Man kann das 21. Jahrhundert mit gutem Gewissen als „das digitale Zeitalter“ bezeichnen, denn heutzutage läuft kaum ein Prozess unseres täglichen Lebens ohne Bits und Bytes ab.
Sei es der Mobilfunk, welcher langsam aber stetig das Festnetz ablöst, das Beantragen eines Visums für den Aufenthalt in einem anderen Land oder das einfache Schreiben einer E-Mail, alles wird digital bearbeitet und umgesetzt.
Die rasende Weiterentwicklung und die große Anzahl der technischen Möglichkeiten sorgt dafür, dass die Masse der Kommunikationsvorgänge und der dabei entstehenden Informationen sprunghaft angestiegen ist, um somit dem gewachsenen Anspruch unserer immer mehr global agierenden Gesellschaft gerecht werden zu können.
Doch diese Entwicklung hat auch negative Seiten, auf die seit Jahren von Bürgerrechtlern und Datenschützern aufmerksam gemacht wird. Denn durch den Umstieg von der analogen zur digitalen Technologie ist es auch sehr viel einfacher, mit geringem Aufwand an große Mengen von Informationen zu gelangen und diese beispielsweise zu überwachen. Dem Laien ist bei diesen komplexen Vorgängen häufig gar nicht bewusst, welche Dritten und vor allem in welchem Umfang diese auf seine Daten zugreifen können. Beispielhaft sind die letzten sogenannten „Datenpannen“ bei großen Konzernen wie dem Finanzdienstleister AWD oder dem Lebensmitteldiscounter Lidl.
Eben diese Vorfälle sorgen für zunehmenden Unmut in der Bevölkerung, sodass die Rufe zum Schutz ihrer persönlichen Daten durch den Staat immer lauter werden. Dieses steigende Sicherheitsbedürfnis der Bürger ist auf der einen Seite verständlich, auf der anderen Seite eröffnet es dem Staat neue Möglichkeiten zur Überwachung.
Die Europäische Union und mit ihr ihre Mitgliedsstaaten haben zur Zeit anscheinend die Maxime, vor allem den internationalen Terrorismus und schwere Verbrechen zu bekämpfen und nehmen dafür sogar Eingriffe in die Freiheitsrechte der EU-Bürger in Kauf.
Das gravierendste Beispiel für einen solchen Eingriff in den letzten Jahren ist die, zurzeit sowohl national als auch international heftig diskutierte, Richtline zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG.
Anhand dieses Beispiels soll ein Einblick darin gewährt werden, inwiefern der Schutz der eigenen Grundrechte dem Schutz vor internationalem Terrorismus und schweren Verbrechen weichen muss respektive soll.
Inhaltsverzeichnis
A) Vorüberlegungen
B) Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG
I. Die Entstehung in der Europäischen Union
II. Die Begründung der Richtlinie
III. Die wesentlichen Inhalte der Richtlinie
IV. Die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland
a) Der Verlauf
b) Die Umsetzung ins nationale Recht
c) Die Verfassungsbeschwerden und das Bundesverfassungsgericht
C) Die Vorratsdatenspeicherung unter verfassungsrechtlichen Aspekten
I. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
II. Das Fernmeldegeheimnis
III. Verstoß gegen die Wesengehaltsgarantie
IV. Die Pressefreiheit
V. Die Garantie eines effektiven Rechtsschutzes
VI. Aus der Sicht der Telekommunikationsdienstleister
VII. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
a) Geeignetheit
b) Erforderlichkeit
c) Zumutbarkeit
VIII. Weitere Bedenken
D) Fazit und Ausblick
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