In Deutschland gibt es wie in den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten einige sehr stark regulierte Berufe. Dazu gehören unter anderem die des Notars und des Rechtsanwalts. Für beide Berufe existiert eine Fülle von Standesregeln, die zum Beispiel den Umfang der für die Berufsangehörigen zulässigen Werbung bestimmen. Bei Missachtung der Standesregeln gibt es Strafmaßnahmen zur Wahrung des Ansehens des Berufsstands, vgl. die Bundesnotarordnung bzw. die Bundesrechtsanwaltsordnung. Für beide Berufsangehörigen gibt es außerdem Gebührenordnungen: die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und die Kostenordnung für die Notare. Diese regeln genau, was einem Anwalt bzw. Notar für welche Tätigkeit zu zahlen ist.
Durch die in den Gebührenordnungen festgeschriebenen Gebührensätze werden die Preise für die Erbringung der beruflichen Tätigkeiten auf eine bestimmte Mindesthöhe festgelegt. Dadurch wird der Preiswettbewerb innerhalb des jeweiligen Berufs zumindest teilweise ausgeschaltet. Nach Art. 3 I g) EGV soll der Wettbewerb innerhalb des Europäischen Binnenmarkts jedoch vor Verfälschungen geschützt werden.
Es ist darum fraglich, ob die durch die Rechtsanwaltsgebührenordnungen erfolgende Wettbewerbsbeschränkung mit dem Europäischen Recht vereinbar ist. Das wird im Hinblick auf die deutschen Rechtsanwälte in dieser Arbeit geprüft.
Zunächst werden zum besseren Verständnis die Organisation der deutschen Rechtsanwaltschaft und der rechtliche Hintergrund der Anwaltsgebühren nach dem deutschen nationalen Recht sowie die zur Tätigkeit von Anwälten bereits ergangene EuGH-Rechtsprechung dargestellt.
Gliederung
A. Einleitung: Situation in Deutschland
B. Rechtlicher Hintergrund
I. Deutsche Vorgaben
1. Die Aufgaben eines deutschen Rechtsanwalts
2. Die Pflichtmitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer
3. Die Bundesrechtsanwaltskammer als Dachorganisation
4. Der Sinn und Zweck des deutschen Kammerwesens (mittelbare Staatsverwaltung)
5. Die BRAGO als Rechtsgrundlage für die Rechtsanwaltsgebühren
6. Zusammenfassung der deutschen Rechtslage
II. Europäische Vorgaben
1. Art. 43ff oder 49ff EGV für die Anwaltstätigkeit einschlägig?
a) EuGH-Urteil Säger
b) EuGH-Urteil Gebhard
c) EuGH-Urteil Kommission/ Italien
2. Art. 81ff EGV
a) EuGH-Urteil Wouters
b) EuGH-Urteil Arduino
3. Zusammenfassung und Bewertung der EuGH-Rechtsprechung
C. Prüfung, ob die deutschen Rechtsanwaltsgebühren mit dem EGV vereinbar sind
O. Anwendbarkeit des EGV
a) Wirtschaftliche Tätigkeit
b) Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten
1. Verstoß der deutschen Rechtsanwaltsgebührenordnung gegen Art. 81ff EGV
2. Hilfsweise Prüfung einer Rechtfertigung
3. Ergebnis
D. Ausblick und eigene Stellungnahme
Literaturverzeichnis
- Arbeit zitieren
- Anna Keller (Autor:in), 2002, Sind die deutschen Rechtsanwaltsgebühren mit dem EGV vereinbar?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/178277
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