Cloud Computing – so heißt der aktuellste Trend der IT-Branche. Steve Ballmer und Rene Obermann bestätigten dies erst wieder auf der „Internationalen Cloud Computing Conference“ in Köln, am 6. Oktober 2010. Die aus den USA kommende Entwicklung setzt sich zunehmend auch in Deutschland durch. Dennoch bestehen derzeit rechtliche Probleme, insbesondere in Bezug zur Sicherheit und zum Datenschutz. Letzteres soll hier Gegenstand der Untersuchung sein. Die folgende Ausarbeitung wird sich primär auf Ausführungen zum Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG) beschränken. Dabei wird schwerpunktmäßig die Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG behandelt.
Gliederung:
A. Einleitung
B. Cloud Computing – Was ist das?
I. Begriffserläuterung
II. Die verschiedenen Konzepte des Cloud Computing
1. Technische Konzepte
a) Infrastructure as a Service (IaaS)
b) Platform as a Service (PaaS)
c) Software as a Service (SaaS)
d) Abgrenzung
2. Organisationsformen
C. Datenschutz und Cloud Computing
I. Anwendbarkeit des BDSG
1. Anwendbarkeit des Datenschutzrechtes generell
2. Anwendbarkeit des nationalen Datenschutzrechts (BDSG)
3. Zwischenergebnis
II. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, § 4 Abs. 1 BDSG
1. Privilegierung durch Auftragsverarbeitung, § 11 BDSG
a) Anwendbarkeit
aa) Cloud Anbieter als Dienstebanbieter i.S.d. TKG
bb) Cloud Computing als Telemdien i.S.d. TMG
cc) Sonstige bereichsspezifische Vorschriften und Zulässigkeitsschranken
b) Voraussetzungen
aa) Personenbezogene Daten
bb) Im Auftrag (Weisungsabhängigkeit, § 11 Abs. 3 BDSG)
(1) Abgrenzung
(a) Noch keine Auftragsverarbeitung
(b) Bereits eine Funktionsübertragung
(2) Gegenstand und Inhalt des Auftrages
(a) Nr. 1: Gegenstand und Dauer
(b) Nr. 2: Umfang, Art und Zweck
(c) Nr. 3: Datensicherheitsmaßnahmen, § 9 BDSG
(d) Nr. 4: Berichtigung, Löschung und Sperrung
(e) Nr. 5: Pflichten des Auftragnehmers
(f) Nr. 6: Unterauftragsverhältnisse
(g) Nr. 7: Kontrollrechte des Auftraggebers
(h) Nr. 8: Mitteilungspflichten
(i) Nr. 9: Umfang der Weisungsbefugnis
(j) Nr. 10: Rückgabepflicht in Bezug auf überlassene Datenträger
(3) Sonstige Pflichten des Auftraggebers
(4) Zusammenfassung
cc) Durch andere Stellen
(1) Öffentliche Stellen (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BDSG)
(2) Nicht-öffentliche Stellen (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG)
dd) Erheben, verarbeiten oder nutzen
ee) Kein Dritter (§ 3 Abs. 8 BDSG)
c) Zwischenergebnis
2. Andere Erlaubnisnormen
a) Einwilligung
b) Gesetzliche Erlaubnistatbestände
III. Lösungsvorschläge
1. Problem: Internationalität
a) Cloud Computing nur im EU/EWR-Bereich
b) Analoge Anwendung des § 11 BDSG
aa) Planwidrige Regelungslücke
bb) Vergleichbare Interessenlage
cc) Zwischenergebnis
c) Ergebnis für die Internationalität
2. Problem: Vereinbarkeit mit dem BDSG
D. Fazit
- Arbeit zitieren
- Fabian Janisch (Autor:in), 2011, Cloud Computing und Datenschutz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/180223
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