitung thermonuklearer Waffen. Ein dreiviertel Jahr nach den USA zündete die UdSSR am 12. August 1953 erstmals erfolgreich
eine Wasserstoffbombe. Dann folgten Großbritannien (15. Mai 1957), die Volksrepublik China (17. Juni 1967) und Frankreich (20. August 1968). Um die Ausdehnung der horizontalen Proliferation zu verhin- dern - und aus Sorge um die bestehende Weltordnung - fand zwischen den beiden Hauptakteuren und Kontrahenten der internationalen Politik USA und UdSSR Anfang der 60er Jahre eine Annäherung statt, deren wichtigstes Ergebnis 1968 der Abschluß des Nichtverbreitungsvertrags war. Er stellte das erste bedeutende multilaterale Übereinkommen zur Proliferationsverhinderung nach dem Zweiten Weltkrieg neben einer Reihe noch folgender Verträge dar.
Nahezu gleichzeitig mit Einführung der Kernsprengkörper erfolgte ab 1948 die Indienststellung immer modernerer und leistungsfähigerer Trägersysteme. Die Entwicklung verlief über die Inbetriebnahme von Langstrecken- und Interkontinentalbombern sowie Mittelstreckenraketen (bis Ende der 50er Jahre) bis zu land- und seegestützten Interkontinentalraketen (1957 bis 1968) mit Mehrfachsprengköpfen,138 deren Zielgenauigkeit laufend erhöht wurde.139 Daneben wurden Träger für taktische Nuklearwaffen wie Artil- leriemunition (1952), taktische Raketen (1953), Luft-Luft-Raketen (1957) oder land-, luft- und seegestütz- te Marschflugkörper (bis 1960) entwickelt und in Dienst gestellt.140 Seit Anfang der 90er Jahre ist die Zahl der nuklearen Sprengköpfe in den Kernwaffenstaaten141 jedoch rückläufig,142 nachdem sie 1990 ihren Höchststand erreichte. Beigetragen haben dazu neben diversen Übereinkommen zur Abrüstung auch das Ende des Kalten Krieges und die damit zusammenhängende Entbehrlichkeit einer Großzahl von Sprengköpfen und Trägersystemen. Unsicherheiten bereitet indes die Proliferation in Schwellen- staaten, wie die Kernwaffenversuche Indiens und Pakistans im Mai dieses Jahres gezeigt haben. Auch geben Entwicklung und Proliferation ballistischer Raketen, die mit Nuklearsprengköpfen bestückt wer- den können, Anlaß zur Besorgnis. Hierbei sind besonders Nordkorea und der Iran zu nennen.143
2. Motive, Einsatz und Versuche zur Verhinderung der Prolifera- tion von ABC-Waffen
2.1 Übereinkommen zur Verhinderung von Einsatz und Proliferation von ABC- Waffen
Der Gebrauch chemischer Waffen bzw. Kampfstoffe galt schon im Altertum als verwerflich. Bereits die Römer sahen einen Sieg, der auf die Verwendung von Giften zurückzuführen war, als verabscheuens- wert an.144 Auch in der frühen Neuzeit wurden chemische Waffen, d. h. chemisch präparierte Geschos- se, abgelehnt. In Kriegshandbüchern dieser Zeit wird betont, daß die Verwendung von Gift unredlich und unnötig sei; gleichzeitig aber ist in ihnen die Herstellung chemischer - d. h. Gift beinhaltender bzw. freisetzender - Waffen beschrieben.145 Auch wenn damalige CW nicht sehr effektiv waren,146 schien ihre Verwendung zugenommen zu haben. Aus diesem Grund kam es im letzten Quartal des 17. Jahrhun- derts zum ersten, noch bilateralen Arrangement zur Proliferationseindämmung, geschlossen 1675 zwi- schen der Kaiserlichen Deutschen und der französischen Armee und als ” STRAßBURGER ÜBEREINKUNFT ” bekannt. Der Vertrag verbot die Benutzung von ”Drat- vergiffteten- gestirnten, und meh- rerley ungewohnlich figurirt- und formirter Kugeln” und stellte Zuwiderhandlungen unter Strafe.147
Dies war für einen Zeitraum von knapp 200 Jahren die einzige internationale Übereinkunft dieser Art. Erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden unter dem Eindruck der fortschreitenden Indust- rialisierung und damit der Möglichkeit, effektivere Waffen - auch chemische - entwickeln zu können, eine Reihe von Abkommen zur Eingrenzung der unbeschränkten Kriegführung geschlossen. Das erste dieser Abkommen war die ” ERKLÄRUNG VON ST. PETERSBURG ” von 1868, gefolgt von der BRÜSSELER ERKLÄRUNG von 1874 und der in Den Haag ausgehandelten ERKLÄRUNG, BETREFFEND ERSTICKENDER GASE von 1899. In allen diesen Abkommen verpflichteten sich die Signatarstaaten, den Gebrauch chemischer Waffen - als Gift, vergiftete Waffen oder Gase bezeichnet - im Kriegsfall zu unterlassen.148 Auf der Friedenskonferenz im Jahr 1907 in Den Haag wurde im Rahmen der HAAGER LANDKRIEGSORDNUNG (HLKO)149 beschlossen, die ” Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen ” (Art.
http://www.sipri.se/cnbw/docs/cbw-hist-petersburg.html>, Version vom 30.06.1998; Project of an International Declaration concerning the Laws and Customs of War, Brussels, August 27, 1874, nach University of Minnesota, Human Rights Library, URL
http://www1.umn.edu/humanrts/instree/1874a.htm, Version vom 27.11.1998; Vgl. Declaration Concerning Asphyxiating Gases, 1899, nach URL
http://www.sipri.se/cbw/docs/cbw-hist-hague.html>, Version vom 30.06.1998.
23a) und den ”Gebrauch von Waffen, [und] Geschossen, die geeignet sind, unnötig Leiden zu verursa- chen” (Art. 23e), zu verbieten. Unterstrichen wurde dieses Verbot noch durch Artikel 22, der den Krieg- führenden die uneingeschränkte Wahl der Mittel nicht erlaubte.150
Bei Ausbruch des Ersten Weltkriegs hatten alle Großmächte die HLKO ratifiziert, also auch das CW- Verwendungsverbot bestätigt. Trotzdem konnte ihr Einsatz nicht verhindert werden; ihre Entwicklung schritt sogar schneller voran als angenommen151. Deutschland, das CW zuerst einsetzte, wurde be- schuldigt, gegen das Haager Abkommen von 1899 verstoßen zu haben.152 Nach dem Krieg wurde Deutschland daher im VERTRAG VON VERSAILLES sowohl die Verwendung ”erstickender, giftiger oder anderer Gase und aller analogen Flüssigkeiten, Materialien oder Geräte” verboten, als auch deren Pro- duktion und Einfuhr.153 Die traumatischen Erfahrungen aber, die im Krieg mit CW auf allen Seiten ge- macht worden waren, führten zu der Erkenntnis, daß nur ein präzisiertes Verbot einen erneuten Einsatz verhindern kann. So kam 1925 in Genf, im Rahmen einer Konferenz über internationalen Waffenhandel, mit dem ” Genfer Protokoll ” ein Abkommen zustande, mit dem sich bislang 138 Staaten verpflichten, auf die CBW-Anwendung zu verzichten (Stand: Ende 1990154 ). Ursprünglich war auch ein Proliferationsver- bot von Gasen und Gütern vorgesehen, welche die Herstellung chemischer Waffen möglich machen. Dieses Verbot scheiterte jedoch aus der Überlegung heraus, daß eine Vielzahl chemischer Produkte dual-use-Charakter hat und auch für industrielle und pharmazeutische Zwecke verwendet wurde. Zu- dem war der Handel mit verbotenen Produkten äußerst schwierig zu kontrollieren.155 Aus diesen Grün- den blieben sowohl die CW-Forschung und Entwicklung als auch der Handel und Besitz von CW er- laubt. Einzig ihre Anwendung wurde verboten, doch auch dies nicht umfassend. Viele Staaten machten die Einhaltung des Anwendungsverbots abhängig davon, ob im Kriegsfall die Gegenseite CW einsetzt bzw. ob sie ebenfalls dem Genfer Protokoll verpflichtet ist.156 Schließlich wurde im Genfer Protokoll die im Versailler Vertrag verwendete Formulierung des Verzichts auf den ”Gebrauch von erstickenden, gifti- gen oder anderen Gasen und analogen Flüssigkeiten, Materialien oder Geräten” verwendet. Da erkannt wurde, daß biologische Waffen billiger sind, leichter herzustellen und völlig geheim anwendbar,157 wur-
de durch das Protokoll auch die Nonproliferation von BW zu erreichen versucht. Für die nächsten 60 Jahre blieb das Genfer Protokoll von 1925 die einzig verbindliche - wenn auch nicht sehr wirksame158 - Übereinkunft zur Nonproliferation chemischer und biologischer Waffen.
Nach 1945 hatte die Proliferation von Nuklearwaffen die Besorgnis über chemische und biologische Waffen in den Hintergrund gedrängt. Bis 1952 hatten außer den USA auch die UdSSR und Großbritan- nien Nuklearwaffen bis zur Einsatzreife entwickelt und in Dienst gestellt. Die Regierungen der meisten Staaten waren sich darüber bewußt, daß auch andere technologisch fortgeschrittene Nationen inner- halb kurzer Frist dazu in der Lage waren, Nuklearwaffen zu entwickeln und herzustellen. Deutlich wird dies an der Unterstützung der Resolutionsentwürfe Jugoslawiens und Irlands zur Proliferationseindäm- mung Ende der 50er Jahre durch die UN-Generalversammlung159. Während die UdSSR die Resolutio- nen mittrug, zeigten die USA aus militärstrategischen Belangen kein Interesse.160 Erst unter der Präsi- dentschaft KENNEDYs, der schon vor seiner Wahl für eine globale Nonproliferationspolitik der USA ein- trat, wurde dem Thema größere Aufmerksamkeit gezollt.161
Im Rahmen der allgemeinen Abrüstungsverhandlungen wurde der Ständige Abrüstungsausschuß162 in Genf beauftragt, mit Verhandlungen zur Proliferationseindämmung zu beginnen. Im März 1962 kam es zu ersten Diskussionen der beiden Großmächte über die Schaffung eines Vertragsentwurfs. Es zeigte sich jedoch, daß die amerikanischen und die sowjetischen Vorstellungen über die Verhinderung der Proliferation stark divergierten. Die USA präsentierten ein Konzept, das ihre Interessen in Europa - die Schaffung multilateraler Nuklearstreitkräfte im Rahmen der NATO (MLF163 ), denen auch Nichtkernwaf- fenstaaten angehören sollten - widerspiegelte. Dem gegenüber standen die sowjetischen Bestrebun- gen, amerikanische Nuklearwaffen unbedingt von Europa - besonders von Deutschland - fernzuhalten.
Die UdSSR befürchtete eine deutsche Kontrolle über Atomwaffen,164 und die Verhandlungen der ENDC gelangten in eine Sackgasse.
Erst 1963 kam es zu einem konstruktiven Dialog und zur Kooperation der beiden Großmächte, basie- rend auf den Erkenntnissen, die beide Staaten aus der Kuba-Krise zogen. Besonders die KENNEDY- Administration befürchtete eine Zunahme der globalen Proliferationsgefahr, verstärkt durch das (vermu- tete) israelische Nuklearwaffenprogramm.165 Ein erstes Ergebnis dieser Kooperation war das im August 1963 zwischen den USA, der UdSSR und Großbritannien geschlossene Abkommen zur Begrenzung von Nuklearwaffentests (PTBT166 ). Das Abkommen bezieht u. a. Versuche in der Atmosphäre mit ein, die für technologisch weniger fortgeschrittene Staaten zur Entwicklung von Atomwaffen notwendig wa- ren.167 Dies hatte auch KENNEDY erkannt, der die Einschränkung von Nuklearwaffentests schon früh als Werkzeug zur Proliferationsverhinderung ansah. Um eine maximale Wirkung des Vertrags zu erreichen, wurden alle Nationen aufgefordert, dem Abkommen beizutreten.168 Die Nonproliferation wurde aber durch den PTBT nur bedingt erreicht.
Dann jedoch gestalteten sich die Verhandlungen schwierig. Erst nachdem die USA vom Konzept der Multilateral Forces zugunsten der Nichtverbreitung abrückten, willigte die UdSSR in einem gemeinsa- men Vertragsentwurf zur Vorlage beim ENDC ein (August 1967), der als Grundlage für den im März 1968 verabschiedeten und im Juni 1968 von den UN angenommenen Vertrag diente. Der NPT169, in Kraft getreten am 05. März 1970, gilt seither als Instrument zur Verhinderung der (horizontalen) Prolifera- tion von Nuklearwaffen (Art. I und II) bzw. von Technik, die zur Entwicklung von Nuklearwaffen geeignet ist (Art. III, § 2, Satz b), mit gleichzeitiger Begünstigung der Vertragsteilnehmer bei Erforschung und Ent- wicklung ziviler Atomtechnik (Art. IV). Die Überwachung der Vertrags-treue obliegt der IAEA ( International Atomic Energy Agency /Internationale Atomenergiebehörde), die in Übereinstimmung mit den Ver- tragsteilnehmern mit der Durchführung von Kontrollmaßnahmen beauftragt ist (Art. III). Weitere wichtige Punkte sind die Definition von Kernwaffenstaaten (Art. IX, § 3, Satz 2) sowie die Verpflichtung zur Weiter- verhandlung zum Zweck vollständiger nuklearer Abrüstung (Art. VI).
Infolge des Abschlusses des NPT wurden die Bemühungen der Proliferationsbegrenzung chemischer und biologischer Waffen wieder aufgenommen. Beraten wurde über eine Konvention, die eine Erweite- rung der im Genfer Protokoll festgelegten Verpflichtungen beinhalten sollte.170 Allerdings ergab sich anhand der Frage, ob CW und BW getrennt oder gemeinsam behandelt werden sollten, eine Spaltung des ENDC, wobei sich die beiden Hauptakteure USA und UdSSR in verschiedenen Lagern gegenüber- standen. Aufgrund der Differenzen kam es zu einer zweieinhalbjährigen Debatte. Ein mehrheitsfähiger Konsens wurde erst mit dem von der UdSSR und sechs ”Bruderländern” erarbeiteten und am 30. März 1971 dem CCD zugeführten Konventionsentwurf, der nur noch die Behandlung biologischer Waffen vorsah, hergestellt.171 Nach verschiedenen Änderungen des Entwurfs durch die Mitglieder des CCD (z.
[...]
1 Vgl. FAHL, GUNDOLF: Internationales Recht der Rüstungsbeschränkung, Loseblattkommentar, Teil 17.2.1, Art. II, S. 4f, Berlin 1975ff.
2 Vgl. FAHL, GUNDOLF: Internationales Recht der Rüstungsbeschränkung, Loseblattkommentar, Teil 7.2, S. 2f, Berlin 1975ff.
3 Vgl. Bericht des UN-Generalsekretärs im Bericht über chemische und biologische Waffen vom 01.07.1969, zit. nach THRÄNERT, OLIVER : Multilaterale Rüstungskontrolle in den neunziger Jahren: Das Beispiel der biologischen und chemischen Waffen, in: FORNDRAN , ERHARD/LEMKE, HANS-DIETER (Hrsg.): Sicherheitspolitik für Europa zwischen Konsens und Konflikt: Analysen und Optionen, Reihe Internationale Politik und Sicherheit, Bd. 44, Baden-Baden 1995, S. 219-235, S. 220.
4 KRAUSE, JOACHIM: Strukturwandel der Nichtverbreitungspolitik. Die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und die weltpolitische Transformation, Schriften des Forschungsinstituts der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V., Reihe: Internationale Politik und Wirtschaft, Band 65, Bonn 1998, S. 22.
5 Vgl. KISCHLAT, WOLF-DIETER : Das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxin-Waffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen, Frankfurt/Main 1976, S. 6, Fußnote 1.
6 Vgl. FAHL, GUNDOLF: Internationales Recht der Rüstungsbeschränkung, Loseblattkommentar, Teil 5.1, S. 28, Berlin 1975ff.
7 Vgl. STOCKHOLM INTERNATIONAL PEACE RESEARCH INSTITUTE (SIPRI): The Problem of Chemical and Biological Warfare. A Study of historical, technical, military, legal and political aspects of CBW, and possible disarmament measures, Vol. 1: The Rise of CB Weapons, Stockholm 1971, Vol. 1, S. 125, Fußnote 1 (nachfolgend zitiert als SIPRI).
8 Vgl. THUCYIDIDES: History of the Peleponnesian War (transl. by C. F. Smith). Loeb ed., Book II, Chap. LXXVII, nach SPIRI 1971, Vol. 1, S. 157.
9 Vgl. POLYBIUS. The Histories. (Translated by W. R. Paten) Loeb ed. Book XXI, Part. V, chap. 28, 11-18, nach SPIRI 1971, Vol. 1, S. 126, Fußnote 1.
10 Vgl. ORGANIZATION FOR THE PROHIBITION OF CHEMICAL WARFARE (OPCW): A Brief History of Chemical Disarmament, URL
11 Vgl. SPIRI 1971, Vol. 1, S. 125f, Fußnote 1.
12 Vgl. COLE, LEONARD A.: Biologische Waffen, in: Spektrum der Wissenschaft, Dossier 3/97: Seuchen, S. 36-41, S. 40.
13 Vgl. SIPRI 1971, S. 125f, Fußnote 1.
14 Vgl. HARRIS, ROBERT/PAXMAN, JEREMY: Eine höhere Form des Tötens. Die geheime Geschichte der B- und C-Waffen, Düsseldorf/Wien 1983, S. 23f.
15 Vgl. SPIRI 1971, Vol. 1, S. 42, Tab. 1.2a; S. 47, Tab. 1.3a; S. 51, Tab. 1.4a.
16 Siehe zum Vergleich der Effektivität von Chlorgas, Phosgen und Senfgas Tabelle 1 im Anhang.
17 Das Chlorgas verätzt den Betroffenen die Innenwände der Bronchien, die dann große Mengen Flüssigkeit absondern und die Luftröhre verstopfen. Die Opfer ertrinken an ihren eigenen Absonderungen. Vgl. HARRIS/PAXMAN 1983, S. 14.
18 Die Anzahl der Opfer variiert je nach Autor, da keine exakten Aufzeichnungen vorhanden sind. Vgl. SPIRI 1971, Vol. 1, S. 29ff.
19 Vgl. HARRIS/PAXMAN 1983, S. 36.
20 Vgl. a. a. O., S. 33f.
21 Nach HARRIS/PAXMAN ist Phosgen etwa achtzehnmal stärker als Chlorgas, nach SIPRI ist es sechsmal giftiger. Vgl. HARRIS/PAXMAN 1983, S. 33 und SPIRI 1971, Vol. 1, S. 43.
22 Vgl. HARRIS/PAXMAN 1983, S. 32ff.
23 Vgl. SPIRI 1971, Vol. 1, S. 43.
24 Senfgas sollte hauptsächlich gegen durch Gasmasken geschützte Soldaten durch Verätzung der Haut wirken. Eingeatmet bewirkt es u. a. die Loslö- sung der Schleimhaut von der Luftröhre, so daß das Opfer erstickt. Vgl. HARRIS/PAXMAN 1983, S. 40f
25 Vgl. HARRIS/PAXMAN 1983, S. 40f.
26 Vgl. SPIRI 1971, Vol.. 1 1971, S. 46. Vgl. auch HARRIS/PAXMAN 1983, S. 42.
27 Vgl. HARRIS/PAXMAN 1983, S. 43..
28 Siehe Abbildung 2 im Anhang.
29 Vgl. HARRIS/PAXMAN 1983, S. 26, 40; SPIRI 1971, Vol. 1, S. 34f.
30 Vgl. HARRIS/PAXMAN 1983, S. 44.
31 Siehe Abbildung 1 im Anhang.
32 Vgl. SPIRI 1971, Vol. 1, S. 33f.
33 Vgl. SPIRI 1971, Vol. 1, S. 37, 35ff.
34 Vgl. HARRIS/PAXMAN 1983, S. 36.
35 Siehe Abbildung 4 im Anhang.
36 Vgl. SPIRI 1971, Vol. 1, 1971, Tabelle 2.3, S. 128, u. Tabelle 2.5, S. 129.
37 Dies ist allerdings nicht undifferenziert zu betrachten, da die Wirksamkeit chemischer Kampfstoffe im Kriegsverlauf zunehmend erhöht wurde (siehe Kap. 1.1). Abhängig vom eingesetztem Kampfstoff (ob Chlor-, Phosgen- oder Senfgas) ergab die gleiche Menge unterschiedliche Resultate (siehe Tab. 1 im Anhang).
38 Siehe Tabelle 4 im Anhang.
39 Siehe Abbildung 5 im Anhang.
40 Vgl. Abs. 6 des Genfer Protokolls.
41 Vgl. SPIRI 1971, Vol. 1, S. 142f, 144f u. S. 292.
42 Vgl. HARRIS/PAXMAN 1983, S. 66.
43 Vgl. SPIRI 1971, Vol. 1, S. 147ff.
44 Vgl. HARRIS/PAXMAN 1983, S. 69ff und SPIRI 1971, Vol. 1, S. 273.
45 Vgl. SPIRI 1971, Vol. 1, S. 279f.
46 Vgl. a. a. O., S. 281f u. S. 285f.
47 Vgl. HARRIS/PAXMAN 1983, S. 69. Vgl. auch SMART, JEFFREY K.: History, in: U.S. ARMY CHEMICAL AND BIOLOGICAL DEFENSE COMMAND (Hrsg.): About Us -
History, URL http://www.cbdcom.apgea.army.mil/cbdcom/au_history.html>, Version vom 08. August 1998.
48 Reihenfolge der Ratifizierung des Genfer Protokolls der o. g. Staaten: Frankreich 1926, Italien u. UdSSR 1928, Deutschland 1929, Großbritannien 1930, Japan 1970, USA 1975.
49 Nervengase lagern sich an das Enzym Cholinesterase an. Es dient der Hydrolyse der Substanz Acetylcholin, die als Botenstoff zwischen den Ner- venzellen wirkt. Bleibt die Hydrolyse durch die Blockade von Cholinesterase aus, kommt es zur Unterbrechung des Signalstroms zwischen den Ner- venzellen. Die farb- und geruchlosen chemischen Kampfstoffe Tabun und Sarin dringen über Haut und Atemwege in den Körper ein, wo sie aus o. g. Gründen die Muskeln verkrampfen lassen und innerhalb von zwei Minuten zur Erstickung führen. Vgl. MITRETEK SYSTEMS: Toxicological Properties of Nerve Agents URL: http://www.mitretek.org/mission/envene/chemical/toxic.html>, Version vom 25.07.99; Vgl. HARRIS/PAXMAN 1983, S. 74f und S. 77.
50 Siehe zum Vergleich der Toxizität chemischer Kampfstoffe Tabelle 2 im Anhang.
51 Vgl. SPIRI 1971, Vol. 1, S. 144f u. S. 71f , und HARRIS/PAXMAN 1983, S. 77.
52 Vgl. SPIRI 1971, Vol. 1, S. 72.
53 Zwar ist nicht erwiesen, daß diese Nervengifte an Insassen von Konzentrationslagern erprobt wurden, doch läßt sich dies aus den in den Lagern Sachsenhausen und Natzweiler gemachten Versuchen mit Senfgas, Phosgen und Aconitin (ein nervengasähnlicher Stoff) schließen, die zwischen 1939 (!) und 1945 stattfanden , vgl. KOGON, EUGEN : Der SS-Staat. Das System der deutschen Konzentrationslager, München 1974, S. 208f. Vgl. auch HARRIS/PAXMAN 1983, S. 82f.
54 Vgl. HARRIS/PAXMAN 1983, S. 73.
55 Vgl. SPIRI 1971, Vol. 1, S. 73.
56 Vgl. HARRIS/PAXMAN 1983, S. 139ff.
57 Vgl. a. a. O., S. 80f.
58 Vgl. a. a. O., S. 159f.
59 Siehe Tabelle 5 im Anhang.
60 Siehe Tabelle 2 im Anhang.
61 Vgl. HARRIS/PAXMAN 1983, S. 208f und SPIRI 1971, Vol. 1, S. 74f.
62 Vgl. SPIRI 1971, Vol. 1, S. 101.
63 Vgl. DOSCH, WERNER : Chemische Waffen - Abrüstung verpaßt?, in: M EDIATUS , 8. Jahrgang, Heft 6/1988, S. 3 -9, S. 6.
64 Vgl. SIPRI, Yearbook 1997. Armaments, Disarmament and International Security, Oxford 1997, S. 450. 65Vgl. SIPRI Yearbook 1998. Armaments, Disarmament and International Security, Oxford 1998, S. 463ff. 66Vgl. SIPRI 1971, Vol. 1, S. 215.
67 Vgl. ebenda.
68 Vgl. LEWIN, L.: Die Gifte in der Weltgeschichte. Toxikologische, allgemeinverständliche Untersuchungen der historischen Quellen, Berlin 1920, S. 534.
69 Vgl. D ER S PIEGEL , Nr. 30/1998, S. 55.
70 Vgl. SIPRI 1971, Vol. 1, S. 216, Vgl. auch DER SPIEGEL 30/98, S. 50.
71 Vgl. SIPRI 1971, Vol. 1, S. 216, Fußnote 51, u. S. 217.
72 Vgl. SMART, URL http://www.cbdcom.apgea.army.mil/cbdcom/au_history.htm>, Version vom 08. August 1998. Vgl. auch SIPRI 1971, Vol. 1, S. 120,
Fußnote 44.
73 Vgl. SIPRI 1971, Vol. 1 , S. 114, Fußnote 39 u. HARRIS/PAXMAN 1983, S. 100 sowie S. 162f.
74 Vgl. HARRIS/PAXMAN 1983, S. 103ff.
75 Vgl. SIPRI 1971, Vol. 1, S. 117f. Vgl. auch GARRETT, BENJAMIN C.: The Colorado Potato Beetle Goes to War, in: C HEMICAL W EAPONS C ONVENTION B ULLETIN , No. 33/1996, S. 2 (nachfolgend zitiert als CWCB ).
76 Vgl. HARRIS/PAXMAN 1983, S. 110, und KOGON 1974, S. 208f.
77 Vgl. SIPRI 1971, Vo l. 1, S. 112-116 u. HARRIS/PAXMAN 1983, S. 92f, S. 100 u. S. 103 sowie S. 162ff.
78 Vgl. SIPRI 1971, Vol. 1 , S. 115f, S. 117, S. 120ff u. HARRIS/PAXMAN 1983, S. 101f, S. 106, S. 112f, S. 123f, S. 126, S. 163f.
79 Milzbrand (Anthrax) bildet bei Hautkontakt blutvergiftende Dermatosen. Bei Inhalation kommt es innerhalb von zwei bis drei Tagen u. a. zu Atemschwierigkeiten und hohem Fieber, inneren und äußeren Blutungen, anschwellen der Milz, etc. Vgl. COLE, LEONARD A.: Biologische Waffen, in: S PEKTRUM DER W ISSENSCHAFT , Dossier: Seuchen, 3/97, S. 36-41, S. 39.
80 Vgl. HARRIS/PAXMAN 1983, S. 98.
81 Vgl. a. a. O., S. 94.
82 Vgl. GEISSLER , ERHARD: Biologische Waffen - Der Stille Tod, in: M EDIATUS , Zeitschrift für handlungsorientierte Friedensforschung, Heft 3, 1988, S. 3-8,
S. 4.
83 Vgl. US DEPARTMENT OF DEFENSE: Information Paper - Anthrax as a Biological Weapon, URL http://www.defenselink.mil/other_info/agent.html>, Version vom 03.08.1998. Vgl. auch D ER S PIEGEL 30/98, S. 50.
84 Vgl. US DEPARTMENT OF DEFENSE: DefenseLINK News: Total Force Anthrax Vaccinations to Begin, URL
http://www.defenselink.mil/news/Aug1998/b08141998_bt430-98.html>, Version vom 21.10.1998.
85 Vgl. SIPRI 1971, Vol. 1 , S. 115ff u. HARRIS/PAXMAN 1983, S. 163.
86 Vgl. HARRIS/PAXMAN 1983, S. 98f.
87 Bei den Städten handelte es sich um Aachen, Berlin, Frankfurt, Hamburg, Stuttgart und Wilhelmshaven. Vgl. HARRIS/PAXMAN 1983, S. 129f, S. 155.
88 Vgl. HARRIS/PAXMAN 1983, S. 129, S. 150-155.
89 Vgl. COLE 1997, S. 38.
90 Vgl. HARRIS/PAXMAN 1983, S. 125f.
91 Vgl. a. a. O., S. 115.
92 Vgl. a. a. O., 1983, S. 116ff.
93 Vgl. HARRIS/PAXMAN 1982, S. 178.
94 Vgl. a. a. O., S. 181 u. S. 192.
95 Vgl. a. a. O., S. 178 u. S. 180f.
96 Vgl. Vgl. THRÄNERT, OLIVER : Zwischen Rüstungskontrolle und Abschreckung: Amerikanische Antworten auf die Verbreitung biologischer Waffen, URL
97 Vgl. HARRIS/PAXMAN 1982, S. 190.
98 Vgl. a .a. O., S. 177.
99 Vgl. a. a. O., S. 180.
100 Vgl. a. a. O., S. 182.
101 Vgl. T HE CBW C ONVENTIONS B ULLETIN , Nr. 40/1998, S. 25 (nachfolgend zitiert als CBWCB ).
102 Vgl. HARRIS/PAXMAN 1982, S. 190.
103 Vgl. a. a. O., S. 191, S. 194.
104 Vgl. SIPRI: The Problem of Chemical and Biological Warfare. A Study of historical, technical, military, legal and political aspects of CBW, and possible disarmament measures, Vol. 2: CB Weapons Today, Stockholm 1973, S. 185f.
105 Vgl. SIPRI 1973, Vol. 2, S. 234.
106 Vgl. a. a. O., S. 185f. Vgl. auch SMART, URL http://www.cbdcom.apgea.army.mil/cbdcom/au_history.html>, Version vom 08. August 1998.
107 Vgl. THRÄNERT 1992, S. 16.
108 Vgl. a. a. O., S. 14.
109 Vgl. THRÄNERT 1995, S. 225. und ders.: Probleme der Abrüstung Chemischer und Biologischer Waffen in der GUS, Studie Nr. 53 der Abteilung Außenpolitikforschung im Forschungsinstitut der Friedrich -Ebert-Stiftung, Bonn 1992, S. 17.
110 Vgl. ALIBEK, KEN: Biological Weapons: Russia May Be the Biggest Threat, I NTERNATIONAL H ERALD T RIBUNE (IHT) vom 28. März 1998. Vgl. auch CWCB , No. 24/1994, S. 21.
111 Vgl. CBWCB , No. 40/1998, S. 25.
112 Vgl. THRÄNERT 1992, S. 16.
113 Vgl. ALIBEK 1998, S. 21.
114 Vgl. STUMM, ISOLDE/NIXDORFF, KATHRYN : Modernisierung biologischer Waffen, in: MÜLLER , ERWIN/NEUNECK, GÖTZ (Hrsg.): Rüstungsmodernisierung und Rüstungskontrolle. Neue Technologien, Rüstungsdynamik und Stabilität, Baden-Baden 1991/92, S. 205-219, hier S. 206f.
115 Vgl. HUNGER , IRIS/MEIER, OLIVER /WELLMANN, AREND: Das kleine ABC der Massenvernichtung, URL http://userpage.fu-berlin.de/~arend/ami-3-96- a.htm>, Version vom 14.06.1998. Siehe zum Vergleich der Wirkung verschiedener ABC-Waffen auch Tabelle 3 sowie Abbildung 6 im Anhang.
116 Vgl. BRAUCH, HANS GÜNTHER : Der Beginn des nuklearen Zeitalters: Von der Kernspaltung zu den Anfängen der nuklearen Diplomatie. Die Folgen der deutschen, amerikanischen und sowjetischen Atombombenprogramme (1938-1950), in: ders. (Hrsg.): Kernwaffen und Rüstungskontrolle. Ein interdisziplinäres Studienbuch, Opladen 1984a, S. 83-114, S. 83.
117 Vgl. Statement by the President of the United States, 06. August 1945, URL
118 Vgl. BRAUCH 1984a, S. 87ff.
119 Vgl. KENNEDY, PAUL: Aufstieg und Fall der großen Mächte. Ökonomischer Wandel und militärischer Konflikt von 1500 bis 2000, Frankfurt/Main 1991, S. 532.
120 Vgl. BRAUCH 1984a, S. 91.
121 Vgl. a. a. O, S. 91ff.
122 Beim Kanonenrohr-Prinzip werden zwei unterkritische Massen zu einer überkritischen Masse zusammengeführt, so daß eine sich selbst tragende Kettenreaktion eingeleitet wird. Beim Implosionsprinzip wird eine unterkritische Masse Plutonium oder Uran in Form einer Hohlkugel durch Zündung einer konventionellen Sprengladung so komprimiert, daß die erwünschte Kettenreaktion einsetzt. Weitergehende Erläuterungen der technischen Einzelheiten und Unterschiede zwischen Kanonenrohr- und Implosionsprinzip kann hier nicht geleistet werden, da sie über den Rahmen der Arbeit hinausgehen würden. Wesentlich indes ist, daß der Wirkungsgrad der Hohlkugel-Konstruktion erheblich besser ist und das weniger Spaltmaterial verwendet werden kann. Vgl. SCHAPER , ANNETTE: Kernwaffen der ersten und zweiten Generation: Forschung und Entwicklung, in: MÜLLER , ERWIN/NEUNECK, GÖTZ (Hrsg.): Rüstungsmodernisierung und Rüstungskontrolle: Neue Technologien, Rüstungsdynamik und Stabilität, Baden-Baden 1991/92, S. 71-90, S. 74f.
123 Vgl. BRAUCH 1984a, S. 100.
124 Vgl. a. a. O., S. 102f.
125 Vgl. SCHULTZ, REINHARD/FREITAG, KLAUS: Auswirkungen von Atomwaffentests seit dem Beginn im Jahre 1945. Ein Überblick, URL
126 Vgl. BRAUCH 1984a, S. 102f.
127 Vgl. GIZEWSKI , PETER: From winning weapon to destroyer of worlds: the nuclear taboo in international politics, in: I NTERNATIONAL J OURNAL , Vol. L1, 1996-1996, S. 397-419, S. 406f.
128 Vgl. a. a. O., S. 407.
129 Die USA erwogen, militärisch gegen China vorzugehen, um zu verhindern, daß China Nuklearmacht wurde. Hierbei wurde auch die Verwendung von Nuklearwaffen nicht ausgeschlossen. Vgl. I NTERNATIONAL H ERALD T RIBUNE , vom 28.09.1998: U.S. Weighed Bomb Raid on China in ‘64.
130 Vgl. GIZEWSKI 1996, S. 411.
131 Vgl. KOLDOBSKIJ, ALEXANDER B.: Die erste sowjetische Atombombe, in: Ö STERREREICHISCHE M ILITÄRISCHE Z EITSCHRIFT , Heft 4, 1998, S. 397-410, S. 400.
132 Vgl. a. a. O., S. 404f.
133 Vgl. a. a. O., S. 409.
134 KOLDOBSKIJ und COCHRAN /NORRIS geben als Beginn der Ausrüstung der sowjetischen Armee mit Nuklearwaffen das Jahr 1953, BRAUCH 1950 an. Vgl. KOLDOBSKIJ 4/1998, S. 408; COCHRAN , THOMAS/NORRIS, ROBERT STANDISH : Nuclear Weapons Data Book, Working Papers, Russian/Soviet Nuclear Warhead Production, Washington 1993, S. 18; BRAUCH, HANS GÜNTHER : Die Entwicklung der nuklearen Waffenpotentiale (1945-1982) - Ein einführen- der Überblick zum nuklearen Kräfteverhältnis, in: ders. (Hrsg.): Kernwaffen und Rüstungskontrolle. Ein interdisziplinäres Studienbuch, Opladen 1984c, S. 115-180, S. 133.
135 Vgl. US DEPARTMENT OF DEFENSE: Proliferation: Threat and Response 1997, URL http://www.defenselink.mil/pubs/prolif97/>, Version vom 30.08.1998 (nachfolgend zitiert als DoD 1997 sowie die jeweilige Web-Adresse), und US CONGRESS, OFFICE OF TECHNOLOGY ASSESSMENT (OTA): Proliferation of Weapons of Mass Destruction: Assessing the Risks, OTA-ISC-559, Washington D. C.: US Government Printing Office, August 1993, S. 15.
136 Im Gegensatz zu den bisherigen Atombomben, deren Wirkung auf Kernteilung beruht, beziehen thermonukleare Waffen ihre - höhere - Sprengkraft aus der Kernverschmelzung (von Lithiumdeuterid). Die dafür notwendige Energie wird durch Explosionshitze und -druck eines herkömmlichen nuklea- ren Sprengsatzes gewonnen. Vgl. SCHAPER 1991/92, S. 78ff.
137 Am 31. Januar 1950 gab der amerikanische Präsident TRUMAN die Anweisung, ”die Arbeiten an allen Arten von Atomwaffen weiterzuverfolgen, einschließlich der sogenannten Wasserstoff- oder Superbombe”, vgl. STONE, JEREMY J.: Conscience, Arrogation and the Atomic Scientists, in: F.A.S. Public Interest Report, Journal of the Federation of American Scientists, Vol. 47, No. 4, July/August 1994,URL http://www.fas.org./faspir/pir0894.htm>, Version vom 20.08.1998.
138 Vgl. BRAUCH 1984c, S. 133.
139 Vgl. SCHELB, UDO: Zur Modernisierung der strategischen Potentiale, in: MÜLLER , ERWIN/NEUNECK, GÖTZ (Hrsg.): Rüstungsmodernisierung und Rüs- tungskontrolle. Neue Technologien, Rüstungsdynamik und Stabilität, Baden-Baden 1991/92, S. 111-122, S. 116ff.
140 Vgl. REICHERT, UWE: Die qualitative Weiterentwicklung nuklearer Sprengkörper, in: MÜLLER , ERWIN/NEUNECK, GÖTZ (Hrsg.): Rüstungsmodernisierung und Rüstungskontrolle. Neue Technologien, Rüstungsdynamik und Stabilität, Baden-Baden 1991/92, S. 91-110, S. 94.
141 Definition der Kernwaffenstaaten nach Art. IX § 3, Satz 2 des NVV.
142 Siehe Abbildung 3 im Anhang.
143 Siehe hierzu Kap. 3.3.
144 Vgl. LEWIN 1920, S. 537.
145 Vgl. BRECHTEL , J.: Büchsenmeisterei, Das ander theil, das ander capitel, Nürnberg 1591, und SIEMIENOWICZ, CASIMIR: Ars magnae artilleriae pars prima, Amsterodami 1650, S. 107, beide zitiert nach LEWIN 1920, S. 562f.
146 Die aufgrund der bescheidenen technischen Möglichkeiten konstruierten chemischen Waffen - ”vergiftete Kugeln”- der frühen Neuzeit waren nur selten sehr wirkungsvoll, vgl. LEWIN 1920, S. 573.
147 Vgl. LEWIN 1920, S. 563.
148 Vgl. Declaration of St. Petersburg of 1868 to the Effect of Prohibiting the Use of Certain Projectiles in Wartime, nach SIPRI 1997, URL
149 Der volle Name lautet ORDNUNG DER GESETZE UND GEBRÄUCHE DES LANDKRIEGS.
150 Vgl. RGBl, 1910, S. 107-151 (Nr. 3705), Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs nebst Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907, nach FAHL, GUNDOLF: Internationales Recht der Rüstungsbeschränkung, Loseblattkommentar, Berlin 1975ff, Teil H-1.2, S. 10.
151 Vgl. HARRIS/PAXMAN 1983, S. 36.
152 Vgl. a. a. O., S. 18.
153 Vgl. Artikel 171, Abs. 1 des Friedensvertrags von Versailles.
154 Vgl. FAHL, GUNDOLF: Internationales Recht der Rüstungsbeschränkung, Loseblattkommentar, Berlin 1975ff, Teil 7.3.5.1.
155 Vgl. SIPRI, The Problem of Chemical and Biological Warfare. A Study in historical, technical, military, legal and political aspects of CBW, and possible disarmament measures, Vol. 4: CB Disarmament Negotiations, 1920-1970, Stockholm/New York 1971, S. 62f.
156 Vgl. SIPRI 1971, Vol. 4, S. 71.
157 Vgl. a. a. O., S. 67.
158 Siehe dazu Kap. 1.1 und Tabelle 5 im Anhang.
159 Vgl. FAHL, GUNDOLF: Internationales Recht der Rüstungsbeschränkung, Loseblattkommentar, Berlin 1975ff, Teil 5.1, S. 4.
160 Die USA planten Ende der 50er Jahre, bei den europäischen Alliierten Atomwaffen zu lagern.
161 Bis zur Präsidentschaft KENNEDYS versuchten die USA, der Proliferation von Nuklearwaffen durch entsprechende Exportregularien, bilaterale Sicherheitsabkommen und v. a. durch internationale Organisationen wie der Internationalen Atomenergie-Behörde (IAEA), die dann die Einhaltung der Abkommen überwachen sollten, zu begegnen. Vgl. COHEN , AVNER : Israel and the Evolution of the U. S. Nonproliferation Policy: The Critical Decade (1958-1968), in: T HE N ONPROLIFERATION R EVIEW (NPR) , Vol. 5, No. 2, Winter 1998, S. 1 -19, S. 5 (nachfolgend zitiert als NPR ).
162 Der Ständige Abrüstungsausschuß, ein von den USA und der UdSSR geschaffenes und geleitetes Forum, hatte seit seinem Bestehen verschiedene Bezeichnungen. 1960 nannte er sich Ten-Nation Committee on Disarmament , von 1962-1968 Eighteen-Nation Committee on Disarmament (ENDC), von 1969-1978 war sein Name Conference of the Committee on Disarmament (CCD), und seit 1979 wird er als Conference on Dismarmament (CD) bezeichnet. Der Ständige Abrüstungsausschuß, dem gegenwärtig (1998) 63 Mitglieder angehören, berichtet zwar in regelmäßigen Abständen der UN, ist jedoch keine ihrer Einrichtungen. Vgl. dazu KISCHLAT, S. 31f und UNITED NATIONS (UN): Conference on Disarmament - Overview, URLhttp://www.unorg.ch/frames/disarm/disconf.htm>, Version vom 07.12.1998.
163 Multilateral Forces (MLF).
164 Vgl. COHEN 1998, S. 9 .
165 Vgl. a. a. O., S. 10
166 Partial Test Ban Treaty/PTBT. Eigentlich ”Convention on banning nuclear weapons tests in the atmosphere, outer space, or under water”. Neben den schon im Namen dargestellten Verboten gebietet der PTBT auch, daß Folgen eines - unterirdischen - Nuklearwaffenversuchs nur innerhalb des Versuchstaats auftreten dürfen (Art. I).
167 Vgl. KRAUSE 1998, S. 32.
168 Vgl. ebenda.
169 Non-Proliferation-Treaty (NPT) / Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen.
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