In seinem Aufsatz Die pädagogische Leistungskultur – eine Positionsbestimmung formuliert Bartnitzky, dass Schüler nicht nur subjektiv betrachtet sondern auch gesetzlich verankert ein Recht auf Entfaltung haben. Er beruft sich in dieser These auf das Entfaltungsrecht im Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 1, welches besagt, dass jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat. ‘Gleiche Anforderungen und uniforme Lernsituationen’ drängen somit das Individuum als solches an den Rand und zwingen dem Einzelnen Strukturen auf, welche nicht auf diese Person zugeschnitten sind. Dies hat zur Folge, dass Schüler eingeschränkt sind in ihrer Entwicklung und somit in ihrer Identitätsfindung.
Schüler sollen eigentlich die Möglichkeit bekommen ihre Individualität in der Schule zu entwickeln, dennoch werden heutzutage immer häufiger Bewertungsmaßstäbe ausgearbeitet, die leider zu einer verstärkten Auslese führen. Woran mag das liegen?
Unsere Gesellschaft wird immer leistungsorientierter und verlangt nach ihren besten und qualifiziertesten Arbeitern. Demzufolge findet eine stärkere Auslese statt, kurzum ‘die Spreu wird vom Weizen getrennt’. Demgegenüber steht allerdings das heutige stark umworbene Lehrkonzept. Zukünftige Lehrer werden darin ausgebildet traditionelle Lehrmuster aufzubrechen und die Interessen und Traditionen ihrer Schüler mehr in der Schulalltag mit einzubauen. Individualität wird als hohes Gut betrachtet.
Bartnitzky erklärt, dass sich dieser Zwiespalt in den Ergebnissen der PISA-Studie 2001 wiederspiegelt und fordert eine pädagogische Leistungskultur „in der Kinder nicht beschämt, sondern ermutigt werden“.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Terminologie
2.1. Leistung
2.2. Diagnose
3. Formen der Lern- und Leistungsmessung
3.1. Mündliche Leistungsmessung
3.2. Schriftliche Leistungsmessung
4. Schlusswort
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
„Gleiche Anforderungen an alle, uniforme Lernsituationen, Bewertungs-maßstäbe, die sich auf die Rangfolge in der Lerngruppe oder auf für alle verbindliche Lernziele beziehen, verstoßen elementar gegen [das] [] Entfaltungsrecht.“ [1]
In seinem Aufsatz Die pädagogische Leistungskultur – eine Positionsbestimmung formuliert Bartnitzky, dass Schüler[2] nicht nur subjektiv betrachtet sondern auch gesetzlich verankert ein Recht auf Entfaltung haben. Er beruft sich in dieser These auf das Entfaltungsrecht im Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 1, welches besagt, dass jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat. ‘Gleiche Anforderungen und uniforme Lernsituationen’ drängen somit das Individuum als solches an den Rand und zwingen dem Einzelnen Strukturen auf, welche nicht auf diese Person zugeschnitten sind. Dies hat zur Folge, dass Schüler eingeschränkt sind in ihrer Entwicklung und somit in ihrer Identitätsfindung.
Schüler sollen eigentlich die Möglichkeit bekommen ihre Individualität in der Schule zu entwickeln, dennoch werden heutzutage immer häufiger Bewertungsmaßstäbe ausgearbeitet, die leider zu einer verstärkten Auslese führen. Woran mag das liegen?
Unsere Gesellschaft wird immer leistungsorientierter und verlangt nach ihren besten und qualifiziertesten Arbeitern. Demzufolge findet eine stärkere Auslese statt, kurzum ‘die Spreu wird vom Weizen getrennt’. Demgegenüber steht allerdings das heutige stark umworbene Lehrkonzept. Zukünftige Lehrer werden darin ausgebildet traditionelle Lehrmuster aufzubrechen und die Interessen und Traditionen ihrer Schüler mehr in der Schulalltag mit einzubauen. Individualität wird als hohes Gut betrachtet.
Bartnitzky erklärt, dass sich dieser Zwiespalt in den Ergebnissen der PISA-Studie 2001 wiederspiegelt und fordert eine pädagogische Leistungskultur „in der Kinder nicht beschämt, sondern ermutigt werden“.[3]
Da Schule als Institution jedoch eine Brücke schlägt zwischen dem Familien- und Berufsleben müssen Leistungen nach bestimmten Maßstäben gemessen werden um dem Gesellschaftsleben gerecht zu werden. Dies wird vor allen Dingen in Deutschland als wichtig erachtet, da das deutsche Schulsystem bereits in sich Schüler nach ihren kognitiven Leistungen, nach der gemeinsamen Grundschule, auf vier verschiedene Schultypen aufteilt.
Im Laufe der Jahre wurden die unterschiedlichsten Formen der Lern- und Leistungsmessung entwickelt. Traditionelle Formen der Leistungsmessung sind den Schulen erhalten geblieben, wie beispielsweise die schriftliche und mündliche Leistungsmessung.
In dieser wissenschaftlichen Arbeit werde ich zunächst die Begriffe der Leistung und Diagnose definieren um im Anschluss im Besonderen auf die schriftliche und mündliche Leistungsmessung eingehen zu können. Ich werde versuchen Unterschiede, und ihre Vor- und Nachteile herauszuarbeiten und diese Formen der Leistungsmessung hinsichtlich der Frage danach analysieren, ob sie der Individualität der Schüler Raum lässt oder ob sie gegen das Entfaltungsrecht verstoßen und womöglich den Anspruch des Kindes auf Individualisierung verletzen.
2. Terminologie
Im Verlauf des Seminars „Diagnose und Förderung“ wurden die Begriffe Diagnose und Leistung genauer definiert, um zu verstehen welche Bedeutung diese Begriffe für die Leistungsmessung von Schülern haben. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass das Interesse bezüglich dieser Begrifflichkeiten aufgrund der großen internationalen Schulvergleichsstudien immer mehr steigt.
2.1. Leistung
In erster Linie beschreibt der Begriff Leistung zunächst das Gelingen, beziehungsweise das Ergebnis einer ausgeführten Arbeit. Sacher beschreibt diesen Begriff noch einmal genauer und erklärt, dass
„Leistung [] der Vollzug und das Ergebnis einer Tätigkeit [ist], die mit Anstrengung verbunden, auf die Erlangung eines Zieles gerichtet und auf Gütermaßstäbe und Anforderungen bezogen ist.“[4]
Wie bereits erwähnt, ist „das Leistungsprinzip [] ein gesellschaftliches Verteilungsprinzip, nach dem Berufs- und Lebenschancen zugemessen werden.“[5] Dieser Punkt muss betont werden, da sich der Begriff Leistung nicht nur auf den schulischen Rahmen bezieht, sondern die Persönlichkeitsentwicklung, die Identitätsfindung eines Menschen ebenso als Leistung gewertet werden kann.
Kinder werden in unserem Schulsystem anhand ihrer Leistungen, welche sie erbringen bewertet. Es gibt die unterschiedlichsten Formen der Leistungsmessung, seien es Tests, Arbeiten, Referate, Hausarbeiten oder Portfolios. Zum Ende jedes Schulhalbjahres erhalten alle Schüler ein Zeugnis, welches die erbrachten Leistungen in den einzelnen Fächern mit den Noten sehr gut (1) bis ungenügend (6) bewerten. Diese Noten erschließen sich in den meisten Fällen aus den schriftlich und mündlich erbrachten Leistungen der Schüler.
Oft wird das Notensystem kritisiert, da sich häufig eine subjektive Bewertung von Seiten der Lehrer beobachten lässt. Aufgrund dessen wurden im Laufe der letzten Jahre immer mehr standardisierte Testverfahren eingeführt um eine möglichst faire Leistungsbewertung zu gewährleisten.
2.2. Diagnose
Zunächst lässt sich sagen, dass eine Diagnose nach einer möglichst genauen Einschätzung des Ist-Zustandes, betreffend der Fähigkeiten einer Person, strebt. Es handelt sich in den meisten Fällen um eine empirisch untersuchte Aussage über die Leistungen des Einzelnen, mit dem Ziel Leistungen voneinander zu unterscheiden. Es gibt verschiedene Bereiche der Diagnostik.
Die wohl bekannteste und am meisten verwendete Diagnostik in der Schule ist die Intelligenzdiagnostik. Sie gehört zur klassischen Leistungsdiagnostik und „dient der Bestimmung der intellektuellen Leistungsfähigkeit einer Person“.[6] Als Mittel der Untersuchung dienen in diesem Bereich hochgradig standardisierte Intelligenztests, wie beispielsweise die Wechsler-Bellevue Intelligence Scale.[7]
Generell müssen Tests für die Leistungsmessung standardisiert sein, da nur dann eine möglichst genaue Messung der Leistung festgestellt werden kann. In der Regel müssen daher drei Gütekriterien auf die pädagogische Diagnostik übertragen werden, die der Objektivität, der Reliabilität (Genauigkeit) und der Validität (Gültigkeit).[8]
Letztendlich soll eine Diagnose dem Lehrer im Schulalltag helfen die Leistungen seiner Schüler besser einschätzen zu können, um aufgrund der Ergebnisse einen individuell gestalteten Unterricht realisieren zu können.
3. Formen der Lern- und Leistungsmessung
„Prüfungen, Zensuren und Zeugnisse erfüllen ein Vielzahl von Funktionen: Selektions-, Sozialisations-, Legitimations-, Kontroll-, Rückmeldungs- und Informationsfunktion, diagnostische und prognostische, manchmal auch disziplinierende und (leider viel zu selten) lernerzieherische Funktionen.“[9]
[...]
[1] Bartnitzky 2004, S. 28
[2] Der folgende Text verwendet die männliche Form, da es zu umständlichen Satzkonstruktionen führt, immer sowohl die männliche als auch die weibliche Form der Bezeichnung von Personen zu verwenden. Dies ist nicht als Vernachlässigung oder Geringschätzung der Schülerinnen, Lehrerinnen oder etc. zu verstehen. Vielmehr dient es der besseren Leserlichkeit des Textes.
[3] Bartnitzky 2004, S. 28f.
[4] Sacher 2007, S. 284
[5] Ebd., S. 284
[6] Schweizer 2006, S. 70
[7] Vgl. ebd., S. 76
[8] Studienseminar Koblenz: http://www.zweigstelle.studienseminar-koblenz.de/medien/pflichtmodule_ unterlagen/2010/13/2%20Leistungsdiagnostik%20und%20Leistungsmessung%20(Skript).pdf
[9] Sacher 2007, S. 285
- Citation du texte
- Britta Himmeln (Auteur), 2011, Formen der Lern- und Leistungsdiagnostik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/179811
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