Diese Hausarbeit behandelt das Thema „Subventionen in der Marktwirtschaft – Fluch oder Segen?“. Zum besseren Verständnis und Abgrenzung der Arbeit werden im folgenden Kapitel Begrifflichkeiten und Rahmenbedingungen erläutert und für die Arbeit definiert. Im Kapitel 3 werden Subventionsmöglichkeiten und deren beabsichtigte
(sowie unbeabsichtigte) Folgen verkürzt vorgestellt. Anschließend wird
anhand des Beispiels „Umweltprämie für PKW“ die Zweckmäßigkeit einer konkreten Subvention näher erörtert. Abschließend folgt ein Fazit.
Inhalt
1 Einleitung
2 Subventionen
2.1 Begriffsdefinition
2.2 Zielsetzung und Arten
2.3 Rechtliche Grundlagen
3 Generelle Folgen von Subventionen
3.1 Strukturelle Folgen
3.2 Marktauswirkungen
4 Die Umweltprämie im Konjunkturpaket II
4.1 Auslöser und Inhalt
4.2 Direkte Auswirkungen
4.2.1 Automobilhersteller und Zulieferer
4.2.2 Händler und Gebrauchtwagenmarkt
4.2.3 Werkstätten und Entsorger
4.3 Nebeneffekte
5 Fazit
Quellenverzeichnis
1 Einleitung
Diese Hausarbeit behandelt das Thema „Subventionen in der Marktwirtschaft - Fluch oder Segen?“. Zum besseren Verständnis und Abgrenzung der Arbeit werden im folgenden Kapitel Begrifflichkeiten und Rahmenbedingungen erläutert und für die Arbeit definiert. Im Kapitel 3 werden Subventionsmöglichkeiten und deren beabsichtigte (sowie unbeabsichtigte) Folgen verkürzt vorgestellt. Anschließend wird anhand des Beispiels „Umweltprämie für PKW“ die Zweckmäßigkeit einer konkreten Subvention näher erörtert. Abschließend folgt ein Fazit.
2 Subventionen
2.1 Begriffsdefinition
Subventionen werden auch als Zuwendungen, Finanzhilfen oder allgemein als Beihilfen bezeichnet. Laut Bultmann (2008, S. 296) gibt es viele Arten von Beihilfen und verschiedene rechtliche Formen ihrer Gewährung. Subventionen gelten allgemein als staatliche Begünstigungen mit Geschenkcharakter.1
Als Finanzhilfen werden Geldleistungen des Bundes an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung verstanden; während es sich bei Steuervergünstigungen um spezielle steuerliche Ausnahmeregelungen handelt, die für die öffentliche Hand zu Mindereinnahmen führen.2
Diese Arbeit wird sich mit den von der Bundesregierung als Finanzhilfen bezeichneten Teil der Subventionen beschäftigen. Diese Finanzhilfen des Bundes betrugen laut 22. Subventionsbericht der Bundesregierung Deutschlands im Jahr 2009 12,2 Mrd. Euro. Auf das ausgelaufene Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage („Umweltprämie“) entfallen dabei ein Großteil der Finanzhilfen, sodass diese für 2010 wieder auf 6,8 Mrd Euro sinken werden.3
2.2 Zielsetzung und Arten
Aufgabe der Wirtschaftspolitik und somit auch von Subventionen, als Teil dieser, ist es für ein funktionierendes Marktsystem zu sorgen, sodass gewählte wirtschafts- und gesellschaftspolitische Ziele erreicht werden.4 Diese, als „magisches Viereck der Stabilisierungsplitik“ bekannten Ziele, sind laut Pätzold (2008, S.4) Stabilität des Preisniveaus, Außenwirtschaftliches Gleichgewicht, hoher Beschäftigungsgrad und ein angemessenes Wirtschaftswachstum.
Durch Subventionen (hier bezogen auf Finanzhilfen, siehe 2.1), als Teil einer Stabi- lisierungspolitik, soll vor allem der nachfragebedingten oder keynsianischen Ar- beitslosigkeit entgegengewirkt werden, um den Ziel eines hohen Beschäftigungs- grades näher zu kommen.5 Nach Keynes muss die Nachfrage in der Rezession durch staatliche Maßnahmen gefördert werden, da Unternehmen alleine dazu nicht in der Lage sind. Konsequenz dieser These ist, dass der Staat antizyklisch in den Markt eingreifen muss. Dieser Eingriff kann laut Tichy durch verschiedene Maß- nahmen erfolgen.6
Als Ergebnis dieses Eingriffs mildern sich die negativen Effekte während einer Re- zession, zu Lasten des Konjunkturanstiegs im Aufschwung, siehe Abbildung 2-1.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2-1: Antizyklische Fiskalpolitik (Edling, H. (2008), S.311)
„Keynes geht außerdem davon aus, dass der Staat mit einem verhältnismäßig geringen finanzpolitischen Mitteleinsatz die für die Stabilisierung des Nachfrageniveaus auf dem Gütermarkt erforderlichen Dimensionen erreicht, weil es […] einen Multiplikatoreffekt gibt. Dieser Effekt bewirkt, dass z.B. eine geringe Staatsausgabenerhöhung multiplikativ verstärkt wird und sich in einem Vielfachen an Nachfragewirkung auf dem Gütermarkt niederschlägt.“7
Diese Stabilisierungsfunktion muss laut Musgrave der Staat übernehmen, um die Abweichungen von der Vollbeschäftigung und der Preisstabilität in tolerierbaren Grenzen zu halten. Als Steuerungsmittel der Stabilisierungspolitik des Staates sieht er dabei die Einflussnahme auf die Nachfrage nach Gütern in einer Volkswirtschaft. Ein ausgeglichener Haushalt wird dabei über Konjunkturzyklen hin angestrebt, um das gesamtwirtschaftliche Nachfrageniveau über größere Zeiträume hin stabilisierend beeinflussen zu können.8 Hierfür ist es notwendig Konjunkturausgleichsrücklagen zu bilden; sprich im Aufschwung zu sparen, um im Falle eines Abschwungs gegensteuern zu können.9
Ein weiteres Ziel von Subventionen kann es sein, durch Anreize oder Starthilfen den Markteintritt neuer Anbieter zu fördern, zukünftige Entwicklungen und ihre Marktumsetzung zu beschleunigen, aus dem internationalen Umfeld kommende Wettbewerbsverzerrungen auszugleichen oder einen notwendigen Strukturwandel zu erleichtern. Darüber hinaus sind sie ein wichtiges Instrument zum Abbau regio- naler Disparitäten.10
Durch alle dargelegten Formen der Subventionen nimmt der Staat Einfluss auf die Preisbildung.11 Die beabsichtigten und unbeabsichtigten Folgen dieses Eingriffes werden in Kapitel 3 und beispielhaft im Kapitel 4 analysiert.
2.3 Rechtliche Grundlagen
Schliesky setzt sich wie folgt mit Beihilfen auseinander:12
Er sieht als primären Sinn einer gemeinschaftsrechtlichen Beihilfenregelung die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes und eines unverfälschten Wettbe- werbs in diesem. Die Beihilfen werden daher durch die Artikel 107 bis 109 AEUV (ex-Art 87 bis 89 EG) beschränkt. Beihilfen gelten dabei als Mittel zur öffentlichen Zweckverwirklichung, welche aber die Gefahr der Wettbewerbsverzerrung mit sich bringen. Trotz des grundsätzlichen Verbots in Art 107 I übersteigt das Beihilfenvo- lumen in der EU 90 Milliarden Euro. Steuerbelastungen, die Anreize für bestimmte Verhaltensweisen schaffen können, gelten dabei rechtlich auch als Beihilfen. Es gibt verschieden Arten von Beihilfen, die rechtliche auf unterschiedliche Art und Weise vergeben werden.
3 Generelle Folgen von Subventionen
Im Rahmen dieses Kapitels erfolgen eine weitere Abgrenzung der in Abschnitt 2.2 gegliederten unterschiedlichen Subventionen und deren Folgen voneinander.
[...]
1 Vgl. Bultmann, F. P. (2008), S. 295
2 Vgl. Bundesministerium der Finanzen (2010), S.8
3 Vgl. Bundesministerium der Finanzen (2010), S.5
4 Vgl. Pätzold, J.; Baade, D. (2008), S.3
5 Vgl. Tichy, G. (2007), S.8 f
6 Vgl. Tichy, G. (2007), S.76
7 Edling, H. (2008) s.313 und vgl. Graf, G. (2005), S.230
8 Vgl. Graf, G. (2005), S.229
9 Vgl. Graf, G. (2005), S. 234
10 Bundesministerium der Finanzen (2010), S.8
11 Vgl. Tomann, H (2005), S. 71
12 Schliesky, U. (2003), S. 297 ff
- Citation du texte
- Sebastian Rohne (Auteur), 2010, Subventionen in der Marktwirtschaft: Fluch oder Segen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/181974
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